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Scheunenbrand in Hohenerxleben

8. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1094/65 über einen Scheunenbrand im VEG Kombinat Hohenerxleben, [Kreis] Staßfurt, [Bezirk] Magdeburg, am 6. Dezember 1965

Am 6.12.1965, gegen 6.10 Uhr, brach in einer Scheune des VEG Kombinat Hohenerxleben ein Brand aus, der zur Zerstörung derselben führte. Die Scheune hatte eine Größe von 50×30x10 m und war mit Heu und Stroh gefüllt. Durch den Brand entstand ein Totalschaden in Höhe von ca. 220 000 MDN.

Die sofort durch das MfS in Verbindung mit der VP eingeleiteten Untersuchungen ergaben, dass es sich um eine Brandstiftung durch Kinderhand handelte. Als Täter wurde der [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1951 in Eisleben, wohnhaft Hohenerxleben, [Straße Nr.], ermittelt.

[Name 1] ist in seinem Heimatort Großbrüchter, [Kreis] Sondershausen, wiederholt wegen Diebstählen u. a. Delikten aufgefallen, sodass von der Abteilung Jugendhilfe und Heimerziehung eine Ortsveränderung des [Name 1] veranlasst wurde. Unter der angegebenen Adresse wohnt [Name 1] bei Pflegeeltern, die jedoch nicht verhindern konnten, dass er erneut Diebstähle beging. [Name 1] besucht trotz seines Alters noch die 5. Klasse der Grundschule. Er gilt als schwachsinnig 1. Grades.1

Zum Sachverhalt wurde festgestellt, dass [Name 1] um 6.00 Uhr aufgestanden ist und sich anschließend zur Scheune begeben hat. Da das Scheunentor verschlossen war, zündete er aus einer Luke heraushängendes Stroh an. Das Feuer griff sofort auf die gesamte Scheune über.

Als Motiv gibt [Name 1] in der bisherigen Untersuchung an, dass er Tauben suchen wollte.

Das angegebene Motiv erscheint jedoch unglaubwürdig. Es ist anzunehmen, dass [Name 1] aus anderen Beweggründen handelte, die noch geklärt werden müssen.

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass in den Nachtstunden seitens der ABI eine Überprüfung stattgefunden hat, inwieweit im VEG die Sicherheit und Ordnung (Brandschutzgesetz, Wachsamkeit, Verschluss der Gebäude usw.) gewährleistet sind. An der Aufklärung eventueller Zusammenhänge wird gearbeitet; die Untersuchungen werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Zusammenstoß zweier Güterzüge auf dem Bahnhof Berlin-Ostkreuz

    9. Dezember 1965
    Einzelinformation Nr. 1096/65 über einen Bahnbetriebsunfall am 8. Dezember 1965 in Berlin

  2. Zum vorherigen Dokument 2. Bericht über das Passierscheinabkommen Weihnachten 1965

    6. Dezember 1965
    2. Bericht Nr. 1084/65 über den Verlauf des Passierscheinabkommens Weihnachten 1965