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Situation in den Jugendwerkhöfen der DDR

5. Februar 1964
Einzelinformation Nr. 85/64 über die Situation an den Jugendwerkhöfen der DDR

Nach vorliegenden Informationen sind trotz einer sich abzeichnenden positiven Entwicklung in einzelnen Jugendwerkhöfen der DDR insgesamt aber noch umfangreiche negative Erscheinungen und Vorkommnisse zu verzeichnen, die das erstrebte Erziehungsziel beeinträchtigen und daher die Einleitung zentraler Maßnahmen erforderlich machen würden.

Die Ansätze einer positiven Entwicklung in einzelnen Jugendwerkhöfen zeigen sich vor allem in Folgendem:

  • 1.

    In der Zurückdrängung der Jugendkriminalität, der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit und der Hebung des kollektiven Verantwortungsbewusstseins durch die Schaffung von Ordnungsgruppen der FDJ und die breite Einbeziehung der Jugendlichen in den Erziehungsprozess. Zum Beispiel waren am Jugendwerkhof1 Gera nach Einsatz der Ordnungsgruppen im Zeitraum von Mai bis Oktober 1963 nur vier strafbare Handlungen gegenüber 21 im I. Quartal 1963 festzustellen. Im Jugendwerkhof Hummelshain konnten mithilfe der Ordnungsgruppe ein Fall schriftlicher Hetze und drei geplante Verbrechen des illegalen Verlassens der DDR aufgeklärt werden.

  • 2.

    In einzelnen Jugendwerkhöfen wurde durch die Heimleitungen mithilfe der bestehenden FDJ-Gruppen die Eigeninitiative der Jugendlichen zur Entwicklung eines regen gesellschaftlichen Lebens geweckt und eine bessere Freizeitgestaltung, Kultur- und Sportarbeit erreicht.

    Im Jugendwerk Bröthen, [Kreis] Hoyerswerda z. B. wurde die überwiegende Anzahl der Jugendlichen für die FDJ und die GST gewonnen. Durch eine interessante Arbeit dieser Organisationen wurde erreicht, dass es zu keinerlei Eigentumsdelikten und Fällen des unberechtigten Benutzens von Kfz mehr gekommen ist.

  • 3.

    In einigen Jugendwerkhöfen bildeten sich Erzieherräte, denen neben den Heimleitern, Erziehern, Mitarbeitern der Sicherheitsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Kreisleitung der FDJ auch Jugendliche der Werkhöfe angehören. Diese Jugendlichen nehmen selbst an den Untersuchungen über Ursachen und begünstigende Bedingungen begangener Straftaten teil und tragen zu deren Beseitigung mit bei.

Der erwähnten positiven Entwicklung der Arbeit an den Jugendwerkhöfen stehen jedoch in größerem Umfange solche negativen Erscheinungen und Vorkommnisse gegenüber, die sich hemmend auf die Festigung der Kollektive der Jugendwerkhöfe und auf die Erziehung und Bildung der Jugendlichen auswirken.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Entweichung von Jugendlichen aus den Jugendwerkhöfen u. a. Heimen der Volksbildungsorgane, weil sie häufig mit der Begehung krimineller Handlungen bzw. mit Versuchen, gewaltsam die Staatsgrenze der DDR zu durchbrechen, verbunden sind.

So wurden z. B. in der Zeit vom 1.1. bis 10.9.1963 insgesamt

  • 506 Entweichungen mit 1 095 Jugendlichen aus Jugendwerkhöfen,

  • 31 Entweichungen mit 58 Jugendlichen aus Durchgangsheimen,

  • 147 Entweichungen mit 265 Jugendlichen aus Kinderheimen

bekannt, die die Einleitung teilweise überörtlicher Fahndungsmaßnahmen notwendig machten. Aufgrund der eingeleiteten Fahndungs- und Dauerfahndungsmaßnahmen konnten von den aus

  • Jugendwerkhöfen entwichenen Jugendlichen 1 074 = 98,1 %,

  • Durchgangsheimen entwichenen Jugendlichen 55 = 94,8 %,

  • Kinderheimen entwichenen Kindern 263 = 99,2 %

wieder aufgegriffen werden.

Schwerpunkte der Entweichungen waren die Jugendwerkhöfe bzw. Heime

[Jugendwerkhof oder Heim]

Kapazität

entwichene Jugendliche

Sachsenburg, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt

65

120

Bräunsdorf, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt

230

106

Reinstorf, [Bezirk] Rostock

100

69

Hennickendorf, [Bezirk] Frankfurt/O.

60

36

Gorgast, [Bezirk] Frankfurt/O.

35

10

Wolfersdorf, [Bezirk] Gera

70

35

Kottmarsdorf, [Bezirk] Dresden

40

21

Zum Beispiel entwich am 26.8.1963 der [Name 1] bereits zum sechsten Male aus dem Jugendwerkhof Freital. Gemeinsam mit einem am 25.8.1963 aus dem Jugendwerkhof entlassenen Zögling entwendete er in Meißen zwei Kräder. In Karl-Marx-Stadt brach er einen Pkw auf. Aus dem Jugendwerkhof Neuoberhaus ([Kreis] Schwarzenberg) Karl-Marx-Stadt entwichen in der Nacht zum 2.9.1963 die Zöglinge [Name 2] und [Name 3]. [Name 2] wurde bereits drei Mal flüchtig und versuchte jedes Mal gewaltsam die Staatsgrenze der DDR zu durchbrechen. Aus dem Jugendwerkhof Gerswalde, Außenstelle Suckow, [Kreis] Templin, [Bezirk] Neubrandenburg, entwichen in der Nacht zum 5.9.1963 insgesamt acht Zöglinge, nachdem sie kurze Zeit vorher vom Jugendwerkhof Burg nach Gerswalde verlegt worden waren. Auf dieser Flucht entwendeten sie drei Motorräder und einen Motorroller. Von den acht Zöglingen konnten bisher sechs wieder zugeführt werden. (Weitere Beispiele über die »Begleitumstände« derartiger Entweichungen liegen vor.)

Besondere Aufmerksamkeit verlangt auch der hohe Anteil von Jugendlichen aus Jugendwerkhöfen an der Gesamtkriminalität solcher Kreise, in denen Jugendwerkhöfe existieren bzw. in denen Jugendliche aus Jugendwerkhöfen im Arbeitseinsatz sind. Der Anteil von Jugendlichen aus Jugendwerkhöfen an der Gesamtkriminalität beträgt z. B. im Kreis Schwarzenberg 76 % und im Kreis Cottbus 50 %. Dabei führten einzelne Straftaten dieser Jugendlichen zu hohen ökonomischen Schäden. So beschädigten z. B. zehn zwangseingewiesene Jugendliche des Jugendwerkhofes Freienhufen, [Kreis] Senftenberg, [Bezirk] Cottbus, im Tagebau Sedlitz einen Bagger und verschiedene Aggregate. Durch diese Handlungen entstand ein Schaden von ca. 4 500 DM. Im Kreis Wismar waren im 1. Halbjahr 1963 50 jugendliche Täter aus dem Jugendwerkhof Reinstorf an 35 Straftaten des einfachen und schweren Diebstahls beteiligt (höchster Prozentsatz der Gesamtkriminalität dieses Kreises).

In Bezug auf die Tätigkeit der Heimleiter, Erzieher und Ausbilder an den Jugendwerkhöfen ist einzuschätzen, dass sich insgesamt eine positive Entwicklung abzeichnet. Trotzdem gibt es jedoch immer noch relativ häufig unter diesen Kräften Erscheinungen und Vorkommnisse, die eine vorbeugende Arbeit erschweren, sich negativ auf die Erziehung der Jugendlichen und die Festigung der Kollektive auswirken und zum Teil sogar direkt oder indirekt die Begehung von Straftaten begünstigen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Erscheinungen des herzlosen Verhaltens und der Anwendung falscher, teilweise recht selbstherrlicher Erziehungsmethoden durch die Erzieher, um grobe, die Autorität untergrabende Verstöße einer Anzahl Erzieher und Leiter gegen die sozialistische Moral und Ethik sowie um ernsthafte Erscheinungen der Veruntreuung und Unterschlagung gesellschaftlichen Eigentums und finanzieller Mittel durch Angehörige des Heimpersonals. Diese negativen Erscheinungen und Vorkommnisse sind – nach den vorliegenden Informationen – vor allem auf die ungenügende politisch-ideologische Bewusstseinsbildung, die mangelnden pädagogischen Kenntnisse und die zum Teil fehlende menschliche Reife der Erzieher und des Heimpersonals zurückzuführen. Nach den vom MfS geführten Untersuchungen entsprechen bei einer großen Anzahl von Jugendwerkhöfen die kaderpolitische Zusammensetzung und die politisch-moralische Haltung einer Reihe von Erziehern, Ausbildern und anderen Kräften des Heimpersonals nicht den Erfordernissen dieser Funktionen.

Am Jugendwerkhof Gerswalde, [Kreis] Templin, sind z. B. 28 Erziehungs- und Ausbildungskräfte tätig. Von diesen Kräften waren fünf Personen ehemals Mitglieder der NSDAP, darunter der Heim-, der Schul- und der Erziehungsleiter. Letzterer ist außerdem wegen Sittlichkeitsverbrechen mit zwei Jahren Haft vorbestraft. Ein weiterer Erzieher wurde im Januar 1963 wegen Diebstahls verurteilt, im März des gleichen Jahres jedoch wieder in diese Funktion eingesetzt. Die Außenstelle des Jugendwerkhofes Gerswalde wird von einem Rückkehrer-Ehepaar geleitet, das die Verhältnisse in Westdeutschland verherrlicht (der Ehemann war ehemaliger Gutsinspektor). Dem Verantwortlichen der Abteilung Volksbildung ist dieser kaderpolitisch untragbare Zustand bekannt. Mit der Begründung, es fehle an geeigneten Kräften, wird einer Veränderung ausgewichen.

Am Jugendwerkhof Neuoberhaus, [Kreis] Schwarzenberg, sind 18 Erzieher und 17 Ausbilder beschäftigt. Sechs Erzieher bzw. Ausbilder wurden aufgrund begangener Straftaten an Jugendwerkhöfe versetzt. Weitere 13 Erzieher und Ausbilder erhielten bereits Partei- und Disziplinarstrafen.

Der Leiter des Jugendwerkhofes Burg wird als »Pascha« bezeichnet. Er lehnt jede Kritik an seiner Person ab und droht dem Erziehungspersonal bei kritischen Bemerkungen mit Entlassung. In der Außenstelle Niederdodeleben des Jugendwerkhofes Burg ist der Leiter ein ehemaliger selbstständiger Friseurmeister, dessen Ehefrau wegen Wirtschaftsverbrechen mit Zuchthaus bestraft wurde. Ähnliche kaderpolitische Verhältnisse wurden u. a. an den Jugendwerkhöfen Gorgast, [Kreis] Seelow, Rühn und Bützow festgestellt.2

In welchem Maße sich mangelnde politisch-ideologische und menschliche Reife sowie fehlende pädagogische und psychologische Kenntnisse der Erzieher und Ausbilder im negativen Sinne auf die Erziehungsarbeit an den Jugendwerkhöfen auswirken, zeigten Untersuchungen in den Jugendwerkhöfen Eckartsberga, [Kreis] Naumburg, Reinstorf, [Bezirk] Rostock, Gorgast, [Kreis] Seelow und Neuoberhaus, [Kreis] Schwarzenberg.

In Eckartsberga, [Kreis] Naumburg, wurde z. B. unter dem Begriff »Selbsterziehung der Zöglinge« die Prügelstrafe als Erziehungsmethode unter den Jugendlichen eingeführt. In Abwesenheit, aber mit Wissen der Erzieher, wurden z. B. Übertretungen einzelner Jugendlicher in den Nachtstunden durch Prügelstrafen geahndet. Im Jugendwerkhof Neuoberhaus, [Kreis] Schwarzenberg, führte die unzureichende politisch-ideologische Erziehungsarbeit Anfang Oktober 1963 zu einer negativen Gruppenbildung faschistischen Charakters. Die Jugendlichen verherrlichten den Faschismus, sprachen sich mit SS-Dienstgraden an, sangen faschistische Lieder und terrorisierten schwächere Jugendliche mit Gummiknüppeln. Weiterhin hörten sie Westsender ab und planten einen bewaffneten Grenzdurchbruch. Um in den Besitz von Waffen zu kommen, wollten sie einen ABV der VP entwaffnen. Zu einer Gruppenbildung mit derartigem Charakter kam es auch am Jugendwerkhof Reinstorf, [Bezirk] Rostock.

Unter den Zöglingen des Jugendwerkhofes Gorgast waren Prügelstrafen ebenfalls an der Tagesordnung und neben einer schlechten inneren Ordnung u. a. auch mit der Grund für die zahlreichen Entweichungen. Das Erzieherkollektiv hatte Kenntnis von diesen Vorkommnissen, leitete aber keine Maßnahmen zur Veränderung ein. Die vorgesetzten Dienststellen und die Sicherheitsorgane wurden auch nicht davon unterrichtet, dass die Jugendlichen sich Schlagringe und andere Hiebwaffen anfertigten und Diebstähle begingen. Bei einem Teil der Erzieher resultiert diese Haltung aus ihrer rückständigen bürgerlichen Denkweise, die sich z. B. in folgenden Auffassungen widerspiegelt: »Den Jugendlichen sei der Hang zum Vergehen angeboren; die Jugendlichen würden eine Besserung von vornherein ablehnen, deshalb seien alle Versuche nutzlos.« Im Zusammenhang damit wird wiederholt für die Einführung einer sogenannten Jugendhaft plädiert, weil angeblich die zur Verfügung stehenden Mittel und Methoden der Erziehung, besonders bei wiederholt straffällig gewordenen Jugendlichen, nicht ausreichend seien. Derartige Auffassungen werden besonders dort vertreten, wo es die Erzieher und Ausbilder aufgrund fehlender pädagogischer und psychologischer Kenntnisse nicht verstehen, eine richtige Einheit zwischen der gesellschaftlichen Erziehung und den Elementen des Zwanges herbeizuführen.

Aus den vorliegenden Hinweisen ist weiter ersichtlich, dass es in einer Reihe von Jugendwerkhöfen zu unmoralischen Vergehen von Erziehern und Ausbildern gekommen ist, wodurch auch gleichzeitig ihre Autorität untergraben wurde. Derartige Vergehen, zum Teil unter Mitwirkung von Jugendlichen bzw. unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses, gab es nach vorliegenden Hinweisen u. a. an den Jugendwerkhöfen Freital, Wolfersdorf, Bad Köstritz sowie in der Außenstelle Stroga des Jugendwerkhofes Röderhof3.

Im Jugendwerkhof Bad Köstritz z. B. bestanden intime Verhältnisse unter den Erziehern sowie zwischen Erziehern und Jugendlichen des Werkhofes. Diese Vorgänge waren unter den Jugendlichen allgemein bekannt. Im Jugendwerkhof Freital kam es wiederholt zu Trinkgelagen des Heimpersonals im Beisein von Jugendlichen. Außerdem unterhielt die Ehefrau des Leiters des Jugendwerkhofes intime Beziehungen zu mehreren Jugendlichen. Besonders häufig sind derartige Handlungen auch in Außenstellen der Jugendwerkhöfe anzutreffen, wo sich die Jugendlichen vielfach selbst überlassen sind und durch außenstehende Personen negativ beeinflusst werden. (Entsprechende Beispiele über weitere derartige Vorkommnisse liegen vor.)

Neben diesen moralischen Vergehen trugen auch Manipulationen mit Verwaltungs-, Lohn- und Prämiengeldern sowie Veruntreuung und Unterschlagung finanzieller Mittel durch Angehörige des Heimpersonals oder der Heimleitungen zur Untergrabung der Autorität bei. Begünstigt wurden diese Vergehen vor allem durch Unordnung in den Haushalten der Jugendwerkhöfe sowie durch die Vernachlässigung der Finanzkontrolle seitens der Räte der Kreise. In einer Reihe von Jugendwerkhöfen wurden größere Summen festgestellt, die über »illegale Kassen« liefen. Durch Untersuchungen an einigen Jugendwerkhöfen wurde z. B. bekannt, dass Erzieher sogenannte Strafkassen anlegten und sich mit Geldern aus diesen Kassen Genussmittel u. a. kauften. Über die Verwendung von Prämiengeldern, die sich die Jugendlichen durch Arbeits- und NAW-Einsätze verdient hatten, wurden keine Belege geführt. Typisch dafür sind folgende Beispiele: Im Jugendwerkhof Freital wurden insgesamt 17 Kassen geführt, u. a. für NAW-Prämien und für »Schadenersatzleistungen« der Jugendlichen. Außerdem bestanden zwei offizielle Konten. Über den Verbrauch der Gelder in Höhe von ca. 10 000 DM ist kein Nachweis vorhanden. Der Leiter versuchte mittels einer handschriftlichen Aufstellung 5 000 DM nachzuweisen. Eine Prämie von 850 DM, die den Jugendlichen vom Edelstahlwerk Freital verliehen wurde, konnte ebenfalls auf keinem Konto und durch keine Quittung belegt werden. Durch Manipulationen beim Verkauf von Waren an die Jugendlichen erzielte die Leitung dieses Werkhofes außerdem einen Gewinn von 1 120 DM. Als »Erziehungsmaßnahmen« wurden ungerechtfertigt hohe »Strafgelder« eingezogen. Zum Beispiel wegen Rauchens im Schlafsaal 25,00 DM, im Wiederholungsfall 75,00 DM, wegen Nichtabschaltens eines Bügeleisens 50,00 DM. Seit Bestehen des Jugendwerkhofes Anfang 1961 bis zum Juli 1963 wurden auf diese Art und Weise nachweislich 90 Jugendliche mit Strafen zwischen 5,00 bis 200 DM abgestraft und dabei 5 979,57 DM eingenommen.

Am Jugendwerkhof Bad Köstritz, [Kreis] Gera[-Land], wurden der Ehefrau des Heimleiters, die gleichzeitig als Gruppenerzieherin tätig war, Unterschlagungen in Höhe von ca. 5 000 DM und der Wirtschaftsleiterin Unterschlagungen in Höhe von 6 400 DM nachgewiesen. An den Unterschlagungen der Wirtschaftsleiterin waren auch der ehemalige Heimleiter und der Erziehungsleiter mitbeteiligt. Ungeklärt ist an diesen Jugendwerkhöfen auch der Verbleib von ca. 10 000 DM, die aus Arbeitseinsätzen der Jugendlichen stammen.

Diese Vorkommnisse tragen nicht nur dazu bei, die Autorität der Erzieher und des Heimpersonals zu untergraben, sondern gefährdeten auch das erstrebte Erziehungsziel, förderten Entweichungen von Jugendlichen und inspirierten z. T. die Jugendlichen zur Begehung erneuter strafbarer Handlungen.

Im Verlaufe der Untersuchungen wurden noch weitere Probleme bekannt, die sich negativ auf den Erziehungsprozess und die gesamte Arbeit an den Jugendwerkhöfen auswirken.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass gegenwärtig an den meisten Jugendwerkhöfen nur für einen geringen Prozentsatz der Jugendlichen eine qualifizierte berufliche Ausbildung gewährleistet ist. Im Ergebnis dessen werden z. B. in Gebieten mit überwiegend landwirtschaftlicher Struktur die Jugendlichen aus den Werkhöfen als ungelernte Hilfskräfte mit einem Durchschnittslohn von 200 bis 240 DM im landwirtschaftlichen Arbeitsprozess eingesetzt. Andererseits zeigen sich in diesen Gebieten Tendenzen, die abgeschlossenen Lehrverträge über eine landwirtschaftliche Ausbildung nicht einzuhalten. Die Jugendlichen erhalten nur 55,00 DM Lehrgeld, werden aber weiter mit der Durchführung von Hilfsarbeiten beschäftigt, für die sie als ungelernte Kräfte höher bezahlt würden. Dadurch entstandene Unstimmigkeiten unter den Jugendlichen waren u. a. auch mit Anlass für Entweichungen aus den Jugendwerkhöfen der Kreise Nauen, Wismar und Strausberg.

Der Erziehungsprozess an den Jugendwerkhöfen wird weiter durch die unbefriedigende Einweisungspraxis behindert. Nach vorliegenden Hinweisen werden in die Jugendwerkhöfe immer noch relativ häufig Jugendliche eingewiesen, obwohl die Notwendigkeit einer Erziehung im Jugendwerkhof ungenügend überprüft wurde. Derartige Feststellungen wurden insbesondere bei Jugendlichen getroffen, die guten familiären Verhältnissen entstammen und deren Elternteile gesellschaftliche und staatliche Funktionen bekleiden. Da die Konflikte dieser Jugendlichen im Wesentlichen daraus resultieren, dass die Eltern infolge Arbeitsüberlastung wenig Zeit für die Erziehung ihrer Kinder fanden, wäre in den meisten Fällen bei Berücksichtigung dieses Umstandes durch die Eltern eine positivere Erziehung gegeben gewesen als durch die Einweisung dieser Jugendlichen in einen Jugendwerkhof. Bei der gegenwärtig noch vorherrschenden Einweisungspraxis kommen aber auch diese Jugendlichen erst näher mit straffällig gewordenen Jugendlichen in Berührung und geraten dadurch begünstigt auf »die schiefe Bahn«. Im Jugendwerkhof Reinstorf, [Kreis] Wismar, z. B. hätten bei Berücksichtigung dieser Umstände ca. 25 % der Zöglinge nicht in den Jugendwerkhof eingewiesen werden brauchen.

Zur Überwindung dieser Mängel und Missstände an den Jugendwerkhöfen werden – gestützt auf uns bekannt gewordene Ansichten von Mitarbeitern und Zöglingen der Jugendwerkhöfe – folgende Vorschläge und Empfehlungen unterbreitet:

  • 1.

    Durch die zentralen Volksbildungsorgane und die Organe für innere Angelegenheiten stärker als bisher auf die Auswahl und Besetzung der an den Jugendwerkhöfen vorhandenen Planstellen mit qualifizierten, politisch gefestigten Lehrkräften Einfluss zu nehmen.

  • 2.

    Für die Leiter, Erzieher und Ausbilder an den Jugendwerkhöfen wissenschaftlich begründete Qualifizierungsmerkmale auszuarbeiten.

  • 3.

    Schwerpunktmäßig kaderpolitische Überprüfungen des Lehr-, Erziehungs- und Heimpersonals durchzuführen und unzuverlässige, den politischen und pädagogisch-erzieherischen Aufgaben nicht gewachsene Kräfte konsequent abzulösen.

  • 4.

    Für bestimmte Erzieher als Übergangslösung zweckentsprechende persönliche Qualifizierungsmaßnahmen für die allseitige politische und fachliche Weiterbildung dieser Kräfte festzulegen.

  • 5.

    Gemeinsam mit den örtlichen gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organen sowie den verantwortlichen Sicherheitsorganen die positiven Erfahrungen und Ergebnisse in der Arbeit mit Erziehungsräten, Ordnungsgruppen der FDJ und einer sinnvollen Freizeitgestaltung an den Jugendwerkhöfen auszuwerten und zu verallgemeinern und den Abschluss von Patenschaftsverträgen zwischen VEB, VEG und LPG mit Jugendwerkhöfen stärker zu fördern.

  • 6.

    Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Jugendwerkhöfe und der Entwicklung der Hauptzweige der Industrie und Landwirtschaft auf der Grundlage moderner Berufsbilder bestimmte Lehr- und Ausbildungspläne zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden,

    • ob durch die örtlichen Volksbildungsorgane in Zusammenarbeit mit den Lehrwerkstätten, den Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben und den Betriebsberufsschulen bereits schon jetzt erfahrene Ausbilder und Lehrer stärker in den Ausbildungsprozess der Jugendlichen an den Jugendwerkhöfen einbezogen werden könnten.

    • ob unter Berücksichtigung positiver Erfahrungen der Außenstellen solche Maßnahmen eingeleitet werden könnten, sich positiv entwickelnde Jugendliche aus Jugendwerkhöfen rechtzeitig in den Produktionsprozess, die Betriebsberufsschule und in die Wohnheime von sozialistischen Großbetrieben der Industrie und Landwirtschaft aufzunehmen, soweit diese über die entsprechenden Voraussetzungen zur Weiterführung des Erziehungsprozesses verfügen.

    • ob nicht Möglichkeiten geschaffen werden können, differenzierte Lehrverträge mit den Jugendlichen abzuschließen, damit sie, um einen Abschluss zu erhalten, nicht unbedingt drei Jahre im Jugendwerkhof verbringen müssen.

  • 7.

    Die gegenwärtige Einweisungspraxis zu überprüfen und künftig differenziertere Einweisungen in die Jugendwerkhöfe – unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Festigkeit der Kollektive an den Jugendwerkhöfen – vorzunehmen. Eine bessere Differenzierung könnte etwa nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen: Unterscheidung zwischen gefährdeten, schwer erziehbaren und kriminell angefallenen Jugendlichen, wobei in letzterem Falle außerdem berücksichtigt werden sollte, ob erstmalig oder bereits mehrfach angefallen sowie Art, Charakter und Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat; durch heimmäßig getrennte Einweisung von Jungen und Mädchen unter Beachtung der sexuellen Probleme, besonders bei gefährdeten und schwer erziehbaren Jugendlichen.

  • 8.

    An den Jugendwerkhöfen eine straffere Ordnung einzuführen, um Entweichungen entgegenzuwirken; Verstärkung der Kontrolle über die Einhaltung der bestehenden Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen durch die Organe der Volksbildung und die zielstrebigere Überwindung erkannter Mängel. Die gesellschaftliche Auswertung von Vorgehen und strafbaren Handlungen sollte verstärkt fortgesetzt und vervollkommnet werden.

  1. Zum nächsten Dokument Gegnerische Tätigkeit und moralische Mängel an der Staatsgrenze

    7. Februar 1964
    Einzelinformation Nr. 87/64 über die gegnerische Tätigkeit an den Staatsgrenzen der DDR sowie über einige Mängel im politisch-moralischen Zustand der NVA/Grenze

  2. Zum vorherigen Dokument Tätigkeit westlicher Geheimdienste und Fluchthelfer

    1. Februar 1964
    Einzelinformation Nr. 84/64 über die Tätigkeit der imperialistischen Geheimdienste, Agenten- und Menschenhändlerzentralen während der Zeit des Passierscheinabkommens