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Verletzung der Hoheitsgewässer der DDR durch westdeutsches Boot

28. Mai 1968
Einzelinformation Nr. 562/68 über die Verletzung der Hoheitsgewässer der DDR durch ein westdeutsches Motorboot

Dem MfS wurde bekannt, dass am 23.5.1968, gegen 11.22 Uhr, das westdeutsche Autoboot »Gisela«, besetzt mit drei Personen, im Raum Insel Poel – Boltenhagen in die Hoheitsgewässer der DDR eindrang. Der Aufforderung des NVA-Grenzbootes G 26, die Hoheitsgewässer der DDR zu verlassen, kam das westdeutsche Boot nicht nach und setzte seine Fahrt in Richtung Insel Poel fort.

Da aufgrund von hohem Seegang (3–4) eine Kontrolle auf hoher See nicht möglich war, begleitete das Grenzboot G 26 das westdeutsche Boot ca. 5,5 km bis in die Boltenhagener Bucht, um dort die Kontrolle vorzunehmen.

Nachdem vom Grenzboot G 26 an das westdeutsche Boot die entsprechende Aufforderung zur Kontrolle ergangen und das Durchsuchungskommando durch Schlauchboot abgesetzt worden war, nahm das westdeutsche Boot die Fahrt wieder auf und entfernte sich mit einer Geschwindigkeit von 25 sm/h mit Nordwest-Kurs entlang der Küste der DDR.

Da das westdeutsche Boot auf weitere Stoppsignale nicht reagierte, erfolgte der Einsatz der Bordwaffe. Es wurden drei Salven mit insgesamt 28 Schuss abgegeben, wobei kein direkter Beschuss erfolgte.

Um 12.30 Uhr wurde die Verfolgung eingestellt, da das westdeutsche Boot die Hoheitsgewässer der DDR in Höhe Bahrendorf wieder verlassen hatte und das Grenzboot G 26 aufgrund der eigenen möglichen Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 14 sm/h nicht in der Lage war, das westdeutsche Boot einzuholen.

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    28. Mai 1968
    Einzelinformation Nr. 570/68 über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die englische Staatsbürgerin Dawson, Rosemary

  2. Zum vorherigen Dokument Fahnenflucht eines Unterfeldwebels der Grenztruppen

    28. Mai 1968
    Einzelinformation Nr. 561/68 über eine Fahnenflucht durch einen Unterfeldwebel der Grenztruppen