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Schwerer Unfall im VEB Maxhütte

30. September 1964
Einzelinformation Nr. 829/64 über einen schweren Unfall im VEB Maxhütte Unterwellenborn, [Kreis] Saalfeld, Bezirk Gera, am 29. September 1964

Am 29.9.1964 ereignete sich gegen 16.45 Uhr auf dem Bauplatz für die neue Möllerung des VEB Maxhütte Unterwellenborn ein schwerer Unfall, bei dem fünf Arbeiter des VEB Stahlbau Plauen durch Einwirken von Starkstrom schwere Verbrennungen an Händen und Füßen erlitten. Die Schwerverletzten befinden sich zzt. im Krankenhaus und sind außer Lebensgefahr. Als Ursache des Unfalls wurde eine über dem Bauplatz zu tief hängende 15-kV-Leitung festgestellt, mit der ein Autokran Kontakt erhielt.

Die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt ergaben Folgendes: Ein Autokran des VEB Stahlbau Plauen transportierte am 29.9.1964 auf dem Bauplatz für die neue Möllerung etwa 8–10 m lange Stahlmasten.

Neben dem [Name, Vorname], 56 Jahre alt (seit 30 Jahren als Einweiser tätig und als guter Fachmann bekannt), der als Verantwortlicher den Transport zu sichern und einzuweisen hatte, waren vier Arbeiter mit der Sicherung der über das Ende des Kranes hängenden Stahlmasten beschäftigt. Während die vier Arbeiter die Stahlmasten festhielten, stand [Name] vor dem Kühler des Autokranes unmittelbar an der Begrenzungsstange. Vom Fahrer des Kranes wurde plötzlich bemerkt, dass zwischen der Begrenzungsstange und den Händen des [Name] Funken übersprangen. Er fuhr den Kran geistesgegenwärtig ein Stück zurück, sodass der Kontakt mit der Freileitung unterbrochen und sich die fünf Arbeiter von den unter Strom stehenden Teilen des Kranes lösen konnten. (Mit dieser Soforthandlung bewahrte der Kranführer die fünf Arbeiter vor dem sicheren Tod.)

Zur Schuldfrage wurde festgestellt, dass vor dem Transport mit dem Autokran keine Prüfung des Bauplatzes erfolgte, sodass die tiefhängende 15-kV-Leitung nicht rechtzeitig beseitigt worden konnte. Die Prüfung hätte durch den Einweiser [Name] vom VEB Stahlbau Plauen erfolgen müssen. Während des Transports wurde [Name] von der Sonne geblendet, sodass er auch zu dieser Zeit die kV-Leitung nicht bemerkte. Der Produktionsleiter des VEB Maxhütte hatte bereits Anfang des Jahres die zu tief hängende Leitung beanstandet, aber eine Veränderung erst im IV. Quartal 1964 vorgesehen.

Durch die VP wurde gegen den Montageleiter des VEB Stahlbau, der eine Kontrolle des Geländes hätte veranlassen müssen, sowie gegen den Einweiser [Name] ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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    2. Oktober 1964
    1. Bericht Nr. 834/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

  2. Zum vorherigen Dokument Vier Bahnbetriebsunfälle

    28. September 1964
    Einzelinformation Nr. 821/64 über vier Bahnbetriebsunfälle am 26. September 1964