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Probleme im ländlichen Bauwesen

28. November 1961
Bericht Nr. 743/61 über einige Mängel und Hemmnisse bei der Durchführung des ländlichen Bauwesens im Jahre 1961

Vorliegende Informationen über Hemmnisse und Schwierigkeiten im ländlichen Bauwesen lassen erkennen, dass die von Partei und Regierung gestellten Ziele, die insbesondere in den Beschlüssen über die Fortführung des ländlichen Bauwesens vom 5.1.1961, 26.1.1961 und 29.6.1961 festgelegt und erläutert wurden, im Planjahr 1961 nicht erfüllt werden. Die bisher erreichten Bauleistungen bleiben in der Mehrzahl der Bezirke weit hinter dem Plan zurück. Die fertiggestellten Kapazitäten bei Produktionsbauten der Landwirtschaft sind gegenüber den Vorjahren erheblich zurückgegangen.1 Die Planung der Komplettierungsmaßnahmen selbst weist schon in den einzelnen Kreisen und Bezirken sehr große Unterschiede auf. Während sich einige Kreise (z. B. Seelow) voll auf die Komplettierung der vorhandenen Anlagen orientiert haben, wird in einer größeren Anzahl von Kreisen die Komplettierung planmäßig auf zwei bis drei Jahre hinausgezögert.2

Nach vorliegenden Einschätzungen ist als Hauptursache für die unbefriedigende Fortführung der Baumaßnahmen auf dem Lande die zum großen Teil ungenügende Auswertung der Beschlüsse des Präsidiums des Ministerrates vom Januar 19613 und die mangelnde Anwendung dieser Beschlüsse in der Praxis anzusehen.4

Obwohl von den bezirklichen und örtlichen Staatsorganen die Beschlüsse in Besprechungen ausgewertet und die daraus resultierenden Arbeitsmaterialien anfangs auch zur Grundlage der weiteren Tätigkeit genommen wurden, hat sich die Situation im ländlichen Bauwesen nicht wesentlich verändert.

Nicht in allen Kreisen und Bezirken wurden aus den erwähnten Beschlüssen sofort Schlussfolgerungen gezogen. Zum Teil wurde auf weitere Festlegungen seitens der zentralen Staatsorgane gewartet, und die Beschlüsse wurden nicht offensiv durchgesetzt. Die Kontrolle und Anleitung über die Durchführung der Beschlüsse seitens zentraler Organe fehlte fast völlig, sodass ein gewisser Selbstlauf in der Durchsetzung der Maßnahmen eintrat.5

Von den Mitarbeitern des örtlichen Staatsapparates und den Leitungen der landwirtschaftlichen Betriebe wurden diese Erscheinungen teilweise damit zu begründen versucht, dass diese Beschlüsse erst sehr spät erfolgt seinen und eine grundlegende Veränderung der Planung erfordert hätten.6 Die Mehrzahl der Bezirke hätte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Planungs- und Projektierungsarbeiten für das ländliche Bauen 1961 bereits abgeschlossenen gehabt und wäre deshalb gezwungen worden, die Pläne zu Gunsten der Komplettierung umzustellen.7 Während solche Bezirke, die in der Bauplanung im Rückstand waren, die Umstellung der Pläne verhältnismäßig schnell abschließen konnten (Stornierung abgeschlossener Verträge und Änderung der Aufschlüsselung der Bauinvestitionen für die einzelnen Kreise war in diesen Bezirken nur in wenigen Fällen notwendig), blieben die übrigen Bezirke, die die Bauplanung bereits abgeschlossen hatten, im Rückstand, da sich umfangreiche Änderungen im Baugeschehen der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe notwendig machten.

Dabei kam es für einzelne Baubetriebe zu Härten, wie z. B. für den VEB Bau Suhl-West, der schon im September 1960 konkrete Aufträge zum Bau landwirtschaftlicher Gebäude erhielt und im Januar 1961 bei Veröffentlichung der Ministerratsbeschlüsse bereits sämtliches Baumaterial an die einzelnen Baustellen transportiert hatte.8 Durch die neuen Maßnahmen der Komplettierung wurden diese Neubauten für das Planjahr 1961 zurückgestellt.

In diesem Zusammenhang ist einzuschätzen, dass von zahlreichen Bezirken die späte Beschlussfassung durch den Ministerrat als Vorwand benutzt wird,9 um damit die schleppende Bauplanung und Durchsetzung der Beschlüsse in der Praxis abzudecken. Da die Projektierungen zum Teil erst Ende des I/61 oder im Verlaufe des II/61 abgeschlossen wurden, mussten von vornherein im ländlichen Bauwesen wieder Rückstände entstehen.10

Negativ auf die Erfüllung des ladwirtschaftlichen Bauprogramms 1961 wirkten sich aber auch die laufenden Planumstellungen im I. Halbjahr 1961 aus, die sich durch Streichung von Baukapazitäten sowie Kürzung und Veränderung der Kennziffern über das Bauvolumen seitens der Staatlichen Plankommission ergaben.11 Die laufenden Änderungen trugen mit dazu bei, dass in den Kreisen teilweise der Überblick über die Komplettierungsmaßnahmen verloren ging und der Staatsapparat das weitere Baugeschehen noch mehr dem Selbstlauf überließ. (Im Kreis Parchim gab es z. B. 30 Planänderungen für das Planjahr 1961, im Bezirk Magdeburg wurden für 30 Mio. DM Fehlkapazitäten festgestellt.)12

Die fehlende Baukapazität und die ungenügende Sicherung der Baustoffbereitstellungen in den Kreisen wurden in der Regel auf Kosten des ländlichen Bauwesens aufzufangen versucht.13 Obwohl dieser Zustand bekannt war und der Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 29.6.196114 die Herausnahme der ungesicherten Bauvorhaben aus dem Kreisbauplan vorsah, wurden die Kennziffern für das ländliche Bauwesen nicht in allen Kreisen geändert, sodass auch von dieser Seite her die Planerfüllung 1961 weit unter den angegebenen Kennziffern liegen wird. Diese Erscheinung wird mit als Vorwand für die Nichteinhaltung des Termins benutzt, nach dem die Anlagen bis 30.9.1960 funktionsfähig zu übergeben waren. Am häufigsten wird jedoch die völlig ungenügende Planerfüllung mit Mangel an Baukapazität und komplettierungsfähigen Baustoffen abzudecken versucht, vor allem von den Baubetrieben des Bezirkes Cottbus (Halbjahrplanerfüllung lag bei 8 % in der Komplettierung.)15

Mit dem Beschluss vom 26.1.1961 bildete sich aber besonders bei den LPG-Vorständen die Tendenz heraus, die bis dahin klare Vorstellung zur Komplettierung der Offenstallanlagen16 mit Rekonstruktionsmaßnahmen in Verbindung zu bringen. Dabei beriefen sich die Vorstände auf die Formulierung im Beschluss, dass die LPG selbst über die zweckmäßigste Form des Um-, Aus- oder Neubaues von Ställen entscheiden können und die durch die LPG vorgenommenen Veränderungen und Umbauten an Offenställen durch Auflagen staatlicher Organe nicht rückgängig gemacht werden dürfen.17 Die mangelhafte Orientierung der staatlichen Organe auf geeignete Haltungsformen und Offenstalltypen führte dazu, dass sich in der Folgezeit die vielfältigsten Formen der Rinderhaltung in Offenställen entwickelten, eine Standardisierung im ländlichen Bauwesen und in der Innenwirtschaft nicht erreicht und entsprechende Richtlinien für das Offenstallbauwesen umgangen wurden.

Eine Reihe von LPG nutzte ihre Eigenverantwortlichkeit in der Anlegung der Investitionen dazu aus, Ställe in althergebrachter Weise zu errichten und in den letzten Jahren neu erbaute Offenställe nach dieser Art zu »rekonstruieren«. Im Wesentlichen zeichnen sich dabei die Tendenzen ab,

  • statt Offenställe sog. Anbindeställe zu bauen, bei denen aber nachweislich die Arbeitsproduktivität um 30 % sinkt.

  • Offenställe werden zugemauert, wodurch die Luftzufuhr nicht ausreicht, die Wände feucht anlaufen, das Vieh krank und leistungsunfähig wird und die Gefahr des Zerfalls der Ställe entsteht (Bezirk Potsdam, Frankfurt/O., Cottbus).

  • Offenställe werden umgebaut und zweckentfremdet verwendet, z. B. als Feldscheunen, Unterstellmöglichkeiten für Maschinen u. a. (Bezirk Gera, Cottbus).

  • Komplettierungsmaßnahmen wurden vollständig abgesetzt, sämtliche Mittel werden zu Rekonstruktionsmaßnahmen verwandt (z. B. Arnstadt).18

Unter diesen Umständen wurde die Komplettierung vernachlässigt und die LPG orientierten sich in größerem Umfange auf Baumaßnahmen, die bisher nicht Bestandteil der Pläne waren.19 Besonders im I. Halbjahr 1961 verlangten die LPG im Zusammenhang mit den Projektierungen laufend Planveränderungen. Ständige Veränderungen der Kreisbaupläne hinsichtlich der veranschlagten Baukosten und –mittel waren die Folge. Besonders nachteilig wirkte sich dabei die ungenügende Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Landwirtschaft, Kreisbauämtern und Projektierungsbüros aus, die in den Kreisen teilweise als katastrophal zu bezeichnen ist,20 sich aber auch auf der Ministerienebene in Berlin zeigt.

Diese Situation führte dazu, dass in einer Vielzahl von Räten der Kreise der Überblick über das Geschehen im ländlichen Bauwesen verloren ging und somit ein Einfluss und eine Orientierung von dieser Seite her nicht erfolgte. Auch die Auswertung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 26.9.1961, mit dem u. a. eine klare Bilanzierung aller Aufgaben im landwirtschaftlichen Bauprogramm 1961 erreicht werden sollte, wurde nicht dazu benutzt, eine gründliche Übersicht über das ländliche Bauwesen zu schaffen. In den Bezirken Suhl, Potsdam, Schwerin u. a. besteht daher trotz der Neuaufstellung der Baupläne entsprechend dem Beschluss vom 29.6.1961 noch kein Überblick über das ländliche Bauwesen.

Die zum Teil festgestellten Bemühungen der Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise, den realen Stand zu ermitteln, wurden häufig durch die ungeordnete Arbeitsweise der Bauämter gehemmt.

Zum Teil wird von den örtlichen Organen eine Streichung der unrealen Baumaßnahmen aus den Plänen umgangen, um einer damit notwendigen Diskussion mit den LPG auszuweichen. (Z. B. Bezirk Rostock, wo der Beschluss vom 26.9.1961 nur ungenügend ausgewertet wurde und einzelnen verantwortlichen Funktionären nicht einmal bekannt ist.)21

Bei der Neuaufstellung des Bauplanes wurden auch die geforderten Aussprachen mit den LPG-Vorständen in vielen Kreisen nicht gründlich genug geführt, sodass es u. a. zu unrealen Festlegungen über die Erfüllung der Eigenleistungen (über 30 % des Bauplanes) der landwirtschaftlichen Betriebe kam. Die Hinweise der LPG-Vorstände und Baubetriebe, wonach 1960 nicht einmal 10 % Eigenleistungen gebracht wurden und 1961 in dieser Hinsicht keine große Änderung eintreten wird, wurden nicht beachtet. Allgemein ist die Auffassung verbreitet, dass 30 % Eigenleistungen zu hoch sind und nur unter außergewöhnlich günstigen Umständen erreicht werden können.22

Die staatliche Leitung des ländlichen Bauwesens durch die Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise wird aufgrund der mangelhaften Besetzung mit Fachkadern auf dem Gebiet der Bauplanung außerordentlich beeinträchtigt. In vielen Kreisen sind die Planstellen für Bauplaner nicht oder nur mit unqualifizierten Kräften besetzt, sodass oftmals schon die vorbereitenden Maßnahmen zur Durchführung des landwirtschaftlichen Bauprogramms verschleppt werden. Die Kreisbauämter orientieren sich kaum auf eine umfassende Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bauprogramms und arbeiten zu wenig auf der Grundlage realer Bilanzen und Baukapazitäten. Konkrete Bauablauf- und Terminpläne für die Bauvorhaben und Festlegungen für die Eigenleistungen in der Landwirtschaft sind in den wenigsten Kreisen vorhanden.23

Ständige Kürzungen der Bauleistungen sind mit darauf zurückzuführen, dass bei den Organen des Bauwesens der konkrete Überblick über die Baukapazität nach Baufachgruppen fehlt und die Bauleistungen nur wertmäßig nach Millionen aufgeschlüsselt werden.24 Durch diese schematische Arbeitsweise ist vor allem die planmäßige Durchführung der Komplettierungsarbeiten gefährdet.

Schädigend für den gesamten Offenstallbau und die Komplettierungsmaßnahmen wirkt sich zweifellos die seit Jahren unzureichende Orientierung seitens der staatlichen Organe zu den Problemen Offenstall und Haltungsformen der Rinderbestände aus. Dadurch konnten eine Vielzahl unterschiedlicher Offenstalltypen errichtet werden, und eine große Anzahl der Bauten tragen durch erfolgte Änderungen (Zumauern, Umbau in Anbindestall usw.) nicht mehr den Anforderungen an einen Offenstall Rechnung.

Aufgrund dieser Fehler, die ausschließlich subjektive Ursachen haben, wird der Bau von Offenställen von breiten Kreisen der landwirtschaftlichen Betriebe abgelehnt, (nach übereinstimmenden Berichten aus allen Bezirken) obwohl feststeht, dass der Offenstall bei den entsprechenden klimatischen Bedingungen, bei vorhandenen Fachkräften, ausreichenden Einstreumengen usw. große Vorteile bringt. Das beweist u. a. ein Beispiel in der LPG Mosigkau, die einen vorbildlichen Offenstall mit guten Ergebnissen unterhält. Dieses Beispiel ist in der Landwirtschaft bisher nur wenig ausgewertet worden.25

In mehreren Fällen wird von Genossenschaftsbauern das schematische Übertragen von Offenstallbauten auf alle Gebiete der DDR abgelehnt mit der Begründung, dass entsprechend den klimatischen Bedingungen und Voraussetzungen für die Einstreumengen (Getreideanbau/Strohertrag) unterschiedliche Typen projektiert werden müssten. Ablehnung herrscht vor allem gegen die Offenstalltypen »Brandenburg« und »Markkleeberg«.26 Dafür wird besonders in den höher gelegen Gebieten und in den Nordkreisen, aber auch im übrigen Gebiet der DDR, den Anbinde- und Warmställen mit einem Bergeraum für Stroh- und Raufutter noch immer der Vorzug gegeben. In einigen Fällen (z. B. in Frankfurt/O.) wurde der Typ »Trinwillershagen« vorgeschlagen. Weit verbreitet ist die Ansicht, dass die Milchleistung der Kühe bei einer Unterbringung in Offenställen absinkt.27

Im Bezirk Potsdam wurde in Auswirkung der fehlenden Orientierung28 und in falscher Auslegung der letzten Ministerratsbeschlüsse für das Baujahr 1962 von den staatlichen Bezirksorganen nur noch der Bau von Warm- und Anbindeställen vorgesehen und die Errichtung von Offenställen abgelehnt, obwohl im Bezirk Potsdam auch die klimatischen Voraussetzungen zur Offenstallhaltung vorhanden sind.29

Eine bessere Orientierung in Fragen des Offenstallbaues ist nach Ansicht von Fachleuten nach Beseitigung der Mängel in der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, dem Ministerium für Bauwesen und der Staatlichen Plankommission zu erreichen. Die Zusammenarbeit dieser Organe sei gegenwärtig unzureichend.30

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass zzt. auch keine klare Orientierung in der Großbuchtenhaltung bei Schweinen besteht, sodass durch unwissenschaftliche Bauweise hohe Verluste entstehen.

Die zzt. bestehende »Kommission ländliches Bauwesen«, die sich hauptsächlich aus Wissenschaftlern landwirtschaftlicher Institute und der Bauakademie zusammensetzt und monatlich in Berlin ihre Tagungen abhält, wird in keinem Falle den Anforderungen gerecht. Die Kommission wirkt ungenügend auf das Baugeschehen in der Landwirtschaft ein, besitzt selbst keine klare Orientierung über die Zweckmäßigkeit der Offenställe, verliert sich in den Beratungen in unwesentliche Diskussionen und verfügt über keine straffe Leitung hinsichtlich der Beauftragung einzelner Kommissionsmitglieder. Zahlreiche Kommissionsmitglieder nutzten die Dienstreisen nach Berlin vor dem 13.8. zum Aufsuchen der Westsektoren aus.31

Insgesamt ist festzustellen, dass sich eine Reihe von Wissenschaftlern auf dem Gebiet des ländlichen Bauwesens sehr stark nach dem Westen orientiert und versucht, Bauten, die z. B. in Westdeutschland hinsichtlich der Klima-, Boden- und Baustofflage als zweckmäßig angesehen werden können, schablonenhaft auf die DDR zu übertragen. Ein typisches Beispiel dafür ist ein wissenschaftliches Kollektiv des landwirtschaftlichen Instituts Gundorf, das in einem Forschungsauftrag Gummiplatten und Eisenroste für landwirtschaftliche Bauten nach den gleichen Vorstellungen und Abmessungen »entwickelt«, wie sie vor längerer Zeit in einer westdeutschen Landwirtschaftsfachzeitschrift dargelegt wurden.32 Von Fachexperten wird diese »Entwicklung« u. a. wegen der ungenügenden materialseitigen Sicherung abgelehnt.

Die mit zur Veränderung dieser Situation geschaffene »technologische Gruppe für ländliches Bauwesen«, die dem Institut für Arbeitslehre Gundorf angeschlossen ist, kann, da sie erst seit einigen Monaten besteht, und ihr bisher nur vier Mitarbeiter angehören, allein die umfassenden Arbeiten nicht bewältigen. Eine wesentliche Veränderung wäre schon bei personeller Verstärkung dieser Gruppe entsprechend dem Beschluss möglich und könnte sich insbesondere dadurch ergeben, wenn von dieser Gruppe auch Aufträge an andere Institute, die sich mit dem landwirtschaftlichen Bauen beschäftigen, vergeben werden könnten.33

In Zusammenarbeit zwischen den Hauptträgern des landwirtschaftlichen Bauprogramms (Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Ministerium für Bauwesen und Staatliche Plankommission) und der technologischen Gruppe für ländliches Bauwesen könnte dabei eine straffe Kontrolle – die mindestens ein Jahr bestehen sollte – über sämtliche neuen Projekte und Testbauten organisiert werden. Damit würde die bisherige Praxis der unkontrollierten Übernahme neu entwickelter und projektierter und bisher nicht wissenschaftlich überprüfter Bauten, die sich in den vergangenen Jahren nur in den wenigsten Fällen bewährte, überwunden werden.34

Ungünstig wirkt sich weiter aus, dass in der DDR entwickelte, aber noch nicht wissenschaftlich überprüfte Offenstalltypen, an Delegationen der sozialistischen Länder weiter empfohlen wurden, ohne jetzt nach der Sammlung gewisser Erfahrungen diese Länder auf bestehende Mängel hinzuweisen. Dies führte teilweise zu Unzufriedenheit hinsichtlich der Zweckmäßigkeit einzelner Typen (Rumänien, Bulgarien).35 Unverständnis besteht auch darüber, dass es bisher noch nicht zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Experten der ČSSR und der DDR über in der ČSSR bewährte Offenställe gekommen ist. (Es handelt sich um eine Art Anbindestall für höhergelegene kältere Gebiete).36Aus den hier angeführten Mängeln im Offenstallbau ergibt sich auch in diesem Herbst wieder die Tatsache, dass die Einstellung des Viehbestandes zum Weideabtrieb nur in verhältnismäßig wenigen landwirtschaftlichen Betrieben restlos garantiert ist und somit Notlösungen (zusätzliche Einstellung auf geringe Stallfläche) getroffen werden müssen. Durch die Nichterfüllung der Eigenleistungen der LPG konnten auch vorhandene Altbauten kaum zur Unterstellung des Viehes benutzt werden.

Obwohl eingeschätzt wird, dass in den Bezirken aus dieser Situation, besonders durch die Schwierigkeiten bei der Einstellung des Viehbestandes zum Weideabtrieb eine Reihe von Schlussfolgerungen hinsichtlich einer besseren Zusammenarbeit der einzelnen für das ländliche Bauprogramm verantwortlichen Organe, der Fortführungsarbeiten bei der Komplettierung, der Werterhaltung und dem Ausbau gezogen wurden, ist jedoch aus einer Reihe von Beispielen ersichtlich, dass sich bei den Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für das Baujahr 1962 schon wieder wesentliche Mängel abzeichnen. Als Hauptursache zeigt sich erneut die fehlende Orientierung über die zur Anwendung vorgesehenen landwirtschaftlichen Typenbauten, sodass in vielen Kreisen bereits wieder unterschiedliche Pläne über Typenbauten erarbeitet werden. (Damit würde eine gewisse Standardisierung im ländlichen Bauwesen auch im Jahre 1962 verhindert werden).37

Durch den fehlenden Überblick über Baukapazitäten und -materialien werden die Baupläne der Bezirke für 1962 noch ständig verändert (im Kreis Rathenow wurde der Bauplan für 1962 schon zum 4. Mal erarbeitet, wodurch Projektierungen hinausgezögert und somit dem Plananlauf nicht sofort zur Verfügung stehen werden. Auf die mangelhafte Zusammenarbeit der Abteilungen Landwirtschaft und der Kreisbauämter ist zurückzuführen, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Baumaßnahmen 1962 (Materialbestellungen, Auftragserteilung für Projektierung usw.) zu einem großen Teil überhaupt noch nicht begonnen haben.).38

In einer Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben scheitert eine 100 %ige Erfüllung der Bauleistungen am ungenügenden Stand der Arbeitsproduktivität der dort tätigen LPG-Baubrigaden. Die Baubrigaden fügen sich nur schwer in das Baugeschehen der Landwirtschaft ein. Mit Sanktionierung der LPG-Vorstände wird im großen Umfange versucht, unabhängig vom Kreisbauplan Bauten zu errichten, wobei den Baubrigaden das Fehlen einer exakten Kontrolle in der Materialversorgung der Bauwirtschaft sehr zugute kommt. Obwohl der Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 29.6.1961 vorsah, sämtliche Baumaßnahmen (auch die der LPG-Baubrigaden) sowie bei den landwirtschaftlichen Betrieben lagernde Materialbestände zu erfassen und in den Kreisbauplan einzubeziehen, hat sich die Arbeitsweise der LPG-Baubrigaden nur unwesentlich verändert.39

Auswirkungen der ungenügenden Arbeit der LPG-Baubrigaden und der mangelnden Kontrolle durch die LPG-Vorstände und die örtlichen staatlichen Organe über die Tätigkeit der Brigaden zeigen sich u. a. in der unzureichenden Qualität der Bauausführungen, in Materialverschwendung und Wertminderung des Materials durch zu lange Lagerung.40

Der zum Teil ungenügende Stand der Qualifizierung der Baubrigaden beeinträchtigt die Bauleistungen der Brigaden im negativen Sinne und trägt wesentlich dazu bei, dass die Leistungen der LPG-Baubrigaden nicht an die der Baubetriebe heranreichen und die Eigenleistungen der LPG nicht erfüllt werden. Nach vorliegenden Berichten sind in den wenigsten LPG-Baubrigaden Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen (z. B. zum Erlernen von Be- und Entwässerungsarbeiten oder Arbeiten des Straßen- und Wegebaues usw.).

Die technische Ausrüstung der Brigaden muss im Allgemeinen als mangelhaft bezeichnet werden, die manuelle Arbeit überwiegt.

Der Stand der Bildung von Komplexbaubrigaden in der Landwirtschaft bzw. übergenossenschaftlicher Bauorganisation ist ungenügend. Vielfach äußern LPG-Vorstände Bedenken, bei Abgabe des alleinigen Verfügungsrechtes über ihre Baubrigade weitere Rückstände im landwirtschaftlichen Bauen verbuchen zu müssen.41

Der politisch-ideologische Zustand der in der Landwirtschaft tätigen Baubrigaden kann bisher nicht befriedigen. Die Brigademitglieder sind nur ungenügend auf den sozialistischen Wettbewerb und auf das Produktionsaufgebot orientiert. Da nur verhältnismäßig wenig Mitglieder der SED den Brigaden angehören, ist der Einfluss der Partei als zu gering zu betrachten (z. B. Bezirk Erfurt). Politisch-ideologische Unklarheiten – z. B. über die Frage des Westfernsehens – sind mehrfach verbreitet. Die Praxis der 5-Tage-Woche ist nicht überall überwunden. Dafür werden in der freien Zeit Reparaturleistungen an Eigenheimen oder Schwarzbauten ausgeführt, mit denen ein Nebenverdienst gesichert wird.42

Zur Beseitigung der im Bericht dargelegten Mängel könnten u. E. im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Die Zusammenarbeit der für die landwirtschaftlichen Bauten verantwortlichen Organe müsste mittels der Kommissionsarbeit verbessert werden. (Festlegung regelmäßiger Absprachen über die Fortführung und den Stand des landwirtschaftlichen Bauens zwischen Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, Ministerium für Bauwesen und der Staatlichen Plankommission. Festlegung gleicher Maßnahmen in den Bezirken und Kreisen).44

  • Offizielle Überprüfung der Arbeit der bestehenden Kommission »ländliches Bauwesen« und konkrete Anleitung durch einen verantwortlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft.

  • Die Verantwortlichkeit der »technologischen Gruppe für ländliches Bauwesen« am Institut für Arbeitslehre in Gundorf und die Mitarbeiterzahl müssten erhöht werden.

    Im Zusammenhang mit dem weiteren Aufbau der Gruppe muss eine mindestens einjährige wissenschaftliche Kontrolle neuer Offenstallprojekte vor der Einführung in das allgemeine Baugeschehen gewährleistet werden.

    Der Erfahrungsaustausch über zweckmäßige Offenstall- und Schweinebuchtenbauten mit den sozialistischen Ländern, besonders mit der ČSSR müsste gefördert werden.

  • Erarbeitung einer klaren Orientierung über die zweckmäßigsten Typen der landwirtschaftlichen Bauten und über geeignete Haltungsformen der Viehbestände durch eine wissenschaftliche Analyse, die von Wissenschaftlern im Zusammenwirken mit Praktikern erarbeitet werden müsste.

  • Abschluss der Komplettierungsarbeiten im Jahre 1962 und damit Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Einstellung der Viehbestände zum Weideabtrieb.44

  • Durchführung einer statistischen Erhebung über vorhandene Tiereinstellplätze (besonders der Rinderbestände) und der 1962 real zu bauenden Stellplätze für die vorhandenen Tierbestände.

    Die vorhandene Statistik ist durch Falschmeldungen und Nichterfüllung der Baupläne vollkommen unreal und bildet keine Grundlage mehr für Bauplaner und zur Aufschlüsselung der Investitionsmittel und Kapazitäten.

  • Zur Gewährleistung einer straffen Ordnung müssen Hauptverantwortliche für die Verzögerung der Komplettierungsarbeiten und die Nichterfüllung der Ministerratsbeschlüsse von den zentralen und örtlichen Staatsorganen stärker zur Verantwortung gezogen werden, da durch die Nichtkomplettierung großer volkswirtschaftlicher Schaden entstand.

  • Die staatliche Bauaufsicht muss mehr in Erscheinung treten (sie arbeitet bisher fast nicht im ländlichen Bauwesen), vor allem zur Verhinderung unzweckmäßiger Bauten, bei subjektiver Verzögerung und bei der Durchführung von Schwarzbauten.

  • Prüfung der Möglichkeiten durch das Ministerium für Bauwesen, ein noch strafferes System der Baustoffversorgung zur Sicherung der Planaufgaben zu schaffen.

  • Die Bildung übergenossenschaftlicher Bauorganisationen in den MTS-Bereichen und der übergenossenschaftliche Einsatz von LPG-Baubrigaden müsste in verstärktem Umfange vorbereitet werden.

  • Entsprechend den Festlegungen in den Produktionsplänen der LPG müsste in den Wintermonaten verstärkt eine Qualifizierung der Kader der LPG-Baubrigaden erfolgen.

Mielke [Unterschrift]

»Anlage« zur Information Nr. 743/61

Zentrale Informationsgruppe [Verfasser] – Berlin, den 2.1.62.

Betr.: Ergänzung zum Bericht über einige Mängel und Hemmnisse bei der Durchführung des ländlichen Bauwesens im Jahre 1961 (Information Nr. 743/61)

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Betr.: Angeblich zu späte Beschlussfassung durch den Ministerrat

Die Auffassung, dass die Beschlussfassung durch den Ministerrat über Maßnahmen zur Komplettierung im ländlichen Bauwesen zeitlich zu spät erfolgte, wird insbesondere von einer Reihe Bauplaner in den Kreisen vertreten. (z. B. in Kreisen der Bezirke Erfurt, Neubrandenburg und Schwerin)

Im Bezirk Neubrandenburg wurde u. a. von einigen Bauplanern so eingeschätzt, dass die Beschlüsse des Ministerrates eine Desorganisation im ländlichen Bauwesen des Bezirkes hervorgerufen hätten.

Von diesen Bauplanern wird dabei vollkommen unterschätzt, dass bereits in der Erstfassung des Bauplanes des Kreises durch Initiative der örtlichen Organe die Komplettierung der nicht fertiggestellten Bauten vorgesehen werden musste und ein Eingreifen durch Beschluss des Ministerrates erst nach den augenscheinlichen Versäumnissen in den Kreisen und Bezirken erforderlich war.

Seite 3

Betr.: Laufende Planänderung im Kreis Parchim

Zentral wurden sechs Planänderungen angewiesen. Die übrigen Planänderungen erfolgten im Kreis Parchim auf Veranlassung des Rates des Kreises und des Rates des Bezirkes.

Die Planänderungen waren in der Hauptsache erforderlich durch eine Eingliederung der bisherigen Schwarzbauten in den Plan des Kreises Parchim. Diese Schwarzbauten hatten im Kreis Parchim ein so großes Ausmaß, dass Komplettierungsarbeiten unterbrochen und vom Plan abgesetzt wurden.

Weitere Planänderungen im ländlichen Bauwesen des Kreises Parchim ergaben sich durch zusätzliche Sonderbauprojekte der NVA, die eine Verschiebung der bisher bestehenden Projektierungspläne und Kapazitätsverteilung notwendig machten.

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Betr.: Vollkommen ungenügende Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Landwirtschaft, den Kreisbauämtern und Projektierungsbüros

Eine solche Einschätzung liegt uns u. a. vor

  • aus dem Bezirk Schwerin, zutreffend für die Mehrzahl der Kreise, z. B. auch den Kreis Bützow,

  • aus dem Kreis Wittstock/Potsdam,

  • aus der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Bezirkes Erfurt und dem Bezirksbauamt Erfurt,

  • aus dem Kreis Malchin/Neubrandenburg,

  • aus dem Kreis Pasewalk/Neubrandenburg,

  • aus dem Kreis Salzwedel/Magdeburg,

  • aus dem Kreis Genthin/Magdeburg,

  • aus der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Bezirkes Magdeburg und dem Bezirksbaumat Magdeburg, u. a.

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Betr.: LPG Mosigkau

Die LPG Mosigkau gehört zum Stadtkreis Dessau/Bezirk Halle. (Mosigkau wurde Dessau verwaltungsmäßig angegliedert.)

  1. Zum nächsten Dokument Streik auf der Baustelle Lübbenau

    29. November 1961
    Einzel-Information Nr. 744/61 über die Situation auf der Baustelle Lübbenau

  2. Zum vorherigen Dokument Situation in der Arzneimittelversorgung (2)

    28. November 1961
    Einzel-Information Nr. 741/61 über provokatorische Aktionen gegen die Störfreimachung auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung [Ergänzung]