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Flucht eines Lungenarztes aus Neustrelitz

28. April 1961
Einzel-Information Nr. 219/61 über die Republikflucht des Lungenspezialarztes Dr. med. Kurt Böttcher, Neustrelitz

Die vom MfS geführten Untersuchungen zur Republikflucht des Dr. med. Kurt Böttcher ergaben, dass dieser am 19. April 1961 mit seiner Familie (Ehefrau und 3 Kinder) und dem Kindermädchen [Name 1] nach Westberlin republikflüchtig geworden ist. Die Flucht erfolgte mit dem eigenen Pkw Wolga CL 38 – 78, mit dem er am 19. April 1961, gegen 22.50 Uhr die Sektorengrenze am Kontrollpunkt Berlin N 4 durchbrach.

Der ständige Wohnsitz der Familie Böttcher befand sich in Neustrelitz, [Straße, Nr.]. Neben dieser Wohnung verfügte Böttcher über ein gut eingerichtetes Landhaus in Neuglobsow, Kreis Gransee. In diesem Ort gingen die zwei ältesten Kinder der Familie zur Schule.

Bei dem Dr. med. Böttcher handelt es sich um einen Lungenspezialarzt mit überdurchschnittlichen Leistungen und großer Arbeitsintensität. Neben seiner Privatpraxis war er außerdem noch in der Poliklinik und im Kreiskrankenhaus Neustrelitz tätig.

Nach Angaben der Bezirksärztin Dr. Ackermann war Dr. Böttcher der bestbezahlte Arzt des Bezirkes mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 10 000 bis 12 000 DM.1

In einem kurz nach der Republikflucht der Familie Böttcher veröffentlichten Artikel in der Ullstein-BZ2 wird zur Ursache der Republikflucht die Mitteilung verbreitet, dass Böttcher ständig Belästigungen durch das MfS ausgesetzt gewesen sei. Nach gründlicher Überprüfung unsererseits wurde jedoch festgestellt, dass kein Mitarbeiter unseres Organs mit Dr. Böttcher in irgendwelcher Angelegenheit Absprachen geführt, Verbindung aufgenommen oder andere Maßnahmen gegen ihn durchgeführt hat.

Auch über eine Behandlung seitens des Staatsapparates – Abteilung Gesundheitswesen, Volkspolizei usw. – oder der Gewerkschaft Gesundheitswesen beim FDGB kann es seitens des Dr. Böttcher keine Beschwerde geben. Die Untersuchungen zeigen, dass dem Dr. Böttcher stets höflich begegnet wurde und er verschiedentlich Vergünstigungen in Anspruch nehmen konnte, obwohl sein persönliches Verhalten gegenüber diesen Organen als anmaßend und überheblich eingeschätzt werden muss.

So wurden seine Anträge auf Reisepässe nach Westdeutschland unbürokratisch erledigt. Letztmalig weilte Dr. Böttcher mit seiner Familie in der Zeit vom 9.2. bis 19.2.1961 in Westdeutschland, vorher vom 31.8. bis 18.9.1960. Während der letzten Reise wurde Dr. B. von seinem Privatkraftfahrer [Name 2], der den Pkw Wolga fuhr, begleitet.

Eine PM 12 a3 nach Westdeutschland für die Schreibkraft des Dr. Böttcher wurde sofort erteilt, nachdem sich Dr. Böttcher dafür eingesetzt hatte. Die Genehmigung der PM 12 a wäre andererseits abgelehnt worden, da 1950 ein Bruder der Schreibkraft [Name 3] republikflüchtig wurde.

In einem anderen Fall wurden mit Beschwerdeführern aus der Nachbarschaft des Dr. Böttcher in Neustrelitz – sie lehnten sich gegen den ruhestörenden Lärm auf, den die Hunde des Dr. Böttcher verursachten – seitens des ABV Aussprachen geführt, um sie zur Zurücknahme der Beschwerden zu veranlassen. Gegen Dr. Böttcher wurde in diesem Zusammenhang nicht vorgegangen.

In gleicher Weise wurde die Familie Böttcher in Gransee, Bezirk Potsdam, behandelt. Obwohl z. B. eine polizeiliche Ummeldung der in Gransee zur Schule gehenden Kinder von Neustrelitz hätte erfolgen müssen, bestand der ABV nicht darauf, nachdem Frau Böttcher dies abgelehnt hatte. Sie begründete es damit, dass sie in Neustrelitz keine Schwierigkeiten in Passfragen habe. In Gransee erschien ihr das angeblich nicht sicher.

Zur Einschätzung des Dr. Böttcher ist weiterhin zu sagen, dass er zur DDR eine negative politische Einstellung hat. Dr. Böttcher lehnte u. a. die Teilnahme an Ärzteversammlungen, Fortbildungsabenden oder Zusammenkünften von Angehörigen der Intelligenz entschieden ab.

Infolge seiner beruflichen Fähigkeiten fühlte sich Dr. Böttcher über alle Maßen erhaben und trat auch gegenüber seinen Berufskollegen überheblich auf. Er war deshalb nicht beliebt und wurde im Allgemeinen von ihnen gemieden.

Auf Ablehnung stieß unter diesen Kreisen auch das Verhalten von Dr. Böttcher, seine finanziellen Einkünfte mit allen Mitteln und Methoden zu erhöhen. Aus diesen Motiven heraus war er z. B. bestrebt, einen großen Teil von Patienten in der Erstbehandlung an sich zu ziehen und röntgenologisch zu behandeln, wodurch er einen größeren finanziellen Anteil erzielte. Anschließend überwies er viele seiner »Erstpatienten« an andere Ärzte.

Bei der Ermittlung der Ursachen der Republikflucht des Dr. Böttcher wurde bekannt, dass Dr. Böttcher über einige seine berufliche Tätigkeit betreffende Fragen verärgert war. Zum Beispiel erfolgte seiner Meinung nach die Auszeichnung des Dr. [Name 4] – der in politischen Fragen sehr positiv in Erscheinung tritt und seinen Beruf gewissenhaft ausübt – mit dem Titel »Verdienter Arzt des Volkes« zu Unrecht. Seine ablehnende Haltung verband er mit Äußerungen, dass es dadurch für ihn keine Chance mehr gebe, gegen Dr. [Name 4] vorzugehen. Zwischen Dr. Böttcher und Dr. [Name 4] bestanden seit Langem persönliche Differenzen, u. a. darüber, dass Dr. [Name 4] aus der Privatstation des Dr. Böttcher, die sich im Kreiskrankenhaus befand, Betten für das Kreiskrankenhaus forderte.

In letzter Zeit äußerte sich Dr. Böttcher häufig über die unzureichende Lieferung von Röntgenfilmen für seine Privatpraxis. Von der Bezirksärztin wurde dazu bekannt, dass sie derartige Hinweise von Dr. Böttcher zwar nicht erhalten hat, aber darüber informiert sei, dass bei auftretenden Engpässen die Tbc-Ärzte in erster Linie versorgt wurden. Dabei hätte es sich nicht vermeiden lassen, dass bei Mangel an Röntgenfilmen auch die Poliklinik, in der Dr. Böttcher tätig war, betroffen wurde. Von einer unzureichenden Belieferung der Privatpraxis des Dr. Böttcher ist jedoch nichts bekannt.

Dr. Böttcher brachte auch mehrmals seine Unzufriedenheit über die Einkommens-Abzüge seitens der Abrechnungsstelle Ärzte zum Ausdruck. Ende 1960 reichte er deshalb eine Beschwerde an die Abrechnungsstelle Rostock, in der er gegen die hohen Abzüge protestierte. Nach Ablehnung seiner Beschwerde wandte sich Dr. Böttcher an den FDGB in Neustrelitz. Vom Zentralvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen, der um Vermittlung ersucht worden war, und dem stellvertretenden Minister für Gesundheitswesen Gehring wurde nach Verhandlungen vor der Fachgruppe der medizinischen Intelligenz und nach einer persönlichen Aussprache mit Dr. Böttcher entschieden, dass der vorgesehene Abzug nicht in voller Höhe erfolgt, sondern ein gewisser Ausgleich gezahlt wird.

Unzufriedenheit soll bei Dr. Böttcher und seiner Ehefrau auch darüber bestanden haben, dass die Ehefrau auf Fahrten nach Berlin wiederholt vom AZKW kontrolliert und befragt wurde. Nach Angaben des Kraftfahrers ist es in seinem Beisein niemals vorgekommen, dass eine gründlichere Kontrolle als üblich vorgenommen wurde. Die Ehefrau des Dr. Böttcher fuhr mit der ältesten Tochter häufig nach Berlin zur Behandlung in der HNO-Klinik der Charité.

Zu bemerken ist weiter, dass bei Dr. Böttcher im vergangenen Jahr eine Wandlung in seiner Einstellung zur Kirche festzustellen war. Dr. Böttcher, der vorher eine streng atheistische Haltung einnahm, ließ das 1960 geborene Kind sowie die beiden älteren Kinder taufen.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Republikflucht der Familie Böttcher lange vorbereitet war. Das Wochenendhaus ist fast vollständig ausgeräumt, alle Wertsachen sind verschwunden. Von der Haushälterin im Wochenendhaus wurde erklärt, dass viele Einrichtungsgegenstände mit der Begründung abgeholt worden seien, dass die Wohnung in Neustrelitz vergrößert werde und eingerichtet werden müsse.

Auf die Vorbereitung der Republikflucht weist auch die Tatsache hin, dass Dr. Böttcher von seinen Sparbüchern seit dem 1.1.1961 insgesamt [Zahl] DM abgehoben hat. Er hinterließ außerdem noch [Zahl] DM.

Gegenüber Bekannten und Nachbarn wurde die Republikflucht wie folgt gedeckt:

  • in Neustrelitz, dass ein längerer Aufenthalt im Landhaus Gransee vorgesehen ist und

  • in Gransee, dass eine mehrtägige Fahrt zur Ostsee erfolgt.

Dr. Böttcher hatte einen mehrtägigen Urlaub zum Geburtstag seiner Ehefrau – wie in jedem Jahr – angetreten.

Über die letzte Reise des Dr. Böttcher nach Westdeutschland zu dem Onkel seiner Ehefrau (Februar 1961) wurde noch bekannt, dass sich Dr. Böttcher die wenigste Zeit dort aufgehalten hat, sondern viele Fahrten allein unternahm, obwohl er seinen Kraftfahrer bei sich hatte. Vermutlich dienten diese Fahrten ebenfalls bereits der Vorbereitung seiner Republikflucht.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Dr. Böttcher auch enge Verbindungen zu einem Lungenspezialisten unterhalten soll, der 1958 oder 1959 illegal die DDR verließ, weil er angeblich Schwierigkeiten in der Vergütung seitens der Abrechnungsstelle Ärzte hatte.

Außerdem befindet sich auch ein großer Verwandtenkreis der Ehefrau des Dr. Böttcher in Westdeutschland, von denen nach Angaben des Kraftfahrers des Dr. Böttcher einige über gute Stellungen in Westdeutschland verfügen. Dr. Böttcher selbst hat keine Verwandten in Westdeutschland oder Westberlin.

Vom MfS wurden Maßnahmen zur weiteren Aufklärung der Ursachen der Republikflucht und des jetzigen Aufenthaltsortes des Dr. Böttcher eingeleitet, um ihn ansprechen und zur Rückkehr in die DDR auffordern zu können.4

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    28. April 1961
    Einzel-Information Nr. 221/61 über die Republikflucht von Mitarbeitern aus dem Staatsapparat

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    27. April 1961
    Bericht Nr. 214/61 über die Entwicklung und die Lage in den Volkseigenen Gütern (VEG)