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Wohnhausbrand in Oberlichtenau

14. Dezember 1965
Einzelinformation Nr. 1118/65 über einen Brand in der Gemeinde Oberlichtenau, Kreis Kamenz, Bezirk Dresden

Am 13.12.1965, gegen 8.00 Uhr, brach im Wohnhaus des Genossenschaftsbauern [Name 1], Mitglied der LPG Typ III1 »7. Oktober«, in Oberlichtenau ein Brand aus. (Bei dem Brandobjekt handelt es sich um ein LPG-eigenes Wohngebäude, an das Stall und Scheune angebaut sind.)

Im Verlaufe dieses Brandes fanden die Ehefrau des [Name 1] und zwei Kinder im Alter von neun und drei Jahren den Tod, nachdem die Ehefrau des [Name 1], die vom Kindergarten zurückkehrte, gemeinsam mit ihrer neunjährigen Tochter versucht hatte, das im Dachgeschoss schlafende Kind [Vorname Name 1] aus den Flammen zu retten. (Der LPG-Bauer [Name 1] befand sich zzt. des Brandausbruches außerhalb des Ortes. Die Eltern sind beide Mitglied der LPG. In der Familie waren insgesamt sieben Kinder vorhanden.)

Die bisherigen Ermittlungen über die Ursache des Brandes ergaben, dass dieser im Dachgeschoss des Hauses ausgebrochen und höchstwahrscheinlich durch Funkenflug aus dem schadhaften Schornstein entstanden ist. Andere Ursachen scheiden weitgehend aus.

Durch den Brand, der den Dachstuhl und Wohnräume des Gebäudes vernichtete, entstand ein Sachschaden von ca. 80 000 MDN.

Weitere Untersuchungen werden noch geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Zugentgleisung bei Lauchhammer

    15. Dezember 1965
    Einzelinformation Nr. 1120/65 über einen Bahnbetriebsunfall auf der Strecke Ruhland–Lauchhammer-Ost, [Bezirk] Cottbus, am 14. Dezember 1965

  2. Zum vorherigen Dokument Gefährdung der Bergbausicherheit durch Rübelandbahn

    14. Dezember 1965
    Einzelinformation Nr. 1113/65 über die Gefährdung der Sicherheit in den Bergbaubetrieben im Gebiet Rübeland (Bezirk Magdeburg) infolge Aufnahme des elektrischen Zugbetriebes auf der Rübelandbahn