Direkt zum Seiteninhalt springen

Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (I. Quartal 1981)

4. Mai 1981
Information Nr. 205/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 reisten insgesamt 22 726 (23 434)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 4 410 (4 791) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 4 177 (4 496) Militärpersonen mit 1 331 (1 357) Militärfahrzeugen.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Vorjahres. [Original-Fußnote]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Rückgang der Anzahl der insgesamt von Berlin (West) aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 3 % und der Anzahl der Kfz um 8 %.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen befanden sich unter diesen Einreisenden 1 393 (1 481) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 529 (514) Aufklärungsfahrten, wobei insgesamt 529 (514) Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, erfolgten, davon

[MI]

Angehörige

Einfahrten

MI der USA

670 (741)

313 (313)

MI Großbritanniens

389 (399)

122 (107)

MI Frankreichs

334 (341)

94 (94)

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten um 2,7 % bei einem gleichzeitigen Rückgang der mit Aufklärungsfahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 6 %.

Mit einem Anteil von 59 % an den Gesamteinfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, bilden die Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA erneut einen Schwerpunkt.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen, in 320 (238) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI

  • der USA in 166 (77) Fällen,

  • Großbritanniens in 136 (146) [Fällen],

  • Frankreichs in 18 (15) [Fällen]

beteiligt waren.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit von den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Anstieg um ca. 34 % festzustellen.

Während die Anzahl begangener rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens und Frankreichs gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres eine nahezu gleichbleibende Tendenz aufweist, ist ein Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 116 % zu beobachten.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden von den im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 insgesamt getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR in 220 (155) Fällen von Angehörigen der drei westlichen MI Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR1 begangen, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 115 (118) , der USA in 89 (22) und Frankreichs in 16 (15) Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen

  • Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 149 (103) Fälle,

  • Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 52 (11) [Fälle],

  • verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) 12 (21) [Fälle].

Des Weiteren drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 in 100 (83) Fällen in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 77 (55), Großbritanniens in 21 (28) und Frankreichs in 2 (–) Fällen beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte u. a. in

  • Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 23 (35) Fälle,

  • Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 21 (16) [Fälle],

  • Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm (Objekt der bewaffneten Organe der DDR) – 15 (16) [Fälle].

Wiederholt musste durch die zuständigen Organe die Feststellung getroffen werden, dass die Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 931 (1 432) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 35 % – an Objekten und Anlagen der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen und Objekten festgestellt, darunter an

  • Objekten des MfS – 727 (522) Fälle,

  • Objekten der GSSD – 283 (267) [Fälle],

  • Objekten der Grenztruppen der DDR – 203 (186) [Fälle],

  • Objekten des MdI – 120 (95) [Fälle],

  • Objekten der NVA – 111 (67) [Fälle].

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 1 146 (898) Fällen – das entspricht einer Zunahme gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 28 % –, der MI Großbritanniens in 611 (421) Anstieg um 45 % – und Frankreichs in 174 (113) Fällen) – Anstieg um 54 % – beteiligt.

Vordergründig konzentrierten die Angehörigen der drei westlichen MI diesbezügliche Aufklärungshandlungen auf die Objekte

  • der GSSD Berlin-Karlshorst – 272 (241) Fälle,

  • des MfS Berlin-Treptow, Schnellerstraße – 134 (80) [Fälle],

  • [des MfS] Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee – 114 (79) [Fälle],

  • und der Grenztruppen der DDR Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee – 69 (60) [Fälle],

  • [der Grenztruppen der DDR] Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße – 40 (35) [Fälle],

  • [der Grenztruppen der DDR] Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße – 23 (41) [Fälle].

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in

  • 286 (302) Fällen bis 2 Stunden,

  • 166 (169) Fällen von 2 bis 4 Stunden,

  • 77 (43) Fällen über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden

Fälle

2 bis 4 Stunden

Fälle

über 4 Stunden

Fälle

USA

260 (257)

50 (56)

3 (–)

Großbritannien

3 (1)

46 (63)

73 (43)

Frankreich

23 (44)

70 (50)

1 (–)

Nach dem MfS vorliegenden Informationen waren erneut u. a. die Anwendung folgender Mittel und Methoden für die Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, kennzeichnend:

  • Einsichtnahme in militärische u. a. Objekte von geeigneten Standorten aus,

  • Einsatz fototechnischer Geräte zur Realisierung von Film- und Fotoaufnahmen an bedeutsamen Objekten und Einrichtungen,

  • Anfertigung von schriftlichen u. a. Aufzeichnungen sowie Vornahme von Eintragungen in mitgeführten kartographischen Unterlagen,

  • Begleiten von Fahrzeugkolonnen der GSSD und bewaffneten Organe der DDR.

Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR sowie Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA:

Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

  • Am 4.1.1981, 7.13 Uhr, sowie am 7.1.1981, 6.43 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg den mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer berechtigte Kfz) gekennzeichneten Streckenabschnitt der Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee und tätigten Beobachtungshandlungen an einem Objekt des MfS.

  • Am 14.1.1981, 14.19 Uhr, bog das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.

  • Um 15.30 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg den mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer berechtigte Kfz) gekennzeichneten Streckenabschnitt der Ruschestraße verkehrswidrig in Richtung Frankfurter Allee. Durch einen Verkehrsposten der DVP wurden das Aufklärungsfahrzeug gestoppt und die Insassen zum Wenden des Fahrzeuges aufgefordert. Die Insassen deuteten das Wenden an, setzten jedoch unter Nichtbeachtung der erhaltenen Aufforderung die Fahrt in Richtung Frankfurter Allee fort (Verstoß gegen §§ 1, 6 und 15 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 28.1.1981, 9.31 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I und beobachteten Ausbildungshandlungen von Angehörigen der GSSD (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).3

  • Am 10.2.1981, 9.28 Uhr, fuhr das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide einen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gekennzeichneten Streckenabschnitt der Straße An der Wuhlheide mit überhöhter Geschwindigkeit (100 km/h) in Richtung Rummelsburger Straße (Verstoß gegen § 12 StVO).

  • Am 25.2.1981, 6.50 Uhr, missachteten drei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.

  • Um 9.06 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechtswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.

  • Am gleichen Tag befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Fahrzeug 9.32 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße, 9.33 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg, 9.39 Uhr sowie 9.43 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, verkehrswidrig mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, tätigten Beobachtungshandlungen an abgeparkten Militärfahrzeugen der bewaffneten Organe der DDR und fertigten Aufzeichnungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, u. a.:

  • Am 23.2.1981 missachteten zwei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie das Schild »Sperrgebiet« und fuhren 12.56 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 12.58 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 13.42 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, 14.05 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I in für sie gesperrte Gebiete ein.

  • Um 14.10 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (siehe Dokumentation).

  • Am 4.3.1981, missachteten ebenfalls zwei Insassen mit diesem Fahrzeug MVM-Verbotsschilder sowie ein Sperrgebietsschild 8.52 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 8.55 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 9.15 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen § 6 StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 12.3.1981, 13.41 Uhr, befuhren vier Insassen mit diesem Fahrzeug unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes in Berlin-Johannisthal die Straße Groß-Berliner Damm und tätigten Beobachtungshandlungen an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR. Um 14.12 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, und um 14.22 Uhr befuhren die Insassen mit dem Pkw in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation)

  • Am 25.3.1981, 14.20 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde. Um 15.19 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst in den ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Streckenabschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).

Durch jeweils zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

  • Am 6.2.1981, 9.35 Uhr, missachteten die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.

  • Am 9.2.1981 befuhren die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug erneut unter Missachtung aufgestellter MVM-Verbotsschilder 8.32 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 8.34 Uhr, in Berlin-Treptow, Elsenstraße, für sie gesperrte Gebiete.

  • Am 12.2.1981, 9.25 Uhr, befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße. Gegen 9.28 Uhr stellten die Insassen am Objekt der Grenztruppen der DDR, Fürstenwalder Allee, visuell eine zur Abfahrt bereitstehende Kolonne Militärfahrzeuge fest. Daraufhin befuhren die Insassen mit dem Pkw erneut unter Missachtung des aufgestellten MVM-Verbotsschildes die Fahlenbergstraße. Um 9.30 Uhr hielt das Fahrzeug in der Lutherstraße/Ecke Fürstenwalder Allee, wobei die Insassen die vorbeifahrende Kolonne von Militärfahrzeugen beobachteten und Aufzeichnungen tätigten (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 17.2.1981, 14.03 Uhr, befuhr das Fahrzeug in Berlin-Köpenick den Bahnübergang am Bahnhof Wuhlheide verkehrswidrig bei noch halb geschlossener Schranke (Verstoß gegen § 20 StVO).

  • Am 20.2.1981, 13.58 Uhr, befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und hielten kurzzeitig verkehrswidrig vor der Einfahrt des Objektes der Grenztruppen der DDR im Halteverbot.

  • In der Zeit von 14.03 Uhr bis 14.15 Uhr und 14.19 Uhr bis 14.33 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee gegenüber einem Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen, Beobachtungshandlungen tätigten.

  • Um 14.18 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete und für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straße Lagunenweg, wobei die Insassen ebenfalls Beobachtungshandlungen in Richtung Objekt der Grenztruppen der DDR tätigten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 6.3.1981, 10.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde. Anschließend fuhr der Pkw im Gelände der Gartenanlage »Biesenhorst« direkt am Bahndamm entlang, wobei ein Insasse auf dem Beifahrersitz stehend und durch das geöffnete Schiebedach des Fahrzeuges herausgebeugt Fotoaufnahmen in Richtung Verladerampe tätigte (An der Verladerampe standen zu diesem Zeitpunkt mehrere Panzer der GSSD zum Abtransport bereit.) (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 17.3.1981, 13.56 Uhr, befuhren die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und um 14.20 Uhr in Berlin-Oberschöneweide unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« den Privatweg I (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

Am 22.2.1981, 8.20 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, besetzt mit zwei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Adlershof, Köpenicker Straße, verkehrswidrig gegenüber der Einfahrt des Verladebahnhofes im Parkverbot, wobei die Insassen auf dem Verladebahnhof befindliche Militärtechnik der bewaffneten Organe der DDR beobachteten und Aufzeichnungen tätigten. Von einem Angehörigen der Grenztruppen der DDR zur Weiterfahrt aufgefordert, setzten die Angehörigen der MI der USA die Fahrt in Richtung Adlergestell fort.

  • In der Zeit von 8.25 Uhr bis 8.30 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin Treptow, Adlergestell/Höhe Grünauer Kreuz verkehrswidrig auf dem Randstreifen im Halteverbot. Die Insassen beobachteten eine vorbeifahrende Kolonne von Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR und tätigten Aufzeichnungen (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 23.2.1981, 8.22 Uhr, befuhren die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow die wegen Bauarbeiten zeitweilig für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Regattastraße (Verstoß gegen § 6 StVO) (siehe Dokumentation).

  • Am 16.3.1981, 14.45 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten anschließend verkehrswidrig am Hintereingang des Objektes der GSSD im Halteverbot (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

MI Großbritannien:

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a.:

  • Am 21.1.1981, 13.22 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße. Um 13.57 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, kurzzeitig an einem Objekt der NVA im Halteverbot. Nach erfolgter Weiterfahrt tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des militärischen Objektes. Der Beifahrer nahm Einsicht in topographische Unterlagen und sprach mehrmals auf ein Diktiergerät (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).

  • Am 23.1.1981, 10.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Robert-Siewert-Straße kommend, die Arberstraße. Der Fahrzeugführer wendete das Fahrzeug und setzte die Fahrt unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Robert-Siewert-Straße fort (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) (siehe Dokumentation).

  • Am 25.2.1981, in der Zeit von 9.07 Uhr bis 9.16 Uhr, parkte das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Parkplatz Trabrennbahn. Aus dem Fahrzeug heraus fotografierte ein Angehöriger der britischen Armee unter Verwendung eines Teleobjektivs großer Brennweite in Richtung Objekt der GSSD.

  • Um 9.20 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.

  • In der Zeit von 9.49 Uhr bis 10.38 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die Fürstenwalder Allee, wobei ein Insasse Fotoaufnahmen von abgeparkten Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR tätigte (Verstoß gegen §§ 6 und 15 der StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 17.3.1981, 10.05 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße und um 10.31 Uhr die ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee. Um 10.39 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 der StVO).

Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, wurden u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

  • Am 2.1.1981, 13.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Niederschönhausen die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Buchholzer Straße, hielt am Eingang des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Vorgänge am Objekt beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 7.1.1981, 11.47 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Prenzlauer Allee verkehrswidrig nach links in die Dimitroffstraße ein, und um 13.51 Uhr sowie 13.52 Uhr missachteten die Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg sowie Biberpelzstraße mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 2.2.1981, 12.33 Uhr, hielt das Fahrzeug in Berlin-Köpenick, Seelenbinderstraße, an der Einfahrt eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Personen- und Kfz-Bewegungen beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 9.2.1981, 11.16 Uhr, bog dieses Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation)

  • Am 10.3.1981, 10.55 Uhr, befuhren drei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow rücksichtslos bei auf »Rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Rothenbachstraße/Prenzlauer Allee in Richtung Granitzstraße (Verstoß gegen § 3 StVO).

Am 18.2.1931, 11.22 Uhr, befuhren vier Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 08, unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I, hielten kurzzeitig am Hintereingang des Objektes der GSSD im Halteverbot und unternahmen Beobachtungshandlungen. Um 11.30 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße und um 12.32 Uhr missachteten die Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild und dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gekennzeichnete Straße Lagunenweg und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).

MI Frankreichs:

Durch jeweils drei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0052, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begangen:

  • Am 19.2.1981, 10.27 Uhr, befuhren die Angehörigen der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).

  • Am 4.3.1981, 15.07 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Prenzlauer Berg nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Dimitroffstraße verkehrswidrig nach rechts in die Arthur-Becker-Straße ein, wodurch der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde. Um 15.26 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg nach Einordnung in die rechte Fahrspur der Frankfurter Allee verkehrswidrig nach links in die Jaques-Duclos-Straße ein, wodurch ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.

  • Um 15.38 Uhr fuhren die Angehörigen der französischen Armee mit dem Pkw in Berlin-Hohenschönhausen von der Bahnhofstraße in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ferdinand-Schultze-Straße, und um 15.55 Uhr bog das Fahrzeug unter Behinderung des nachfolgenden Fahrzeugverkehrs in Berlin-Marzahn von der Geradeausspur der Leninallee nach links in die Rhinstraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).

  • Am 22.3.1981, 14.07 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße (Verstoß gegen § 6 StVO).

Am 10.2.1981, 10.40 Uhr, befuhr das mit drei Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug, 671-0053, in Berlin-Treptow verkehrswidrig die für Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Regattastraße (Verstoß gegen § 6 StVO) (siehe Dokumentation).

  1. Zum nächsten Dokument Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (I. Quartal 1981) – USA

    4. Mai 1981
    Information Nr. 206/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981

  2. Zum vorherigen Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch (20.4.–26.4.1981)

    30. April 1981
    Information Nr. 210/81 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 20. April 1981 bis 26. April 1981