Direkt zum Seiteninhalt springen

Sondertagung der Konferenz Evangelischer Kirchenleitungen

5. März 1988
Information Nr. 118/88 über die außerordentliche Tagung der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) in der DDR am 3. März 1988 in der Hauptstadt der DDR, Berlin

Nach dem MfS vorliegenden streng internen Hinweisen informierte Landesbischof Leich/Eisenach, Vorsitzender der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) in der DDR, unmittelbar nach Rückkehr von seiner Begegnung mit dem Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Erich Honecker,1 die Bischöfe der evangelischen Kirchen in der DDR – die im Rahmen eines Bischofskonvents in der Hauptstadt der DDR, Berlin versammelt waren – über Verlauf und Ergebnis des Gesprächs.

Landesbischof Leich schätzte in dieser geschlossenen Beratung ein, dass das Gespräch sehr konstruktiv und in einer sachlichen Atmosphäre verlaufen sei. Er habe alle anstehenden Fragen ansprechen können und sei froh darüber, dass der Staatsratsvorsitzende die Unverbrüchlichkeit des Weges im Verhältnis Staat – Kirche vom 6. März 1978 erneut bestätigt habe.2

Leich leitete daraus ab, die Ausführungen des Genossen Honecker hätten eine »Anzeige« zum Inhalt, die Informations- und Sachgespräche staatlicherseits mit der Kirche erneut aufzunehmen und weiterzuführen mit dem Ziel zitierbarer Ergebnisse. Man erwarte auch großzügige Regelungen bei Besuchsreisen und Begründungen bei Ablehnungen.

Übereinstimmend vertraten die Bischöfe in anschließend geführten individuellen Gesprächen die Auffassung, es komme nun darauf an, die Begegnung des Genossen Honecker mit Leich und die abgegebenen Erklärungen auf der unteren Ebene zwischen den staatlichen Organen und kirchlichen Einrichtungen in konkrete Sachfragen umzusetzen. Die Bischöfe seien sich darüber im Klaren, dass nicht sofort alles lösbar sei, aber man sollte über alle anstehenden Fragen miteinander sprechen.

Kirchenpräsident Natho/Dessau wies in diesem Zusammenhang auf angebliche Probleme hin, die bei der Umsetzung der Kirchenpolitik auf unteren Ebenen vorhanden wären und äußerte wörtlich: »Was nutzen die großen Gespräche, wenn die staatlichen Organe im Territorium anders handeln?« In diesem Zusammenhang beklagte er sich über den »harten Kurs«, der von Vertretern des Rates des Bezirkes Halle ihm gegenüber in jüngsten Gesprächen gefahren wurde.

Im Abschluss an die erste Auswertung der Begegnung vor dem Bischofskonvent fand am Nachmittag des 3. März 1988 im Gebäude des Sekretariates des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR eine außerordentliche Tagung der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) in der DDR statt.

An der Sitzung, die durch Bischof Demke/Magdeburg geleitet wurde, nahmen alle evangelischen Bischöfe, die Leiter der kirchlichen Verwaltungseinrichtungen der Gliedkirchen (mit Ausnahme von Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin), Oberkirchenrat Pettelkau/Berlin und alle synodalen Mitglieder der KKL (mit Ausnahme von Pastorin Salinger/Görlitz) teil.

Dem MfS wurden streng intern nachfolgend genannte Probleme zum Inhalt der außerordentlichen Tagung der KKL am 3. März 1988 bekannt.

Bischof Demke erläuterte zu Beginn, diese außerordentliche Tagung der KKL sei als Vorbereitung auf die Klausurtagung der KKL (11. bis 13. März 1988 in Buckow) zu verstehen.

Schwerpunkt der Tagung bildete der Bericht des Vorsitzenden der KKL, Landesbischof Leich/Eisenach, über das Gespräch mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Erich Honecker.

Landesbischof Leich führte aus, in Vorbereitung auf das Gespräch seien vom Vorstand der KKL drei inhaltliche Schwerpunkte bestimmt worden: die Durchführung der vom Staat zugesagten Informationsgespräche; die Situation im Zusammenhang mit den Vorgängen um die Zionskirche und die Ereignisse am 17. Januar 1988, besonders unter dem Aspekt, dass gesellschaftliche Fragen von der Kirche behandelt werden mussten, da der Staat nicht dialogbereit gewesen sei; die Situation in der Gesellschaft insgesamt, insbesondere bezogen auf Erwartungshaltungen der Kirche hinsichtlich staatlicher Reaktionen.

Durch Leich wurde erwähnt, Genosse Honecker habe die Nichtanwesenheit der Genossen Jarowinsky und Gysi bei dem Gespräch damit begründet, es ginge nicht nur um kirchliche, sondern um gesamtpolitische Fragen.

Die Ausführungen des Genossen Honecker hätten aus drei Teilen bestanden:

  • Die Außenpolitik. Darauf habe er das Schwergewicht gelegt. Er sei bis ins Detail gegangen. Man habe gemerkt, dass er hier mit dem Herzen dabei gewesen sei.

  • Das Verhältnis Staat – Kirche in der DDR. Hier habe sich Genosse Honecker auf den 6. März 1978 bezogen und dargelegt, dass die bisher erzielten Ergebnisse weiter fortgeschrieben werden sollten.

  • Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Ziel der Innenpolitik.

Anschließend an diese Ausführungen habe er – Landesbischof Leich – seine Erklärung vortragen können.

(Als Anlage 1 werden die Schnellinformation des Sekretariates des BEK über das Gespräch HoneckerLeich und die von Leich vorgetragene Erklärung im Wortlaut beigefügt.)3

Leich führte aus, die durch Genossen Honecker gegebene Erwiderung hätte nach seiner Auffassung allerdings den Kern der vorgetragenen Probleme nicht voll getroffen. Man sei offensichtlich nicht gewillt oder darauf vorbereitet gewesen, bestimmte Detailfragen zu klären.

Ihm – Leich – sei aber mitgeteilt worden, dass ein »Gesetz über Reisebedingungen« vorgesehen sei. Damit bestehe auch das Recht der Bürger zur Klageführung bzw. zum Einspruch.

Genosse Honecker habe Verständnis für die Kritik der Kirchen an den DDR-Medien gezeigt und bemerkt, Informationen könnten schneller und besser erfolgen.

Die Partei- und Staatsführung wolle sich auch »mit den Erfahrungen der Bürger mit der Staatsmacht beschäftigen«, wobei Letzteres lediglich indirekt angesprochen worden wäre.

Leich brachte Erstaunen über die »völlige Zurückhaltung« des Genossen Honecker zum Problemfeld Wehrersatzdienst zum Ausdruck, zumal solche Vorstellungen der Kirche, wie z. B. die Einführung eines Wehrersatzdienstes verbunden mit einer Tätigkeit in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, in Braunkohlentagebauen, bereits mehrfach vorgetragen worden seien und eine staatliche Reaktion dazu noch ausstehe.

Er habe auch hinsichtlich erfolgter Verhaftungen von Antragstellern auf Übersiedlung zurückfragen können und dabei dargelegt, bei weiteren Verhaftungen sei eine Eskalation der Ereignisse zu befürchten. Dazu habe Genosse Honecker lediglich gesagt, der Staat habe auch kein Interesse an weiteren Verhaftungen.

Im Anschluss an die Ausführungen von Landesbischof Leich erfolgten durch die KKL-Mitglieder Anfragen und erste Meinungsäußerungen.

So wurde u. a. durch Konsistorialpräsident Kramer/Magdeburg dargelegt, er habe den Eindruck, dass es keine einheitliche Linie in der Staatsführung bei zu treffenden Entscheidungen gebe.

Oberkirchenrat Große/Eisenach erklärte, die »Widersprüche« der Ereignisse und Darstellungen der Situationen der letzten Zeit seien sehr schwer zu begreifen. Man sollte über die Rede von Landesbischof Leich und die staatliche Pressemitteilung erst einmal in Ruhe nachdenken und auf der Klausurtagung darüber weiter diskutieren. Er müsse jedoch feststellen, dass im Vergleich zu anderen Gesprächen Zurückhaltung bzw. eine Verlangsamung des Entscheidungsprozesses eingetreten ist.

Auf entsprechende Fragestellungen durch Oberkirchenrat Völz/Görlitz, Justitiar Kupas/Berlin und Dr. Nollau/Dresden nach den Unterschieden in den Gesprächen, die die Genossen Honecker und Jarowinsky geführt haben, erklärte Landesbischof Leich, seinem Eindruck nach bestünden wesentliche Unterschiede.

Genosse Honecker habe keine Negativbewertung der Kirche und der kirchlichen Tätigkeit vorgenommen, er habe betont, was sich zwischen Staat und Kirche bewährt habe, bleibe, was sich nicht bewährt habe, müsse verändert werden.

Aus heutiger Sicht verstehe er – Leich – die Ausführungen des Genossen Jarowinsky nicht so, dass sie für die Kirchen bedeuten: Bis hier her und nicht weiter. Er sehe auch keinen Gegensatz zwischen der Außenpolitik und der Innenpolitik der DDR.

Genosse Honecker lege persönlich den Schwerpunkt auf die Außenpolitik; deshalb seien seine Ausführungen dazu besonders breit angelegt gewesen. Auch die »freien Einschübe« in seine vorbereitete Rede seien im außenpolitischen Teil erfolgt.

Landesbischof Leich führte weiter aus, ob mit dieser »Schnelleinladung« durch Genossen Honecker unter die bisherigen Ereignisse ein Schlussstrich gezogen werden sollte oder ein Doppelpunkt gesetzt würde, könne man erst nach 14 Tagen oder 4 Wochen sagen. Vonseiten der Kirche seien Fragen angesprochen worden, auf die man nicht vorbereitet gewesen sei.

Oberkirchenrat Ziegler/Berlin ergänzte die Ausführungen von Landesbischof Leich dahingehend, er habe den Eindruck, dass die Innenpolitik in den Rahmen der Außenpolitik gerückt werde.

Oberkirchenrat Zeddies/Berlin stellte in seinen Ausführungen fest, für die Funktionäre würden dieses Gespräch und die Presseerklärung schwer verständlich sein, da es im Gegensatz zu den laufenden Gesprächen staatlicher Vertreter mit kirchlichen Amtsträgern keine harte Zurückweisung gegeben habe. Die Situation Staat – Kirche habe sich im Prinzip nach dem Grundsatzgespräch am 3. März 1988 nicht verändert. Es sei nicht nur die Wirkung gegenüber den Gemeinden abzuwarten, sondern auch gegenüber den Partei- und Staatsfunktionären in der DDR.

Oberkirchenrat Große/Eisenach hob hervor, das Gespräch am 3. März 1988 habe keine konkreten Lösungen gebracht. Die Funktion des Gespräches sehe er darin, die Situation zu beruhigen und unter die sich aus aktuellen Anlässen ergebenen Konfrontationen einen Schlussstrich zu ziehen. Es sei zu fragen, inwieweit es nun zu Veränderungen von dem komme, »was sich nicht bewährt hat«.

Bischof Demke/Magdeburg formulierte, seiner Meinung nach sei derzeit im Staatsapparat eine »Irritierung« festzustellen. Es gebe »unterschiedliche Informationen über unterschiedliche Kanäle in den verschiedenen Dienststellen«. Er sehe das Ziel des Gesprächs am 3. März 1988 u. a. darin, staatlicherseits für alle Ebenen Klarheit zum weiteren Vorgehen zu schaffen, sodass »der Polizist genauso entscheidet wie der Staatsanwalt, der Lehrer, der Bürgermeister, der Parteisekretär oder der Kombinatsdirektor«.

Er habe den Eindruck, dass die »starren Mauern«, die sich in der DDR-Gesellschaft gebildet hätten, jetzt anfingen zu bröckeln.

Landesbischof Hempel/Dresden orientierte in seinen Ausführungen, die Bischöfe sollten das Grundsatzgespräch bis zur Klausurtagung gründlich durchdenken und sich dann u. a. über drei Zitate aus den Ausführungen von Landesbischof Leich verständigen, da darüber Einigkeit bestehen müsste.

(Hempel bezog sich dabei auf die Formulierungen:

  • »Wir wollen Gottes Willen annehmen, in einer sozialistischen Gesellschaft mit einem sozialistischen Staat als Kirche Gott zu dienen. Wir wollen dies tun als ein an den Willen Gottes gebundener, konstruktiv mitarbeitender Partner, der das Wohl des Gemeinwesens und die Möglichkeit des Sozialismus als einer gerechteren Form des Miteinanders von Menschen bejaht.«

  • »Die Fragen, die unsere evangelischen Kirchen – diejenigen von Berlin-Brandenburg in besonderer Weise – in den letzten Monaten bewegt haben, sind Fragen, die aus dem gesellschaftspolitischen Bereich kommen. Sie haben keinen Ursprung im Dienst unserer Kirche.«

  • »In allen Fällen haben wir als Kirche zum Bleiben in unserer Gemeinschaft gemahnt.« )

Durch Konsistorialpräsident Kramer wurde Landesbischof Leich im Einvernehmen mit allen Anwesenden der Dank für seine Gesprächsführung beim Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Honecker, ausgedrückt.

Die Konferenz beschloss unter Bezugnahme auf die offizielle staatliche Pressemitteilung die Schnellinformation des Sekretariates des BEK, die gemeinsam mit der Erklärung des Vorsitzenden der KKL, Landesbischof Leich, an alle Superintendenturen der Evangelischen Kirchen in der DDR übermittelt wurde.

Im weiteren Verlauf der außerordentlichen Tagung der KKL am 3. März 1988 informierte Bischof Forck/Berlin in Vorbereitung auf die Klausurtagung der KKL nochmals rückblickend detailliert zur Situation im Zusammenhang mit den Vorgängen um die Zionskirche und über die Ereignisse im Zusammenhang mit den durchgeführten staatlichen Maßnahmen gegen die Provokateure vom 17. Januar 1988 in Berlin.

U. a. wies Forck darauf hin, Krawczyk und Klier hätten ihre Ausbürgerung ohne Druck beantragt. Ihre Begründung sei gewesen, dass sie in der DDR keine Chance mehr für eine Auftrittserlaubnis sehen. Krawczyk habe verlangt, dass seine geschiedene Ehefrau mit ihrem gemeinsamen Kind ebenfalls ausreisen dürfe. Dem sei zugestimmt worden. Beide hätten gegenüber Rechtsanwalt Vogel und ihm mit Handschlag versprochen, keine Interviews in der BRD zu geben, bevor nicht alle anderen Personen aus der Haft entlassen worden seien.

Bischof Forck bekräftigte seinen Standpunkt, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg habe mit der Einrichtung der Beratungsstelle für Übersiedlungsersuchende richtig gehandelt.

Präsident Domsch/Dresden berichtete der KKL aus seiner Sicht über die provokatorisch-demonstrativen Aktionen feindlich-negativer Kräfte im Zusammenhang mit dem 43. Jahrestag der Zerstörung Dresdens durch anglo-amerikanische Bomber am Abend des 13. Februar 1988 und erklärte, mehrfach würden in letzter Zeit kirchliche Veranstaltungen durch Antragsteller auf Übersiedlung missbraucht. So würden u. a. auch traditionelle Friedensgebete in Leipzig durch diese Personen genutzt, sich dort zu treffen und Verabredungen zu vereinbaren. So sei z. B. ein Treffen für den 1. Mai 1988, 14.00 Uhr am Brandenburger Tor vereinbart worden.

Domsch betonte, die kirchlichen Mitarbeiter hätten nicht gelernt, ihr Hausrecht wahrzunehmen und sich gegen solche Leute, die die Kirche missbrauchen, zu wehren bzw. sie einfach aus der Kirche zu entfernen.

In Vorbereitung der Klausurtagung der KKL wurde an alle Mitglieder das Diskussionspapier »Zum Verhältnis zwischen Kirche und Gruppen« verteilt. Dieses Papier soll während der Klausurtagung beraten und dazu möglichst eine gemeinsame Position erreicht werden. (Das Diskussionspapier »Zum Verhältnis zwischen Kirche und Gruppen« wird als Anlage 2 beigefügt.)

Die Information ist wegen äußerster Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

Anlage 1 zur Information Nr. 118/88

[Kopie]

Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik – Sekretariat – A 5521–2–585/88 – 1040 Berlin, den 3. März 1988 – Auguststraße 80 – Telefon 28860 – Nicht zur Veröffentlichung – USB Nr. 189/88 – [Bankverbindung].

Schnellinformation des Sekretariates des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR vom 3. März 1988

Am 3. März 1988 fand im Gebäude des Staatsrats zu Berlin ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden des Staatsrates, Erich Honecker, und dem Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR, Landesbischof Dr. Leich, statt.

Der Vorsitzende des Staatsrates entsprach mit seiner Einladung einem von den Kirchen lange geäußerten Wunsch. Das Gespräch dauerte 2 1/4 Stunden und verlief in einer sachlichen, offenen und freimütigen Atmosphäre.

Landesbischof Dr. Leich hatte Gelegenheit, die die Kirchen bewegenden Fragen konkret darzulegen. Der Vorsitzende des Staatsrates ging auf alle Fragen ein und stellte die Sicht der Regierung der DDR dazu dar. Lösungen für angeschnittene Einzelprobleme wurden nicht besprochen, doch zeigte sich der Vorsitzende des Staatsrates offen für weiterführende Gespräche auch auf höchster Ebene, für die jedoch weitere spezielle Vorarbeiten nötig wären.

Über die Begegnung wird von ADN eine Pressemeldung veröffentlicht. Sie wurde nicht gemeinsam vereinbart, aber den kirchlichen Gesprächsteilnehmern vor der Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben.

Wir fügen in der Anlage den vollen Wortlaut der Ansprache des Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen bei.

An der Begegnung nahmen teil Staatssekretär Frank Joachim Herrmann, Leiter der Kanzlei des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, und Oberkirchenrat Martin Ziegler, Leiter des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.

[Anlage zur Schnellinformation des Sekretariats des BEK]

Wortlaut der Ansprache des Vorsitzenden der Konferenz der Ev. Kirchenleitungen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Ich danke Ihnen für das Angebot einer persönlichen Begegnung. Ich habe es gern angenommen und verbinde mit ihm eine große Erwartung. Die Begegnung gibt mir die Gelegenheit, Ihnen für Ihren persönlichen Einsatz zur Sicherung des Friedens unter den Völkern mit dem Ziel konsequenter Abrüstung und völliger Befreiung der Menschheit von atomaren Waffen zu danken. Dieser Einsatz ist vom Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wiederholt gewürdigt worden. Er trifft auf große Gemeinsamkeit. Sie können diese Gemeinsamkeit an der Unterstützung erkennen, die Ihre Initiativen, z. B. für atomwaffenfreie Zonen, durch unsere Kirchen erfahren. Sie kommt auch zum Ausdruck, wenn die evangelischen Kirchen der DDR ihr Friedenszeugnis in die internationalen Gremien der Weltchristenheit einbringen. Das ist wiederholt und eindeutig geschehen; das wird auch weiterhin so sein.

[I]

Schon in dem Gespräch, das Sie am 6. März 1978 mit dem Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen geführt haben, war die gemeinsame Sorge um die Erhaltung des Friedens ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Kirche. Heute überblicken wir eine zehnjährige Entwicklung nach jenem Gespräch. Wir stellen dankbar ihren Ertrag fest: Wir konnten Gemeindehäuser oder Kirchen in Neubaugebieten bauen, die Seelsorge in Pflegeheimen erweitern, das Lutherjahr mit weit beachteten öffentlichen Veranstaltungen durchführen, die Kirchentage mit spürbarer Unterstützung des Staates abhalten und geregelte Sendezeiten im 2. Programm des Fernsehens erhalten. Wir sehen auch dankbar das Bemühen, den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichachtung des Bürgers mit christlichem Bekenntnis auf allen Ebenen zur Geltung zu bringen.

Sowohl Sie, Herr Vorsitzender, als auch der damalige Vorsitzende der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen haben den notwendigen – wenn auch langen – Weg beschrieben, den das Grundsatzgespräch bis hinein in die letzte Gemeinde und Kirchgemeinde nehmen muss. Bischof Schönherr hat damals festgestellt, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche sei so gut, wie es der einzelne christliche Bürger in seiner gesellschaftlichen Situation vor Ort erfährt. Heute können wir sagen: Wir sind auf dem Weg vorangekommen; abgeschlossen ist der Weg nicht. Letzteres ist wohl auch nicht möglich. Die Gesellschaft, der Staat, die Kirche sind Gemeinschaftsformen unterschiedlicher Aufgabenstellung. Aber sie haben die Dynamik und die Vielfalt des Lebens gemeinsam, die Menschen in ihren Gemeinschaften hervorbringen.

Zu den Grundsätzen vom 6. März 1978 gibt es keine Alternative. Bei verfassungsmäßiger Trennung von Kirche und Staat werden im Rahmen dieser Verfassung alle den Staat und die Kirche gemeinsam berührenden Fragen im offenen und sachlichen Dialog auf der Grundlage des gewachsenen Vertrauens angesprochen. Nach zehn Jahren ist uns nun das Nachdenken über den gegenwärtigen Umgang mit den Ergebnissen des Grundsatzgespräches angesichts gewordener und möglicher Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche aufgetragen. Als evangelische Kirche wollen wir dieses Nachdenken in der Haltung vollziehen, die wir mit der Kurzformel »Kirche im Sozialismus« beschrieben haben. Wir wollen Gottes Willen annehmen, in einer sozialistischen Gesellschaft mit einem sozialistischen Staat als Kirche Gott zu dienen. Wir wollen dies tun als ein an den Willen Gottes gebundener, konstruktiv mitarbeitender Partner, der das Wohl des Gemeinwesens und die Möglichkeit des Sozialismus als einer gerechteren Form des Miteinanders von Menschen bejaht. Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, eine Oppositionspartei zu sein oder Akklamationen abzugeben. Vielmehr gilt: Wo wir sagen können »Gott sei Dank!«, werden wir zur Mitarbeit bereit sein. Wo wir dies nicht vermögen, werden wir uns zu Wort melden und freimütig sprechen.

II

Die dem Zusammenleben unterschiedlicher Gemeinschaften in einer Gesellschaft innewohnende Dynamik haben wir in den letzten Monaten zu spüren bekommen. Sie hat auch Belastungen im Verhältnis zwischen Staat und Kirche gebracht. Dies ist noch nichts Außergewöhnliches. Es entspricht dieser Dynamik, dass das Verhältnis von Staat und Kirche auf die Probe gestellt wird. Die entscheidende Frage ist, ob eine solche Probe durch das freimütige Gespräch bestanden wird. Darin sehe ich heute unsere Aufgabe, und ich möchte sie ergreifen.

Die Fragen, die unsere evangelischen Kirchen – diejenigen von Berlin-Brandenburg in besonderer Weise – in den letzten Monaten bewegt haben, sind Fragen, die aus dem gesellschaftspolitischen Bereich kommen. Sie haben keinen Ursprung im Dienst unserer Kirchen. Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen mussten wir stellvertretend für Staat und Gesellschaft wahrnehmen. Wir haben uns diese Rolle nicht ausgesucht. Die eigentlichen Adressaten haben keine Bereitschaft zum Dialog signalisiert. Uns begegnen Menschen, die sich wund gerieben haben und Veränderungen innerhalb der sozialistischen Gesellschaft suchen. Uns begegnen Staatsbürger, die in der Ausbürgerung für das eigene Leben den einzigen Ausweg sehen. In allen Fällen haben wir als Kirche zum Bleiben in unserer Gemeinschaft gemahnt. In besonderen Härtefällen und bei offensichtlicher Vergeblichkeit jedes Bemühens um Wiedereingliederung haben wir um rasche Erledigung der Ausbürgerung gebeten. Ich selbst habe in den letzten zehn Jahren bei meinen Fürsprachen in den Bezirken fast immer Verständnis und Gehör gefunden. Die Zahl der Menschen, die unser Land verlassen wollen und dies beantragt haben, hat erheblich zugenommen. Wir sind darüber betroffen. Wir sehen eine Entwicklung, für die wir als Kirche keinerlei Impulse gegeben, der wir – im Gegenteil – öffentlich und eindeutig widersprochen haben.

Ich sehe, dass die gegenwärtige Situation durch eine Reihe von Faktoren geprägt ist, die Beachtung verdienen. Der Aufruf von Staat und Gesellschaft an jeden Einzelnen zum persönlichen Eintreten für die Erhaltung des Friedens hat viele Menschen zum eigenen Nachdenken herausgefordert und zur Bereitschaft geführt, die eigene Mitverantwortung auch selbst wahrzunehmen. Darin sehe ich ein für unser Land positives Ergebnis. Jetzt braucht das gewachsene differenzierte Denken ein Gegenüber in Staat und Gesellschaft, das zu differenziertem Dialog bereit ist.

Zum anderen hat die Außenpolitik unseres Staates den Leitgedanken von der Menschheit als Überlebensgemeinschaft unterstrichen. Sie hat wesentlich zur Bewegung in der Ost–West-Problematik beigetragen und zu einer neuen Form im Umgang der beiden deutschen Staaten miteinander geführt. Dies wird als Erfolg dankbar begrüßt. Mit diesem Prozess hat die Bewegung in der Innenpolitik nicht Schritt gehalten. Die Bürger erfahren das in der elementaren Frage, wo sich der Umgang mit ihnen innerhalb des Staates gestaltet. Ich habe sehr oft, Herr Vorsitzender, Ihren Ausspruch zitiert: »Formalismus und Herzlosigkeit im Umgang mit dem Bürger darf es bei uns nicht geben.« Viele Bürger reiben sich an der Tatsache wund, dass ihnen die Kriterien der in sich großzügigen Reisebestimmungen verborgen bleiben. Jeder Antrag bleibt von einer Ablehnung bedroht. In der Regel werden die Begründungen für die Ablehnung verweigert. Das erzeugt das Gefühl, als Unmündiger behandelt zu werden, der zum Verstehen von Entscheidungen nicht fähig ist.

Im direkten Umgang mit Dienststellen erfährt der Bürger, wie die politische Macht verwaltet wird. Häufig wird voreilig administriert, ohne den Versuch der Überzeugung zu unternehmen und dabei den Bürger auch offen anzuhören. Es beeinträchtigt das Klima des Vertrauens zwischen dem Staat und den Bürgern, wenn sie statt der erforderlichen Argumente lediglich die distanzierte Entscheidung der Macht erfahren und ihre Kritik sogleich als Ausdruck der Staatsfeindlichkeit gewertet wird.

Besorgt sehe ich auch, wie die alltäglich erfahrene Wirklichkeit und die durch die Medien vermittelte Einschätzung auseinanderklaffen. Die Bürger erleben und kennen die Schwierigkeiten, die im Alltag unserer Gesellschaft auftreten. In den Medien werden sie nur verhalten erwähnt. Das ruft den Eindruck hervor, als würden die tatsächlichen Aufgaben von den Verantwortlichen nicht oder nur unzureichend erkannt. Dabei könnte das Benennen der Schwierigkeiten das Mitdenken und Mittragen der Bürger einfordern. Die Bereitschaft dazu ist bei den Menschen durchaus vorhanden. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen unsere Medien die Berichterstattung und Kommentierung von Ereignissen den Medien der Bundesrepublik überlassen. Diese verhalten sich in der Regel kritisch zur DDR und bauen durch die Auswahl von Negativ-Meldungen eine eigene Nachrichtenwirklichkeit auf. Manche unserer Bürger verwechseln Schnelligkeit der Meldung, Detailberichterstattung und unterschiedliche Kommentierung mit Wirklichkeitsnähe und Objektivität. Unsere Medien in der DDR könnten hier durch eigene, differenzierte Meldungen und Berichte viel wirksamer gegensteuern. Beim Berliner Kirchentag und beim Katholikentreffen ist das ansatzweise gelungen.

III

Fragen, die im Hintergrund dieser Beobachtung stehen, hat der Vorstand der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen bei seinem Antrittsbesuch zusammen mit dem Präsidium der Bundessynode Anfang 1986 dem Herrn Staatssekretär für Kirchenfragen vorgetragen. Im Mai 1987 haben wir diese Fragen in einer gründlich vorbereiteten Form bis ins Einzelne benannt und um Gespräche darüber gebeten. Die Gespräche wurden im Herbst 1987 zugesagt; sodann wurde die Bereitschaft dazu aber wieder zurückgezogen. In unseren Gemeinden und besonders bei jüngeren Gemeindegliedern wurde von diesen Gesprächen viel erwartet. Ich bitte darum, die geplanten Informationsgespräche in der im Herbst 1987 abgesprochenen Form über Fragen des Wehrdienstes, des Bildungswesens und des Umgangs mit dem Bürger doch noch durchzuführen. Ich bin davon überzeugt, dass die Durchführung eine Art Signalwirkung für die Zukunftserwartung vieler Bürger ablöst.

Wir brauchen in Staat und Gesellschaft solche Signalwirkungen für die zukünftige Entwicklung. Diejenigen, die von einem Tag in den anderen leben und hinsichtlich der Zukunftserwartung des Gemeinwesens resignieren, müssen mitgenommen werden auf einem Weg nach vorn. Diejenigen, die sich unruhig nach deutlichen Zukunftserwartungen sehnen, müssen ihre Einsatzbereitschaft innerhalb unserer Gesellschaft einbringen können. Solche Handlungen durch Staat und Gesellschaft mit Signalwirkung auf Zukunftserwartung sind in manchen Bereichen möglich:

Eine öffentlich festgestellte Begründungspflicht in Antragsverfahren jeder Art, die das persönliche Leben des Bürgers betreffen, wäre ein Schritt nach vorn. Die Offenlegung des Verfahrens und der Kriterien bei Besuchsreisen wäre ein Schritt nach vorn. Der frühzeitige Versuch der Reintegration von Antragstellern auf Ausbürgerung im Sinne des Dialogs und bei dessen Scheitern die Angabe einer Mindestwartezeit bis zur Ausbürgerung würden Enttäuschungserlebnisse und deren Weitergabe einschränken.

Die Einführung eines zivilen Wehrersatzdienstes würde die Frage der Wehrdienstverweigerung erledigen und unter Jugendlichen, auch wenn sie keinen Gebrauch von diesem Ersatzdienst machen, einen starken Impuls für die sozialistische Gesellschaft auslösen.

Eine deutliche Aussage über die Chancengleichheit aller Bürger für den Bereich der Volks-, Fach- und Hochschulbildung brächte Öffnung nach vorn.

Dialogbereitschaft und der Wille zur Zusammenarbeit mit Bürgern, die von der Sorge um die Erhaltung der Lebensbedingungen der Natur umgetrieben werden, wäre eine Möglichkeit, mit vielen zusammen auf Zukunftsbewahrung hinzuwirken.

Das Angebot einiger als seriös geltender Zeitungen westlicher Herkunft in unseren Zeitungsverkaufsstellen würde zu einer differenzierten Beurteilung der Medienlandschaft beitragen.

Diese Überlegungen zu Handlungen mit Signalwirkung für die Zukunftserwartung kommen aus der Gesprächserfahrung mit unseren Gemeindegliedern. Sie wollen in keiner Weise den Versuch einer Abkehr von der sozialistischen Gesellschaftsform unternehmen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Sozialismus, von seinen Zielen her gesehen, keine Schwierigkeiten mit den dargelegten Beispielen hat.

Der Rückblick auf den gemeinsamen Weg seit dem 6. März 1978 ermutigt uns für die gemeinsamen Aufgaben in der Gegenwart. Unsere Gegenwart wird erfüllt, wenn sie geprägt wird von Entscheidungen und Handlungen, die der Gesellschaft die Zukunftserwartung verdeutlicht und sie dem Einzelnen zugänglich macht. Davon, wie sich die christlichen Bürger heute einbringen können und einbezogen werden in die gemeinsamen Aufgaben der Gegenwart, hängt die gemeinsame Wegstrecke ab, die vor uns liegt. Daher erbitten wir Entscheidungen und Handlungen mit einer Signalwirkung für die Zukunftserwartung, die allen Menschen gleichermaßen offensteht. Wir sehen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in der Welt mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet und belastet ist. Sie fordert auch in unserem Land viel. Aber der Sinn des Lebens – dieses Wissen ist bewährten Kommunisten und Christen gemeinsam – erfüllt sich nicht durch die ökonomische Steigerung des Lebensniveaus, sondern durch menschliche Werte. Sie sind in unserer Gesellschaft vorhanden und können aufgerufen werden. Dazu brauchen wir die lebensnotwendige Zukunftserwartung: Es geht voran in der Sicherung des Friedens, der Bewahrung der Lebensbedingungen, in der Pflege menschlichen Umgangs und menschlicher Beziehungen.

Die heutige Begegnung erinnert mich, sehr geehrter Herr Vorsitzender, auch an unser Zusammentreffen aus Anlass der Wiedereröffnung der Wartburg nach deren wohl gelungener Restaurierung am 21. April 1983. Das Ereignis war ein erster Höhepunkt im weltweit beachteten Lutherjahr. Beide Luther-Komitees hatten unter ganz eigener Zielsetzung die Vorbereitungen getroffen und gleichzeitig mit großer Aufmerksamkeit Anteil an der Arbeit des jeweils anderen genommen. Diese Anteilnahme war bereichernd. Vor uns lagen die großen Veranstaltungen, die wir noch erwarteten und auf die wir uns freuen konnten. Der gemeinsame Weg bis dahin und die gemeinsame Zukunftserwartung haben uns eine große Nähe vermittelt. In der Kapelle der Wartburg habe ich Ihnen gegenüber davon gesprochen, dass diese Nähe auch da zum Ausdruck kommt, wo wir Christen allein zur Ehre Gottes und in seinem Namen versammelt sind, im Gottesdienst. Ich sagte: »Christen tragen betend ihre Bitten im Bereich des kirchlichen, des politischen und des persönlichen Lebens vor den Thron Gottes … Wir gedenken dabei Ihrer, Herr Vorsitzender, und aller, die politische Verantwortung … tragen. Dieses Gebet ist der innere Grund dafür, dass wir das offene Gespräch mit den Vertretern unseres Staates suchen und dabei auch für die eintreten, denen wir verpflichtet sind.«

Danach will ich auch heute und weiterhin handeln.

Anlage 2 zur Information Nr. 118/88

[Kopie von hektografiertem Original]

Vorlage der Arbeitsgruppe Menschenrechte4 für die 207. Sitzung des Vorstands der Konferenz am 24. Februar 19885

Zum Verhältnis zwischen Kirche und Gruppen

– Ein Diskussionspapier –

Die Vorgänge in der Umweltbibliothek der Zionskirchengemeinde in Berlin in der Nacht vom 24. zum 25. November 1987 und die dadurch ausgelösten Entwicklungen sowie die erneuten Geschehnisse im Zusammenhang mit der Demonstration am 17. Januar 1988 machen erneut die Klärung des Verhältnisses zwischen der Kirche und den unabhängigen Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen unabdingbar. Diese Ereignisse sind Teil einer Entwicklung, der sich die Kirchen in der DDR seit längerer Zeit gegenübersehen und auf die sie im Grunde nicht vorbereitet sind. Die Diskussionslage ist von starken Gegensätzen bestimmt: auf der einen Seite rigorose Ablehnung der Gruppen, auf der anderen Seite unkritisches Eingehen auf die an die Kirche herangetragenen Forderungen.

Umso nötiger ist daher die inhaltliche Klärung des Verhältnisses zwischen Kirche und Gruppen.

1. Die Kirche steht auf dem Grund des Bekenntnisses zu Jesus Christus. Dieses Bekenntnis begründet ihre Offenheit und Freiheit, es erlegt ihr jedoch auch Bindungen auf und begrenzt ihre Solidarität.

Christus hat als Retter der Welt die Liebe Gottes zu den Menschen gebracht; und diese Liebe ist grenzenlos (1. Tim. 2, 4). Deshalb geht er zu den Zöllnern und Sündern und isst mit ihnen; deshalb stellt er sich kritisch zu den Autoritäten seiner Zeit, die der Liebe Gottes Grenzen setzen wollen; deshalb ruft er zur Feindesliebe auf (Matth. 5, 44 f.). Aber er sagt dies alles um des kommenden Reiches willen, das er ansagt: »Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit …« (Matth. 6, 33). Er sagt eine neue Welt (Schalom) im Namen Gottes an. Der Schalom Gottes ist mit dem Weltfrieden jedoch nicht identisch. Er geht nicht darin auf. Das gilt es festzuhalten.

Die auf Christus begründete Liebe ist grenzenlos, weil Gott alle Menschen liebt. Solidarität jedoch ist als politischer Begriff parteilich und daher begrenzt. Volle Solidarität setzt Übereinstimmung in den vertretenen Positionen voraus. Es ist also legitim zu fragen, wie weit Solidarität als Übereinstimmung in den vertretenen Positionen gehen kann. Die Kirche kann im Namen der Liebe Christi zum Fürsprecher von Menschen werden, ohne deren Positionen zu übernehmen. Daher ist bei Solidaritätsaktionen kritisch zu fragen, wie weit die Kirche als bekennende Gemeinde Sachanliegen unterstützen kann. Die Grenze ist überschritten, wenn ethisch unverantwortliche Positionen wie Rassenhass, Faschismus und Kriegsverherrlichung vertreten und Methoden angewandt werden, die von Menschenverachtung geprägt sind.

Auch Jesus hat sich, ungeachtet seiner Liebe zu allen Menschen, abgegrenzt: Er folgt nicht dem Weg des Täufers und wird nicht ein Aussteiger wie dieser (vgl. die Kritik an Jesu Verhalten Mk. 2, 18 und seine Antwort). Er wird nicht wie die Zeloten zum politischen Revolutionär (Matth. 22, 21). Er erhebt keinen politischen Machtanspruch vor Pilatus (Joh. 18, 36).

In der Nachfolge Jesu hat die Kirche auf das Wort ihres Herrn zu hören. »Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben« (Erste Barmer These). So steht und fällt die Kirche mit dem Bekenntnis zu Jesus Christus, auch als »Kirche für andere«. Denn nur in ihm ist ihre Offenheit für die anderen begründet.

Wenn dieses Bekenntnis infrage gestellt oder seiner Klarheit beraubt wird, ist die Grenze kirchlicher Solidarität erreicht.

Dann gilt es, die Geister zu scheiden.

2. Die soziale Gestalt der Kirche, die sie als geschichtliche Erscheinung unvermeidlich annimmt, hat, wie ihre Botschaft, eine Funktion für Zeugnis und Dienst. Sie ist daher vom Evangelium her kritisch zu befragen.

Die Soziale Gestalt ist niemals Selbstzweck; sie kann auch nicht sakrosankt, über jede Kritik erhaben sein. Sie hat eine Dienstfunktion. Obwohl »in der Welt«, ist die Kirche doch nicht »von der Welt«. Deshalb ist sie auch als Institution kritisierbar.

Auf der anderen Seite kann die Ordnung der Kirche bzw. ihre soziale Gestalt nicht in das Belieben von Einzelnen oder von Gruppen gestellt werden, sie kann nicht »dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen« werden (Dritte Barmer These, Antithese).

Auch die verschiedenen Gestaltungsformen von Kirche sind Dienstgestalten des Evangeliums. Sie dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden. Schon im Neuen Testament stellt sich Kirche (ekklesia) in verschiedenen Dimensionen dar:

  • als Gemeinde vor Ort,

  • als Gemeinde in der Region,

  • als die eine universale Kirche,

  • als »freie Nachfolgegruppe« (G. Theißen, vgl. Matth. 10 und Parr.).

In allen diesen Gestalten ist die ekklesia an ihre Dienstfunktion gebunden, sie ist nicht »frei« im Sinne von »autonom«. Denn ihre Identität gewinnt Kirche weder durch eine für alle verbindliche Amtsstruktur noch durch ihre Gruppenstruktur, sondern durch das Bekenntnis zu Jesus Christus. An ihm sind alle Aktivitäten zu messen.

So existiert auch heute die Kirche soziologisch gesehen als institutionell geordnete Kirche, als Gruppe bzw. Summe von Gruppen und als Gemeinschaft von Einzelnen; aber keine dieser Gestaltungsformen kann das Monopol für sich beanspruchen, wahre Kirche zu sein. Eine jede unterliegt dem kritischen Anspruch des Evangeliums.

Gruppen, die nicht bereit sind, sich diesem Anspruch zu stellen, können deshalb nicht als kirchliche Gruppen angesehen werden.

In ihren verschiedenen unterschiedlichen Gestaltungsformen existiert die Kirche nach dem Neuen Testament als ein Kommunikationsgefüge (»Leib Christi«), zusammengehalten durch das Bekenntnis zu Jesus Christus als Haupt und Ziel (Eph. 4, 15 f.) und in wechselseitiger Dienstleistung verbunden durch »das Band der Liebe« (4, 16). Das Kriterium für das Kirche sein der Kirche ist also die Liebe, das Festhalten an der Gemeinschaft (koinonia), die sich in Offenheit füreinander und Dialogbereitschaft erweist.

Wenn »das Band der Liebe« durchtrennt oder infrage gestellt wird, ist christliche Solidarität an ihre Grenze gekommen. Sie ist dann bereits aufgekündigt.

3. Die Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ist ein unverzichtbarer Teil des kirchlichen Sendungsauftrages, der sich aus dem Bekenntnis zu dem dreieinigen Gott ergibt.

Die Fragen der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung gehören auf die Tagesordnung der Kirche. Weil Gott der Herr der ganzen Welt ist, sind die Fragen der Weltverantwortung nicht außerhalb des Geltungsbereichs des Wortes Gottes. »Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären …« (Zweite Barmer These).

Daher kann die Kirche sich den Fragen von Betroffenen nicht verschließen, wie sie von Gruppen und Einzelnen artikuliert werden. Sie erkennt darin den Hinweis auf anstehende gesellschaftliche Probleme, die der Lösung bedürfen. Sie nimmt die geäußerte Betroffenheit und Kritik zum Anlass, sie auf geeignete Weise gegenüber den Vertretern des Staates zur Sprache zu bringen. Sie differenziert dabei zwischen berechtigter Kritik, die auf die Verbesserung der gesellschaftlichen Situation im Lande zielt, und aggressiven politischen Akten, mit denen sie sich nicht solidarisieren kann. Kritik kann auch dann berechtigt sein, wenn sie von den Menschenrechten her legitim ist, die vorhandene Legalität dafür jedoch nicht ausreicht.

Folgende Probleme stehen zurzeit im Vordergrund:

  • das Recht auf freie Meinungsäußerung,

  • das Recht auf Begründung amtlicher Entscheidungen,

  • die Transparenz gesellschaftlicher Zusammenhänge,

  • eine offene Informations- und Medienpolitik,

  • die Entbürokratisierung des gesellschaftlichen Lebens,

  • die Handhabung des Eingabenrechts,

  • die volle Gleichberechtigung im Bildungswesen,

  • das Recht, sein Land zu verlassen und dahin zurückzukehren.

Wenn sich die Kirche zu diesen und anderen Fragen der Weltverantwortung äußert, muss der Bezug zum christlichen Bekenntnis deutlich erkennbar bleiben. Deshalb kann das Verhalten einzelner oder bestimmter Gruppen nicht in ihr Belieben gestellt sein.

4. Alle Aussagen zum Thema Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung müssen sich an dem Bekenntnis zu dem dreieinigen Gott messen lassen. Dann können sie auch von der Kirche mit Nachdruck und ohne Rücksicht auf die Folgen vertreten werden.

Das Zeugnis der Kirche zu Fragen der Gesellschaft bedeutet nicht notwendig die Übernahme des traditionellen Vokabulars oder tradierter Denkmodelle. Oft müssen neue Wege gesucht werden. Sachkundige Gesellschaftsanalysen sind nötig, um differenziert und kritisch Stellung nehmen zu können. Die Suche nach einer Sprache des Friedens ist selbst Teil christlichen Friedenshandelns. »Sprache des Friedens« heißt: die Position des jeweiligen gesellschaftlichen Partners mit einbeziehen, »sich in die Schuhe des anderen stellen«, Konflikte nicht scheuen, aber auf friedliche Weise lösen. Die »Sprache des Friedens« ist nicht feindselig, aber sie schließt die offene Auseinandersetzung mit ein.

Undeutlich und verwechselbar wird das christliche Zeugnis aber dann, wenn es »ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen« wird.

Das bedeutet: Weder die jeweils herrschenden weltanschaulich-politischen Überzeugungen des sozialistischen Staates noch die der jeweiligen Opposition oder Gegner-Kultur dürfen zum Maß für das öffentliche politische Zeugnis der Kirche gemacht werden. Die kritische Unterscheidung vom Evangelium her ist gegenüber allen politischen Kräften geboten.

Der diakonische Auftrag der Kirche beinhaltet das Eintreten für die Rechte politisch Andersdenkender oder gar Verfolgter wie den Einsatz für die umfassende Verwirklichung der Menschenrechte und die Achtung der Meinungsvielfalt.

Der diakonische Auftrag der Kirche deckt aber nicht das unkritische Eintreten für beliebige Äußerungen zu politischen Fragen ab. Die Gewährung von Asyl in kirchlichen Räumen schließt nicht das Recht zu Aktivitäten ein, die den Eindruck erwecken, als habe die Kirche politische Opposition zu treiben.

Von ihrer Bindung an das Bekenntnis her weiß sich die Kirche zu allen Menschen gesandt. Deshalb tritt sie für den Dialog mit Andersdenkenden ein. Sie sieht darin auch ein geeignetes Mittel politischer Auseinandersetzung. Die Kirche ist bemüht, den Dialog zwischen den Regierenden und den Regierten zu fördern. Sie dient auf ihre Weise dem grenzüberschreitenden Dialog zwischen den rivalisierenden Ideologien und Weltsystemen. Als Botschafterin der Versöhnung möchte sie dem »neuen Denken« Vorschub leisten und zu einer »Kultur des politischen Streits« beitragen.

Wenn jedoch politische Aktivitäten auf politische Konfrontation angelegt sind, kann die Kirche nicht zustimmen, weil dies weder dem Geist des Evangeliums noch der politischen Vernunft entspricht.

Grundsätzlich geht die Kirche davon aus, dass alle von ihr zu verantwortenden Aktivitäten auf dem Boden der Verfassung der DDR und im Rahmen der für alle geltenden Gesetze geschehen. Auch der zu leistende Rechtsbeistand für Bedrängte nimmt die gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch. Die Kirche kann für sich nicht einen rechtsfreien Raum beanspruchen. Aufkündigung der Loyalität gegenüber dem Staat und Widerstand gegen staatliche Maßnahmen sind nur dann erlaubt, wenn der Glaubensgehorsam es gebietet: »Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen« (Apg. 5, 29).

  1. Zum nächsten Dokument Treffen von Vertretern des ZDK mit Mitgliedern der BBK in Ostberlin

    [ohne Datum]
    Information Nr. 117/88 über eine Zusammenkunft leitender Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) der BRD mit leitenden katholischen Klerikern aus der DDR am 18. Februar 1988 in der Hauptstadt der DDR, Berlin

  2. Zum vorherigen Dokument Vorgesehene Aktionen von Antragstellern (Langfassung)

    3. März 1988
    Information Nr. 116a/88 über weitere beabsichtigte öffentlichkeitswirksame provokatorisch-demonstrative Aktivitäten von Übersiedlungsersuchenden [Langfassung]