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Angriff auf Befestigungen der Grenze zu Westberlin

2. November 1965
Einzelinformation Nr. 969/65 über von Westberliner Seite ausgehende Provokationen im Raum Birkholz, Krs. Bernau (3. Komp./GR 44)

Am 31.10.1965, gegen 3.50 Uhr, wurde durch einen im Bereich der Fernverkehrsstraße F 1011 zur Bedienung des Scheinwerfers eingesetzten Grenzposten beobachtet, dass von Westberliner Gebiet aus ein brennender Gegenstand über die Pioniertechnische Anlage (PTA) geworfen wurde, der ca. 10 Minuten brannte und dann erlosch. Aufgrund der Entfernung vom Scheinwerfer bis zur Grenze konnte der Posten jedoch keine Personen erkennen.

Bei der Kontrolle der PTA und des Kontrollstreifens gegen 6.30 Uhr wurden durch die Streife in der PTA eine ausgebrannte Brandflasche und auf dem Kontrollstreifen und dem Trampelpfad je eine weitere unzerstörte Brandflasche gefunden. Diese Flaschen waren mit einem in einer brennbaren Flüssigkeit getränkten Lappen umwickelt.

Die Untersuchung der sichergestellten Flaschen ergab, dass diese mit einer leicht brennbaren Flüssigkeit gefüllt waren. Offensichtlich wurde damit gerechnet, dass die Flaschen beim Aufschlagen zerplatzen und die leicht brennbare Flüssigkeit sich an dem als Lunte wirkenden Lappen entzündet.

Gegen 7.18 Uhr wurde durch die Kontrollstreife weiter festgestellt, dass in der Nähe der Ortschaft Birkholz (am großen Rieselbecken)2 von Westberliner Seite aus vier Felder aus der 1. Reihe der PTA herausgeschnitten und zwei Säulen umgebrochen worden waren. Etwa 150 m entfernt von dieser Stelle war die PTA von der ersten bis zur dritten Reihe entlang der Betonsäulen zerschnitten worden. Die Drahtenden waren zur Seite gebogen und damit eine Gasse von etwa 1 m Breite in die PTA geschaffen worden. An diesem Bereich wurden außerdem Fußspuren auf dem Kontrollstreifen festgestellt, die am Kfz-Graben endeten.

Wie die Untersuchung dieser Spuren ergab, stammen diese offensichtlich von einem Westberliner Provokateur. Bei den Abdrücken handelt es sich um die gleichen, die in der geöffneten Sperre festgestellt wurden. Der Provokateur muss dabei zunächst rückwärts zum Kontrollstreifen gegangen und danach wieder vorwärts auf Westberliner Gebiet zurückgekehrt sein. Spuren aus dem eigenen Hinterland, die auf einen Grenzdurchbruch schließen lassen, wurden nicht festgestellt.

Entsprechende Maßnahmen zur weiteren Aufklärung, insbesondere zur Ermittlung der beteiligten Provokateure, wurden eingeleitet.

  1. Zum nächsten Dokument Desertion zweier Angehöriger der Sowjetarmee in Naumburg

    2. November 1965
    Einzelinformation Nr. 970/65 über die Desertion zweier Angehöriger der Sowjetarmee des Standortes Naumburg am 1. November 1965

  2. Zum vorherigen Dokument Reaktionen westdeutscher Sportpolitiker auf IOC-Beschluss in Madrid

    2. November 1965
    Einzelinformation Nr. 911/65 über die Haltung der westdeutschen Sportführung zum Sportverkehr zwischen beiden deutschen Staaten nach dem IOC-Beschluss von Madrid