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Verhalten eines Vertreters der Dänischen Staatsbahnen

6. April 1963
Einzelinformation Nr. 235/63 über das Verhalten des Vertreters der Dänischen Staatsbahnen [Vorname Name]

Die Überprüfung der Angaben des Vertreters der Dänischen Staatsbahnen [Vorname Name] – Sitz in Westberlin –, die er gegenüber Vertretern der Abteilung für internationale Angelegenheiten beim Ministerium für Verkehrswesen gemacht hat (wonach er am 18.1. und 24.1.1963 am KPP Friedrichstraße/Zimmerstraße einer Leibesvisitation unterzogen worden sei), ergab folgenden Sachverhalt:

[Vorname Name] ist den Kontrollkräften am KPP Friedrichstraße/Zimmerstraße bekannt, einmal als Person, die Verhandlungen mit staatlichen Stellen der DDR führt, zum anderen aber wegen seines oft arroganten und teilweise überheblichen Auftretens am KPP.

[Name] wurde deshalb am KPP ständig mit besonderer Zuvorkommenheit und Höflichkeit behandelt, um keinerlei Komplikationen hervorzurufen.

So wurde auch [Name] nach übereinstimmenden Angaben aller in der fraglichen Zeit am KPP Dienst versehenden Kontrollkräfte weder am 18. und 24.1.1963 noch an anderen Tagen einer Leibesvisitation unterzogen. (Leibesvisitationen müssen und können auch in jedem Falle am KPP schriftlich nachgewiesen werden.) Gleichfalls trifft die Behauptung [Name], er sei sowohl am 18.1. als auch am 24.1.1963 nach der angeblichen Leibesvisitation sofort nach Westberlin zurückgekehrt, nicht zu. Denn auch solche Vorkommnisse, wo Einreisende nach der Kontrolle wieder nach Westberlin zurückgehen, werden in jedem Falle schriftlich festgehalten. Außerdem wird jede dieser Personen, die nach dem Durchlaufen der Kontrollbaracke nach Westberlin zurückkehrt, von einem Mitarbeiter des KPP zum Eingangsschlagbaum zurückbegleitet. Dies war jedoch bei [Name] nie der Fall.

Eine eventuelle Nachlässigkeit oder mangelnde Übersicht ist ebenfalls ausgeschlossen, weil an dem KPP in dieser fraglichen Zeit wegen der Sprengstoffanschläge1 verstärkte Wachsamkeit geübt wurde und zum anderen der gesamte Reiseverkehr infolge der Kälteperiode weit unter dem Durchschnitt lag, sodass ein exakter Überblick gegeben ist und die Angaben [Name] keinesfalls den Tatsachen entsprechen.

Es wird eingeschätzt, dass [Name] – möglicherweise im Auftrage westlicher Stellen – in dieser provokatorischen Form auftritt, um die bisher guten Verbindungen zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen und den Dänischen Staatsbahnen zu belasten oder um zu erreichen, dass er weitgehend unkontrolliert zwischen Westberlin und demokratischem Berlin2 bzw. direkt zwischen Dänemark und dem demokratischen Berlin durch die DDR verkehren kann. Diese letzte Einschätzung wird auch durch den Versuch [Name] erhärtet, bereits am 14.9.1962 von einem Mitarbeiter des Visa-Büros des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Warnemünde Blanko-Visagenehmigungen zu erhalten, die ihm aber verweigert wurden.

  1. Zum nächsten Dokument Tödlicher Verkehrsunfall in Ostberlin durch britischen Militär-Pkw

    11. April 1963
    Erstinformation Nr. 241/63 über einen schweren Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Pkw der englischen Besatzungsmacht in Westberlin

  2. Zum vorherigen Dokument Flucht zweier Familien mit Unterstützung eines westdeutschen Zollboots

    6. April 1963
    Einzelinformation Nr. 229/63 über einen schweren Grenzdurchbruch im Raum Tripkau/Wehningen, [Kreis] Hagenow, [Bezirk] Schwerin, am 3. April 1963 mit Unterstützung des westzonalen Zollbootes »Berlin«