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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (Februar 1977)

29. März 1977
Information Nr. 191/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.2. bis 28.2.1977

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.1977 1 453 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 426 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 644 Angehörige (180 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs.

An den Einreisen von Angehörigen der in Westberlin stationierten MI im Monat Februar in die Hauptstadt der DDR, Berlin, waren 388 Angehörige der MI der USA (112 Kfz), 148 Großbritanniens (38 Kfz) und 108 Frankreichs (30 Kfz) beteiligt.

Auch im Monat Februar 1977 haben die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, mehrfach Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt.

So wurden in der Zeit vom 1.2. bis 28.2.1977 durch Angehörige der genannten MI unter Verletzung der ihnen eingeräumten Befugnisse in insgesamt 159 Fällen Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 93 Fällen, der USA in 64 und Frankreichs in zwei Fällen beteiligt waren.

Von den Angehörigen der drei westlichen MI wurden im vorgenannten Zeitraum u. a. in 86 Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten verletzt. Diese Verletzungen beinhalteten im Wesentlichen:

  • Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen

    (Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (48 Fälle),

  • Halten bzw. Parken im Halteverbot bzw. Parkverbot

    (Verstoß gegen § 19 StVO) – (19 Fälle),

  • verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen

    (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO) – (7 Fälle),

  • Befahren von Gehwegen

    (Verstoß gegen § 6 StVO) – (3 Fälle),

  • Wenden im Wendeverbot

    (Verstoß gegen § 16 StVO) – (3 Fälle),

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    (Verstoß gegen § 7 der StVO) – (2 Fälle).

Durch das verkehrswidrige Verhalten wurden wiederum Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt.

Hierzu folgende Beispiele:

Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 225, wurden in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:

  • Am 6.2.1977, 15.45 Uhr, fuhren die Insassen des Pkw (4 Angehörige der US-Armee) in Berlin-Rahnsdorf durch die für sie gesperrte Fahlenbergstraße und am 7.2.1977, 16.40 Uhr, hielt die Besatzung des Pkw nach dem rechtswidrigen Befahren der Fahlenbergstraße vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR und führte Beobachtungshandlungen durch;

  • am 8.2.1977, 15.00 Uhr, durchfuhren die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges (4 Angehörige der US-Armee) in Berlin-Rahnsdorf wiederum die für sie gesperrte Fahlenbergstraße, parkten anschließend ihren Pkw in der Wald- und Lutherstraße im Halteverbot und überschritten danach mit ihrem Pkw auf dem Fürstenwalder Damm die zulässige Höchstgeschwindigkeit;

  • am 12.2.1977, 16.35 Uhr, befuhren die Insassen des Pkw (3 Angehörige der US-Armee) erneut die für sie gesperrte Fahlenbergstraße;

  • am 14.2.1977, 12.40 Uhr, befuhren die vier Angehörigen der US-Armee mit ihrem Pkw in Berlin-Lichtenberg die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße und

  • am 24.2.1977, 11.06 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Friedrichshain das Verbot des Linksabbiegens von der Andreasstraße in die Karl-Marx-Allee. (Verstöße gegen die §§ 3, 4, 6, 7 und 19 der StVO und gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.19632)

Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 222, wurde wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:

  • Am 14.2.1977, 9.00 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Weißensee die als Einbahnstraße gekennzeichnete Lindenallee entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung;

  • am 25.2.1977, 10.45 Uhr, durchfuhr der Pkw (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Karlshorst den Eisenbahnübergang Köpenicker Straße, obwohl die kombinierte Schranken- und Blinklichtanlage die Sperrung des Bahnüberganges anzeigte;

  • am 28.2.1977, 5.01 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit dem Pkw in Berlin-Lichtenberg die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße und um 14.09 Uhr überfuhr das Aufklärungsfahrzeug (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee) in Berlin-Mitte, Hans-Beimler-Straße, in Höhe der Tunnelausfahrt, eine Sperrlinie. (Verstöße gegen die §§ 3, 4, 6, 9 und 12 der StVO)

Am 2.2.1977, 9.24 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 226 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Bohnsdorf, vom Autobahnzubringer kommend, auf der für Fahrzeuge aller Art gesperrten Überfahrt auf dem Adlergestell, Höhe Abzweig Grünau und am 13.2.1977, 15.10 Uhr, befuhren die vier Insassen des Pkw die in Berlin-Rahnsdorf gelegene und für sie gesperrte Fahlenbergstraße. (Verstöße gegen die §§ 3, 4 und 16 StVO und gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)

Am 16.2.1977, 22.30 Uhr, umfuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Niederschönhausen, Wackenbergstraße, ein Objekt des Ministeriums des Innern ohne eingeschaltete Beleuchtung. (Verstoß gegen § 18 StVO)

Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:

  • Am 1.2.1977, 13.27 Uhr, fuhr der Pkw in Berlin-Karlshorst, vom Römerweg kommend, widerrechtlich über den Gehweg und dort befindliche Begrenzungsstangen in die Arberstraße;

  • am 2.2.1977, 9.11 Uhr, befuhr der Pkw in Berlin-Karlshorst den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Teil der Köpenicker Allee;

  • am 8.2.1977, 9.02 Uhr, ordnete sich der Pkw in Berlin-Treptow, Kreuzung Am Treptower Park/Bulgarische Straße, in die Linksabbiegespur ein, fuhr jedoch geradeaus weiter;

  • am 22.2.1977, 11.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die als Einbahnstraße gekennzeichnete Zwieseler Straße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. (Verstöße gegen die §§ 3, 4, 6, 9 und 15 StVO)

Am 15.2.1977, in der Zeit von 10.59 Uhr bis 11.10 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst, Straße Am Tierpark, in Höhe des unbefestigten Parkplatzes widerrechtlich auf dem Gehweg und um 14.17 Uhr fuhr der Pkw in Berlin-Karlshorst, verlängerte Waldowallee, unter Missachtung des Verkehrszeichens »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« auf das Gelände des VE Rennbetriebes.

Des Weiteren wurde am 28.2.1977 durch die Insassen des gleichen Aufklärungsfahrzeuges (besetzt mit jeweils 3 Angehörigen der britischen Armee) wie folgt gegen die StVO verstoßen:

  • Um 10.47 Uhr durchfuhren sie mit dem Pkw in Berlin-Treptow die für den Durchgangsverkehr gesperrte Kiefholzstraße;

  • von 11.20 Uhr bis 11.27 Uhr parkte das Kfz in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, vor einem Objekt des MfS im Halteverbot und

  • um 13.25 Uhr fuhren die Angehörigen der britischen Armee mit ihrem Pkw in Berlin-Karlshorst von der Straße Am Wiesengrund zur Verladerampe des Güterbahnhofes und missachteten in drei Fällen das Verkehrszeichen »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt«. (Verstöße gegen die §§ 3, 4, 6, 9 und 19 StVO)

Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 54 XB 27, wurden folgende Bestimmungen der StVO verletzt:

  • Am 2.2.1977, 11.40 Uhr, parkte das Fahrzeug (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee) in Berlin-Karlshorst, Ehrenfelsstraße, widerrechtlich auf einem ausschließlich für Kfz der Kommunalen Wohnungsverwaltung zugelassenen Parkplatz;

  • am 21.2.1977, 11.47 Uhr, missachteten die vier Insassen des Pkw in Berlin-Karlshorst das Gebotsschild für Rechtsabbieger und fuhren von der Waldowallee nach links in die Hermann-Duncker-Straße;

  • am 22.2.1977, in der Zeit vom 12.10 Uhr bis 12.24 Uhr, parkte das Kfz (4 Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Am Ostbahnhof, im Parkverbot und Bushaltestellenbereich. (Verstöße gegen §§ 3, 4 und 19 StVO)

Am 22.2.1977, 15.10 Uhr, wurde das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 0476 (besetzt mit 3 Angehörigen der französischen Armee), in Berlin-Lichtenberg beim Versuch des Befahrens der für den Durchgangsverkehr für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Ruschestraße durch einen Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei zurückgewiesen. (Verstoß gegen §§ 3 und 4 StVO)

Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat Februar 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten insgesamt in

  • 5 Fällen bis zu 2 Stunden,

  • 159 Fällen von 2 bis 4 Stunden,

  • 16 Fällen über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Aufenthaltsdauer

bis 2 h

2–4 h

über 4 h

MI der USA

1 Kfz

108 Kfz

3 Kfz

MI Großbritanniens

3 Kfz

22 Kfz

13 Kfz

MI Frankreichs

1 Kfz

29 Kfz

Kfz

Zu den im Februar 1977 erfolgten Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch die MI der USA fünf, Großbritanniens sieben und Frankreichs sechs verschiedene Kfz eingesetzt. Auch im Monat Februar bevorzugten Angehörige der MI zu Aufklärungszwecken vorwiegend solche Fahrtrouten, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.

In 705 Fällen wurden Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, festgestellt, darunter in

  • 446 Fällen an Objekten des MfS,

  • 124 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,

  • 40 Fällen an Objekten der NVA,

  • 46 Fällen an Objekten der GSSD,

  • 20 Fällen an Objekten des MdI.

An diesen rechtswidrigen Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 478 (68 %), Großbritanniens in 197 (28 %) und Frankreichs in 30 (4 %) Fällen beteiligt.

Des Weiteren drangen im Monat Februar 1977 in 73 Fällen Angehörige der drei westlichen MI rechtswidrig in für sie gesperrte Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 41 Fällen, Großbritanniens in 31 Fällen und Frankreich in einem Fall beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)

Das rechtswidrige Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtung erfolgte u. a. in

  • 15 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,

  • 13 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 12 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,

  • 10 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,

  • 9 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,

  • 7 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.

Auch im Monat Februar wurden vor allem während des rechtswidrigen Parkens und Haltens, insbesondere im Zusammenhang mit dem Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, militärische und andere Objekte, Einrichtungen sowie Personen- und Kfz-Bewegungen aufgeklärt und fotografiert. (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.3.1963, § 4)3

Hierzu folgende Beispiele:

Am 3.2.1977, gegen 9.00 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 226 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Lichtenberg die Normannenstraße bis zum Roedeliusplatz, wendete dort und fuhr über die Normannen- und Ruschestraße bis zum Parkplatz des MfS in der Gotlindestraße. Während dieser Zeit führten die Insassen Beobachtungshandlungen durch und fertigten Aufzeichnungen.

Die Insassen des gleichen Aufklärungsfahrzeuges beobachteten am 16.2.1977, gegen 8.00 Uhr, eine Kfz-Kolonne der Grenztruppen der DDR von Berlin-Friedrichshain, Stralauer Allee, bis Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße.

Am 22.2.1977, 17.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Lichtenberg die Hauptstraße. In Höhe der Schlichtallee wurde aus dem fahrenden Pkw heraus ein Objekt der Grenztruppen der DDR fotografiert.

Am 21.2.1977, 10.55 Uhr, hielten sich die vier Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritannien, 54 XB 21, am Bahnhof Wuhlheide auf und beobachteten ein Objekt der GSSD. Die Insassen des gleichen Kfz trafen sich um 11.34 Uhr in Berlin-Karlshorst, vor der Anhöhe Zwieseler Straße, mit der Besatzung des Aufklärungsfahrzeuges 54 XB 27 (4 Angehörige der britischen Armee), wobei alle Angehörigen der MI ihren Fahrzeugen entstiegen und mittels Fernglas das auf dieser Anhöhe befindliche Objekt der GSSD beobachteten.

Am 19.2.1977, 15.35 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 54 XB 27 (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Pankow, Berliner Straße, vor einem Objekt des MdI, wobei ein Insasse Eintragungen in eine Karte vornahm, und am 22.2.1977, 13.35 Uhr, hielt der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Hohenschönhausen, Große-Leege-Straße, vor einem Objekt des MfS. Durch die Insassen wurde das Objekt mehrfach fotografiert sowie Aufzeichnungen angefertigt.

Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden folgende Aufklärungshandlungen durchgeführt:

  • Am 9.2.1977, 12.06 Uhr, fuhren die Insassen mit dem Pkw in Berlin-Altglienicke von der Anhöhe Gartenstadtweg bis zum Autobahnzubringer eine Kolonne Militärfahrzeuge der NVA hinterher und beobachteten diese;

  • am 12.2.1977, 9.15 Uhr, befuhr der Pkw in Berlin-Treptow die Elsenstraße, hielt verkehrswidrig vor einem Objekt der Grenztruppen und blockierte dadurch zeitweilig die Ein- und Ausfahrt. Drei Angehörige der MI begaben sich zur Umzäumung des Objektes und führten Beobachtungshandlungen durch;

  • am 14.2.1977, 9.54 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, verkehrswidrig vor einem Objekt des MfS, wobei die Einfahrt zum Objekt mehrfach fotografiert wurde;

  • am 25.2.1977, 12.05 Uhr, parkte das Kfz in Berlin-Friedrichshain, Tunnelstraße 16, auf dem Betriebsbahnhof der Binnenreederei. Durch die Angehörigen der MI wurden vom Ufer aus die gegenüberliegenden Objekte der NVA beobachtet;

  • am 27.2.1977, 13.23 Uhr, hielt der Pkw in Berlin-Friedrichshain, Beilsteiner Straße 63–85, vor der Einfahrt einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt für Militärfahrzeuge der NVA und behinderte dadurch die aus- und einfahrenden Kraftfahrzeuge. Durch die Insassen wurde der Innenraum des Objektes beobachtet. Um 13.34 Uhr erschien das Aufklärungsfahrzeug erneut an diesem Objekt, wobei sich zwei Angehörige der MI zur Begrenzungsmauer begaben, sich an dieser hochzogen und Beobachtungshandlungen durchführten.

Die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11, führten folgende Aufklärungshandlungen durch:

  • Am 5.2.1977, 9.30 Uhr, befuhren vier Angehörige der britischen Armee mit dem Kfz in Berlin-Müggelheim, vom Gosener Damm kommend, die für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrte Abfahrt zum Schießplatz Seddingruben und führten Beobachtungshandlungen durch;

  • am 8.2.1977, in der Zeit von 11.43 bis 11.50 Uhr, fuhr der mit drei Angehörigen der britischen Armee besetzte Pkw in Berlin-Köpenick von der Kreuzung Friedrichshagener Straße/Ecke Bahnhofstraße bis Hultschiner Damm/Ecke Bruno-Wille-Straße einer Kolonne mit Militärfahrzeugen hinterher. Die Insassen beobachteten die Kolonne und fertigten Aufzeichnungen an und

  • am 22.2.1977, von 11.32 bis 11.40 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Beerfelderstraße. Während dieser Zeit beobachteten die Angehörigen der MI das dortige Objekt der GSSD und fotografierten mit Teleobjektiv durch das geöffnete Schiebedach des Pkw die im Innenraum des Objektes abgestellte Militärtechnik.

Anlage zur Information Nr. 191/77

Provokatorisches Verhalten von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA während der Einreise in die Hauptstadt der DDR, Berlin

Am 1.2.1977, 12.10 Uhr, erschien an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße das Fahrzeug der US-Besatzungstruppen, Kennzeichen LL 6179 (Opel-Rekord 1900), besetzt mit einem Angehörigen der US-Armee und einer weiblichen Person in Zivilkleidung zur Einreise in die Hauptstadt der DDR.

Die weibliche Person wies sich bei der Kontrolle mit einer »Identitäts- und Privilegienkarte« (Ausweis für Familienangehörige von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen) aus, die nicht zur Einreise in die Hauptstadt der DDR berechtigt.

Während der Klärung zur Herbeiführung einer möglichen Ausnahmeentscheidung für die Einreise erschien 12.12 Uhr der Kommandant der US-Militärpolizei des Checkpoint Charlie am geschlossenen Schlagbaum und forderte den Fahrer des Militärfahrzeuges durch Zurufe zur Weiterfahrt auf. Daraufhin versuchte der Angehörige der US-Armee mit dem Pkw rechtswidrig in Richtung Hauptstadt der DDR zu fahren. Nachdem er durch Grenzkontrollkräfte der DDR erneut gestoppt und ihm abermals erklärt wurde, dass die vorgewiesene Karte seiner Begleiterin nicht zur Einreise in die Hauptstadt der DDR, Berlin, berechtigt, wies der Angehörige der USA-Armee zur Legimitation der weiblichen Person die zur Einreise berechtigende US-Army-Identitätskarte Nr. […], auf den Namen [Vorname Name], geb. am [Tag] 1956 vor und erklärte, ihm sei am Checkpoint Charlie gesagt worden, dass er bei der Kontrolle nicht diese, sondern die »Identitäts- und Privilegienkarte« vorzuzeigen habe. Die Einreise wurde daraufhin um 12.15 Uhr gestattet.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktionen auf das Honecker-Interview in der Saarbrücker Zeitung

    29. März 1977
    Information über die Reaktion der Bevölkerung der DDR zum Interview des stellvertretenden Chefredakteurs der »Saarbrücker Zeitung«, Erich Voltmer, mit Genossen Erich Honecker am 17.2.1977 [Bericht O/37]

  2. Zum vorherigen Dokument Verhaftung eines ehemaligen Vikars wegen »Staatsfeindlicher Hetze«

    28. März 1977
    Information Nr. 193/77 über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Vikar der evangelischen Landeskirche Sachsen, Günther Schau