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Sachbeschädigungen und Drohungen gegen die DR in Westberlin

[ohne Datum]
Information Nr. 574/76 über die Entwicklung von Anschlägen und Vorkommnissen gegen die Angehörigen und Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn, insbesondere der S-Bahn in Westberlin

Seit Anfang 1974, besonders jedoch seit Beginn des Jahres 1975, werden in zunehmendem Maße vorsätzliche Anschläge im Bereich der Deutschen Reichsbahn in Westberlin,1 insbesondere gegen die S-Bahn, verübt, durch die

  • die Sicherheit vor allem des S-Bahnverkehrs in Westberlin,

  • das Leben und die Gesundheit der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Fahrgäste sowie

  • die Anlagen und die Fahrzeuge der Deutschen Reichsbahn

ernsthaft gefährdet werden.

Durch das umsichtige Verhalten von Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn konnten ernsthafte Auswirkungen einschließlich größerer materieller Schäden bisher verhindert werden.

Ungeachtet dessen erfordert jedoch die Beseitigung der eingetretenen Schäden von der Deutschen Reichsbahn ständig steigende Aufwendungen.

Bei diesen Anschlägen handelt es sich vorwiegend um solche Straftaten wie

  • Beschädigungen von Inneneinrichtungen der Züge,

  • Hindernisbereitungen,

  • Steinwürfe u. a. Anschläge gegen S-Bahn-Züge,

  • Androhungen terroristischer Anschläge durch anonyme/pseudonyme Telefonanrufe.

Der Umfang derartiger Straftaten wird durch folgende zahlenmäßige Übersicht verdeutlicht:

[Straftaten]

1974

1975

1976 (1. Halbj.)

Beschädigungen von Inneneinrichtungen

81
(mit größerem Sachschaden)

920

533

Hindernisbereitungen

73

168

104

Steinwürfe u. a. Anschläge

52

94

41

Androhungen terroristischer Anschläge

nicht erfasst

8

13

Die Untersuchungsergebnisse lassen erkennen, dass derartige Anschläge fast täglich erfolgen, wobei eine deutliche Zunahme von Handlungen mit größeren Sachschäden festzustellen ist.

Z. B. wurden am 21. April 1976 in einem S-Bahn-Zug der Strecke Lichterfelde Süd – Papestraße zehn Fenstertische, sechs Lampenglocken, zwei Abfallbehälter und ein Ascher abgebrochen, zehn Fenster- und Reklamescheiben eingeschlagen und sieben Leisten von Sitzbänken durchgebrochen.

Eine bedeutende Gefährdung der Sicherheit des gesamten S-Bahnverkehrs geht von den fast ausnahmslos vorsätzlichen Hindernisbereitungen im Gleisnetz der S-Bahn in Westberlin aus, wobei vorwiegend Eisenteile, Schwellen, Kabelabdeckplatten, größere Steine und andere größere Gegenstände zur Hindernisbereitung benutzt werden. Die wachsende Gefährlichkeit dieser Anschläge wird auch daraus ersichtlich, dass sie zunehmend im Bereich von Brücken und Weichen erfolgen.

Lediglich durch die besondere Aufmerksamkeit und die schnelle Reaktionsfähigkeit der Triebwagenführer konnten bisher größere Bahnbetriebsunfälle und ernsthafte Beeinträchtigungen des fahrplanmäßigen Zugbetriebes auf dem Westberliner S-Bahnnetz verhindert werden.

Eine ernsthafte Gefahrensituation entstand z. B. am 17. Februar 1976 durch eine Hindernisbereitung im Streckenabschnitt Hermannstraße – Tempelhof. Ein S-Bahn-Zug erfasste einen über die Fahrschienen gelegten Baumstamm von etwa 6 m Länge und 17 cm Durchmesser. Obwohl der Triebwagenführer Schnellbremsung eingeleitet hatte, wurde der Stamm etwa 80 m mitgeschleift und hatte sich in der Bremseinrichtung verklemmt.

Am 22. Mai 1976 wurden durch eine Hindernisbereitung (Schlackesteine in den Gleisen) auf dem Streckenabschnitt Anhalter Bahnhof – Yorckstraße bei drei S-Bahn-Zügen alle Schleifschuhe der Stromabnehmer abgerissen.

Eine erhöhte Gefährdung für den S-Bahnverkehr in Westberlin geht auch von Steinwürfen, vom Beschießen u. a. Anschlägen gegen S-Bahn-Züge aus. Z. B. wurden in mehreren Fällen Führerstände der Triebfahrzeuge von S-Bahn-Zügen während der Fahrt getroffen.

Seit 1975 wurden in zwölf Fällen Westberliner Bürger bei der Beschädigung von S-Bahn-Zügen und anderen Anlagen der Deutschen Reichsbahn in Westberlin auf frischer Tat gestellt und den Westberliner Polizeibehörden übergeben.

Charakteristisch für das Vorgehen solcher Täter sind die Handlungen von zwei im Januar 1976 gestellten Jugendlichen (15 bzw. 17 Jahre), die seit 1975 in über 20 Fällen vorsätzlich Inneneinrichtungen von S-Bahnwagen zerstört haben. Nach eigenen Angaben haben sie noch weitere S-Bahn-Beschädigungen gemeinsam mit anderen Jugendlichen vorgenommen.

Insbesondere seit 1975 erfolgen zunehmend Androhungen terroristischer Anschläge mittels anonymer Telefonanrufe. Die dabei ausgesprochenen Androhungen von Bombenanschlägen betreffen hauptsächlich S-Bahnhöfe, häufig verbunden mit Ankündigungen, dass entsprechende Sprengkörper angebracht bzw. hinterlegt worden seien. Im Ergebnis derartiger Androhungen mussten teilweise zeitweilige Sperrungen von Bahnhofsgelände, Überprüfungen der Schließfächer u. a. umfangreiche Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Z. B. erfolgte am 23. Juni 1976 über einen öffentlichen Postanschluss einer Reichsbahndienststelle die Androhung, dass in einem Schließfach auf dem Bahnhof Zoologischer Garten eine Bombe deponiert ist. Die von der Bahnpolizei verständigte Westberliner Polizei setzte ca. 200 Mann zur Räumung, Absperrung und Untersuchung des Gebäudes ein. Der Bombenalarm wurde ohne Ergebnis aufgehoben.

Die bereits seit Längerem zu verzeichnenden widerrechtlichen Aktivitäten Westberliner Polizei- und Justizorgane auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn in Westberlin haben seit 1975 an Umfang und Intensität weiter zugenommen. Diese Aktivitäten sind vorrangig darauf gerichtet, die Tätigkeit der Transportkriminalpolizei zu unterbinden und die Rechte und Wirksamkeit der Bahnpolizei einzuschränken.

Die widerrechtlichen Aktivitäten der Westberliner Polizei bei Einsätzen auf Reichsbahngebiet in Westberlin zeigen sich besonders in umfangreichen Fahndungskontrollen, Ermittlungshandlungen zu Vorkommnissen auf Reichsbahngebiet sowie Vorladungen von Bahnpolizisten und Eisenbahnern zu Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen. Die Vorladungen erfolgten überwiegend im Zusammenhang mit von der Westberliner Polizei bzw. den Gerichten bearbeiteten Ordnungsstraftaten, die von Westberliner Bürgern auf Reichsbahngebiet begangen wurden.

Folgende Beispiele verdeutlichen das:

  • Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nach den Entführern des Westberliner CDU-Politikers Lorenz wurden vom 6. bis 10. März 1975 von mit MPi und Funk ausgerüsteten Westberliner Schutzpolizisten die an der Staatsgrenze zur DDR gelegenen S-Bahnhöfe Lehrter Bahnhof, Anhalter Bahnhof und Bahnhof Humboldthain durchgehend besetzt. Bis 19. März 1975 wurden die Bahnhöfe dann stundenweise bestreift. Die Westberliner Polizei berief sich bei ihren Aktivitäten auf eine »Verfügung der Interalliierten Kommandantur«, welche am 5. März 1975 durch Polizisten bei der Bahnpolizeiwache Gesundbrunnen vorgelegt wurde.

  • Am 26. Mai 1975 brach im Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) Berlin-Grunewald ein Großbrand aus. In der Folge kam es zu widerrechtlichen Handlungen Westberliner Polizei- und Justizorgane im Zusammenhang mit der Untersuchung der Brandursache. Durch die Westberliner Polizei wurden bei anwesenden Eisenbahnern Befragungen durchgeführt und beweiserhebliche Gegenstände zur Brandursachenermittlung sichergestellt. Schließlich erfolgte auf Anordnung des britischen Stadtkommandanten die Beschlagnahme des Brandortes durch die Westberliner Kriminalpolizei. Unmittelbar danach wurde der Brandort von Westberliner Polizei abgeriegelt. Die leitenden Angestellten der Deutschen Reichsbahn wurden an der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten gehindert.

  • Im Zusammenhang mit der Fahndung nach den am 7. Juli 1976 in Westberlin entwichenen vier weiblichen Häftlingen werden von der Westberliner Polizei

    • auf den Bahnhöfen Zoo und Wannsee die in Richtung BRD abgehenden Fernreisezüge einschließlich des internationalen Verkehrs durch Inaugenscheinnahme der Reisenden kontrolliert (diese Kontrollen dauern nach wie vor an),

    • die S-Bahnhöfe Anhalter Bahnhof, Lehrter Bahnhof und Humboldthain durch Kommandos zeitweilig besetzt. Auch hier berief sich die Westberliner Polizei auf das Einverständnis der Westmächte.

Auch seitens der Angehörigen der Westberliner Zollorgane ist ein Ansteigen widerrechtlicher Aktivitäten auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn in Westberlin zu verzeichnen.

Diese widerrechtlichen Handlungen der Westberliner Zollorgane konzentrieren sich in erster Linie auf das Erzwingen der Einsichtnahme in dienstliche Unterlagen der Deutschen Reichsbahn unter dem Vorwand, nach Intershop-Waren zu fahnden. Dabei drohen sie gewaltsame Handlungen gegenüber Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und Bahnpolizisten an und haben in Einzelfällen auch bereits Gewalt angewendet. Häufig werden dabei auch strafrechtliche Maßnahmen angedroht, um die widerrechtlichen Kontrollhandlungen durchzusetzen. Das betrifft z. B. die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen »Verdachts der Behinderung eines Untersuchungsverfahrens«, Erlass von »Bußbescheiden« durch die Westberliner Oberfinanzdirektion, Durchführung von Sachpfändungen in Wohnungen der betreffenden Westberliner Eisenbahner.

Die von den Reichsbahnangehörigen und Bahnpolizisten vorgetragenen Proteste sowie eingelegte Verwahrungen gegen solche rechtswidrigen Eingriffe in die Belange der Deutschen Reichsbahn in Westberlin werden von den Westberliner Zollangehörigen permanent ignoriert.

Seit 1975 wurde die widerrechtliche Tätigkeit des Westberliner Zolls im Unterschied zu den Vorjahren in zunehmendem Maße auf das gesamte Reichsbahngebiet in Westberlin, insbesondere die S-Bahnhöfe, ausgedehnt. Zu diesem Zweck erfolgt ein wachsender Kräfteeinsatz. Im Jahre 1975 erfolgten 923 solcher Einsätze, im 1. Halbjahr 1976 bereits 956. Mit der bereits genannten Begründung, gegen die Überschreitung der zollfreien Einfuhr von Waren aus den Intershop-Läden in der Hauptstadt der DDR vorzugehen, kontrollieren die Westberliner Zollangehörigen auch Eisenbahner und Angehörige der Bahnpolizei, einschließlich deren Kuriere, während ihrer Diensttätigkeit.2

In mehreren Fällen wurden gegen Eisenbahner und Bahnpolizeiangehörige Anzeigen erstattet und Ermittlungsverfahren wegen angeblicher »Amtsbehinderung bei der Tätigkeit der Zollbehörden« eingeleitet.

Diese offensichtlich zielgerichteten widerrechtlichen Aktivitäten der Westberliner Zollorgane sind insbesondere durch zunehmende Anwendung von Gewalt gekennzeichnet. Z. B. haben vier Westberliner Zollangehörige am 14. Juli 1976 auf dem S-Bahnhof Westkreuz drei Angehörige des S-Bahnbetriebswerkes Papestraße unter Anwendung körperlicher Gewalt gezwungen, eine von ihnen mitgeführte Tasche zu öffnen. Es handelte sich um einen Geldtransport von Lohngeldern (27 000 DM) und Buchungsunterlagen von der Kasse der Deutschen Reichsbahn. Trotz des Hinweises, dass es sich ausschließlich um eine Dienstfahrt und die Beförderung dienstlicher Unterlagen der Deutschen Reichsbahn handelt, reagierten die Westberliner Zollangehörigen mit der Androhung von körperlicher Gewalt einschließlich der Anwendung eines Schlagstockes, falls nicht Einsicht in die mitgeführte Tasche gewährt wird. Nach weiterer Weigerung gingen die Westberliner Zöllner gegen den Reichsbahnangehörigen gewaltsam vor, entrissen ihm die Tasche und gaben sie erst zurück, nachdem sie von ihnen durchwühlt worden war.

  1. Zum nächsten Dokument Vernehmung eines DR-Angehörigen durch Westberliner Staatsschutz

    [ohne Datum]
    Information Nr. 575/76 über Gewaltandrohungen und -handlungen gegen einen Angehörigen der Deutschen Reichsbahn in Westberlin

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    13. August 1976
    Information Nr. 573/76 über die Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Transitwege der DDR am 13. August 1976