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Flucht von Bereitschaftspolizisten

20. August 1961
[Einzel-Information] Nr. 462/61 über erfolgte Fahnenfluchten von Angehörigen der Bereitschaftspolizei und deren Ursachen

Nach vorliegenden Meldungen erfolgten in der Zeit vom 13.8. bis 20.8.1961 insgesamt 24 Fahnenfluchten aus den Reihen der zur Grenzsicherung um Westberlin eingesetzten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei, der DGP (1) und der Kampfgruppen (2).

Als Schwerpunkt traten dabei folgende Einheiten in Erscheinung:

[Einheit]

[Anzahl und Dienstgrad]

Lehrbereitschaft Potsdam SMG-Kompanie

4 Fahnenfluchten von Uffz.-Schülern

1. mot. Schützen-Abteilung Brigade Berlin der Bereitschaftspolizei

6 Fahnenfluchten (3 Wm. und 3 Uwm.)

9. Bereitschaft der Bereitschaftspolizei, 1. Abteilung

4 Fahnenfluchten (2 Wm., 1 Uwm., 1 VP-Anwärter)

1. Abteilung der Bereitschaftspolizei Bln.-Niederschönhausen, 2. Komp.

2 Fahnenfluchten (1 Owm., 1 Uwm.)

8. Bereitschaft Dresden

1 Fahnenflucht (Uwm.)

Pionierzug der 2. Abteilung Bln.-Rummelsburg

2 Fahnenfluchten (1 Owm., 1 VP-Wm.)

3. Abteilung der Bereitschaft Leipzig

1 Fahnenflucht (VP-Wm.)

4. Bereitschaft, 4. Kompanie

1 Fahnenflucht (VP-Wm.)

1. Brigade der DGP Perleberg, SGA Glöwen

1 Fahnenflucht (Gefr.)

Kampfgruppen

2 Fahnenfluchten

Im gleichen Zeitraum konnten bei 18 fahnenfluchtverdächtigen Angehörigen der Bereitschaftspolizei Desertionen verhindert werden:

  • 8 Angehörige aus der Lehrbereitschaft Potsdam,

  • 2 Angehörige aus der 8. Bereitschaft,

  • 3 Angehörige aus der 9. Bereitschaft,

  • 1 Angehöriger der 1. mot. Brigade und

  • 1 Angehöriger der 4. Bereitschaft,

  • 3 Angehörige der 2. Komp., 1. Abteilung, Stützpunkt 1 (Bereitschaft Basdorf).

Ein Teil von ihnen wurde in Disziplinarhaft genommen, und die anderen aus dem Sicherungssystem herausgelöst und in die Standorte zurückgeschickt.

Sämtliche Fahnenfluchten erfolgten vom Postendienst aus bzw. während der Durchführung von Pionierarbeiten und die Mehrheit in der Zeit vom 16. bis 19.8.1961. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass im gleichen Zeitraum aus der NVA kein und aus der DGP (5. Brigade) nur ein Angehöriger fahnenflüchtig wurde.

Ursachen der Fahnenfluchten

Bisher konnte festgestellt werden, dass die Fälle, wo Angehörige der BP durch Westberliner Zivilpersonen und vereinzelt auch durch Stupos zur Fahnenflucht aufgefordert wurden, ständig zunehmen.

Während in den ersten Tagen nach der Durchführung der Sicherungsmaßnahmen in Berlin die gegnerischen Kräfte in der Hauptsache provokatorisch gegenüber den Angehörigen der bewaffneten Kräfte auftraten, gingen sie in der Folgezeit mehr dazu über, durch Anbieten von Geschenken und Anknüpfen »harmloser« Gespräche Kontakt zu schaffen und unter dem Deckmantel des loyalen Bürgers die Sicherungskräfte zu beeinflussen und zur Fahnenflucht aufzufordern.

So wurde z. B. bei der Untersuchung der verhinderten Fahnenflucht des Uwm. [Name 1] und Wm. [Name 2], beide aus der 8. Bereitschaft, 2. Abteilung, 8. Kompanie, festgestellt, dass sie während ihres Postendienstes im Bereich Kiefholzstraße–Karpfenteich Kontakt zu einem Westberliner aufgenommen hatten, von diesem Zigaretten annahmen und die Zusicherung erhielten, nach ihrer Fahnenflucht Zivilkleidung von ihm zu erhalten.

Die Untersuchung der am 18.8.1961 erfolgten Fahnenflucht des Owm. [Name 3], der den Teltow-Kanal durchschwamm, ergab, dass die dort eingesetzten Posten vorher durch Westberliner Zivilisten provoziert und zur Fahnenflucht aufgefordert wurden.

Auch bei der Untersuchung der vier Fahnenfluchten aus der Lehrbereitschaft Uwm. [Name 4], Uwm. [Name 5], Uwm. [Name 6] [und] Uwm. [Name 7], welche im Bereich des KPP Schönefeld zu Pionierarbeiten eingesetzt waren und von da aus am 16.8.1961 flüchteten, wurde festgestellt, dass die in diesem Abschnitt eingesetzten Angehörigen der MG-Kompanie mehrfach und wiederholt durch Angehörige des Westzolls und Westberliner Jugendliche provoziert und mit folgenden Äußerungen zur Fahnenflucht aufgefordert wurden:

  • »Schmeißt denen alles vor die Füße und kommt rüber, wir haben anständige Motorräder, Mopeds und Autos. Ihr müsst hier einen Zaun ziehen und seid doch eigentlich auch dagegen.«

  • »Ihr Hungerleider, kommt rüber, hier bekommt ihr etwas zu fressen, lasst alles offen und baut keinen Zaun, kommt rüber, hier bekommt ihr Wodka«

u. a. mehr.

Auch die Tatsache, dass der aus der 1. Bereitschaft Niederschönhausen desertierte VP-Owm. Brabant nach seiner Fahnenflucht am 18.8.1961 im Westfernsehen auftrat, lässt darauf schließen, dass er vom Gegner gezogen wurde.

Es ist offensichtlich, dass die fahnenflüchtig gewordenen Angehörigen der BP dieser systematischen ideologischen Zersetzungstätigkeit gegnerischer Elemente erlegen sind.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich auch daraus, dass bei der Überprüfung der Fahnenfluchten festgestellt werden musste, dass einige der Fahnenflüchtigen bereits vor ihrem Einsatz in Berlin keine klare und gefestigte politische Haltung zeigten und teilweise vor und während des Transportes nach Berlin Fahnenfluchtabsichten äußerten.

So hat z. B. der Fahnenflüchtige [Name 8] aus der 9. Bereitschaft bereits im Standort Karl-Marx-Stadt gegenüber dem Angehörigen der gleichen Bereitschaft Wolf seine pro-westliche Einstellung propagiert.

Während der Fahrt von Karl-Marx-Stadt nach Berlin äußerte sich der [Name 8] gegenüber dem [Name 9] dahingehend, dass er, wenn sein Einsatz an der Sektorengrenze erfolgt, fahnenflüchtig werden will. Er forderte auch den [Name 9] bereits zu diesem Zeitpunkt zur Fahnenflucht auf, was er während des Einsatzes in Berlin wiederholte. [Name 9] wurde in Arrest genommen.

Auch die Untersuchung der Gruppenfahnenflucht aus der SMG-Kompanie der Lehrbereitschaft am 16.8.1961, an der [Name 4], [Name 5], [Name 7] und [Name 6] beteiligt sind, ergab, dass der [Name 4], welcher als vermutlicher Organisator der Flucht des [Name 5] angesehen werden kann, eine prowestliche Einstellung hatte. Er hielt sich 1955/56 selbst in Westdeutschland bei einer Tante auf, beendete dort die Volksschule und begann seine Lehre. In Gesprächen verherrlichte er Westdeutschland sowie die dortigen Erzeugnisse und verbreitete die Auffassung, dass bei der Bundeswehr die Ausbildung und der Dienst besser und angenehmer sei als in der BP.

Der [Name 5] hat eine Tante und einen Onkel in Westdeutschland wohnen, welche in der DDR eine Zuchthausstrafe verbüßten und anschließend republikflüchtig wurden. Er war deshalb schon einmal für den Dienst in der BP abgelehnt worden. Der [Name 7] hat in Westdeutschland seine 1957 republikflüchtig gewordene Schwester sowie eine vor vier Wochen republikflüchtig gewordene Freundin zu wohnen. Zwei Brüder des [Name 7] waren republikflüchtig, sind jedoch in die DDR zurückgekehrt.

Bei der Untersuchung der am 18.8.1961 erfolgten Fahnenflucht des Owm. [Name 3] wurde festgestellt, dass dieser bereits Mitte 1960 die Absicht äußerte, fahnenflüchtig zu werden. Damals wurden mit ihm individuelle Aussprachen geführt, in deren Ergebnis er formell seine Absicht aufgab. In seinen P-Unterlagen befinden sich jedoch keine Hinweise über seine damalige Absicht zur Fahnenflucht.

Im Falle der verhinderten acht Fahnenfluchten der Lehrbereitschaft wurde festgestellt, dass die Beeinflussung eines Teils der Gruppe von einem BP-Angehörigen, dem beteiligten Uwm. [Name 10] ausging. Bereits im Juli 1961 äußerte [Name 10] dem Uwm. [Name 11] gegenüber, dass er keine Lust am Dienst in der BP hat, Verwandte von ihm in Westdeutschland wohnen und er nach dort desertieren will. Während des Einsatzes am Berliner Ring beeinflusste [Name 10] den [Name 11] sowie andere BP-Angehörige zur Fahnenflucht. Nur durch die Wachsamkeit des VP-Meisters [Name 12] konnte die Flucht mehrerer Angehöriger der Lehrbereitschaft verhindert werden.

Seit dem 20.8.1961, 0.00 Uhr, waren die Wm. [Name 13], [Name 14] und [Name 15] von der 2. Kompanie, 1. Abteilung, Stützpunkt 1 (Bereitschaft Basdorf) überfällig. Alle drei hatten in einem Lokal den Entschluss gefasst, gemeinsam zu desertieren. Gegen 7.00 Uhr wurden die drei Genannten am KP 1 (Schildow) in Zivilkleidung festgenommen. Weiter wurde eine Zivilperson festgenommen, die den Genannten bei der Flucht behilflich war. (Über die Ursachen und das Untersuchungsergebnis liegen noch keine Informationen vor.)

Aus all diesen untersuchten Fahnenfluchten ergibt sich , dass es sich bei diesen Verrätern um Personen handelt, die politisch nicht gefestigt sind, z. T. mit der vorgefassten Absicht zur Fahnenflucht nach Berlin kamen und durch den verstärkten ideologischen Druck des Gegners in ihrer Absicht zur Desertion bestärkt oder dazu veranlasst wurden.

Begünstigende Erscheinungen

Die Kollektive der Lehrbereitschaft und der 1. mot. Brigade Berlin bestehen erst seit Juni bzw. Juli dieses Jahres, wodurch den Offizieren und Unterführern ihre Untergebenen und besonders die politische Haltung und Festigkeit der Einzelnen nur ungenügend bekannt sind. Ebenso kennen sich die Angehörigen der Einheiten untereinander zu wenig. Die individuelle Arbeit der Vorgesetzten mit ihren Unterstellten ist noch ungenügend und erzieherisch nicht wirkungsvoll. So waren z. B. die westlichen Beziehungen des bereits genannten fahnenflüchtigen [Name 4], wie auch des [Name 5] der Kompanieleitung nicht bekannt, obwohl sie aus den Personalunterlagen ersichtlich sind und durch allgemeine Erzählungen des [Name 4] auch anderen Bereitschaftspolizeiangehörigen bekannt waren. Auch eine solche Tatsache, dass der [Name 4] über seine Eltern oftmals Westerzeugnisse (besonders Zigaretten) in die Dienststelle geschickt bekam und sie teilweise unter den Genossen verteilte, war den Vorgesetzten nicht bekannt.

Begünstigt wurden die Fahnenfluchten der SMG-Kompanie auch dadurch, weil die postenmäßige Absicherung der zu Grenzsicherungsarbeiten herangezogenen VP-Angehörigen durch den aufsichtführenden Kompaniechef Hptm. Meier vernachlässigt wurde. Wie die Ermittlungen ergaben, ließ der Kompaniechef zu, dass sich die später fahnenflüchtig gewordenen Angehörigen der Einheit während der Arbeiten aus seinem Gesichtskreis entfernten und, durch Westberliner beeinflusst, desertieren konnten.

Außerdem ist ein Teil der in Berlin zum Einsatz gekommenen Angehörigen der 9. Bereitschaft für den Dienst in der BP weder vereidigt noch verpflichtet. Aus der 9. Bereitschaft betrifft das 72 BP-Angehörige. Davon haben 57 eine Verpflichtung unterschrieben, dass sie mit einer späteren Vereidigung einverstanden sind. 15 Angehörige der 9. Bereitschaft, die in Berlin zum Einsatz gekommen sind, haben diese Verpflichtung jedoch abgelehnt. Das Gleiche trifft hinsichtlich der Vereidigung auch auf einen großen Teil von Angehörigen der 1. mot. Brigade Berlin zu.

Ein großer Mangel besteht darin, dass die Abteilungen aus den einzelnen Bereitschaften so nach Berlin zum Einsatz gebracht wurden, wie sie in den Standorten bestanden. Dadurch wurden zu einem großen Teil Angehörige der Bereitschaftspolizei vor diese schwierige und komplizierte Sicherungsaufgabe gestellt, die noch sehr jung in der Bereitschaftspolizei sind bzw. wie im Fall der 15 BP-Angehörigen, welche die Verpflichtung ablehnten und für diese Aufgabe nicht die Gewähr der politischen Zuverlässigkeit bieten.

Die Arbeit der Politorgane entspricht vielfach nicht den Erfordernissen, wie sie der Einsatz in Berlin stellt. Die politische Arbeit reicht nicht aus, um dem politisch-ideologischen Druck des Gegners auf die jungen, politisch noch unerfahrenen und teilweise schwankenden Angehörigen der BP unwirksam zu machen.

So wurde z. B. in der SMG-Kompanie der Lehrbereitschaft, aus der vier Fahnenfluchten erfolgten, auf die Vielzahl von Provokationen und der Aufforderung zur Fahnenflucht durch gegnerische Elemente vonseiten der Politorgane und Kommandeure nicht reagiert. In den Gruppen und Zügen werden darüber keine prinzipiellen Auseinandersetzungen geführt, wodurch es dem Gegner leichter gelingt, mit seiner zersetzenden Tätigkeit bei einigen Angehörigen dieser Kompanie bestimmten nachhaltigen Einfluss auszuüben und Schwankungen hervorzurufen.

Zu den Beschlüssen des Ministerrats und Verordnungen des MdI wurde am 13.8.1961 in der SMG-Kompanie lediglich das gemeinsame Abhören der Nachrichten und eine 40-minütige Aussprache organisiert. Eine weitere systematische politische Arbeit, die der Tatsache, dass sich die BP-Angehörigen ständig in Berührung mit dem Klassengegner befinden, Rechnung trägt, wurde nicht durchgeführt.

Die Unterschätzung der politisch-ideologischen Arbeit durch den Kompanieführer und Zugführer kommt darin zum Ausdruck, dass 24 Stunden nach den vier Fahnenfluchten noch keine politischen Maßnahmen zur Auswertung eingeleitet worden waren.

Auch in der 1. Abteilung der 1. mot. Brigade, aus welcher drei Fahnenfluchten erfolgten, ist die politische Arbeit ungenügend. Der Politstellvertreter der Abteilung befindet sich wegen Krankheit in Urlaub. Der Parteisekretär, Genosse Hptm. Hein, versteht es nicht, eine gute Arbeit an der Basis zu organisieren, sondern beschäftigt sich mit administrativer Arbeit, wie Zusammenstellen der Einheitsstärken u. a., was gar nicht seine Aufgabe ist.

Der Politstellvertreter der 3. Kompanie, Ltn. Gleise, ist interessenlos und hat keine Lust, in dieser Funktion zu arbeiten, sondern will lieber operativen Dienst versehen.

Ebenfalls begünstigend für die Fahnenfluchten wirkte sich aus, dass bis jetzt zu einem großen Teil der Dienst unorganisiert und für die BP-Angehörigen äußerst belastend durchgeführt wurde. Erst jetzt wird begonnen, für die einzelnen Abteilungen ständige Einsatzbereiche festzulegen und eine systematische Dienstdurchführung im Drittelwechsel durchzuführen (acht Stunden Dienst, acht Stunden Ruhe, acht Stunden Bereitschaft).

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass von einem Teil der Offiziere den Kontrollpflichten nicht genügend nachgekommen wird. So wurde die Fahnenflucht der vier Angehörigen der Lehrbereitschaft erst festgestellt, nachdem von Kindern mitgeteilt wurde, dass sie auf Westberliner Gebiet Angehörige der BP gesehen haben und daraufhin eine Vollzähligkeitskontrolle durchgeführt wurde.

Die Fahnenflucht des [Name 16] von der Stabskompanie der 1. Abteilung, in der 1. mot. Brigade, welche am 16.8.1961 erfolgte, wurde erst am 17.8.1961, gegen 13.00 Uhr bemerkt, als [Name 16] als Kraftfahrer gebraucht wurde. Die Fahnenflucht des [Name 17] und [Name 18] von der 1. Abteilung der 1. mot. Brigade, welche am 16.8.1961 erfolgte, wurde erst am 17.8.1961, um 8.30 Uhr beim Wecken bemerkt, als sie erneut auf Posten ziehen sollten.

Zur Einschränkung und Verhinderung der Fahnenfluchten unter den Angehörigen der Bereitschaftspolizei sollten folgende vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden:

  • Es müsste eine bessere, den Aufgaben entsprechende Auswahl der einzusetzenden Einheiten erfolgen. Dabei sollten zu den Sicherungsaufgaben in Berlin nur solche Einheiten zum Einsatz gebracht werden, die bereits längere Zeit als geschlossenes Kollektiv im Bereitschaftsdienst stehen und über die politisch-moralische Einheit zur Lösung der gestellten Aufgaben verfügen.

  • Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit im Allgemeinen und besonders die individuelle Arbeit mit den Angehörigen der Bereitschaftspolizei müsste stärker mit den derzeitigen speziellen Sicherungsaufgaben in Verbindung gebracht und verbessert werden.

  • Alle schwankenden und unzuverlässigen Angehörigen der Bereitschaften müssten unverzüglich aus den Sicherungskommandos herausgelöst und durch zuverlässige Kräfte ersetzt werden.

  • Die noch nicht erfolgten Vereidigungen und Verpflichtungen von Bereitschaftsangehörigen sollten schnellstens unter den erhöhten Kampfbedingungen in Berlin nachgeholt und in allen Bereitschaften zur Stärkung der Kampfmoral und Disziplin aller ausgewertet werden.

  • Das gegenwärtige Kontrollsystem sollte überprüft und gegebenenfalls so verändert werden, dass eine konkrete Ordnung und Nachweisführung im gesamten Einsatz der Genossen und im Dienstablauf gewährleistet wird.

  • Bei kurzfristig, zu bestimmten zeitweiligen Aufgaben eingesetzten Einheiten sowie beim Einsatz von Spezialeinheiten müsste gewährleistet sein, dass sie für die Dauer des Einsatzes einer Zentralen Kommando-Gewalt unterstellt werden, um eine ständige Kontrolle über den Einsatz zu sichern.

  • Die Dienstaufsicht bei allen pionier- und kontrollmäßigen Arbeiten an der Grenze sollte verstärkt und allen gegnerischen Beeinflussungsversuchen und Provokationen konsequenter entgegengetreten werden.

  • Die Kommandeure und Politorgane sollten in Auswertung der Ursachen und Zusammenhänge von Desertionen sorgfältig die Situation in ihren Einheiten analysieren und alle für Desertionen ausnutzbaren Erscheinungen beseitigen.

  • Die beim Versuch der Fahnenflucht gestellten Angehörigen der Bereitschaftspolizei sollten im Schnellverfahren abgeurteilt und in allen Einheiten unter Bekanntgabe des Urteils offensiv ausgewertet werden. Ferner sollten besonders krasse Fälle, wo Bereitschaftsangehörige wegen politisch-moralischer Unzuverlässigkeit aus dem Sicherungssystem herausgenommen werden müssen, in den jeweiligen Einheiten mit entsprechender politischer Begründung ausgewertet werden.

  • Positive Beispiele des offensiven Auftretens der Sicherungskräfte und Beispiele vorbildlicher Wachsamkeit – so z. B. Festnahme von Provokateuren, Verhinderung von provokatorischen Handlungen gegen die Grenzsicherungsanlagen, Verhinderung von Grenzdurchbrüchen, Verhinderung von Fahnenfluchten, Zurückwerfen und Vernichten von Gegenständen, die der Bestechung und Zersetzung dienen sollen, alle Arten der Versuche der Anbiederung sind von vornherein zurückzuweisen – sollten in den Einheiten zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erziehung zur Wachsamkeit und zum Hass gegen die Feinde systematisch ausgenutzt werden.

  • Die eingesetzten Kräfte der Bereitschaftspolizei und DGP sind stärker dazu anzuhalten und zu instruieren, die Anweisungen des Ministers des Innern durchzusetzen, wonach es Westberlinern untersagt ist, sich den Grenzsicherungsanlagen mehr als auf 100 m zu nähern. Die Angehörigen der Bereitschaftspolizei und DGP sind so zu erziehen und zu instruieren, dass sie unter Einsatz aller verfügbaren Mittel jegliche Provokationen verhindern und liquidieren.

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    21. August 1961
    Einzel-Information Nr. 459/61 über Vorkommnisse auf dem Motorschiff »Binz«

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    19. August 1961
    Bericht Nr. 457/61 über die Situation aufgrund der Schutzmaßnahmen der DDR