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Selbstmord eines Mitarbeiters im Bundesvorstand des FDGB

29. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1161/65 über den Selbstmord des Mitarbeiters im Bundesvorstand des FDGB [Name 1]

Am 27.12.1965 wurde der Mitarbeiter des Bundesvorstandes des FDGB [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1927, politischer Mitarbeiter in der Abteilung Arbeit und Löhne, SED seit 1952, wohnhaft Berlin-Friedrichshain, [Straße, Nr.], in seiner Wohnung stranguliert aufgefunden.

Gemeinsame Untersuchungen des MfS und der VP ergaben eindeutig, dass [Name 1] am 26.12.1965, etwa in den Mittagsstunden, Selbstmord begangen hat.

[Name 1] hinterließ vier Abschiedsbriefe, gerichtet an die

  • Parteiorganisation des FDGB-Bundesvorstandes,

  • Ehefrau, [Name 1, Vorname 2], ebenfalls im FDGB-Bundesvorstand beschäftigt,

  • geschiedene Ehefrau [Name 1, Vorname 3], Berlin-Friedrichshain, [Straße, Nr.],

  • Mutter des Verstorbenen, [Name 1, Vorname 4], Rödlitz, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, [Straße, Nr.].

Aus dem bisherigen Untersuchungsergebnis ist zu erkennen, dass als hauptsächliches Motiv der Tat das vollkommen zerrüttete Eheverhältnis mit seiner zweiten Frau, [Name 1, Vorname 2], anzusehen ist.

[Name 1] wurde 1962 von seiner ersten Frau schuldlos geschieden, da sie intime Beziehungen zu Ausländern unterhalten hatte. Er fühlte sich jedoch noch immer an diese Frau stark gebunden und war auch nach seiner Scheidung noch verschiedene Male mit ihr zusammengekommen. In der zweiten Ehe, die seit etwa einem Jahr besteht, gab es Differenzen sowohl zu politischen Problemen als auch zu Fragen des ehelichen Zusammenlebens. Die Ehefrau (parteilos) hatte die Parteileitung über die ehelichen Differenzen informiert und um Hilfe gebeten.

In den Aussprachen gewann [Name 1], wie auch aus seinen Bemerkungen im Abschiedsbrief an seine Parteiorganisation des Bundesvorstandes des FDGB zu entnehmen ist, den Eindruck, als würden die Genossen seiner GO ihn allein als den Schuldigen an den ehelichen Problemen betrachten und behandeln. Die »beabsichtigte Hilfe« in den Aussprachen bezeichnet [Name 1] als »einseitig, weil sie die tatsächlichen Umstände ungenügend berücksichtigte«. Eine Klärung der Verhältnisse bis zum Zeitpunkt des Selbstmordes erfolgte nicht.

[Name 1] bezeichnete dagegen die gesamte Verhaltensweise der Ehefrau, ihre Gemeinheiten, Lieblosigkeit, Herrschsucht und Gehässigkeit als bestimmend für seine Tat. Eine Krankheit bei ihm hätte sich außerdem negativ auf die Ehe ausgewirkt, wofür die Frau kein Verständnis aufgebracht hätte. Weiterhin haben offensichtlich unterschiedliche Auffassungen zu politischen Problemen bestanden, die in sachlichen Gesprächen nicht geklärt werden konnten. Er selbst behauptet, dass seiner Ehefrau »Westdeutschland näher liegt als die DDR und sie an der DDR, einschließlich des Bundesvorstandes bis zu H. Warnke,1 nur Dinge zu kritisieren hätte«. Aus dem Abschiedsbrief ist zu entnehmen, dass er dagegen nicht gewillt war, seinen von ihm vertretenen prinzipiellen Standpunkt aufzugeben.

[Name 1] hat in seiner Tätigkeit im Bundesvorstand eine vorbildliche Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral gezeigt. Es wird jedoch charakterlich als empfindlich eingeschätzt. Aus der Prüfung der näheren Umstände ist zu entnehmen, dass [Name 1] die Tat im Zustand seelischer Depression beging.

  1. Zum nächsten Dokument Bedrohung eines hilfsbereiten Westberliners am Checkpoint Charlie

    30. Dezember 1965
    Einzelinformation Nr. 1162/65 über eine Provokation an der Grenzübergangsstelle Chausseestraße am 29. Dezember 1965

  2. Zum vorherigen Dokument Ablehnende Diskussionen zu Wolf Biermann

    29. Dezember 1965
    Einzelinformation Nr. 1154/65 über ablehnende Diskussionen von Literaturwissenschaftlern der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu den Auseinandersetzungen um Wolf Biermann