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Patronatsfest der Katholischen Studentengemeinde Berlin

25. Mai 1965
Einzelinformation Nr. 478/65 über den Verlauf des Patronatsfestes der Katholischen Studentengemeinde Berlin

In der Zeit vom 7. bis 9. Mai 1965 führte die Berliner Katholische Studentengemeinde (KSG) unter Leitung des Berliner Studentenpfarrers Eberhard Kirsch in der Hauptstadt der DDR in Berlin, Thorner Straße 64 (Kath. Kirchengemeinde Corpus Christi), ein sog. Patronatsfest durch. Dieses Fest, das die KSG alljährlich feiert, wurde in diesem Jahr erstmals vom Studentenpfarrer in die Zeit des 8. Mai, dem Tag der Befreiung vom Faschismus, gelegt, um so den vollen Sonnabend und Sonntag für die Veranstaltungen des Patronatsfestes nutzen zu können.

An den insgesamt vier Veranstaltungen nehmen unterschiedlich ca. 150 bis 400 Personen teil. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Mitglieder der KSG Berlin, aber auch um Mitglieder der KSG aus der Republik1 und um einige Mitglieder der Evangelischen Studentengemeinde. In jeder Veranstaltung waren ca. 15 bis 20 KSG-Mitglieder aus den Städten Frankfurt/M., Münster und Hamburg und in Westberlin studierende westdeutsche KSG-Mitglieder anwesend.

Die im Mittelpunkt der Veranstaltungen stehenden Vorträge wurden ausnahmslos von westdeutschen katholischen Persönlichkeiten gehalten. So sprach zum Thema »Die Kirche nach dem II. Vatikanischen Konzil«2 der katholische Studentenpfarrer Dr. Bender aus Frankfurt/M. (350 Teilnehmer). Prof. Böckenförde,3 Jurist (speziell Verfassungsrechtler) aus Heidelberg, hielt Vorträge über »Verjährung und Notstandsgesetzgebung« (150 Teilnehmer) und über »Formen des christlichen Weltverhaltens in den Jahren 1933–45« (450 Teilnehmer). Der Vortrag »Vom Sinn der Krankheit« wurde von dem Neurologen Prof. Engelmeier4 aus Münster gehalten (500 Teilnehmer). Im Anschluss an die Vorträge fand jeweils eine Diskussion mit Beantwortung von Fragen durch die Vortragenden statt.

Im Einzelnen beinhalteten die Vorträge und Diskussionen:

Dr. Bender führte sinngemäß Folgendes aus: Auf dem II. Vatikanischen Konzil wurde die Konstitution über die Kirche verabschiedet. Zum ersten Mal wurde die Kirche als das Volk Gottes bezeichnet. Man müsse dabei zwei Wörter besonders betrachten. Die Kirche als Volk. Die Kirche ist die Gemeinschaft aller. Es herrscht in ihr die Gleichheit. Vorher wurde – nach dem IV. Jahrhundert bis zum II. Vatikanischen Konzil – die Hierarchie dem Laien gegenübergestellt. Nach dem II. Vatikanischen Konzil steht die Hierarchie nicht mehr dem Laien gegenüber, sondern sie bilden beide zusammen eine Einheit. Die Priester müssen sich somit fragen, ob die auch gute Laien sind. Die Gegenüberstellung Hierarchie und Laie kam vor allem auch dadurch zustande, dass die Inaktivität der Laien dazu führte, dass der Priester als der aktive Teil der Kirche, sich absonderte.

Könnte nun nicht die Studentengemeinde ein Modellfall dafür werden, dass Priester und Laien eine Gemeinschaft bilden. Dr. Bender führte weiter aus, dass die Kirche der Tradition treu bleiben müsse, jedoch ohne in festen Formen und starren Schemata zu verharren. Der einzige Weg zur Sicherheit sei heute der Weg des Wagnisses. Deshalb erklärte Papst Paul VI.,5 dass die Kirche eine Kirche des Dialogs sei.

Mit folgenden drei Gruppen von Menschen soll der Dialog geführt werden:

  • 1.

    mit den getrennten christlichen Brüdern. Als erste Auswirkung dieser These sei die im Oktober dieses Jahres in Göttingen stattfindende gemeinsame evangelische und katholische Studententagung zu sehen. Neben diesen gemeinsamen Gesprächen muss das gemeinsame Handeln kommen.

  • 2.

    mit den nichtchristlichen Religionen. Dieser Dialog soll vor allem an Universitäten zwischen Studenten aus den verschiedenen Ländern geführt werden.

  • 3.

    mit den Atheisten. Hierfür wurde ein Sekretariat gebildet, dessen Leiter der Kardinal König6 ist. Der Dialog mit den Atheisten wird schwierig, wenn nicht fast unmöglich, sagte Paul VI. Ausgeschossen wird aus diesem Dialog jedoch niemand.

Als erste Auswirkung dieser These sei die Tagung der Paulus-Gesellschaft7 in Salzburg zusammen mit marxistischen Philosophen zu sehen. In der Diskussion wurden vom Kaplan [Name 1] Einzelheiten über die genannte Tagung in Salzburg gewünscht.8 Dazu äußerte Dr. Bender:

An dieser Tagung nahmen u. a. marxistische Philosophen der KP Frankreichs, Italiens und Jugoslawiens teil. Ob aus der DDR jemand teilnahm, sei ungewiss. Prof. Havemann9 wäre ebenfalls eingeladen gewesen. Er erschien jedoch nicht. Dafür habe sein vorgesehenes Referat unter den Teilnehmern kursiert.10 Sehr aktiv wären die französischen und italienischen kommunistischen Philosophen aufgetreten. Der italienische Vertreter der kommunistischen Partei habe auf dieser Tagung erklärt: Wenn Sozialismus in Italien, dann nur in Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche.11 Die Philosophen aus den »Ostblockstaaten« lehnten ein Gespräch über Gott und die Kirche ab, weil sie diese Fragen angeblich rationell erklären könnten. Für den Dialog mit den Atheisten kann es kein Schema geben. Man muss diese Frage von den Gegebenheiten eines jeden Landes lösen.

Ein Student fragte, ob der Index (für Katholiken unerwünschte Literatur) noch aktuell ist.12 Bender antwortete, dass dieser in Vergessenheit gerät. Kein katholischer Christ halte sich mehr an diesen Index, der seiner Meinung nach nicht mehr erweitert wird.

Die nächste Frage eines Studenten bezog sich auf Hochhuths13 Stück »Stellvertreter«: Warum intervenierte der Papst gegen die Aufführung des »Stellvertreters«?

Bender antwortete: In diesem Stück werde ein direkter Angriff gegen eine Person geführt. Manchem Zuschauer wäre das sehr peinlich. Es sei peinlich, was gegen diese Person gesagt wird.

Zur Rechtfertigung der Verjährung14 und Notstandsgesetzgebung15 führte Prof. Böckenförde aus, dass das Problem bei der Verjährung darin bestehe, ob ein Rechtsstaat eine Verjährung nachträglich aufheben könne. Die Meinungen darüber seien in der Bundesrepublik geteilt. B. war der Meinung, dass mit der Verfolgung einzelner Naziverbrecher nicht das System gerichtet wird. Personen, die in Prozessen verurteilt wurden, wären nur kleine Rädchen im System und Befehlsempfänger gewesen. Die bürgerliche Rechtsauffassung bestehe darin, dass jedem einzelnen Mitglied der Gesellschaft die größtmögliche Freiheit zu sichern ist. Darum könne man sich nicht über bestimmte Rechtsgrundsätze hinwegsetzen und die früheren Verbrecher verurteilen, weil diese Verbrechen bereits verjährt sind. Z. B. hätten die Angeklagten des Auschwitzprozesses16 nach 1945 als ehrsame und anständige Bürger gelebt. Verbrecher wurden sie nur, weil ihre Umgebung, das NS-System, verbrecherisch und schlecht war. Man müsste mit Prozessen gegen diese Menschen aufhören, weil damit die Vergangenheit nicht bewältigt wird.

In der Diskussion wurde von einem Teilnehmer die Frage gestellt, ob man nicht auch die Widerstandskämpfer verurteilen müsste, da sie ja auch Morde begangen hätten. Böckenförde antwortete darauf, dass das eben das Problem sei. Wenn man jeden Mord in der NS-Zeit verfolgen wollte, würde es eine endlose Kette von Prozessen geben. Aber bei den Widerstandskämpfern könnte man noch annehmen, dass sie aus Notwehr gehandelt hätten. Aber man müsste dann auch die Soldaten verurteilen, weil sie an einem ungerechten Krieg teilnahmen. Man müsste auch das Erschießungskommando von Stauffenberg17 verurteilen.18 Aber daran denkt keiner, weil diese Soldaten ein Gerichtsurteil ausführten. Man müsste auch die antisemitischen Schriftsteller verurteilen, die durch ihre Werke die Voraussetzung für Auschwitz schufen, obwohl diese Menschen beim Schreiben ihrer Bücher sicher nicht an Auschwitz dachten. Diese Schriftsteller waren vielmehr später selbst erstaunt, welche Auswirkungen im Nazireich der Antisemitismus hatte.

Weiter erklärte Böckenförde, wenn NS-Verbrecher freigesprochen werden, wie das in der Bundesrepublik oft geschehen ist, so muss man sich vor Augen halten, dass das Recht in der Bundesrepublik fordert, bei Zweifeln zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden. Da aber nach so vielen Jahren nur schwer noch Zeugen der unmittelbaren Verbrechen zu finden sind, erfolgten in der Bundesrepublik zahlreiche Freisprüche.

Auf die Frage einer Studentin, ob man nicht innerhalb der Verjährungsfrage eine Abstufung der Verjährung vornehmen könne, z. B. nach der Verantwortlichkeit, die der Verbrecher innerhalb des NS-Reiches zu tragen hatte, antwortete Böckenförde: Wo will man denn überhaupt mit der Bestrafung anfangen. Man müsste die Hauptverantwortlichen bestrafen, man müsste den Sachbearbeiter bestrafen, der technische Details, z. B. zur Ausrottung der Juden ausarbeitete, man müsste den Lokführer bestrafen, der den Transport ins Vernichtungslager führte usw. Man müsste das ganze Volk verurteilen. Daran ist zu sehen, dass man diese Frage nicht löst, wenn man einzelne Personen aus dem Volksganzen herausgreift und diesen einen Prozess macht.

(Eine Studentin aus der DDR wendet hier in der Diskussion ein, dass man bei uns in der DDR konsequent diesen Schritt geht und dass es bei uns keine NS-Verbrecher mehr gebe. Von den meisten Studenten erhob sich bei dieser Frage ein scharfer Protest. Sie sagten, man erfahre nur nicht, wie viel Nazis es bei uns noch gebe.)

B. sprach weiter, dass es natürlich auf die Bundesrepublik ein schlechtes Licht wirft, wenn an verantwortlicher Stelle Männer sitzen, die früher Nazis waren. Soll man diese aber ausschalten, wenn es keine Beweise gegen sie gibt? Das kann man nicht, denn sie sind vielleicht tatsächlich unschuldig. Viele frühere Nazi-Beamte gingen ja auch nur deshalb in die Bundesrepublik, weil es dort wieder einen Beamtenstatus gibt und eine Beamtenversorgung. Das ist einer der Gründe, weshalb in der Bundesrepublik so viele ehemalige NS-Beamte sitzen.

Natürlich kommt es vor, dass einige Verbrecher durch das Netz der Justiz schlüpfen. So muss man auch das vielfach missverstandene Wort Buchers: »Wir müssen mit Verbrechern leben«19 sehen. Man kann dieses Wort dahin deuten, dass aufgrund der bürgerlichen Rechtsprechung immer Verbrecher davonkommen.

Zur Notstandsgesetzgebung führte Böckenförde aus, dass es die Möglichkeit der Ausrufung der Notstandsgesetzgebung schon heute in der Bundesrepublik gebe, nur liege diese noch bei den Westmächten. Jetzt gehe es darum, die Ausrufung des Notstandes in die deutsche Kompetenz zu überführen.

Über die Formen des christlichen Weltverhaltens in den Jahren 1933–45 äußerte Böckenförde unter offensichtlicher Anspielung auf die Jetztzeit, dass die Nazis mit ihrer Politik der kleinen Schritte das Betätigungsfeld der Kirche immer mehr eingeschränkt hätten. Sie wurde auf den Kultraum zurückgedrängt. Hitler sagte einmal: Die Kirche brauche ich, um meine Macht aufzurichten. Wenn ich an der Macht bin, hat die Kirche nichts zu lachen. Die Christen bezogen eine unterschiedliche Haltung zum Nazismus. Die einen verließen ihre exponierten Stellungen und zogen sich zurück. Sie sicherten sich ein ruhiges Leben. Andere blieben auf ihren Posten, um von hier Schlimmeres zu verhüten.

Böckenförde stellte die Frage, ob man nicht noch brutalere Gesetze hätte schaffen müssen, um die ganze Schrecklichkeit des Nazismus den Juden vor Augen zu führen, denn dann wären viele Juden sofort geflohen, weil sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen hätten. Eine Gruppe von Christen ging in die NSDAP, um hier den Verbrechen des Nazismus entgegenzuwirken. Sie schufen sich eine gewisse Immunität und konnten dadurch gegen die Nazis arbeiten. Manche Christen gingen in die NSDAP, um Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen. Es gab aber auch Christen, die gegen die Nazis schlicht protestierten, und andere wieder, die Widerstand leisteten, z. B. Oberst Stauffenberg. Als letzte Form des christlichen Weltverhaltens während der Nazizeit sei die Partisanenbewegung anzusehen. Der Partisan habe nicht mit Dank zu rechnen und kann auch auf keine Unterstützung hoffen. Als Beispiel sei hier der Obersturmführer Bärenstein20 zu nennen, der sich mit den Nazis assimilierte, bis ins RSHA von Kaltenbrunner21 vordrang und von hier aus wirksam gegen den Nazismus vorging. Er berichtete z. B. von den Judenvergasungen einem Mitarbeiter der schwedischen Botschaft, wodurch diese Verbrechen der Weltöffentlichkeit bekannt wurden.

Der letzte Vortrag »Vom Sinn der Krankheit«, der keine wesentlichen und erwähnenswerten Äußerungen beinhaltete und zu dem auch keine Diskussion zustande kam, wurde vom Dieter-Ecke-Streichquartett der Deutschen Staatsoper umrahmt.

Außerdem fand im Rahmen des Patronatsfestes am 8.5. eine Veranstaltung »Jazz und Lyrik« statt, auf der das Wedelmeyer-Sextett spielte und ein Student eigene und polnische Lyrik las, ohne dass ein politisch tendenziöser Inhalt zu erkennen war.

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    Einzelinformation Nr. 492/65 über das Entstehen hakenkreuzähnlicher Gebilde in Rasterbildern von Zeitungen

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    19. Mai 1965
    Einzelinformation Nr. 473/65 über einen verhinderten Grenzdurchbruch von zwei Schülern der Wilhelm-Raabe-Oberschule Wernigerode am 15. Mai 1965