Direkt zum Seiteninhalt springen

Brände in der Landwirtschaft

17. September 1964
Einzelinformation Nr. 765/64 über Brände in der Landwirtschaft in den Bezirken Erfurt und Halle, die durch Kinderhand verursacht wurden

In den letzten Wochen traten wiederholt Brände in der Landwirtschaft mit großem volkswirtschaftlichem Schaden auf, die durch Kinderbrandstiftung verursacht wurden. Untersuchungen ergaben, dass die Kinder mehrfach nicht oder nur ungenügend über die Gefahren beim Umgang mit offenem Feuer und über das Verbot, mit Streichhölzern zu spielen, belehrt worden waren.

In den letzten Tagen wurden u. a. folgende Brände festgestellt: Am 14.9.1964, gegen 14.45 Uhr, brach im VEG Berlingerode, [Kreis] Worbis, [Bezirk] Erfurt, ein Brand aus, bei dem eine Feldscheune vollkommen niederbrannte. Der Sachschaden beträgt insgesamt 110 000 MDN. (Gebäudeschaden 40 000 MDN, Maschinenschaden – darunter eine komplette Dreschmaschine – 25 000 MDN, 600 dz Saathafer 20 000 MDN, Futterstroh und Heu 10 000 MDN und Schaden an einer Siloanlage 15 000 MDN.)

Als Ursache wurde eindeutig Kinderbrandstiftung durch [Vorname 1] und [Vorname 2 Name 1], sechs und acht Jahre alt, ermittelt. Beide Kinder hatten in der Scheune mit Streichhölzern, die sie vordem aus einem Werkzeugkasten eines Traktoristen entwendet hatten, gespielt und Papier entzündet, wobei in der Nähe liegendes Stroh Feuer fing. Die Eltern der Kinder gehören als Landarbeiter dem VEG an; über sie ist nichts Nachteiliges bekannt.

Am 14.9.1964, gegen 18.30 Uhr, brach in der LPG Typ III1 »Otto Peters«/Querfurt, [Bezirk] Halle, in einer Scheune und in dem danebenliegenden Schweinestall ein Brand aus, bei dem ein Schaden von insgesamt 75 000 MDN entstand. (Gebäudeschaden 35 000 MDN, durch das Verbrennen von 130 Läuferschweinen 40 000 MDN.) Als Brandherd wurde ein alter, zwischen Scheune und Schweinestall befindlicher Schuppen ermittelt, in dem leere Kisten untergestellt waren. In diesem Schuppen hatten die Kinder [Vorname Name 2] und [Vorname Name 3], beide neun Jahre alt, mit Streichhölzern gespielt, die sie vordem aus der Wohnung der Eltern des [Name 2] entnommen hatten. Sie zündeten eine Wachskerze an, um sich Brot zu rösten, wobei die trockenen Holzkisten Feuer fingen. Das Feuer griff sofort auf Scheune und Schweinestall über. Gegenwärtig wird noch überprüft, ob Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Am 13.9.1964, gegen 11.50 Uhr, brannte in der LPG »Einheit« Vetschau, [Bezirk] Halle, eine Scheune nieder, wodurch ein Schaden von insgesamt 35 000 MDN entstand. Es verbrannten das Gebäude bis auf die Grundmauern und darin eingelagertes Stroh. Das Feuer griff weiter auf den Kuhstall der LPG über, konnte dort aber eingedämmt und das Vieh gerettet werden. Die bisherigen Untersuchungen zur Brandursache weisen ebenfalls auf Kinderbrandstiftung hin. Weitere Ermittlungen dazu werden zzt. durch VP und MfS noch geführt

  1. Zum nächsten Dokument Flucht aus der DDR mit Flugzeug

    17. September 1964
    Einzelinformation Nr. 781/64 über das illegale Verlassen des Hoheitsgebietes der DDR in Richtung Westdeutschland mittels eines Flugzeuges vom Typ AN 2 der Interflug

  2. Zum vorherigen Dokument Untergrundtätigkeit der »Rowdygruppe Kreuzschlange«

    15. September 1964
    Einzelinformation Nr. 773/64 über die von der Rowdygruppe »Kreuzschlange«, Perleberg, [Bezirk] Schwerin, durchgeführte und geplante Untergrundtätigkeit