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Explosion im Zündhütchen- und Sprengstoffwerk Schönebeck/Elbe

31. März 1965
Einzelinformation Nr. 285/65 über Explosion in der Zündhütchen- bzw. Sprengkapsel-Ladestraße des VEB Sprengstoffwerkes Schönebeck/Elbe

In der Zeit vom 27.10.1964 bis 31.3.1965 ereigneten sich in der Zündhütchen- bzw. Sprengkapsel-Ladestraße des VEB Sprengstoffwerk Schönebeck 21 Explosionen.

Der entstandene Sachschaden betrug in den meisten Fällen etwa 1 000 bis 5 000 MDN. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Initialsprengstoff gab es bisher nur geringen Personenschaden, bis auf eine Explosion am 30.3.1965, bei der eine Arbeiterin tödlich verletzt wurde.

Über die hauptsächlichsten Ursachen dieser und noch weiter zurückliegender Vorkommnisse wurden folgende Feststellungen getroffen:

  • 1.

    unterschiedliche Empfindlichkeit des zu verarbeitenden Initialsprengstoffes,

  • 2.

    mechanische Entzündung des Sprengstoffes durch Reibung und Stoß, teilweise zurückzuführen auf fahrlässige Bedienung der Anlagen oder technische Mängel.

Obwohl verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung der in der Vergangenheit aufgetretenen technischen und subjektiven Mängel eingeleitet wurden, haben diese jedoch zu keiner grundlegenden Verbesserung der allgemeinen Sicherheit geführt. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass es sich bei dem VEB Sprengstoffwerk Schönebeck um einen völlig veralteten Betrieb handelt, dessen Produktion nur durch zahlreiche Ausnahmegenehmigungen aufrechterhalten wird.

Nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Vorkommnisse in der genannten Zeit:

  • 1.

    Am 13.10.1964 ereignete sich im Produktionsbereich IV, Abt. Zündhütchen, eine Explosion beim Laden von Dübelschusskartuschen. Als Ursache wurden technische Mängel – Satzstaub kam durch Reibung der Füllplatte zur Entzündung – festgestellt. Der Sachschaden betrug ca. 7 000 MDN.

  • 2.

    Am 29.10.1964 ereignete sich eine Explosion, verursacht durch mechanische Fehler an der Anlage der Ladeapparatur für KK-Munition. Der Sachschaden betrug ca. 12 000 MDN.

  • 3.

    Am 2.2, 11.2., 12.2., 16.2., 17.3. und 31.3.1965 ereigneten sich Explosionen beim Laden von Sprengkapseln. Der Gesamtschaden dieser Vorkommnisse betrug ca. 20 000 MDN. Als Ursache dieser häufigen Explosionen werden Schwankungen in der Empfindlichkeit des Initialsprengstoffes angenommen. Eine restlose Klärung dieser Fälle war bisher nicht möglich.

  • 4.

    Am 30.3.1965, gegen 20.30 Uhr, ereignete sich wiederum eine Explosion in einer Ladestraße der Abt. Zündhütchen, bei der die Bedienerin Mierisch, Helga, geb. 22.4.1934, tödlich verletzt wurde.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die Bedienerin Mierisch sich nach Arbeitsschluss nochmals zur Ladestraße begeben hatte. Es wird vermutet, dass sie sich davon überzeugen wollte, ob sich eventuell noch gefüllte Becher in der Ladeapparatur befinden.

Während des Aufenthaltes der Mierisch an der Ladestraße ereignete sich die Explosion.

Da lt. Sicherheitsbestimmungen sich jeweils nur eine Person in der Nähe oder zur Bedienung der Apparatur befinden darf, wurden keine Feststellungen über die Handlungen der M. beim nochmaligen Aufsuchen getroffen.

Der Körper der M. wurde beträchtlich deformiert, die nähere Umgebung der Ladestraße völlig zerstört.

Der Sachschaden beträgt etwa 10 000 MDN.

An der Aufklärung dieses Vorkommnisses wird noch gearbeitet. Die konkrete Feststellung der Ursachen wird jedoch durch die Auswirkungen der Explosion erheblich erschwert.

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    1. April 1965
    7. Bericht Nr. 286/65 über die 2. Periode der Ausgabe von Passierscheinen des laufenden Passierscheinabkommens

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    31. März 1965
    Einzelinformation Nr. 284/65 über das Verbreiten antiarabischer Hetzschriften in Westdeutschland