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Friedensgebet in der Nikolaikirche/Leipzig

7. Mai 1988
Information Nr. 232/88 über beachtenswerte Aspekte im Zusammenhang mit einer kirchlichen Veranstaltung am 2. Mai 1988 in der Nikolaikirche in Leipzig

Am 2. Mai 1988 fand in der Zeit von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr in der Leipziger Nikolaikirche ein erneutes, von Mitgliedern der »Regionalgruppe« Leipzig des »Arbeitskreises Solidarische Kirche«1 – nach vorliegenden Hinweisen alles Studenten des Theologischen Seminars Leipzig – organisiertes, sogenanntes montägliches Friedensgebet statt.

Unter den ca. 600 Teilnehmern dieser Veranstaltung wurden Mitglieder verschiedener kirchlicher Basisgruppen sowie zahlreiche Übersiedlungsersuchende festgestellt.

Während der Veranstaltung informierte ein Teilnehmer unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem Chefredakteur der Kirchenzeitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg »Die Kirche« über Schwierigkeiten bei der Herausgabe kirchlicher Presseerzeugnisse. So seien Veröffentlichungen zu einem Interview mit Bischof Forck, zur Lage der Kirchen in der Ungarischen Volksrepublik, zu aktuellen Problemen in der SR Rumänien, zur Person des Schriftstellers Stefan Heym usw. angeblich staatlicherseits untersagt worden. Dieser staatliche Einspruch sei mit der Begründung erfolgt, dass die kirchliche Presse sogenannte Tabuthemen berühre; dazu zähle auch die Wehrdienst-, Menschenrechts- und Ökologieproblematik sowie das Problem der Kernenergienutzung in der DDR. In diesem Zusammenhang wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Kirchenleitungen der evangelischen Kirchen in der DDR stark genug seien, »endlich wieder den Inhalt der Kirchenzeitungen selbst zu bestimmen«. In vordergründig erkennbarer Absicht, zu möglichen Eingaben zu inspirieren, wurde den Anwesenden die Adresse des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR bekanntgegeben.

Eine weibliche Person artikulierte persönliche Unzufriedenheit, Zweifel und Problemfelder »angesichts der Folgen von Tschernobyl, Umweltverschmutzung und Quälereien des täglichen Lebens« und unterstellte der DDR eine »zensierte Kultur«. Nach ihrer Auffassung ergäbe sich daraus zwangsläufig Zynismus und Resignation. Ein Verlassen der DDR stelle jedoch keine Lösung der von ihr genannten Problem- und Konfliktfelder dar.

In einer »Fürbitte« äußerte man sich »bestürzt« über die »Mächtigen« im Staat, die angeblich ohne Bedenken ihre Macht über Menschen ausüben würden. In die »Fürbitte« wurden Wehrdienstleistende und Wehrdienstverweigerer, Inhaftierte (die nur wegen der Unfähigkeit des Staates zum Dialog strafrechtliche Konsequenzen erleiden müssten), Verwandte von Inhaftierten (die Repressalien ausgesetzt seien) sowie Übersiedlungsersuchende (die alltäglichen Erniedrigungen ausgesetzt seien, ohne sich dagegen wehren zu können) einbezogen.

Im Anschluss an das sog. Friedensgebet wurden mit einer geringen Anzahl von Personen in mehreren Gruppen »Nachgespräche« geführt. Übersiedlungsersuchende äußerten dabei ihre Unzufriedenheit mit der Veranstaltung, während der sie ein »deutlicheres kirchliches Engagement« für ihr Anliegen erwartet hätten. Durch anwesende kirchliche Amtsträger wurde versucht, mäßigend auf diese Personen einzuwirken.

Im Zeitraum des »Friedensgebetes« wurden durch ein Mitglied der »Regionalgruppe« Leipzig des »Arbeitskreises Solidarische Kirche« Druckmaterialien negativen Inhaltes verkauft, darunter auch eine sog. Erklärung des »Arbeitskreises Solidarische Kirche – Regionalgruppe Thüringen« zur Ausreiseproblematik. (Anlage)

Das sogenannte Friedensgebet und die »Nachgespräche« verliefen ohne Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und hatten außerhalb der Kirche keine Öffentlichkeitswirksamkeit.

In der Vergangenheit wurden wegen der in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen mit den kirchlichen Amtsträgern Gespräche zur Unterbindung negativer Erscheinungen geführt.

In Auswertung dieser Veranstaltung wurden in Abstimmung mit der Bezirksleitung Leipzig der SED und den zuständigen staatlichen Organen differenzierte Maßnahmen gegenüber kirchenleitenden Amtsträgern eingeleitet, mit dem Ziel der Unterbindung des feindlich-negativen Charakters der wöchentlich stattfindenden »Friedensgebete«.

Der zuständige Stellvertreter Inneres des Bezirkes Dresden2 führte außerdem mit dem amtierenden Präsidenten der Landeskirche Sachsen, Oberkirchenrat Schlichter, ein Gespräch und forderte, die Interessen des Staates energischer durchzusetzen.

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt!

Anlage zur Information 232/88

Abschrift

Jena, März 1988

Erklärung des Arbeitskreises Solidarische Kirche – Regionalgruppe Thüringen – zur Ausreiseproblematik

  • 1.

    Die Zahl der ausreisewilligen DDR-Bürger nimmt seit einigen Jahren ständig zu und hat inzwischen ein drastisches Ausmaß erreicht. Mit der Zunahme der Anträge und vereinzelter spektakulärer Handlungen und Aktionen Ausreisewilliger zur Forcierung ihrer Anträge geht eine wachsende Diffamierungs- und Kriminalisierungskampagne des Staates einher, der sich auf ihre Weise leider inzwischen auch zahlreiche kirchliche und unabhängige Gruppen in Form von Ausgrenzungs- und Verurteilungserklärungen angeschlossen haben. Die von allen Beteiligten häufig sehr emotional geführte Debatte macht deutlich, dass jeder von uns allen auf irgendeine Weise persönlich von diesem Problem betroffen ist.

  • 2.

    Die große Zahl der Anträge und häufig nicht weniger ihre Begründungen machen deutlich, dass es hier nicht mehr nur um Einzelschicksale oder Privatprobleme geht. Deshalb halten wir die Ausgrenzung von Ausreiseantragstellern aus der Gesellschaft und ihren Dialogmechanismus nicht für falsch, sondern für schädlich. Sie verbietet sich schon insofern, als Ausreisewillige, solange sie hier leben – und in aller Regel auch arbeiten – sowie die DDR-Staatsbürgerschaft besitzen, auch im vollen Besitz aller staatsbürgerlichen Rechte sind und zudem einen spürbaren Anteil der Gesellschaft darstellen. Dass die Ausreiseanträge häufig auch Ausdruck individueller Krisen sind, ändert nichts daran, dass ihnen letztlich nur das Symptom einer gesellschaftlichen Krise zum Ausdruck kommt, für die die Antragsteller von einigen nun zum Sündenbock der Nation gemacht werden sollen. Wir halten es für falsch, auf diese Weise eigene Frustrationen und Ängste sowie grundsätzliche gesellschaftliche Probleme zu verdrängen oder zu sublimieren.

  • 3.

    Wir verstehen die große Zahl der Ausreiseanträge auch als einen bewussten oder unbewussten Hilferuf aus einer für viele offenbar ausweglos erscheinenden Situation frustrierender Unmündigkeit innerhalb unserer Gesellschaft. Auch solche Anträge, die auf vordergründigen (Konsum-)Motiven beruhen, weisen letztlich auf das hin, das im Bereich der menschlichen Werte und schöpferischen Entfaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesellschaftlichen Arbeit besteht. Die Konsumorientierung vieler DDR-Bürger (auch Nichtantragsteller) ist eine Form der Kompensation unbefriedigt bleibender individueller und gesellschaftlicher Grundbedürfnisse, deren Erfüllung das eigentliche Anliegen der sozialistischen Revolution ist. Letztlich ist diese Konsumhaltung Ausdruck menschlicher Entfremdung in vielen Arbeits- und Lebensbereichen unserer Gesellschaft.

  • 4.

    Wir halten die entstandene Gefahr eines neuen gesellschaftlichen Feindbildes dadurch für abwendbar, dass alle Beteiligten die Chance der gegenwärtigen Situation erkennen, die darin besteht, die sich auch in der Ausreiseproblematik ausdrückende gesellschaftliche Krise ernst zu nehmen und ihre Ursachen – gerade auch im Dialog mit den Ausreisewilligen – aufzudecken und zu beseitigen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nicht selten gerade Ausreisewillige zu diesem Dialog besonders bereit sind. Lösungen können dabei nur als Ergebnis eines langwierigen Prozesses von Kompromissen und kleinen Schritten erwartet werden. Für diesen Prozess sind Ausdauer, Phantasie und Verantwortungsbewusstsein nötig.

    Auch wir selbst müssen uns immer wieder fragen lassen, zu welchen konkreten Schritten wir bereit sind und wie viel Phantasie wir wirklich aufbringen. Dabei gehen wir davon aus, dass schon das Zustandekommen eines echten gesellschaftlichen Dialogs neue Hoffnung bei manchen Antragstellern für ein Leben hier in unserem Land wecken wird, den Unentschiedenen Mut zum Hierbleiben macht und die Arbeit derer, die sich bewusst für die Auseinandersetzung mit den Grundproblemen unserer Gesellschaft entschieden haben, stärkt.

  • 5.

    Darum halten wir es als verkehrt, unklug und schädlich, Ausreisewillige aus der Gesellschaft auszugrenzen oder an ihren Rand abzudrängen. Vielmehr müssen auch sie in einem dringend nötigen gesellschaftlichen Dialog über die Ursachen der Krise einbezogen werden.

– Auch für die Öffentlichkeit bestimmt –

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    12. Mai 1988
    Information Nr. 241/88 über eine Veranstaltung anlässlich des 300. Todestages des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg am 9. Mai 1988 in Berlin

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    4. Mai 1988
    Information Nr. 231/88 über den Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs im I. Quartal 1988