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Lohndiskussionen bei Betriebsfeuerwehren

18. Mai 1961
Einzel-Information Nr. 244/61 über Lohndiskussionen bei den Betriebsfeuerwehren

Aus hier vorliegenden Berichten geht hervor, dass teilweise unter den Angehörigen der Betriebsfeuerwehren Unzufriedenheit über ihre derzeitige Entlohnung besteht. In mehreren Fällen macht sich eine Abwanderung dieser Kräfte in Industriebetriebe und andere Institutionen bemerkbar, sodass schon jetzt ein erheblicher Personalmangel zu verzeichnen ist. Dieser Zustand führt mit dazu, dass bei einzelnen Objekten die Absicherung seitens der Betriebsfeuerwehren nicht mehr gewährleistet ist.

Die Diskussionen von Angehörigen der Betriebsfeuerwehren verlaufen seit Anfang 1959 verstärkt in der Richtung, dass andere Berufsgruppen in den letzten Jahren wiederholt Lohnerhöhungen erhalten hätten – dabei wird u. a. der Maschinenbau und das Post- und Fernmeldewesen erwähnt –, oder durch Übererfüllung der Norm, Verbesserung der Arbeitsleistung usw. Möglichkeiten erhielten, ihr Lohneinkommen zu steigern, während ihr Lohneinkommen keine Veränderung erfahren habe und auch keine Verbesserung erkennen lasse. Diesen Argumenten haben sich auch z. T. Angehörige des Betriebsschutzes B angeschlossen.

Nach uns vorliegenden Hinweisen bewegen sich die Gehälter der Betriebsfeuerwehren in folgenden Höchstgrenzen:

  • Feuerwehrmann bis zum Oberfeuerwehrmann von 350 bis 400 DM,

  • Brandmeister von 420 bis 480 DM,

  • Oberbrandmeister (Wehrleiter) von 550 DM.

Die Angehörigen des Betriebsschutzes B erhalten im Durchschnitt ein Monatsgehalt von 350 DM, ein Schichtleiter hat ein Einkommen bis zu 375 DM.

Größeres Ausmaß hat die Unzufriedenheit dieser Kreise hinsichtlich der Entlohnung u. a. in den Objekten des Deutschen Fernsehfunks Berlin angenommen.

Für eine ordnungsgemäße feuerpolizeiliche Absicherung der Objekte des Deutschen Fernsehfunks sind 43 Kräfte der Betriebsfeuerwehr notwendig. 36 Kräfte sind jedoch nur im Einsatz, und davon wollen weitere kündigen, um in anderen Berufszweigen, in denen sie mehr verdienen können, Arbeit aufzunehmen.

Zum Wirkungsbereich des Deutschen Fernsehfunks gehören u. a. folgende Betriebe, die von den 36 Feuerwehrleuten mit abgesichert werden müssen: Bereich Rundfunk und Fernsehen, Betriebslaboratorium für Rundfunk und Fernsehen, VEB Funkversuchswerk, Studiotechnik Fernsehen, Anlagenbau für Rundfunk und Fernsehen, Zweigbetrieb des Werkes für Fernsehelektronik. Außerdem müssen alle Übertragungswagen während ihres Einsatzes durch einen Angehörigen der Betriebsfeuerwehr begleitet werden.

Die in den Objekten des Deutschen Fernsehfunks objektiv vorhandene große Brandgefahr (Theaterbetrieb, zahlreiche Baracken usw.) lässt ein Absinken der Stärke der Betriebsfeuerwehr zu einem akuten Sicherheitsfaktor werden.

Diese Einschätzung trifft auch für eine Reihe weiterer bekannter Objekte zu.

  1. Zum nächsten Dokument »Schmierereien« zur Versorgungslage in Zeitz

    19. Mai 1961
    [Einzel-Information] Nr. 247/61 über Schmierereien im Stadtgebiet von Zeitz

  2. Zum vorherigen Dokument Viehverluste in der LPG Kremmen

    18. Mai 1961
    Einzel-Information Nr. 243/61 über Viehverluste in der LPG »Einheit« in Kremmen/Oranienburg