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Nichtrückkehr von drei Sängern des Dresdner Kreuzchores

26. November 1988
Information Nr. 519/88 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch drei Sänger des Dresdener Kreuzchores

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen haben im Rahmen einer Gastspielreise des Dresdener Kreuzchores in der Zeit vom 25. Oktober bis 13. November 1988 in Japan die Chorsänger [Kruzianer ] (17), Tenor/Sologesang, wohnhaft [Adresse in Dresden], Mutter: Pastorin [Kirche in Dresden]; [Kruzianer 2] (17), Stimmführer [Stimmlage], wohnhaft Eisenacher Straße 21, Dresden, 8021 (Internat), Mutter: Pastorin [Gemeinde außerhalb Dresdens]; [Kruzianer 3] (17), 2. Tenor, wohnhaft Eisenacher Straße 21, Dresden, 8021 (Internat), Vater: [Beruf] VEB Datenverarbeitungszentrum Cottbus, Mutter: [Beruf] VEB Hefefabrik Cottbus, Schüler der 11. Klasse der Erweiterten Oberschule Kreuzschule Dresden, die DDR ungesetzlich verlassen.

Die bisher durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben:

Die genannten Schüler entfernten sich in den Vormittagsstunden des 7. November 1988 gemeinsam aus der Unterkunft des Ensembles in Tokio und suchten die Botschaft der BRD in Japan auf. Sie erhielten dort sofort Passersatzdokumente der BRD und wurden mit Unterstützung der Botschaft der BRD in Japan am Nachmittag des gleichen Tages mit der planmäßigen Linie Tokio – Frankfurt/M. in die BRD ausgeflogen. Die drei Schüler wurden danach vom Flughafen Frankfurt/M. (BRD) aus, nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in der zentralen Aufnahmestelle des Landes Hessen in Gießen, in das Internat des Windsbacher Knabenchores, 8802 Windsbach (Bayern) weitergeleitet. Dort wurden sie – wie die bereits nach Gastspielreisen des Dresdener Kreuzchores in den Jahren 1985 und 1986 im nichtsozialistischen Ausland nicht wieder in die DDR zurückgekehrten Sänger und damaligen Schüler der 12. Klasse der EOS Kreuzschule Dresden [Kruzianer 4], [Kruzianer 5] und [Kruzianer 6] – alle 18 Jahre alt – vom Leiter des Windsbacher Knabenchores, Beringer, Karl-Friedrich, in diesen Chor integriert.

Die unmittelbar nach der Entfernung der drei Chormitglieder am 7. November 1988 in Tokio erfolgten Rückfragen seitens der Botschaft der DDR im japanischen Außenministerium zum Verbleib der drei Schüler führten zu keinem Ergebnis.

Daraufhin setzte sich unverzüglich der Leiter des Kreuzchores, Prof. Flämig, in Abstimmung mit dem Botschafter der DDR in Japan mit dem Botschafter der BRD in Japan fernmündlich in Verbindung. Dieser teilte mit, die genannten drei Personen hätten in der Botschaft um Hilfe zur Beförderung zu Verwandten in die BRD gebeten. Unter Bezugnahme auf seine »Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber allen Deutschen« sei das Anliegen unterstützt worden, wobei das Alter der Betreffenden keine Rolle spiele.

In der Folgezeit wurden unter Einbeziehung des Leiters des Kreuzchores, Prof. Flämig, des Direktors der Kreuzschule, Freyboth (SED), der Eltern der drei Schüler, kirchenleitender sowie weiterer Personen Maßnahmen eingeleitet, um eine Rückführung der drei Schüler zu ihren Elternhäusern in die DDR zu erreichen.

So nahm Prof. Flämig mit dem Leiter des Windsbacher Knabenchores, Beringer, telefonisch Kontakt auf. Beringer erklärte sich nicht bereit, von einer Aufnahme der drei Kruzianer in den Windsbacher Knabenchor Abstand zu nehmen, da die drei Schüler ausgezeichnete Chorsänger seien und er zurzeit nicht über derart gute Sänger verfüge. Für die Profilierung seines Chores hätten die drei Sänger eine außerordentliche Bedeutung.

Des Weiteren reisten im Rahmen der festgelegten Maßnahmen die Eltern zum Aufenthaltsort der Schüler nach Windsbach, um sie zur Rückkehr in die DDR zu bewegen.

Den Schülern wurde Straffreiheit und sofortige komplikationslose Wiedereingliederung in die Dresdener Kreuzschule und den Kreuzchor zugesichert.

Alle bisherigen Bemühungen um eine Rückführung blieben bisher ohne Ergebnis. Die drei Schüler erklärten übereinstimmend, dass sie nicht in die DDR zurückkehren werden. Ihnen sei in Windsbach eine klare Perspektive geboten worden. Sie hätten als erste Maßnahme sofort jeder 1 000 DM Bekleidungsgeld ausgezahlt bekommen.

Der Schüler [Kruzianer 1] motiviert nach Aussagen seiner Mutter sein Verbleiben in der BRD mit mehr »Freiheit«, die ihm dort geboten würde. (Die Eltern äußerten inzwischen, nichts weiter zur Beeinflussung ihrer Kinder hinsichtlich einer Rückkehr in die DDR unternehmen zu wollen und die Entscheidung ihren Kindern selbst zu überlassen. Der Vater des Schülers [Kruzianer 3] – [Name, Vorname] – nutzte die Reise nach Windsbach zum ungesetzlichen Verlassen der DDR unter dem Vorwand, sich in der BRD um die weitere Erziehung seines Sohnes kümmern zu wollen. Seine Ehefrau, [Name, Vorname], erklärte, ein Übersiedlungsersuchen stellen zu wollen.)

Internen Hinweisen zufolge unterhielten die genannten Chormitglieder bzw. unterhalten auch andere Mitglieder des Kreuzchores Dresden umfangreiche Kontakte und Verbindungen zu bereits früher in der BRD verbliebenen Kruzianern.

Insbesondere entwickelt die »Gesellschaft ehemaliger Kruzianer«/BRD – die von Prof. Ott, Christoph/Dozent an der Fachhochschule München, bis zum ungesetzlichen Verlassen der DDR im Jahr 1956 Mitglied des Dresdener Kreuzchores – vielfältige Aktivitäten zur Aufnahme und Verstärkung von Kontakten zum Dresdener Kreuzchor.

Der Leiter des Windsbacher Knabenchores, Beringer, unterhält zum Führungsgremium der »Gesellschaft ehemaliger Kruzianer« enge Kontakte und verwendet sich, z. T. unter Mitwirkung weiterer in der BRD lebender ehemaliger Kruzianer – u. a. des Winkler, Peter/Musikprofessor an der Musikhochschule Hannover, Mitglied des Dresdener Kreuzchores bis 1955 –, vor allem für die Unterstützung der beruflichen und schulischen Ausbildung ehemaliger Kruzianer.

Internen Hinweisen zufolge ist den Mitgliedern des Dresdener Kreuzchores bekannt, dass Kruzianer, welche die DDR ungesetzlich verlassen haben, vom Windsbacher Knabenchor aufgenommen werden und für ihre Perspektive gesorgt wird.

Die »Gesellschaft ehemaliger Kruzianer«, von der Aktivitäten zur Abwerbung von Angehörigen des Kreuzchores ausgehen, unterstützt und fördert Treffen ehemaliger Kruzianer, die jährlich im Frühjahr in Dresden und im Herbst an unterschiedlichen Orten in der BRD durchgeführt werden. Als Organisator dieser Treffen in der BRD tritt insbesondere Prof. Ott in Erscheinung, wobei auch Einladungen an zahlreiche in der DDR wohnhafte ehemalige Kruzianer verschickt und zum Teil auch realisiert werden. Zwischen dem Leiter des Kreuzchores Dresden, Prof. Flämig, und dem Leiter des Windsbacher Knabenchores, Beringer, bestehen persönliche Verbindungen.

Der Windsbacher Knabenchor trat in der Zeit vom 10. bis 12. Oktober 1988 in Dresden, u. a. in der Kreuzkirche, mit Konzerten auf. Seitens des Leitungsgremiums dieses Chores ist beabsichtigt, weitere Konzerte in der DDR zu geben.

Es wird vorgeschlagen,

  • dem Leiter des Windsbacher Knabenchores, Beringer, sowie dem Windsbacher Knabenchor Einreisen bzw. Auftritte in der DDR künftig nicht mehr zu gestatten,1

  • dem Leiter der »Gesellschaft ehemaliger Kruzianer«, Prof. Ott, Christoph, sowie weiteren BRD-Bürgern mit aktiven Rückverbindungen zu Angehörigen des Dresdener Kreuzchores Einreisen in die DDR zu versagen,

  • eine Presseveröffentlichung in den Massenmedien der DDR vorzunehmen (ein entsprechender Entwurf wird als Anlage beigefügt).2

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

Mielke [Unterschrift]

Anlage zur Information 519/88

Entwurf

Abwerbung von Kruzianern durch BRD-Behörden aktiv unterstützt

Berlin (ADN). Seit Kurzem zählt der zweifellos erstklassige Windsbacher Knabenchor in der BRD auch drei 17-jährige Schüler aus der DDR zu seinen Mitgliedern. Bei den drei Jungen handelt es sich um Sänger des weltberühmten Dresdener Kreuzchores und zugleich Abiturienten der Kreuzschule, die auf sehr mysteriöse Weise nach Windsbach gelangt sind. Entgegen anders lautenden westlichen Beteuerungen handelt es sich beim Verschwinden der drei Schüler während einer Japan-Tournee des Kreuzchores um eine gezielte Abwerbung. Wie anders ist die bedenkenlose und angemaßte Ausstattung der DDR-Jugendlichen mit Personaldokumenten der BRD durch die Botschaft der BRD in Tokio und deren unter Einschaltung weiterer bundesdeutscher Stellen eilfertig organisierte Verfrachtung in die BRD zu werten? Heimtückisch wurde dabei von den zuständigen Stellen der BRD der Umstand ausgenutzt, dass sich die drei Schüler im Ausland, weit weg von ihren Eltern befanden.

Dabei berief sich der Botschafter der BRD in Japan auf seine angebliche Obhutspflicht für alle Deutschen, wobei das Alter bei derartigen, die Souveränität der DDR verletzenden Praktiken keine Rolle spiele. Wieweit ist es da, so muss man die Verantwortlichen für solche Vorfälle fragen, mit der Verwirklichung von Menschenrechten bestellt, auf die sie sich nur zu oft berufen, wenn selbst Schüler aus Verantwortung und Fürsorge ihres Elternhauses, von Schule und Chorensemble herausgerissen werden?

Denn die selbstherrlich angemaßte und humanitär bemäntelte »Hilfeleistung« war genauestens eingefädelt. Ohne den sonst üblichen Zeitverzug gelangten die drei Kruzianer nach Windsbach, wo bereits alles für ihre Aufnahme und Eingliederung in den Chor vorbereitet war. Mit Versprechungen hinsichtlich ihrer weiteren künstlerischen, schulischen und beruflichen Ausbildung wurden sie vom Leiter des dortigen Chores, Karl-Friedrich Beringer, massiv zum Verbleib in der BRD beeinflusst. Kein Wunder, hat sich doch sein Chor bereits in der Vergangenheit damit hervorgetan, mit maßgeblicher Unterstützung offizieller BRD-Behörden künstlerische Nachwuchstalente aus der DDR gezielt abzuwerben und aufzunehmen. Mit diesem Ziel wurden auch Treffen ehemaliger Kruzianer bewusst missbraucht.

Selbst wenn Herr Beringer vorgibt, allein von humanitären Motiven und christlicher Nächstenliebe geleitet zu werden, strafen die Tatsachen ihn Lügen. Oder ist es mit christlicher Ethik vereinbar, weder auf das Ersuchen der Erziehungsberechtigten der Schüler noch auf dringliche Bitten kirchenleitender Personen einzugehen, sich ihren tatsächlich humanistischen Beweggründen zu verschließen und ihnen die kalte Schulter zu zeigen? Stattdessen lässt der Windsbacher Chorleiter die Maske der Uneigennützigkeit fallen und offenbart, dass er unter keinen Umständen auf die drei ausgezeichneten Stimmen verzichten könne, da sie für die Profilierung seines Chores eine außerordentliche Bedeutung hätten.

Es stellt eine schwere Belastung für die Beziehungen zwischen der DDR und der BRD dar, wenn die unlauteren Machenschaften zur Abwerbung von DDR-Bürgern selbst vor Schülern nicht Halt machen. Diejenigen, die glauben, ständig bei der DDR Versäumnisse bei Fragen der Familienzusammenführung einklagen zu müssen, reißen ohne Rücksicht auf Erziehungsrecht und Obhutspflicht Familien auseinander. Solche völkerrechtswidrigen Praktiken stehen in krassem Widerspruch zu der von der DDR ständig geübten Praxis, in die DDR gelangte Minderjährige und Schüler unverzüglich in die BRD zurückzuführen. Es sollte den Verantwortlichen des Windsbacher Knabenchores und den zuständigen Stellen der BRD auch bewusst sein, dass derartig gezielte, staatlich sanktionierte Abwerbungen nicht geeignet sind, den vereinbarten Kulturaustausch zwischen beiden deutsche Staaten zum Nutzen beider Seiten mit Leben zu erfüllen.

  1. Zum nächsten Dokument Einflug eines Westberliner Ballons mit Menschenrechts-Losungen

    26. November 1988
    Information Nr. 520/88 über den Einflug von gebündelten Luftballons mit daran befestigten Hetzschriften von Berlin (West) aus in das Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin

  2. Zum vorherigen Dokument Entwicklungstendenzen in der Stimmung der Bevölkerung

    24. November 1988
    Hinweise über einige beachtenswerte Entwicklungstendenzen in der Reaktion der Bevölkerung auf innenpolitische Fragen [Bericht O/209]