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Anschläge auf zwei Angehörige der sowjetischen Armee

27. Mai 1971
Information Nr. 511/71 über gewaltsame Anschläge auf zwei Angehörige der Sowjetarmee

In den späten Abendstunden des 20.5.1971 wurde im Stadtgebiet von Stendal, [Bezirk] Magdeburg ein gewaltsamer Anschlag auf zwei Angehörige der Sowjetarmee durchgeführt, bei welchem der Oberleutnant [Name 1, Vorname], Gehilfe des Kommandanten der sowjetischen Kommandantur Stendal, eine Messerstichverletzung auf der linken Rückseite erlitt und der Sergeant [Name 2] ärztlichem Gutachten durch einen Messerstich schwere innere Verletzungen und Blutungen davontrug.

Bei [Name 2] besteht akute Lebensgefahr.

Die von den Organen des MfS durchgeführten Maßnahmen zur Aufklärung des Verbrechens führten am 21.5.1971 zur Festnahme des dieser Tat dringend verdächtigen [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1942, zuletzt tätig als Straßenbauer bei der Bezirksdirektion für Straßenwesen Magdeburg, Außenstelle Stendal, wohnhaft Stendal, [Straße, Nr.], [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] [Name 4, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1934, zuletzt: Arbeiter im VEB Meliorationsbau Magdeburg, wohnhaft Stendal, [Straße, Nr.].

Zum Tathergang wurde erarbeitet, dass sich die Angehörigen der Sowjetarmee nach dem Besuch einer Kulturveranstaltung auf dem Weg in ihre Unterkünfte befanden. Auf der Höhe des Wohnhauses des [Name 3] und [Name 4] wurden die Angehörigen der Sowjetarmee von der Ehefrau des [Name 3] angesprochen. Eine weitere weibliche Person, die zusammen mit anderen an einer in der Wohnung des [Name 3] durchgeführten Feier teilnahm, nahm dies zum Anlass, der Geburtstagsgesellschaft fälschlicherweise mitzuteilen, dass die Angehörigen der Sowjetarmee die Ehefrau des [Name 3] vergewaltigen würden.

Die unter Alkoholeinfluss stehenden Beschuldigten sahen sich – nach bisherigen Feststellungen – zur Tat veranlasst.

Bei [Name 3] handelt es sich um einen geistig primitiven Menschen, der aus der 3. Klasse der Grundschule entlassen wurde.

[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]

Hinweise zu dessen ideologischer Grundhaltung sind aus einem bei der Hausdurchsuchung aufgefundenen Notizbuch abzuleiten, worin von [Name 4] seit dem 1.3.1971 bis 23.5.1971 eigenhändig vollständige Aufzeichnungen über das Programm des zweiten westdeutschen Fernsehens gemacht wurden.

Gegen [Name 3] wurde wegen Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung und gegen [Name 4] wegen versuchtem Mord Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehle erlassen.

Die Untersuchungen werden mit dem Ziel fortgesetzt,

  • den Tathergang widerspruchsfrei zu rekonstruieren und die Täterschaft des [Name 4] zweifelsfrei nachzuweisen;

  • die Motive, Umstände und Hintergründe der Tat umfassend aufzuklären und festzustellen, inwieweit die Handlungen gezielte Provokationen auf der Grundlage einer feindlichen Einstellung gegen die Sowjetunion darstellen;

  • alle die Straftaten begünstigenden Umstände und die Rolle der beteiligten Personen umfassend aufzuklären und zu prüfen, inwiefern weitere strafrechtliche Maßnahmen gegen die beteiligten Personen eingeleitet werden müssen.

  1. Zum nächsten Dokument Pistolendiebstahl eines Mitarbeiters der KL Oranienburg

    1. Juni 1971
    Information Nr. 519/71 über den Diebstahl der Dienstpistole sowie 14 Schuss Munition des Sicherheitsbeauftragten der SED-Kreisleitung Oranienburg am 27. Mai 1971

  2. Zum vorherigen Dokument Angriff auf den 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Oschersleben

    27. Mai 1971
    Information Nr. 509/71 über einen tätlichen Angriff auf den 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Oschersleben, [Bezirk] Magdeburg