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Verletzung eines DDR-Grenzers (Schuss aus WB)

[ohne Datum]
Einzel-Information Nr. 22/61 über Schusswaffengebrauch durch Stupo-Angehörigen am Ring um Berlin

Am 11.1.1961, gegen 9.30 Uhr, wurde der Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, Soldat [Name], durch einen vom Westberliner Territorium aus abgegebenen Schuss am Kopf verletzt.

Soldat [Name] befand sich zusammen mit Oberleutnant Faulhaber, Kompaniechef der Kompanie in Mahlow, Grenzbereitschaft Blankenfelde, zur Kontrolle von Erdarbeiten ca. 50 m von der Grenze entfernt auf der Fernverkehrsstraße 96 bei Mahlow, Kreis Zossen.

Ein namentlich nicht bekannter Hauptkommissar der Stupo erklärte gegenüber den DGP-Angehörigen, dass es sich dabei um einen Pistolenschluss handle, der von einem Stummpolizisten1 angeblich fahrlässig abgegeben wurde.

20 m von der Provokationsstelle entfernt befindet sich auf Westberliner Gebiet ein Postenhaus der Stupo, wo sich zzt. des Schusswaffengebrauches ein Mannschaftstransportwagen befand. Der verletzte Angehörige der DGP wurde ins VP-Krankenhaus überführt und muss operiert werden, weil sich ein Fremdkörper in der Wunde befindet. Bei dieser Operation ist das Augenlicht des Verletzten gefährdet.

Weitere Untersuchungen werden noch geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Großbrand in den Solvay-Werken Westeregeln

    16. Januar 1961
    Einzel-Information Nr. 26/61 über einen Großbrand in den Deutschen Solvay-Werken Westeregeln, Kreis Staßfurt

  2. Zum vorherigen Dokument Austritte aus den LPG 1960

    11. Januar 1961
    Einzel-Information Nr. 21/61 über Austritte aus den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften