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Weigerungen, an der Demonstration zum 1. Mai in Meerane teilzunehmen

30. April 1965
Einzelinformation Nr. 407/65 über Weigerungen, an den Maidemonstrationen 1965 teilzunehmen

Vom MfS wurde festgestellt, dass ein Teil der Belegschaft des VEB Dampfkesselbau Meerane, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, beabsichtigt, entweder der Maidemonstration fernzubleiben oder bei einer Teilnahme die Losung »Wir Dampfkesselbauer kämpfen für die Bezahlung des 1. Mai« mit sich zu führen. Es handelt sich dabei besonders um Angehörige der Schicht, die aufgrund einer Übereinkunft aus dem Jahre 1964 sonnabends nicht arbeitet, sondern die Arbeitsstunden des Sonnabends auf die übrigen Wochentage verteilt. Da in diesem Jahr der 1. Mai auf einen Sonnabend fällt, fordern mehrere Angehörige dieser Schicht die Bezahlung dieser Stunden. Da nach den gesetzlichen Bestimmungen nur die Arbeitszeit für gesetzliche Feiertage bezahlt wird, die an diesem Tage tatsächlich anfällt, war von der BGL und Betriebsleitung beschlossen worden, die am 1.5.1965 freie Schicht nicht zu bezahlen. Als ein Wortführer gegen diese Regelung trat der Genosse [Name 1], Dreher in diesem Betrieb, auf. Er erklärte sinngemäß, die Arbeiter in Westdeutschland würden sich das nicht gefallen lassen und streiken. Wenn ein Einzelner dagegen vorgeht, würde er eingesperrt. Deshalb müsste der ganze Betrieb dagegen protestieren.

Die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Aufklärung und Absicherung wurden durch das MfS eingeleitet. Bezirks- und Kreisleitung der Partei wurden informiert.

Die Absicht, sich ebenfalls nicht an der Maidemonstration zu beteiligen, hatte die Belegschaft des Dienstleistungskombinates »Edelweiß« in Plauen, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt. Sie begründete die geplante Nichtteilnahme damit, dass eine Prämie von 17 TMDN wegen Nichterfüllung des Planes nicht ausgezahlt werden sollte. Bei einer Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass die Normen zu hoch angesetzt waren und deshalb die Erfüllung des Planes nicht möglich war. Aufgrund dieser Feststellung wurde die Prämie ausgezahlt.

  1. Zum nächsten Dokument Selbstmord eines FDGB-Funktionärs in Rathenow

    1. Mai 1965
    Einzelinformation Nr. 409/65 über den Selbstmord eines FDGB-Kreisfunktionärs aus Rathenow

  2. Zum vorherigen Dokument Selbstmord eines Oberschülers

    30. April 1965
    Einzelinformation Nr. 405/65 über einen Selbstmord eines Oberschülers aus Lichtentanne, [Kreis] Zwickau, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, am 21. April 1965