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Brand in der LPG Demsin

4. September 1964
Einzelinformation Nr. 720/64 über einen Brand in der LPG Typ III Demsin, Kreis Genthin, [Bezirk] Magdeburg, am 3. September 1964, verursacht durch eine Einheit der NVA

Am 3.9.1964 brach gegen 1.20 Uhr in der LPG Typ III1 in Demsin Kreis Genthin, Bezirk Magdeburg, ein Brand aus, wobei ein Strohdiemen vollständig niederbrannte. Dadurch wurden ca. 3 200 dt Weizen- und Roggenstroh vernichtet und ein Gesamtschaden von ca. 13 500 MDN verursacht.

Die Ermittlungen zur Ursache des Brandes ergaben die Entzündung der Strohballen durch eine während der Übung der NVA abgeschossenen Leuchtkugel. Durch Zeugen wurde ausgesagt, dass eine von mehreren abgeschossenen Leuchtkugeln auf dem Strohdiemen auftraf und das Feuer entfachte. (Die Ermittlungen durch Brandsachverständige wiesen die Richtigkeit dieser Aussagen nach.)

NVA-Angehörige, die sich zur Zeit des Feuerausbruches in der Nähe des Strohdiemen aufhielten, nahmen erste Löschversuche vor, die jedoch ohne Erfolg blieben. Die sofort von den NVA-Angehörigen alarmierte Feuerwehr von Demsin konnte lediglich ein Übergreifen des Feuers auf den neben dem Strohdiemen befindlichen Rinderoffenstall verhindern.

Übungen werden zurzeit im Gelände bei Demsin von der Mot.-Schützen-Division Neubrandenburg, Postschließfach 2182, (Einheitsführer [Name]) durchgeführt. Die Leuchtkugeln wurden durch Angehörige dieser Division abgeschossen.

Dem MfS wurde bekannt, dass infolge dieses Vorkommnisses zurzeit unter den Einwohnern von Demsin Verärgerung besteht, die sich vor allem in gegen die NVA gerichteten Meinungen äußert. So wird z. B. von einigen Einwohnern und LPG-Mitgliedern bei individuellen Gesprächen der sofortige Abbruch der Übungen der NVA gefordert.

  1. Zum nächsten Dokument Innerkirchliche Situation nach Gespräch Ulbricht – Mitzenheim

    4. September 1964
    Einzelinformation Nr. 723/64 über die innerkirchliche Situation nach dem Gespräch des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Walter Ulbricht, mit dem Evangelischen Landesbischof von Thüringen, Mitzenheim, auf der Wartburg

  2. Zum vorherigen Dokument Haltung des Westberliner Senats zur Passierscheinfrage

    4. September 1964
    Einzelinformation Nr. 718/64 über die Haltung des Westberliner Senats zur Passierscheinfrage im Zusammenhang mit der Volkskammertagung vom 1. September 1964