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Zugentgleisung bei Löbau

16. Juli 1965
Einzelinformation Nr. 660/65 über einen Bahnbetriebsunfall am 15. Juli 1965 auf der Nebenstrecke Weißenberg–Löbau

Am 15. 7.1965, um 5.58 Uhr, entgleiste am Haltepunkt Maltitz der Strecke Weißenberg–Löbau (RBD-Bezirk Cottbus) der Personenzug 3302.

Der Personenzug bestand aus einer Lok der Baureihe 94, sechs Reisezugwagen und einem Packwagen und war mit ca. 40 Reisenden besetzt. Zwei Reisende aus Weißenberg wurden leicht verletzt und ambulant behandelt.

Die sofort eingeleiteten Untersuchungen über die Unfallursache und den Unfallhergang ergaben Folgendes:

Die Entgleisung erfolgte in einem Gleisbogen unmittelbar nach Anfahren des Zuges infolge von Spurerweiterung. Die Spurerweiterung entstand an dieser Stelle durch eine unter der Schiene zerbrochene Stahlstoßschwelle. Vier weitere unmittelbar danach liegende Schwellen waren unter dem Schienenfuß abgeknickt. Eine andere noch feste Schwelle wies alte Deformierungen am Schienenfuß auf und die Klemmplatten der gebrochenen Stahlschwelle am Schienenstoß waren ebenfalls bereits vor dem Unfall nicht mehr am Schienenfuß befestigt, sodass der Schienenfuß keine richtige Auflage hatte. Beim Anfahren der Lok wurden die Gleise nach außen gedrückt und die Lok entgleiste mit drei Achsen, wodurch eine zusätzliche Spurerweiterung hervorgerufen wurde.

Die fünf nachfolgenden Personenwagen entgleisten durch diese Spurerweiterung ebenfalls und es kam zu einer Zugtrennung zwischen dem 1. und 2. Reisezugwagen, wobei der 2. Reisezugwagen die ca. sieben Meter hohe Böschung hinabstürzte.

Wie in der Untersuchung weiter festgestellt wurde, ist der Oberbau der gesamten Strecke in sehr schlechtem Zustand, weshalb für die gesamte Strecke bereits 1963 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h auf 30 km/h festgelegt wurde und eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h für 1967 vorgesehen ist, weil die notwendige Oberbauerneuerung dieser Strecke erst 1970 planmäßig erfolgen könne. Bezeichnend für den Zustand der Strecke ist auch die ebenfalls bei der Untersuchung getroffene Feststellung, dass im Streckenabschnitt vor der Entgleisungsstelle Spurerweiterungen von 26 mm vorhanden sind.

  1. Zum nächsten Dokument Schaffung technischer Voraussetzungen für den Empfang des ZDF

    17. Juli 1965
    Einzelinformation Nr. 649/65 über den Empfang und die Schaffung technischer Voraussetzungen zum Empfang des Programms des »Zweiten Deutschen Fernsehens« (ZDF) durch Bürger der DDR

  2. Zum vorherigen Dokument Flugblattabwurf aus der S-Bahn im Ostberliner Grenzgebiet

    [Ohne Datum]
    Einzelinformation Nr. 659/65 über Hetzschriftenverbreitung aus einem fahrenden S-Bahnzug auf dem Streckenabschnitt Friedrichstraße–Westberlin