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Beabsichtigte Reise Stefan Heyms in die ČSSR

1. April 1968
Einzelinformation Nr. 363/68 über das Vorgehen des Schriftstellers Stefan Heym im Zusammenhang mit seiner beabsichtigten Reise in die ČSSR

Dem MfS wurde intern bekannt, dass sich der freischaffende Schriftsteller Heym, Stefan,1 wohnhaft in Berlin-Grünau, gegenwärtig mehrfach unzufrieden über eine angeblich durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten verzögerte Visagenehmigung für eine von ihm geplante Reise in die ČSSR äußert. In diesem Zusammenhang trifft Heym Vorbereitungen, um durch Verbindungsaufnahme zum Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der ČSSR (über das ČSSR-Fernsehen) und zur Botschaft der ČSSR in der DDR die Visagenehmigung für seine geplante Reise in die ČSSR zu beschleunigen.

Zum Sachverhalt wurde bisher Folgendes bekannt: Heym beantragte am 21.3.1968 in der Auslandsabteilung des Deutschen Schriftstellerverbandes auf der Grundlage eines ihm vom ČSSR-Fernsehen übersandten Telegramms eine Dienstreise nach Prag für die Zeit vom 26.3. bis 3.4.1968. In dem Telegramm des ČSSR-Fernsehens wird mitgeteilt, dass Heyms Roman »Kreuzfahrer von heute«2 vom ČSSR-Fernsehen verfilmt wird und mit Heym über notwendige Veränderungen verhandelt werden müsse.

Inoffiziell wurde dem MfS dazu bekannt, dass Heym von vornherein beabsichtigt hatte, mit seinem Pkw und in Begleitung der Inge Wüste,3 wohnhaft in Berlin-Treptow, Regieassistentin der DEFA – mit der Heym ein Verhältnis unterhält – erst am 28. oder 29.3.1968 in die ČSSR zu fahren.

Die von Heym beantragte Reise wurde durch das Sekretariat des Deutschen Schriftstellerverbandes am 22.3.1968 genehmigt. Wie üblich wurde danach durch die Auslandsabteilung des DSV das Dienstvisum beim MdI beantragt.

Nach seiner Anfrage am 27.3.1969 wurde Heym durch die Auslandsabteilung des Deutschen Schriftstellerverbandes mitgeteilt, dass sein Pass im Außenministerium liege.

Wie weiter intern bekannt wurde, wandte sich Heym daraufhin direkt an den persönlichen Referenten des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten, Genossen Wegebrecht, bei dem er sich wegen der langen Bearbeitungsdauer für seinen Visaantrag beschwerte. Vom Genossen Wegebrecht wurde Heym an die Konsularabteilung verwiesen.

Nachdem eine weitere Rücksprache Heyms im MfAA bei dem Mitarbeiter Thilo am 28.3.1968 wiederum ergebnislos blieb, setzte sich Heym am 29.3. mit dem Mitarbeiter des ČSSR-Fernsehens in Prag, Feldstein,4 in Verbindung. Heym erläuterte diesem die Verzögerung seiner Visaangelegenheit durch das MfAA und forderte Feldstein auf, beim MfAA der ČSSR darüber Bericht zu erstatten. Das MfAA der ČSSR solle sich danach mit dem MfAA der DDR in Verbindung setzen und die Visaangelegenheit des Heym beschleunigen. Heym äußerte die Überzeugung, dass diese »Methode« helfen würde. Feldstein erklärte sein Einverständnis, noch am 29.3.1968 beim MfAA der ČSSR in dieser Angelegenheit vorzusprechen.

Heym bezeichnete gegenüber Feldstein die Verzögerung seiner Visaangelegenheit als eine »Frechheit« und als »Hemmnis« gegenüber dem ČSSR-Fernsehen und gegenüber seiner Berufsausübung.

Dem MfS wurde weiter intern bekannt, dass Heym am 1.4.1968 die Botschaft der ČSSR in der DDR aufsuchen wollte, um dort seine Visaangelegenheit vorzutragen und um Unterstützung zu bitten.

Diese Information darf aus Gründen der Sicherheit der Quelle nicht öffentlich ausgewertet werden.

  1. Zum nächsten Dokument Haltung des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlins

    2. April 1968
    Einzelinformation Nr. 368/68 über die Haltung des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde der Hauptstadt der DDR, Heinz Schenk

  2. Zum vorherigen Dokument Eingeschleuste Hetzschriften gegen den Verfassungsentwurf

    1. April 1968
    Einzelinformation Nr. 359/68 über eingeschleuste Hetzschriften, die sich unter anderem gegen den Verfassungsentwurf richten