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Ausschreitungen von Jugendlichen am Berliner Alexanderplatz

10. Oktober 1977
Information Nr. 623/77 über rowdyhafte Ausschreitungen von Jugendlichen und Jungerwachsenen in den Abendstunden des 7.10.1977 in der Hauptstadt der DDR

Am 7.10.1977, in der Zeit von 19.00 bis 23.30 Uhr, kam es im Stadtzentrum der Hauptstadt im Bereich des Fernseh- und UKW-Turmes sowie des Alexanderplatzes zu rowdyhaften Ausschreitungen durch Jugendliche und Jungerwachsene.

Im Ergebnis des Einsatzes von Kräften der Schutzpolizei und VP-Bereitschaften im Zusammenwirken mit Diensteinheiten der Bezirksverwaltung Berlin des MfS erfolgte die Zuführung von insgesamt 313 Personen.

Eingeleitet wurden gegen 87 Personen Ermittlungsverfahren mit Haft, 12 Personen Ermittlungsverfahren ohne Haft mit dem Ziel des Erlassens eines auf Geldstrafe gerichteten Strafbefehls, 48 Personen Ordnungsstrafverfahren mit dem Ausspruch von Strafverfügungen zwischen 100 und 500 Mark, 17 Personen Ordnungsstrafverfahren mit dem Ausspruch von gemeinnütziger Arbeit bis zu sechs Tagen. Weitere 149 Personen wurden nach kriminalistischen Registrierung und eingehender Verwarnung im Verlaufe des 8.10.1977 entlassen.

Den rowdyhaften Ausschreitungen ging voraus, dass neun Jugendliche in einen Luftschacht an der Südseite des Fernsehturms stürzten. Die Jugendlichen hatten einen 2 m hohen, durch Gitterrost abgedeckten Lüftungsschacht am Fernsehturm bestiegen, um den Veranstaltungen besser folgen zu können. Die Abdeckung brach bei dem rhythmischen Schwingen durch diese Personengruppe ein. Zur Hilfeleistung kamen Kräfte der Volkspolizei und der Feuerwehr zum Einsatz. (Drei schwerverletzten und sechs leichtverletzten Jugendlichen wurde unter Einsatz von Schnellhilfewagen des DRK unverzüglich Hilfe geleistet.)

Dem größten Teil der anwesenden Jugendlichen waren die Gründe für die Maßnahmen der Volkspolizei nicht bekannt bzw. sie setzen sich über die seitens der Volkspolizei mittels Lautsprecherwagen gegebenen Mitteilungen hinweg und nahmen das Erscheinen der Einsatzkräfte zum Anlass, um zu rowdyhaften Aktivitäten überzugehen.

Zunächst rottete sich aus der Situation heraus eine größere Anzahl Jugendlicher auf der Balustrade der Fernsehturmumbauung zusammen und versuchten, durch das lautstarke Absingen von den 1. FC Union Berlin verherrlichenden Gesängen sowie durch den BFC Dynamo diskriminierenden Texten, die Angehörigen der Volkspolizei zu verunsichern.

Gleichzeitig kam es zu herabwürdigenden Beschimpfungen der eingesetzten Kräfte der Volkspolizei mit Ausdrücken wie »Bullen«, »Schweine«, »Schlag die Bullen«, »Nieder mit dem Polizeistaat«. Aus dieser Situation heraus wurden durch einzelne Täter Ausrufe mit negativ-feindlichem Inhalt getätigt, denen sich teilweise weitere Jugendliche anschlossen. Derartige, vereinzelt gerufene Losungen hatten folgenden Inhalt: »Nieder mit der DDR«, »Honecker raus – Biermann rein«,1 »Nieder mit der Mauer«.

Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen handelte es sich bei den Initiatoren um unter Einfluss der ideologischen Diversion stehende Personen, die – wie auch bereits bei anderen Anlässen – es bewusst auf Provokationen und eine Konfrontation, eine sogenannte Kraftprobe mit den gesellschaftlichen Kräften und den eingesetzten Angehörigen der Schutz- und Sicherheitsorgane, anlegten.

Im Interesse der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit mussten weitere Kräfte der Volkspolizei eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Zurückdrängung der rowdyhaften Kräfte und der Zuführung von Tätern wurde den Maßnahmen der Sicherheitsorgane durch Nichtbefolgen der gegebenen Weisungen, durch Aufforderung zum Widerstand entgegenzuwirken versucht. Das Einschreiten der Sicherheitsorgane wurde dabei von Rowdys zum Anlass genommen, um auf Angehörige der Volkspolizei gezielt mit Steinen und anderen Gegenständen zu werfen und Angehörige der Volkspolizei tätlich anzugreifen.

Bei der Bekämpfung der Ausschreitungen wurden insgesamt 66 Angehörige der Volkspolizei (5 Offiziere sowie 61 Wachtmeister und Unterführer) verletzt (Platzwunden, Prellungen, Hämatome sowie Schnittwunden). Darüber hinaus wurde durch die Zertrümmerung von Fensterscheiben und andere Sachbeschädigungen ein Schaden von ca. 50 000 Mark verursacht.

Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zur Täterpersönlichkeit wird ausgewiesen, dass die Gewalttätigkeiten überwiegend von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren begangen wurden, wobei sie sich in der Anonymität der Masse und im gemeinsamen Handeln mit Gleichgesinnten in ihrer Aggressivität bestärkt fühlten und sich gegenseitig aufputschten.

Die bisherigen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die rowdyhaften Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten nicht gezielt vorbereitet, organisiert und gelenkt waren, dass aber die Situation, wie in der Information bereits dargestellt, von einzelnen Personen bewusst ausgenutzt wurde.

Die Zuführungen betrafen fast ausschließlich Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren, davon gehörten 218 dem sozialistischen Jugendverband an.2

Im Zusammenhang mit den vorgenommenen Entlassungen werden neben der Übergabe an die Eltern bzw. deren Unterrichtung die staatlichen und gesellschaftlichen Leitungen der entsprechenden Arbeitsstellen und Schulen informiert, um unter Kontrolle der territorial zuständigen Diensteinheiten des Ministeriums für Staatssicherheit und der Volkspolizei wirksame vorbeugende Maßnahmen durchzusetzen.

Die weiteren Untersuchungen konzentrierten sich auf die weitere Personifizierung von Rädelsführern und anderen Mittätern der Ausschreitungen am 7.10.1977.

»Anlage«zur Information Nr. 623/77

»Bilddokumentation zum schweren Vorkommnis im Stadtzentrum der Hauptstadt der DDR Berlin am 7.10.1977«

[Nicht hier am Dokument ediert, Auszüge aus der Foto-Dokumentation sind als Faksimiles in die Edition (CD-ROM-/Web-Ausgabe) aufgenommen.]

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    11. Oktober 1977
    Information Nr. 632/77 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 3. Oktober 1977 bis 9. Oktober 1977

  2. Zum vorherigen Dokument Verletzung des DDR-Luftraums durch US-Hubschrauber im Kreis Eisenach

    10. Oktober 1977
    Information Nr. 622/77 über die Verletzung des Luftraumes der DDR mit kurzzeitiger Landung auf der Territorium der DDR durch einen Hubschrauber der US-Armee am 6.10.1977