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Aktivitäten des Vatikans zur Verselbstständigung der kath. Kirche, DDR

15. Mai 1976
Information Nr. 374/76 über Aktivitäten des Vatikans zur Verselbstständigung der katholischen Kirche in der DDR

In Ergänzung der Information des MfS Nr. 852/75 vom 6. Dezember 1975 wurden dem MfS streng vertraulich neue Schritte des Vatikans zur vollen Verselbstständigung der katholischen Kirche in der DDR bekannt.

Danach soll der Vatikanische Staatssekretär, Kardinal Villot, Mitte April 1976 den leitenden katholischen Klerus in der DDR davon in Kenntnis gesetzt haben, dass durch den Papst eine inoffizielle persönliche Entscheidung hinsichtlich der Umwandlung der »Berliner Ordinarienkonferenz« in eine Bischofskonferenz in der DDR bereits getroffen sei. (Damit würde die »Berliner Ordinarienkonferenz« aufhören, eine regionale Konferenz im Verband der »Deutschen Bischofskonferenz« – Bischofskonferenz der BRD – zu sein und als selbstständige Bischofskonferenz in der DDR ihre Tätigkeit aufnehmen.)

Der Vatikan soll darauf verwiesen haben, dass mit dieser »innerkirchlichen Maßnahme« noch eine Reihe von Fragen sondiert werden müssten, wobei der Meinung der katholischen Bischöfe in der DDR Bedeutung beigemessen werden sollte.

In diesem Zusammenhang wurden den katholischen Bischöfen in der DDR Ende April/Anfang Mai 1976 durch Kardinal Bengsch mündlich Fragenkomplexe übermittelt, zu denen sich diese eine persönliche Meinung bilden sollen. Dabei handelt es sich sinngemäß um folgende Probleme:

  • Stimmen die Bischöfe einer Kirchenprovinz in der DDR zu?

  • (Hierunter ist zu verstehen, dass das Bistum Berlin in den Rang eines Erzbistums erhoben wird und diesem alle anderen Bistümer zugeordnet werden. Der Bischof des Erzbistums Berlin würde automatisch zum Erzbischof ernannt werden und dadurch den Vorsitz in der zu bildenden Bischofskonferenz innehaben. Gegenwärtig würden Titel und Funktion dem Berliner Kardinal Bengsch zustehen.

  • Unabhängig von diesen Maßnahmen wurde Kardinal Bengsch der Titel Erzbischof in Würdigung seiner Persönlichkeit auch ohne Erzbistum vom Vatikan bereits früher verliehen. Derartige Erzbistümer gibt es auch in anderen Ländern. Eine solche Regelung würde den Status der Selbstständigkeit der DDR-Kirchen unterstreichen.)

  • Sollen die gegenwärtig von Apostolischen Administratoren verwalteten kirchlichen Bereiche Meiningen, Erfurt, Magdeburg und Schwerin als Bistümer errichtet werden?

  • (Es handelt sich hierbei um die Bereiche in der DDR, die de jure noch zu den Bistümern in der BRD – Fulda, Paderborn, Osnabrück und Würzburg – gehören. Sie werden seit 23. Juli 1973 von Apostolischen Administratoren verwaltet, die direkt dem Vatikan unterstehen.)

  • Soll der Bereich Meiningen ein eigener kirchlicher Amtsbereich bleiben oder anderen Bistümern (Erfurt) zugeordnet werden?

  • (Bei Meiningen handelt es sich um einen kirchlichen Bereich in der DDR, der de jure ebenfalls noch zu einem Bistum in der BRD gehört (Würzburg) und der wegen seiner geringen Zahl von katholischen Gläubigen bereits vom Erfurter Bischof mit verwaltet wird.)

  • Soll der Amtsbereich Görlitz – Rest vom früheren deutschen Bistum Breslau –, jetzt Apostolische Administratur, ein eigenes Bistum werden? (Der Bereich Görlitz wurde am 28. Juni 1972 in den Rang einer Apostolischen Administratur erhoben und wird seitdem von einem Apostolischen Administrator verwaltet, der direkt dem Vatikan untersteht.)

  • Soll die Umbildung der kirchlichen Amtsbereiche in voll selbstständige Bistümer gleichzeitig erfolgen?

  • Soll erst die »Berliner Ordinarienkonferenz« in eine Bischofskonferenz umgewandelt werden und danach erst die Verselbstständigung der katholischen Amtsbereiche in Bistümer erfolgen oder soll beides gleichzeitig geschehen?

Dem MfS wurde weiter intern bekannt, dass die katholischen Bischöfe in der DDR ihre Antworten zu den genannten Fragen in einer außerordentlichen Tagung der »Berliner Ordinarienkonferenz« Mitte Mai 1976 in Form einer geheimen Umfrage geben sollen. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen anschließend sofort dem Vatikan übermittelt werden.

Aufgrund verschiedener intern bekannt gewordener Äußerungen ist anzunehmen, dass sich die Bischöfe

  • für die Einrichtung einer Kirchenprovinz mit dem Erzbistum Berlin,

  • für die Umwandlung der kirchlichen Amtsbereiche Erfurt, Magdeburg und Schwerin in voll selbstständige Bistümer,

  • für die Umwandlung aller kirchlichen Amtsbereiche in Bistümer zur gleichen Zeit und

  • für die Umwandlung der »Berliner Ordinarienkonferenz« in eine Bischofskonferenz und die gleichzeitige Umwandlung der Amtsbereiche in Bistümer

entscheiden.1

Wie dem MfS weiter intern bekannt wird, sei über den genauen Zeitpunkt der Einführung dieser Maßnahmen aus dem Vatikan bisher nichts verlautet.2 Es sei von besonderer Bedeutung, dass gegenwärtig der rein »innerkirchliche Charakter« dieser vatikanischen Vorhaben betont werde, um mit diesen Maßnahmen keine politischen Akzente zu setzen. Die Vorhaben des Vatikans wären deshalb als Realisierung der Dokumente des II. Vatikanischen Konzils zu verstehen und von den entsprechenden Gesetzen und Durchführungsbestimmungen zur Bildung von Bischofskonferenzen abzuleiten.

Der »innerkirchliche Charakter« dieser Maßnahmen sei auch im Hinblick auf die diesjährigen Wahlen in der BRD zu verstehen. Führende Kreise der katholischen Kirche in der BRD befürchteten im Zusammenhang damit Stimmenverluste für die CDU/CSU. Deshalb wäre nicht auszuschließen, dass mit der Realisierung der Maßnahmen erst nach den Wahlen begonnen werde.

Kardinal Villot soll den leitenden katholischen Klerus in der DDR weiter aufgefordert haben, unverzüglich den Entwurf eines Statuts der Bischofskonferenz der DDR vorzubereiten und dem Vatikan zur Bestätigung einzureichen.

Kardinal Bengsch habe die Bischöfe in der DDR in internen Gesprächen darüber informiert, dass die »Deutsche Bischofskonferenz« in der BRD unter Vorsitz von Kardinal Döpfner ebenfalls ein neues Statut der Bischofskonferenz vorbereitet und dem Vatikan zur Bestätigung vorgelegt habe. Dieses Statut habe der Vatikan aber bisher nicht bestätigt, da zwei Formulierungen den Realitäten in beiden deutschen Staaten nicht entsprechen würden. In dem einen Punkt sei formuliert worden: »Zu den deutschen Bistümern gehören …«. Hier habe der Vatikan Formulierungen gefordert, die sich eindeutig auf die BRD beziehen.

Im zweiten Punkt sei im Statut die Teilnahme des Bischofs von Berlin an den Sitzungen der westdeutschen Bischofskonferenz aufgenommen worden und in dem Zusammenhang formuliert, dass im Falle der Behinderung des Bischofs von Berlin, Kardinal Bengsch, dessen Generalvikar (der Westberliner Generalvikar Tobei) die Sitzungen wahrnehmen könne. (Kardinal Bengsch ist als Bischof des Bistums Berlin gleichzeitig verantwortlich als Bischof von Westberlin.) Der Vatikan habe sich gegen die Formulierung »Behinderung« gewandt, da diese als Diskreditierung der DDR ausgelegt werden könnte.

Nach einer erfolgten Überarbeitung sei das Statut in einer vorläufigen Fassung erneut dem Vatikan zur Bestätigung vorgelegt worden.

Vertrauliche Äußerungen aus dem Kreis der leitenden Kleriker in der DDR beinhalten, Kardinal Döpfner, Vorsitzender der »Deutschen Bischofskonferenz« in der BRD, und leitende katholische Persönlichkeiten der BRD hätten – insbesondere nach einem internen Gespräch zwischen Kardinal Bengsch und Kardinal Döpfner am 24. März 1976 in der Hauptstadt Berlin – keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen die geplante Verselbstständigung der katholischen Kirche in der DDR. Allerdings bleibe die Absicht leitender Kleriker in der BRD bestehen, politische Aspekte in die Vorbereitungshandlungen zu bringen, die den Auffassungen des leitenden katholischen Klerus in der DDR widersprechen und bei diesem auch auf Ablehnung stoßen. Z. B. habe die Absicht bestanden, in das neue Statut der Bischofskonferenz in der BRD Formulierungen aufzunehmen, die das »Streben der Kirche nach künftiger Einheit« ausdrücken, ähnlich wie bei der Gründung des »Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR«. Dem Sekretär der »Deutschen Bischofskonferenz« der BRD, Prälat Hohmeyer, sei die ablehnende Haltung der DDR-Bischöfe zu diesen Absichten mitgeteilt worden.

Kardinal Bengsch habe es vertraulichen Äußerungen zufolge für empfehlenswert gehalten, wenn auf diplomatischer Ebene DDR – Vatikan der gegenwärtige Stand der Verselbstständigung der katholischen Kirche in der DDR zur Sprache gebracht würde. Es sei aber anzunehmen, dass seitens des Vatikans dabei folgende Fragen aufgeworfen würden:

  • die seelsorgerliche Betreuung in Krankenhäusern, Gefängnissen und Neubaugebieten,

  • karitative Tätigkeiten in katholischen Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten,

  • finanzielle Fragen, z. B. Grundbesitz der Kirche (eine Reihe von Grundstücken gehört sogenannten Mutterhäusern in der BRD),

  • die Priesteraus- oder -weiterbildung in vatikanischen Einrichtungen in Rom,

  • die Herausgabe theologischer Schriften in der DDR, Fragen der eigenen Drucklegung im »Benno-Verlag« sowie die Herausgabe einer eigenen katholischen Kirchenzeitung in der DDR,

  • Fragen der Bildungsmöglichkeiten für katholische Kinder,

  • Fragen der Zusammenarbeit zwischen der katholischen Kirche der DDR und der BRD (z. B. die Teilnahme kirchlicher Personen an Veranstaltungen im anderen Staat).

Kardinal Bengsch ist in der gegenwärtigen Phase um Besuche leitender Kleriker in seinem Amtssitz bemüht, offensichtlich auch in dem Bestreben, seine Position weiterhin zu stärken und aufzuwerten.

Nach dem erwähnten Besuch von Kardinal Döpfner hat Kardinal Bengsch Kardinal König, Österreich, für den 23. Juni 1976 in die Hauptstadt Berlin eingeladen, zumal an diesem Tag alle katholischen Priester im Bistum Berlin zur »Besinnung auf ihre geistliche Tätigkeit« zusammengerufen werden. Das Zusammentreffen mit Kardinal König ist gemeinsam mit den Priestern im Bischöflichen Bildungsheim, Pappelallee 61, vorgesehen. An dieser Veranstaltung werden auch Westberliner Geistliche teilnehmen. Kardinal Bengsch hat Kardinal König gebeten, vor den Priestern einen Vortrag zu halten und einen Gottesdienst abzuhalten. Im Rahmen des Besuches von Kardinal König sind Besuche der Hofkirche in Dresden und des Priesterseminars in Erfurt geplant.

Die Information ist wegen Quellengefährdung streng vertraulich zu behandeln und nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

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    17. Mai 1976
    Information Nr. 372/76 über das provokatorische Verhalten der Insassen eines Kraftfahrzeuges der in Westberlin stationierten französischen Besatzungstruppen bei der Einreiseabfertigung in die Hauptstadt der DDR, Berlin, an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße am 10. Mai 1976

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    [ohne Datum]
    Information Nr. 373/76 über die Einschleusung bzw. versuchte Einschleusung und Verbreitung maoistischer Hetzschriften in der DDR