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Festnahme von zwei indonesischen Staatsbürgern (Langfassung)

14. Februar 1968
Einzelinformation Nr. 146b/68 über die Festnahme von zwei indonesischen Staatsbürgern wegen Verdacht der Schleusung und erwiesener Gold- und Devisenschiebung [Langfassung]

Am 5.2.1968 wurden [Name 1, Vorname 1], geboren am [Tag, Monat] 1938 in Djakarta, Beruf: ohne erlernten Beruf, zuletzt selbstständiger Vertreter im Geschäft seines Vaters, der Import- und Export- sowie Reedereifirma Columbia in Djakarta, wohnhaft Djakarta, [Straße, Nr.] (Indonesien), bis 31.1.1968 Aufenthaltsberechtigung für die Hauptstadt der DDR, 1058 Berlin, [Straße, Nr.], Staatsbürger der Republik Indonesien und dessen Ehefrau [Name 1], geborene [Name 2, Vorname 2], geboren am [Tag, Monat] 1940 in Berlin, Beruf: Stenotypistin, ohne Arbeitsverhältnis, wohnhaft; Djakarta, Dil. Kramat 4 [Straße, Nr.] (Indonesien), Aufenthaltsberechtigung für die DDR bis 29.2.1968, Aufenthalt bei der Mutter [Name 2, Vorname 3] 1058 Berlin, [Straße, Nr.], Staatsbürger der DDR und der Republik Indonesien, wegen dringenden Verdachts der Verbindung zu einer Westberliner Schleuserorganisation und des Verleitens von DDR-Bürgern zum illegalen Verlassen der DDR sowie wegen erwiesener Gold- und Devisenschiebung festgenommen.

Wie die Untersuchungen des MfS ergaben, führte [Name 1, Vorname 1] seit 1962 Gold- und Devisenschiebungen durch. [Name 1] gab zu, ca. 300 Zwanzig-Dollar-Goldmünzen gültiger Währung und 15 deutsche Fünf-Mark-Goldstücke aus dem Jahre 1877 sowie 1 000 g Feingold in Barren illegal in die DDR eingeführt zu haben. Das Feingold will [Name 1] von einem griechischen Bekannten in Westberlin und die Münzen von einem Westberliner Juwelier gekauft haben.

Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen handelt es sich jedoch um noch wesentlich größere Goldwerte, die [Name 1] am Körper bzw. in dem von ihm gemieteten West-Pkw versteckt illegal von Westberlin in die DDR und ihre Hauptstadt einführte.

1967 schaltete er für diese illegale Einfuhr in die DDR seine Ehefrau ein, weil er selbst auf Tagespassierschein nur noch die Hauptstadt der DDR aufsuchen konnte. [Name 1] bzw. seine Ehefrau verkauften diese Goldwerte an Bürger der DDR, die namentlich bekannt sind. Entsprechende Maßnahmen gegen diese Aufkäufer und zur Aufklärung eventueller weiterer Verbindungen wurden vom MfS eingeleitet.

Die beim ungesetzlichen Verkauf nach eigenen Angaben des [Name 1] erworbenen ca. 240 000 Mark der DDR wurden von ihm illegal nach Westberlin ausgeführt.

In der Untersuchung durch das MfS wurde weiter festgestellt, dass [Name 1] einem namentlich bekannten DDR-Bürger mehrmals die Möglichkeit der Schleusung nach Westberlin anbot. Als Methode wurde von [Name 1] anfangs eine Schleusung mittels Tunnel und später eine Schleusung mittels Pkw-Versteck in einem Pkw einer diplomatischen Vertretung genannt. Die Schleusungskosten sollten 10 000 DM-West betragen, wovon 3 000 DM-West von einer nicht näher bezeichneten Westberliner Institution bereits im Voraus bezahlt würden. [Name 1] ließ den DDR-Bürger erkennen, dass er Verbindung zu einer Westberliner Schleuserorganisation habe. Zur persönlichen Benachrichtigung der DDR-Bürger habe [Name 1] auch seine Frau eingeschaltet. Beide bestreiten bisher, Verbindung zu einer Schleuserorganisation und Ausschleusungen organisiert zu haben. Die Untersuchungen werden entsprechend weitergeführt.

Zur Person des [Name 1] und seiner Ehefrau wurde bisher Folgendes ermittelt: [Name 1] stammt aus bürgerlichen Verhältnissen und besuchte in Indonesien die Oberschule. Er wurde im Jahre 1957 durch einen Beschluss der damaligen indonesischen Regierung zum Studium in die DDR delegiert. Er studierte an der Karl-Marx-Universität in Leipzig und an der Humboldt-Universität in Berlin Jura. Im Jahre 1964 wurde er wegen Vernachlässigung des Studiums und ungenügender Studienleistungen exmatrikuliert. Durch Vermittlung des Mitinhabers der indonesischen Firma »Immermotors« verblieb [Name 1] nach seiner Exmatrikulation in der DDR und arbeitete als Vertreter dieses Unternehmens mit dem DIA Transportmaschinen zusammen. Seit November 1967 bestehen zwischen [Name 1] und dem DIA Transportmaschinen keine Geschäftsbeziehungen mehr.

Danach arbeitete er im Geschäft seines Vaters, der Import-, Export- und Reedereifirma Columbia als Vertreter für Westeuropa.

Am 6.12.1963 schloss [Name 1] mit der DDR-Bürgerin [Vorname 2 Name 2,] die Ehe. Mit Genehmigung der Behörden der DDR reiste [Name 1, Vorname 2] mit ihrem Ehemann im Mai 1965 in die Republik Indonesien und nahm, nachdem ihr am 5. September 1965 als zweite Staatsbürgerschaft die der Republik Indonesien zuerkannt wurde, Wohnsitz in Djakarta. Aufgrund der Vertretertätigkeit des [Vorname 1, Name 1] kehrten sie Mitte September 1965 nach Europa zurück und wohnten bis Juli 1967 in Westberlin-Hermsdorf, Brandstraße 17. Gleichzeitig bewohnte [Vorname 1 Name 1] von November 1966 bis November 1967 zur Ausübung seiner Vertretertätigkeit ein Appartement in 108 Berlin, Unter den Linden 39. Am 31.7.1967 lösten sie ihre Westberliner Wohnung auf und hielten sich mit Aufenthaltsberechtigung bei der Mutter der [Name 1, Vorname 2] in 1058 Berlin, Raumer Straße 7, auf. Nach Ablauf der Aufenthaltsberechtigung des [Vorname 1 Name 1] am 31.1.1968 reiste dieser täglich nach Ablauf der 24-stündigen Aufenthaltsfrist nach Westberlin aus und unmittelbar danach wieder in die Hauptstadt der DDR ein.

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    14. Februar 1968
    2. Einzelinformation Nr. 159/68 über die Synode der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU) vom 9. bis 15. Februar 1968 in Potsdam-Babelsberg

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    13. Februar 1968
    Einzelinformation Nr. 151/68 über die Synode der »Evangelischen Kirche der Union« (EKU) vom 9. bis 15. Februar 1968 in Potsdam-Babelsberg und Westberlin-Spandau