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Tätigkeit des UfJ

22. Juni 1956
Information Nr. 31/56 – Betrifft: Tätigkeit des UfJ

Aus Veröffentlichungen des UfJ1 wurde uns Nachstehendes bekannt:

»Freimütige Diskussionen an den Universitäten«

UfJ nimmt jetzt die negativen Diskussionen an den Universitäten, die nach dem XX. Parteitag2 auftraten, als Beweis für seine Argumentation, »in der SU herrsche eine Diktatur«, und betont, dass man »jetzt zugeben müsse, dass die Behauptung des RIAS richtig gewesen sei, denn der jetzt so stark kritisierte Personenkult bedeutet doch in der Praxis nichts anderes als eine Diktatur«. UfJ argumentiert weiter, dass es sogar Studenten geben würde, die Stalin mit Hitler vergleichen. Die Hetze des UfJ ist darauf ausgerichtet die Studenten zu beeinflussen, weiterhin negative und aggressive Diskussionen zu führen, was in der Bemerkung »bisher sind für die so freimütig diskutierenden Studenten keinerlei Nachteile entstanden« erreicht werden soll.

»Besuch der Oberschulen für Bürgerliche noch schwerer«

UfJ hetzt im Informationsbrief Nr. 74, dass die Zulassung zur Oberschule bei Kindern bürgerlicher Herkunft von der »gesellschaftlichen Aktivität« abhängen würde und nicht von den guten Zensuren und dass in diesem Jahr »noch wesentlich mehr als im Vorjahr wegen ›schlechten gesellschaftlichen Verhaltens‹ abgelehnt wurden. Diejenigen Jugendlichen, die eine Zulassung zur Oberschule beantragt hatten, aber nicht der FDJ angehören, wurden vor die Zulassungskommission einzeln vorgeladen und eingehend darüber vernommen, warum sie nicht der FDJ beigetreten sind. In den meisten Fällen war die Nichtzugehörigkeit ein Grund für die Ablehnung.«3

Diese Hetze könnte das Ziel verfolgen, Jugendliche bürgerlicher Herkunft zur Republikflucht zu verleiten um in Westberlin oder Westdeutschland ihr Studium aufzunehmen, zumal die Westsender dafür häufig Propaganda machen.

»Behandlung von Gnadengesuchen im Büro Nuschke«4

Dem UfJ wurde durch die republikflüchtige ehemalige persönliche Sekretärin Nuschkes, Edith Herrmann,5 angeblich Folgendes bekannt:

»Nach ihren Angaben gingen von 1951 bis heute etwa 1 500 Gnadengesuche im Büro ein. In der ersten Zeit hatte sich Nuschke sehr interessiert gezeigt und häufig bestimmte Gnadengesuche mit persönlicher Befürwortung weitergegeben oder aber den Text der Begleitschreiben maßgeblich beeinflusst. Tatsächlich konnte auf diese Weise der eine oder andere Häftling herausgeholt werden. Später ließ die Wirkung der Interventionen Nuschkes mehr und mehr nach, bis sie schließlich fast gänzlich versagte. Seit eineinhalb Jahren kümmert sich Nuschke mit Ausnahme von Gnadengesuchen für ehemalige Bekannte überhaupt nicht mehr um die Neueingänge. Diese Arbeiten werden von dem Persönlichen Referenten Max Hartwig6 (CDU) in einer äußerst formal zu nennenden Weise erledigt. In der Regel werden alle einlaufenden Gnadengesuche ohne Prüfung und unterschiedslos ›zur weiteren Bearbeitung‹ an die zuständigen Behörden abgegeben (Waldheim-Verurteilte7 an Pieck, SMT-Verurteilte8 und Wirtschaftsverbrecher an die Hauptabteilung II des Justizministeriums,9 alle übrigen Kategorien von Häftlingen an die Staatsanwaltschaft). Das Büro Nuschkes kümmert sich im Übrigen nicht mehr um die weitergeleiteten Gesuche. Anfragen der Angehörigen werden zumeist überhaupt nicht oder nichtssagend und abweisend beantwortet. Wesentlich mehr Erfolg würden nach den Erfahrungen von Frau Herrmann den vom Beauftragten der Evangelischen Kirche bei der Sowjetzonenregierung, Propst Grüber,10 und von Pfarrer Niemöller11 weitergeleiteten Gnadengesuchen zuteil. Nicht so sehr erfolgreich seien dagegen die Bemühungen der katholischen Prälaten Zinke,12 des Vertreters der Fuldaer Bischofskonferenz13 in Ostberlin.«

Feindtätigkeit gegen SED

Um Missstimmung der Arbeiter gegen unsere Partei zu schaffen, nimmt der UfJ die teilweise Unzufriedenheit über Prämienfragen zum Anlass und hetzt, dass »die Verteilung von Prämien oder die Eingruppierung in die sogenannten Leistungsstufen nicht mehr – wie bisher üblich – den Lohn- und Gehaltskommissionen bzw. den Betriebsgewerkschaftsleitungen, sondern nur noch den Leitungen der zuständigen SED-Betriebsgruppen« obliege.

»Beschaffung von Personenstandsurkunden«

Zur Beschaffung von Personenstandsurkunden gibt UfJ im Informationsbrief Nr. 74 folgenden Hinweis: »Für Heimatvertriebene und Zonenflüchtlinge entstehen häufig Schwierigkeiten dadurch, dass sie nicht oder nicht mehr im Besitz von Urkunden sind, welche frühere Personenstandsverhältnisse in den von Polen oder Sowjets besetzten deutschen Gebieten nachweisen. In solchen Fällen soll sich der Betreffende in erster Linie an das Standesamt I, Berlin-Dahlem, Lentzeallee 107, Telefon 76 29 73 wenden. Bei diesem Amt befindet sich eine erhebliche Anzahl ostdeutscher Standesamtsregister, über deren Inhalt jederzeit Personenstandsurkunden bereitwilligst erteilt werden.«14 Dies kann eine neue Methode sein, um neue Agenten zu werben.

»Ulbricht und der private Handel«

In diesem Artikel aus »Der Freundeskreis, Heft 40, vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen« wird erklärt, dass die Ausführungen des Genossen Walter Ulbricht auf der III. Parteikonferenz15 über die Verbesserung der Lage des privaten Einzelhandels nur Lüge seien und in Wirklichkeit die SED den privaten Handel systematisch vernichten wolle.16 Mit diesem Artikel soll erreicht werden, den Privathandel gegen die Beschlüsse und Bestimmungen auf dem Gebiete des Handels aufzuwiegeln, ihn vom Wettbewerb mit dem staatlichen und genossenschaftlichen Handel und von Kommissionsgeschäften abzuhalten. Ausgehend von der Rede des Genossen Walter Ulbricht über die Lage der privaten Wirtschaft wird hervorgehoben, dass die SED mit »brutalen und hinterhältigen Methoden« in den letzten Monaten zur Liquidation der noch bestehenden Privatbetriebe übergegangen sei. Das käme ganz deutlich in dem Schulungsheft »Was geschah in der Verkaufsstelle 308?«17 zum Ausdruck. Der von Ulbricht proklamierte Wettbewerb zwischen staatlichem und genossenschaftlichem Handel offenbare seinen Charakter in der Handelspraxis der letzten Monate.18

In einem angeblich streng vertraulichen Rundschreiben vom 10.3.1956 von den Kreisverbänden der Konsumgenossenschaft an alle Konsumgenossenschaften sollen diese angewiesen worden sein, Verträge mit Privatlieferanten systematisch abzubauen, was bedeuten würde, dass im IV. Quartal für den staatlichen und genossenschaftlichen Handel nur noch volkseigene Lieferanten als Vertragspartner für den Warenbezug infrage kämen. Aus dem rapiden Absinken der Umsatzziffern zu Ende des Jahres, was nur durch die systematische Ausschaltung des privaten Handels geschehen würde, würde die SED dann ableiten, dass der volkseigene und genossenschaftliche Handel besser als der private Handel seien.

Weiterhin wird auf den Kommissionshandel eingegangen, der, wie behauptet wird, nichts anderes als die Agenturverträge, von denen zuletzt nichts mehr übrig geblieben wäre, bedeute. Aus diesem Grunde sei auch der Kommissionshandel wie dieser von vornherein zum Scheitern verurteilt, da der staatliche und genossenschaftliche Handel nicht gewillt wäre, dem privaten Handel Mangelwaren zur Verfügung zu stellen. Außerdem seien selbst im staatlichen und genossenschaftlichen Handel nicht genügend Mangelwaren vorhanden.

»Frauenförderung – nur auf dem Papier«

Um die werktätigen Frauen gegen unsere Regierung und Partei aufzuwiegeln, hetzt UfJ in der Hetzschrift »Der Freundeskreis« gegen die Frauenförderung und versucht mit folgenden Beispielen zu beweisen, dass bei uns in der DDR die Frauenförderung »nur Propaganda« sei.19

»Dem Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen« liegt ein Bericht über eine Frauenversammlung im Reichsbahnausbesserungswerk Potsdam vor, die Mitte März dieses Jahres stattfand. Zur Diskussion stand der »Frauenförderungsplan 1956«. Für die anwesenden Genossen der Werkleitung und der BGL ergab sich eine prekäre Situation, als ihnen von den Arbeiterinnen des RAW Potsdam ins Gesicht gesagt wurde, dass der Frauenförderungsplan des Werkes lediglich auf dem Papier stünde. Niemand kontrolliere diesen Plan in seiner Durchführung und niemand sorge für konkrete Qualifizierungspläne für die einzelnen infrage kommenden Kolleginnen. Die Arbeiterinnen lehnten es ab, sich den Mühen einer Qualifizierung zu unterziehen, um dann doch in der alten unqualifizierten Arbeit bei niedrigem Lohn weiter tätig sein zu müssen. »Es ist völlig unsinnig«, so führten sie aus, »Frauen nur der Erfüllung des Frauenförderungsplanes zuliebe zu qualifizieren, wenn diese nach ihrer Ausbildung keine entsprechende Arbeit bekommen können«.

Die Missstände im RAW Potsdam hinsichtlich der Frauenförderung stellen jedoch keinen Einzelfall dar. Sie sind für die Mehrzahl der »volkseigenen« Betriebe in der Sowjetzone typisch. So beklagten sich auch die Frauen des VEB Schering, Berlin, dass sie trotz vieler Versprechungen und Qualifizierungen nicht für leitende und verantwortliche Funktionen eingesetzt werden. Die Kollegin Anders beispielsweise hatte drei Qualifizierungslehrgänge besucht und die Giftprüfungen I, II und III abgelegt, ohne ihren erworbenen höheren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt zu werden.

Den Frauen des VEB »Spreewald« Süßwaren im Bezirk Cottbus wurde auf ihre Beschwerde, dass auch für 1956 nicht eine einzige Frau zur Qualifizierung als Meisterin vorgesehen worden sei, die Antwort zuteil, sie sollten sich um ihre Familien kümmern bzw. zusehen, dass sie unter die Haube kämen.

Mit welcher Nachlässigkeit die sowjetzonalen Funktionäre die von ihnen propagierte Frauenförderung behandeln, zeigte sich auch in einer Betriebsversammlung des VEB Werk für Signal- und Sicherungstechnik, Berlin-Treptow. Auf die Frage, warum der Frauenförderungsplan 1955 nicht erfüllt worden sei, erhielten die Frauen vom Genossen Schmolinski, Abteilung Arbeit, zur Antwort, dass »in der Abteilung Arbeit die Funktion des zuständigen Sachbearbeiters lange Zeit unbesetzt und dann durch den Kollegen Ackermann ungenügend besetzt war«.

Weiter lügt man, dass – neben den »typisch weiblichen Berufen wie Stenotypistin, Buchhalterin, technische Zeichnerin usw. – die Frauen nur für die »schwerste körperliche und gesundheitsschädliche Arbeit eingesetzt würden«, obwohl »im Gesetz über den Mutterschutz und die Rechte der Frau vom 27.9.1950, die Verwendung von Frauen für Arbeiten, in denen Hebeleistungen von mehr als 15 kg erforderlich sind, ausdrücklich untersagt werden«.20

»Kontrolle von Doppelbriefen«

Unter dieser Überschrift verleumdet UfJ die Paket-Kontrollämter in der DDR und beschuldigt sie, dass sämtliche Briefe über 20 g bis zu 250 g beschlagnahmt werden. Dazu heißt es wörtlich: »Während der Osterfeiertage war nur vorübergehend wegen des starken Postanfalls von einer besonderen Kontrolle der Doppelbriefe abgesehen worden. Jetzt werden aber diese Kontrollen wieder in vollem Umfang durchgeführt. Jede Geschenksendung also, die nicht ausdrücklich den Vermerk ›Päckchen – Geschenksendung – keine Handelsware‹ trägt, und die nur als Brief freigemacht ist, wird rücksichtslos beschlagnahmt und geht damit für den Empfänger verloren.«

UfJ ruft daher in diesem Artikel die Bevölkerung auf, keine Doppelbriefe mit Nahrungs- und Genussmitteln zu schicken. Zur Verleumdung der Angestellten des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs wird noch angeführt, dass diese häufig Kaffee, Kakao und Schokolade für ihren persönlichen Verbrauch entnehmen, ohne eine Beschlagnahmebescheinigung beizulegen.

  1. Zum nächsten Dokument Fluktuation und Mangel an Arbeitskräften (1)

    23. Juni 1956
    Information Nr. 32/56 – Betrifft: Arbeitskräfte

  2. Zum vorherigen Dokument Flugschrift des UfJ

    22. Juni 1956
    Information Nr. 30/56