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Landung eines westdeutschen Sportflugzeuges im Raum Stendal

5. November 1963
Einzelinformation Nr. 672/63 über die Landung eines westdeutschen Sportflugzeuges im Raum Stendal

Am 4.11.1963, gegen 16.45 Uhr, landete östlich von Stendal in der Nähe des Arnimer Damms ein westdeutsches Sportflugzeug vom Typ Bölkow KLM 107 C (Tiefdecker).

Im Flugzeug befanden sich der Flugzeugführer [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1937 in Hamborn, wohnhaft Walsum, [Straße, Nr.], ledig, zzt. ohne Beruf, und [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1932 in Essen, wohnhaft Essen, [Straße, Nr.], verh., selbstständiger Kaufmann für Baustoffe.

Beide Personen sind erst seit Oktober 1963 im Besitz des Flugscheines. Nach ihren eigenen Angaben hatten sie von der Niederrhein-GmbH den Auftrag, am 3.11.1963 ein Sportflugzeug vom Typ Piper von Dinslaken nach Rothenburg ob der Tauber zu überführen.

Wegen schlechten Wetters erhielten [sic!] sie bei dieser Überführung bereits zwei Stunden Verspätung.

Anschließend wurden sie beauftragt, das Sportflugzeug Bölkow KLM 107 C von Rothenburg ob der Tauber nach Dinslaken zu überführen. Ebenfalls wegen schlechten Wetters wurde diese Überführung auf den 4.11. verschoben.

Nach Einweisung und Festlegung des Kurses 320 Grad erfolgte um 14.00 Uhr der Start. Außerdem kennzeichneten sie sich auf der Karte Markierungspunkte.

Da sie statt 320 Grad einen Kurs von 32 Grad einschlugen und die Markierungspunkte nicht unterscheiden konnten, flogen sie in Richtung DDR-Gebiet. Bei Anfliegen der Elbe waren sie der Meinung, es sei der Rhein und bemerkten ihren falschen Kurs. Sie gingen deshalb auf eine Flughöhe von 300 m herunter.

Bei Stendal entdeckten sie dann einen Flugplatz, den sie aber aus Angst nicht anflogen, sondern in einem günstigen Gelände in der Nähe landeten.

[Name 1] begab sich sofort auf die Suche nach der nächsten VP-Dienststelle, um die Landung zu melden. Er wurde dabei von einem in der Nähe des Landeortes befindlichen VP-Helfer unterstützt.

Im Flugzeug befanden sich keine Funkgeräte. Beide hatten auch keine Funkausbildung.

Zur Person des [Name 1]: [Name 1] war fünf Jahre als Bergmann tätig. Vom 1.6.1957 bis 31.5.1963 war er bei der Bundeswehr im 71. Fernmelderegiment Osnabrück, zuletzt als Unteroffizier im Sanitätsdienst. Anschließend stand er in wechselnden Arbeitsverhältnissen oder arbeitete teilweise gar nicht.

Beide waren noch nie in der DDR gewesen und besitzen auch keinerlei verwandtschaftliche oder andere Verbindungen in die DDR. In der Untersuchung verhielten sie sich diszipliniert.

In Vereinbarung mit dem Minister für Verkehrswesen Genossen Kramer1 wurde eine Presseveröffentlichung2 herausgegeben.

Die Untersuchungen werden vom MfS noch weitergeführt.

  1. Zum nächsten Dokument Konflikt von US-Militärkonvois und sowjetischen Kontrollkräften (2)

    6. November 1963
    Einzelinformation Nr. 675/63 über Verweigerung der ordnungsgemäßen Kontrolle durch eine amerikanische Militärkolonne am KPP Marienborn (Ergänzung zur Information 669/63)

  2. Zum vorherigen Dokument Konflikt von US-Militärkonvois und sowjetischen Kontrollkräften (1)

    5. November 1963
    Einzelinformation Nr. 669/63 über Verweigerung der ordnungsgemäßen Kontrolle durch eine amerikanische Militärkolonne am KPP Marienborn