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Vorkommnisse im 15. Panzerregiment Cottbus

14. Oktober 1965
Einzelinformation Nr. 892/65 über Vorkommnisse in der 2. Kompanie des I. Panzer-Bataillons im 15. Panzer-Regiment Cottbus

Am 10.10.19651, gegen 17.30 Uhr, wurden durch den OvD des 15. Panzer-Regiments, Major Ehlert (Kommandeur des I. Panzer-Bataillons), fünf Angehörige der 2. Kompanie wegen undisziplinierten Verhaltens aus der Gaststätte des Objektes verwiesen. Dem mitbeteiligten Unteroffizier [Name 1, Vorname] erteilte er den Befehl, die Genossen zu ihrer Unterkunft zu bringen. Die betreffenden Soldaten standen jedoch unter Alkoholeinfluss und wollten nicht in ihre Unterkunft gehen. Major Ehlert musste seinen Befehl deshalb mehrmals wiederholen, ehe er ausgeführt wurde. Um 18.00 Uhr wurde vom diensthabenden UvD der 2. Kompanie das Raustreten zum Abendessen befohlen, wobei sich einige Genossen wiederum undiszipliniert benahmen und im Glied sprachen. Daraufhin übernahm der Zugführer Leutnant Klauß das Kommando und ließ die Kompanie mehrmals im Laufschritt vor der Unterkunft antreten. Gegen diese Maßnahme brachten die aus der Gaststätte verwiesenen Genossen Uffz. [Name 1], Gefr. [Name 2] und die Soldaten [Name 3] und [Name 4] laut ihr Missfallen zum Ausdruck und kamen den gegebenen Befehlen nur widerwillig nach. Aufgrund ihres Verhaltens nahm Leutnant Klauß diese Genossen aus dem Glied und brachte sie zum OvD Major Ehlert, der sie wegen ihres schlechten Betragens zurechtwies. Soldat [Name 3] wurde vom Major Ehlert daraufhin sofort wegen einer am 9.10.1965 festgestellten Urlaubsüberschreitung mit fünf Tagen Arrest bestraft (Überprüfungen ergaben, dass [Name 3] wegen Erkrankung seiner Ehefrau den Urlaub überschritten hatte.). Anschließend behielt er Uffz. [Name 1] noch dort und stellte ihm mehrmals die Frage, ob er Befehle ausführe. [Name 1] erklärte, dass er keine unsinnigen Befehle ausführe, womit er die Befehle des Leutnant Klauß gemeint haben will. Major Ehlert drohte daraufhin [Name 1] mit dem Staatsanwalt und erklärte, dass er, wenn er keine Befehle ausführe, auch nicht würdig sei, Bester zu sein. Dabei riss er Blume das Bestenabzeichen von der Uniform und schickte ihn weg.

In der Zwischenzeit waren 15 Angehörige der 2. Kompanie unter Führung des Gefr. [Name 5, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1944, NVA seit 1.11.1964, Mitglied der FDJ, zum Stabsgebäude marschiert. Dort ließ [Name 5] halten, begab sich zu Major Ehlert und meldete diesem, dass die Kompanie wissen wolle, warum der Soldat [Name 3] in Arrest genommen worden sei, da die Urlaubsüberschreitung als Grund sehr fadenscheinig wäre. Major Ehlert befahl [Name 5] und den anderen, sich sofort zum Speisesaal zu begeben und ihr Essen einzunehmen.

Daraufhin begab sich ein Teil der Genossen in den Speisesaal und die übrigen, angeführt von [Name 5], aus Protest gegen die nach ihrer Meinung ungerechtfertigten Maßnahmen der Offiziere, in die Unterkunft. Als sie dort feststellten, dass sich nicht alle Genossen ihrem Protest angeschlossen hatten, begaben sie sich in den Speisesaal, um die dort anwesenden Genossen am Essen zu hindern.

Im Speisesaal kam es daraufhin mit den Anwesenden zu einem heftigen Wortwechsel und Handgemenge. Als Anführer trat wiederum [Name 5] in Erscheinung. Den Soldaten [Name 6] schrie er an: »Das Schwein ist auch dabei«, nahm eine Tasse mit Tee und kippte sie ihm ins Gesicht. Mit den Soldaten [Name 8] und [Name 9] inszenierte er eine Schlägerei.

Der Unteroffizier [Name 7, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1944, NVA seit 5.5.1964, Mitglied der FDJ, bisher 13 Belobigungen und Bester der Kompanie, nahm einen Teller mit acht Portionen Kaltverpflegung und warf ihn mit den Worten: »Damit ihr das nicht auch noch fresst«, zum Fenster hinaus.

Als daraufhin Uffz. [Name 1] im Speisesaal erschien und den Anwesenden mitteilte, dass ihm Major Ehlert das Bestenabzeichen abgerissen habe, gab ihm Uffz. [Name 7] demonstrativ sein Bestenabzeichen. Diesem Beispiel folgte ebenfalls der Soldat [Name 8, Vorname] mit dem Bemerken: »Dieses kannst Du auch dem Bataillons-Kommandeur hintragen. Wenn Du nicht würdig bist, Bester zu sein, dann sind wir es auch nicht, denn wir waren ebenfalls in der Gaststätte.« Anschließend überbrachte [Name 7] beide Bestenabzeichen Major Ehlert. Als danach die Kompanie nochmals antreten musste, wurden dem Bataillons-Kommandeur vom Gefreiten [Name 2] zwei Bestenabzeichen und vom Soldaten [Name 9] ein Bestenabzeichen übergeben. Beide gaben als Begründung an, dass sie die Maßnahme gegenüber Uffz. [Name 1] als ungerecht ansehen.

Der bei den genannten Vorkommnissen besonders in Erscheinung getretene Gefr. [Name 5] ist innerhalb der Kompanie aufgrund seines Auftretens und seiner physischen Kräfte gefürchtet. Er hat einen frechen und oftmals herausfordernden Charakter und war bereits mehrmals in Handgemenge und Streitereien innerhalb der Kompanie verwickelt. Aus Angst vor [Name 5] machten auch die bei dem Vorkommnis am 10.10.1965 geschädigten Genossen vorerst keine Aussagen.

Als wesentliche Ursache für das Zustandekommen der genannten Vorkommnisse muss die falsche Handlungsweise des Majors Ehlert und Leutnants Klauß angesehen werden, die es nicht verstanden, ihre Befehle der gegebenen Situation anzupassen und dadurch die negativen Reaktionen der unter Alkoholeinfluss stehenden Soldaten begünstigten. Es konnten weder Hinweise auf eine vorsätzlich geplante Provokation noch auf einen politischen Charakter dieser Vorkommnisse oder auf einen Zusammenhang mit der Wahl in der Untersuchung festgestellt werden.

Im Verlaufe der Untersuchung dieser Vorkommnisse sind alle beteiligten Genossen von der Untersuchungskommission der 7. Panzerdivision und dem zuständigen Militärstaatsanwalt Befragungen unterzogen worden. Diese und die Untersuchungen des MfS erbrachten übereinstimmende Aussagen und Ergebnisse. Von einem Ermittlungsverfahren wurde Abstand genommen.

Die an diesen Vorkommnissen beteiligten Soldaten wurden vom Regiments-Kommandeur und dem Bataillons-Kommandeur Major Ehlert vom Kommandeur der 7. Panzerdivision disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen.

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    15. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 895/65 über Versuche zur Einschleusung von Westliteratur durch den Präsidenten der »Leopoldina« Prof. Mothes

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    14. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 888/65 über die Notlandung eines westdeutschen Motorflugzeuges im 5-km-Sperrgebiet des Kreises Klötze, Bezirk Magdeburg