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Protestresolution in der 4. Grenzbrigade

6. August 1964
Einzelinformation Nr. 626/64 über das Verfassen einer sogenannten Protestresolution durch Angehörige des 2. Zuges, 2. Kp., GR 46, 4. Grenzbrigade, am 4. August 1964

Am 4.8.1964 wurde durch Angehörige des 2. Zuges, 2. Kompanie, GR 46, 4. Grenzbrigade, eine sogenannte Protestresolution verfasst und von elf Angehörigen des Zuges unterschrieben.

Die Protestresolution beinhaltete im Wesentlichen:

  • zu wenig Freizeit und Urlaub,

  • zu viel Grenzdienst und andere zusätzliche Dienste,

  • mangelhafte Essenszubereitung,

  • ungenügender Ausgang an dienstfreien Tagen.

Die vom MfS eingeleiteten Überprüfungen führten zu folgendem Ergebnis: Am 4.8.1964 erteilte der Kompaniechef Ltn. [Name 1] dem Zugführer des 2. Zuges Ltn. [Name 2] den Auftrag, kurzfristig eine Parteiinformation über die Lage in seinem Zug zu erarbeiten. Ltn. [Name 2] gab daraufhin den Gruppenführern Uffz. [Name 3] und Gefreiter [Name 4] den Befehl, alle Genossen des Zuges zu befragen, welche Beschwerden sie vorzubringen hätten. Die Ergebnisse dieser Befragung sollten schriftlich niedergelegt werden.

Als die Gruppenführer die von den Genossen geäußerten Beschwerden dem Zugführer Ltn. [Name 2] schriftlich vorlegten, verlangte dieser eine konkrete Aufstellung, welche Soldaten welche Beschwerde führen. Daraufhin wurde in der 1. und 2. Gruppe des 2. Zuges die vorgenannte »Protestresolution« verfasst und von elf Angehörigen des Zuges unterschrieben. Uffz. [Name 3] unterstützte die Soldaten dabei mit der Aufforderung: »Schreibt ja alles auf, denn der 4. Zug hat sich auch schon beschwert und dem wollen wir nicht in den Rücken fallen.« (Im 4. Zug sind derartige Erscheinungen nicht aufgetreten.)

Die kollektive Beschwerde wurde von den Beteiligten damit begründet, dass ein Einzelner bei einer Beschwerdeführung damit rechnen müsse zur Verantwortung gezogen zu werden. Unter diesen Umständen sei es besser, wenn alle unterschreiben. Zu bemerken ist, dass im 2. Zug schon seit längerer Zeit negative Diskussionen über Dienst, Urlaub und Verpflegung geführt wurden.

Maßnahmen zur weiteren Untersuchung und zur Veränderung der gegenwärtigen Situation im 2. Zug wurden eingeleitet.

  1. Zum nächsten Dokument Westliche Pläne und Absichten anlässlich des 13.8.1964

    8. August 1964
    Einzelinformation Nr. 631/64 über feindliche Pläne und Absichten anlässlich des 13. August 1964

  2. Zum vorherigen Dokument Bahnbetriebsunfall auf der Strecke Lübben–Beeskow

    6. August 1964
    Einzelinformation Nr. 620/64 über den Bahnbetriebsunfall auf der Strecke Lübben – Beeskow, Reichsbahndirektionsbezirk Cottbus, am 5. August 1964