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Brand im Erdölverarbeitungswerk Schwedt (1)

18. September 1964
Einzelinformation Nr. 784/64 über einen Brand am Kessel 2 des Kraftwerkes im Erdölverarbeitungswerk Schwedt, [Kreis] Angermünde, Bezirk Frankfurt/O., am 15. September 1964

Am 15.9.1964, gegen 1.14 Uhr, brach am Kessel 2 des Kraftwerkes im Erdölverarbeitungswerk Schwedt ein Brand aus. Der Brand konnte durch sofortige Löschmaßnahmen unter Kontrolle gebracht und um 1.30 Uhr gelöscht werden.

Durch den Brand wurde ein Teil der Kabelummantelung des Kessels beschädigt, sodass der Kessel außer Betrieb genommen werden musste. Die Reparaturzeit am Kessel 2 wird zehn bis elf Tage in Anspruch nehmen. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 70 000 MDN.

Durch sofortiges Umschalten der Dampfversorgung auf Kreislaufbetrieb konnte die Produktion in der Rohöldestillation ohne größere Unterbrechung aufrechterhalten werden. Von der Betriebsleitung wurde entschieden, die geplante Reparatur des Kessels 1 abzusetzen und den Kessel 1 als Ersatz für den Kessel 2 in Betrieb zu nehmen. Dadurch wurde eine größere Produktionsstörung abgefangen.

Die Untersuchungen zur Brandursache ergaben Folgendes: Der Brand am Kessel 2 entstand durch den Austritt von Öl, infolge Federrohrbruchs in einem Manometer der Ölrücklaufleitung vom Brenner 23. Das Druckmanometer hatte sich – nach den bisherigen Feststellungen durch starke Vibrationsschwingungen infolge des anhaltenden Öldrucks von ca. 15 atü gelockert und am 15.9. endgültig gelöst, sodass durch den daraufhin eintretenden Federrohrbruch eine kleine Menge Öl am Brenner 23 austreten konnte. In der Folge entzündete sich das heraustretende Öl an den heißen Teilen des Brenners 23 und verursachte den Brand. Das gebrochene Federrohr wurde gesichert und dem KTI zwecks restloser Klärung der technischen Ursache zugeleitet. Das Untersuchungsergebnis vom KTI steht zurzeit noch aus.

Durch das MfS wurden Untersuchungen zur Ermittlung eventuell vorhandener weiterer Ursachen eingeleitet.

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    18. September 1964
    Einzelinformation Nr. 787/64 über Einschätzung der Bonner Forderungen in der Passierscheinfrage und der Besuchsmöglichkeiten für Rentner in Westdeutschland und Westberlin durch führende Westberliner CDU-Kreise

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    17. September 1964
    Einzelinformation Nr. 781/64 über das illegale Verlassen des Hoheitsgebietes der DDR in Richtung Westdeutschland mittels eines Flugzeuges vom Typ AN 2 der Interflug