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Schlägerei eines Bürgers aus Guinea mit Seeleuten

12. Oktober 1964
Einzelinformation Nr. 882/64 über das rowdyhafte Verhalten des guinesischen Bürgers [Name 1, Vorname]

Am 9.10.1964, gegen 17.45 Uhr, betrat der [Name 1, Vorname] geboren am [Tag, Monat] 1938 in Boké1/Guinea, zzt. wohnhaft in Warnemünde, Ostseehotel, Praktikant beim Kreislichtspielbetrieb Rostock, die Gaststätte des Hauses der Hochseefischer in Rostock mit der Absicht, am Büfett Zigaretten zu kaufen. Dabei ging er an einem Tisch vorüber, an dem drei Hochseefischer, darunter der [Name 2, Vorname], 20 Jahre alt, saßen, die sich im angetrunkenen Zustand unterhielten. [Name 1] hörte beim Vorübergehen das Wort »Schwein«, das von [Name 2] geäußert wurde, und bezog diese Bemerkung sofort auf seine Person. Zeugen erklärten später, dass die Bemerkung »Schwein« nicht auf die Person [Name 1] bezogen worden sein könnte, da im Laufe des Nachmittags bereits ähnliche Ausdrücke zwischen den Hochseeleuten gewechselt worden seien.

[Name 1] stellte den Hochseefischer [Name 2] in der Gaststätte zur Rede, wobei diese Aussprache jedoch zu keinem Erfolg führte. Der guineische Bürger kaufte daraufhin am Büfett Zigaretten und begab sich in das Foyer des Hauses der Hochseefischer, wo er auf das Erscheinen des [Name 2] wartete. Als [Name 2] kurze Zeit darauf das Foyer betrat, kam es zwischen beiden zu seinem Streit. Dabei ging [Name 1] in die Gaststätte zurück, kaufte dort eine leere Limonadenflasche, begab sich damit vor das Haus der Hochseefischer und schlug an einer Mauer den Flaschenhals ab. Mit dieser Flasche schlug [Name 1] daraufhin auf [Name 2] ein und fügte ihm am Hals links eine ca. 20 cm lange und stellenweise mehrere cm tiefe Schnittwunde zu. [Name 2] musste ins Krankenhaus eingeliefert werden und ist vorläufig nicht vernehmungsfähig.

[Name 1] ist im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung der DDR für Ausländer mit der Nr. 0040883, ausgestellt vom VPKA Dresden am 23.7.1962 und gültig bis 30.9.1964. [Name 1] meldete sich am 4.9.1964 von Dresden A 53, Händel-Allee 1, nach Rostock ab, ist bisher in Rostock jedoch nicht angemeldet. Er arbeitet seit September 1964 als Filmvorführer-Praktikant hauptsächlich in Parklichtspielen in Warnemünde. Vorher war er im VEB Kinotechnik Dresden tätig. Der Ausbildungsträger ist der FDGB. Gegen [Name 1] wurde am 10.10.1964 Haftbefehlt erteilt und durch die VP ein Ermittlungsverfahren gemäß § 223 und § 223a StGB2 eingeleitet.

  1. Zum nächsten Dokument Häufung von Havarien an Tagebaugeräten und Baggern

    12. Oktober 1964
    Einzelinformation Nr. 886/64 über die Häufung von Havarien an Tagebaugeräten bzw. Baggern mit großem volkswirtschaftlichem Schaden

  2. Zum vorherigen Dokument Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (8)

    12. Oktober 1964
    8. Bericht Nr. 881/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens