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Ausreiseantragstellung durch den Stiefsohn eines Generalmajors

15. September 1976
Information Nr. 646/76 über einen spezifischen Fall der Antragstellung auf Übersiedlung nach der BRD

Dem MfS wurde bekannt, dass der DDR-Bürger [Name], geboren am [Tag] 1952, wohnhaft: Berlin-Mitte, [Adresse], Beruf: Verkäufer, zurzeit ohne Beschäftigung, bei dem es sich um den Stiefsohn des Chefs des [Amtsbezeichnung], Generalmajor [Name], bzw. den Sohn der Genossin [Name], Leiterin des [Amtsbezeichnung] handelt, seit 1974 hartnäckig die Absicht der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und der Übersiedlung nach der BRD verfolgt.

[Schutzwürdige Informationen zu einem Verwandten des Antragstellers]. Die leibliche Mutter des [Antragstellers], hat 1975 den Gen[ossen] Generalmajor [Name] in dritter Ehe geheiratet.

[Der Antragsteller] erlernte nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse bis Februar 1971 den Beruf eines Fachverkäufers. Während der Berufsausbildung unternahm er den Versuch des ungesetzlichen Verlassens der DDR und wurde am 13. April 1971 gemäß § 213 StGB (ungesetzlicher Grenzübertritt) zu einem Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Seit dieser Zeit geht [der Antragsteller] keiner geregelten Arbeit nach. Während der Bewährungszeit wurde er erneut straffällig und am 22. Oktober 1971 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde die Vollstreckung der ausgesetzten Freiheitsstrafe vom 13. April 1971 angeordnet.

Am 30. Juni 1972 wurde [der Antragsteller] wegen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen Eigentums, unter Einbeziehung der durch Gerichtsurteil vom 13. April 1971 und 22. Oktober 1971 verhängten Strafen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Bedingt durch den Amnestieerlass des Staatsrates der DDR vom 6. Oktober 1972 verbüßte er nur einen Teil der Freiheitsstrafe. Am 23. Juni 1973 wurde [der Antragsteller] wegen Anstiftung zum Diebstahl erneut zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

In den seit 1971 jeweils nur kurzen Zeiträumen, wo [der Antragsteller] nicht in Strafvollzugseinrichtungen einsaß, versah er nur Gelegenheitsarbeiten als Hilfsarbeiter und entzog sich hartnäckig allen Auflagen und weiteren Bemühungen der zuständigen staatlichen Organe zur ordnungsgemäßen Wiedereingliederung.

Sofort nach seiner Haftentlassung am 16. Mai 1974 suchte er – entsprechend der ihm im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Arbeitsstelle erteilten Auflage – die für ihn zuständige Abteilung Inneres beim Rat des Stadtbezirks Mitte auf, wo er zunächst keinerlei Interesse für eine Arbeitsaufnahme zeigte und seine Forderung vortrug, die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR zu erwirken.

[Dem Antragsteller], der aufgrund eines Herzfehlers nur bedingt zu körperlicher Arbeit eingesetzt werden kann, wurde am 1. Juli 1974 eine Tätigkeit als Rechnungsprüfer bei [Name der Arbeitsstelle] zugewiesen. Diese Tätigkeit ging er nur zwei Tage nach und arbeitete danach jeweils zwei Tage als Zeithilfe im »Lindencorso«1 bzw. einem weiteren Gaststättenobjekt am Fernsehturm. In der Folgezeit war er erneut ohne Beschäftigung. Sein asoziales Verhalten führte dazu, dass er am 21. Oktober 1974 durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten zu zwei Jahren Arbeitserziehung verurteilt wurde. Zusätzlich wurde auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt. Im Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass sich [der Antragsteller], obwohl er arbeitsfähig ist, aus Arbeitsscheu und Bequemlichkeit hartnäckig jeglicher geregelter Arbeit entzog. Aus seinen Vorstrafen hat er keinerlei Lehren für ein gesellschaftsgemäßes Handeln und Verhalten gezogen.

Während der Vollstreckung der Arbeitserziehung in der Strafvollzugsanstalt Volkstedt verhielt sich [der Antragsteller] wiederholt undiszipliniert, verweigerte zeitweise die Arbeit und führte ständig feindlich-negative Diskussionen. Jeglichen Bemühungen zur Vorbereitung auf eine Wiedereingliederung entzog er sich hartnäckig.

Im Februar 1974 stellte [der Antragsteller] erstmals bei der Abteilung Inneres des Rates des Stadtbezirkes Berlin-Mitte schriftlich den Antrag auf Übersiedlung nach der BRD.

Mit dem gleichen Ziel ersuchte er in weiteren Schreiben vom Mai 1974 an die gleiche Adresse und an den Staatsrat der DDR sowie im Februar 1976 an die Abteilung Inneres beim Rat des Stadtbezirkes Berlin-Mitte um seine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung nach der BRD. [Der Antragsteller] hat keine Verwandten in der BRD.

Seine Antragstellung auf Übersiedlung nach der BRD begründet er ausschließlich mit politischen Motiven, die ursächlich auf seiner verfestigten feindlich-negativen Einstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung basieren. [Der Antragsteller] lehnt hartnäckig die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in allen Bereichen ab und bezeichnet sein bisheriges Leben in der DDR als »Zwangsaufenthalt in einer völlig fremden Welt«.

Im Herbst 1974 nahm [der Antragsteller] brieflich mit in der DDR akkreditierten Journalisten aus der BRD Verbindung auf mit dem Ziel, die Öffentlichkeit auf seinen »Fall« aufmerksam zu machen und Unterstützung bei der hartnäckigen Betreibung seiner Übersiedlungsabsicht zu erhalten.

Im Zusammenhang mit seiner letzten Haftentlassung am 2. September 1976, die er zunächst ebenfalls so hartnäckig abgelehnt hatte wie er noch heute die Annahme jeglicher Personaldokumente und die Aufnahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses im VEB Glaswerk Berlin-Stralau ablehnt, drohte er an, dass er im Falle der nicht kurzfristigen Genehmigung seiner Übersiedlung in der Öffentlichkeit – unter anderem vor der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR – mit provokatorisch-demonstrativen Handlungen auftreten wird, um auf diese Art und Weise sein Anliegen öffentlich kundzutun und damit Druck auf die zuständigen staatlichen Organe der DDR auszuüben.

Wie festgestellt werden konnte, besteht zwischen dem [Antragsteller] und seiner Mutter seit 1971 nur ein sehr loser Kontakt. [Der Antragsteller] lehnt auch hier hartnäckig jegliche Versuche einer erzieherischen Einflussnahme ab. In den letzten zwei Jahren besuchte ihn seine Mutter lediglich einmal in der Strafvollzugseinrichtung, wo [der Antragsteller] zum Ausdruck gebracht habe, dass er nichts mehr von ihr wissen will.

Der Stiefvater des [Antragstellers], Gen[osse] Generalmajor [Name], kennt [den Antragsteller] persönlich nicht und hatte bisher keinerlei Kontakte zu ihm. Dem [Antragsteller] ist außer der Tatsache, dass seine Mutter und sein Stiefvater in leitenden Funktionen [Angabe des Arbeitsbereichs] tätig sind, nichts über deren konkrete Tätigkeit bekannt.

Da [der Antragsteller] bereits während seiner Strafverbüßung bzw. der Vollstreckung der Arbeitserziehung in Strafvollzugsanstalten ständig renitent und mit feindlich-negativen Diskussionen sowie Arbeitsverweigerungen aufgetreten ist und in dieser Richtung auch andere Insassen der Strafvollzugseinrichtungen aufzuwiegeln versuchte, ist auch bei erneuten strafrechtlichen Maßnahmen gegen ihn keine Veränderung in seinem Verhalten zu erwarten. Es besteht der begründete Verdacht, dass [der Antragsteller] bei einer erneuten Verurteilung und Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt über seine bisherigen Verhaltensweisen hinausgehend gewaltsame Handlungen begeht.

Weiter liegen Informationen darüber vor, dass er schon in den nächsten Tagen mit provokativ-demonstrativen Handlungen in der Öffentlichkeit auftreten will. (Zur Verhinderung derartiger Handlungen wurden entsprechende Kontrollmaßnahmen eingeleitet.)

Deshalb erscheint es angebracht, kurzfristig seinem Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung nach der BRD stattzugeben.

  1. Zum nächsten Dokument Auftritt Wolf Biermanns in der Nikolaikirche Prenzlau

    [ohne Datum]
    Information über das Auftreten des Wolf Biermann am 11. September 1976 in der Nikolaikirche in Prenzlau [Bericht O/28]

  2. Zum vorherigen Dokument Betriebsgefährdung u. Störungen im Kernkraftwerk »Bruno Leuschner«

    15. September 1976
    Information Nr. 644/76 über bisherige Ergebnisse der Untersuchung der Ursachen einer Betriebsgefährdung und über weitere Vorkommnisse im VEB Kernkraftwerk »Bruno Leuschner«