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Synodaltagung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg

14. April 1988
Information Nr. 189/88 über die 4. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg vom 8. bis 12. April 1988 in Berlin

In der Zeit vom 8. bis 12. April 1988 fand in Berlin/Stephanusstiftung die 4. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg statt, an der 111 der 120 gewählten und berufenen Synodalen teilnahmen.1

Als ausländische ökumenische Gäste waren anwesend:

  • Oberkirchenrat Grünhaupt, Siegfried/Bielefeld (BRD) Evangelische Kirche in Westfalen

  • Kirchenpräsident Radatz, Werner/Westberlin Leiter der Kirchenkanzlei der EKU – Bereich BRD und Westberlin

  • Rechtsanwalt Klumb, Eckard/Westberlin Vizepräses der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Westberlin)

  • Pfarrer Dorda, Stanislaw/Bytom (VR Polen) Polnischer Ökumenischer Rat

  • Senior Klobasa, Ludvik/ČSSR Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder.

An der Synodaltagung nahmen 14 Korrespondenten westlicher Massenmedien teil:

[Name]

[Medienanstalt]

[Land]

Röder

Epd

BRD

Jennerjahn

Dpa

BRD

Dr. Richter

ARD

BRD

Dr. Brüssau

ZDF

BRD

Heber

ARD-Hörfunk

BRD

Hinze

Süddeutsche Zeitung

BRD

Dr. Kern

Rheinische Post

BRD

Krüger

Neue-Rhein-Ruhr-Zeitung

BRD

Rein

Süddeutscher Rundfunk

BRD

Pragal

STERN

BRD

Schwelz

AP

USA

Baab

AFP

Frankreich

Nesirky

REUTER

Großbritannien

Baum

Frankfurter Rundschau

BRD

Streng intern wurde bekannt, dass am 10. April 1988 der in die Hauptstadt der DDR eingereiste SFB-Korrespondent Horstmeier/Westberlin auf der Synodaltagung erschien und sich über den Verlauf der Synodaltagung informierte.

Neben dem Kulturreferenten der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR, Kolitzus, nahmen auch Mitarbeiter der Botschaften der USA und Großbritanniens in der DDR an der Synode teil.

(Hinweisen zufolge unternahmen sowohl Kolitzus als auch westliche Korrespondenten erneut massive Versuche einer aktiven persönlichen Einflussnahme auf einzelne Synodale.)

Weiteren internen Hinweisen zufolge hielt sich das Mitglied der Bundestagsfraktion der SPD, Jürgen Schmude, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland/BRD, am 12. April 1988 im Tagungsraum der Synode, Stephanusstiftung, auf und führte Gespräche mit Teilnehmern. (Bisher liegen zum Inhalt der Gespräche keine Erkenntnisse vor.)

Verlauf und Ergebnisse der 4. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg lassen erkennen, dass erneut die Erörterung gesellschaftspolitischer Fragen im Mittelpunkt stand.

Deutlich sichtbar wurde der fortschreitende innerkirchliche Differenzierungs- und Polarisierungsprozess besonders innerhalb der Kirchenleitung.

Das resultiert insbesondere aus dem relativ einheitlichen, geschlossenen Auftreten realistischer kirchlicher Amtsträger und profilierter Synodalen vornehmlich bei der Zurückweisung der vor allem im Bischofsbericht enthalten gewesenen politisch negativen Standpunkte und Haltungen. Ihre Bestrebungen, die von maßgeblichen kirchenleitenden Amtsträgern der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg eskalierte Konfrontation Staat – Kirche zu beenden und die Kirche wieder auf ihr ureigenstes Betätigungsfeld zurückzuführen, fanden Unterstützung bei weiteren Synodalen sowie beim Ältestenrat der Synode.

In diesem Sinne wirkten insbesondere Generalsuperintendent Bransch/Potsdam, Moderator Frielinghaus/Bergholz, Pfarrer Schultz-Ehrenburg/Gransee, Pfarrer Hallmann/Hohennauen sowie Prof. Fink/Berlin, Superintendent Kuhn/Fürstenwalde, Pfarrer Heilmann/Caputh und Synodale Zinnow/Berlin. (Vorliegenden Hinweisen zufolge beabsichtigen diese Personen, künftig enger zusammenzuarbeiten, sich abzustimmen und ihr Vorgehen zu koordinieren.)

An diesen Auseinandersetzungen beteiligten sich mit besonderer Intensität Generalsuperintendent Krusche/Berlin.

Bedingt durch diese Situation war Bischof Forck gezwungen, in seinem gesamten Auftreten und Verhalten während der Synode ständig zu taktieren bzw. zu lavieren. Obwohl er in seinem Bericht darauf verzichtete, solche Aussagen zu treffen, die auf eine weitere Zuspitzung der Konfrontation mit dem Staat hinauslaufen, übte er jedoch erneut unter Hinweis auf die angeblich zahlreichen Problemfelder zwischen Staat und Kirche scharfe Kritik am Staat und an der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR. Wiederholt unternahm er den Versuch, für die entstandenen Belastungen des Verhältnisses Staat – Kirche ausschließlich den Staat verantwortlich zu machen. Die in den zurückliegenden Monaten besonders in den Berliner Kirchen seitens reaktionärer kirchlicher und anderer feindlich-negativer Kräfte inszenierten staatsfeindlichen Handlungen wurden von ihm nicht verurteilt. Stattdessen orientierte er auch weiterhin auf die Unterstützung der sogenannten Basisgruppen durch die Kirche. Die vielfältigen Friedensinitiativen der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft bzw. die bevorstehende Ratifizierung des Vertrages über die Beseitigung der Mittelstreckenraketen durch die UdSSR und die USA wurden im Bericht nicht erwähnt.

Die von Bischof Forck vertretenen politisch negativen Positionen fanden insbesondere Unterstützung bei solchen hinlänglich bekannten kirchlichen Amtsträgern und Synodalen, wie Propst Furian/Zossen, Präses Becker/Berlin, Diplom-Physiker Fischbeck/Berlin, Pfarrer Hoffmann/Berlin, Pfarrer Freimark/Kyritz-Wusterhausen, Stadtjugendpfarrer Hülsemann/Berlin und Pfarrer Gabriel/Gransee. Obwohl durch das offensive Auftreten realistischer Personen im Verlauf der Synode der Handlungsraum dieser Kräfte eingeschränkt werden konnte, gelang es letzteren durch ihr zahlenmäßiges Übergewicht, eine Anzahl Anträge politisch negativen Inhalts einzubringen, die auch von der Synode beschlossen wurden.

Konsistorialpräsident Stolpe wirkte während des gesamten Zeitraumes der Synodaltagung vermittelnd und ausgleichend zwischen den verschiedenen Kräftegruppierungen. Er vermied es, sich auf der Synode mit politisch negativen Aussagen auseinanderzusetzen und die von realistischen Kräften offensiv vorgetragenen Positionen zu unterstützen.

Hervorzuheben ist, dass der maßgeblich von Stolpe initiierte Synodalbeschluss zur Übersiedlungsproblematik2 auf einer diesbezüglichen Stellungnahme der KKL (Klausurtagung vom 11. bis 13. März 1988 in Buckow) und einem im Vorfeld der Synode stattgefundenen Gespräch zwischen Vertretern der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD)/BRD, Bischof Kruse/Westberlin, basiert. Damit wurde eine deutliche Abgrenzung der Synode von den Aktivitäten Übersiedlungsersuchender zum Missbrauch der Kirche erreicht.

Streng internen Hinweisen zufolge habe Bischof Kruse an seine Gesprächspartner die Aufforderung gerichtet, verstärktes Engagement zur »Einschränkung der Ausbürgerungen« zu entwickeln.

Im Mittelpunkt der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg standen folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Bericht des Bischofs Dr. Forck/Berlin,

  • Diskussion zum Bericht des Bischofs und Antworten der Kirchenleitung zu den Anfragen zum Bericht,

  • Einbringung von Anträgen zu gesellschaftspolitischen Fragen,

  • Behandlung innerkirchlicher und theologischer Fragen (Bericht der Kirchenleitung, Bericht des Diakonischen Werkes, Haushalts- und Kollektenpläne, Eingabengesetz zum Berliner Stadtsynodalverband usw.).

In der Eröffnungsansprache zur Synodaltagung betonte Präses Becker, diese Tagung erwecke größeres öffentliches Interesse, bedingt durch die Ereignisse der vergangenen Monate, »die viele Menschen in Unruhe, Angst, in Euphorie, aber auch in Resignation versetzt haben«. Er bedauerte die im März 1988 erfolgte staatliche Ablehnung des Zugangs westlicher Korrespondenten zu den Synodaltagungen und erklärte, die kirchliche Position dazu bestände darin, »kein Medienvertreter wird ausgeladen, so wie wir auch keinen förmlich zu uns bitten«. Als Einschränkung für elektronische Medien gelte jedoch, dass Fernsehaufnahmen kirchlicherseits ausschließlich außerhalb der Tagung zugelassen würden. In diesem Zusammenhang erklärte Becker, er hoffe, dass

  • »es den Vertretern westlicher Redaktionen gelingt, ihr Interesse auch auf andere Gegenstände dieser Tagung zu richten, als auf solche, von denen sie meinen, sie wiesen die evangelische Kirche als Kritiker des Staates oder Opposition aus«,

  • »es den Vertretern von DDR-Redaktionen gelingt, ihr Interesse auch auf andere Inhalte dieser Tagung zu richten als auf solche, von denen sie meinen, sie wiesen die evangelische Kirche als in ungebrochener Harmonie mit der Staatsführung aus«,

  • »unseren evangelischen Kirchenzeitungen über diese Tagung volle, ungekürzte Berichterstattung ermöglicht wird«.

Entsprechend der Tagesordnung wurde danach der Bericht der Kirchenleitung, der vorher den Synodalen schriftlich übergeben worden war, behandelt. Ohne gesellschaftspolitische Bezüge herzustellen, wurden innerkirchliche Probleme – z. B. Pfarrerausbildung, Ökumene, Personal- und Finanzfragen – angesprochen und diskutiert.

Der 10-seitige Bischofsbericht, der allen Synodalen schriftlich vorlag, wurde durch Bischof Forck erstmals außerhalb des Tagungsobjektes der Synode in einer öffentlichen Plenumsveranstaltung in der Französischen Friedrichstadtkirche in Anwesenheit von ca. 450 bis 500 Personen vorgetragen.

Bischof Forck würdigte eingangs das Gespräch des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Erich Honecker, mit dem Vorstand der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) in der DDR am 6. März 1978 und wies auf den 10. Jahrestag dieses Gespräches hin. Er identifizierte sich in diesem Zusammenhang mit Passagen aus dem »Aufsatz« des Bischofs i. R. Dr. Werner Krusche: »6. März 1978–1988, ein Lernweg«3 und hob daraus u. a. hervor:

»Im Blick auf das, was sich Ende 1987 und Anfang 1988 vor allem in Berlin ereignet hat, habe das bei manchem die Frage aufkommen lassen, ob sich damit das Gespräch vom 6. März4 letztendlich als ein Schlag ins Wasser erwiesen habe. Man wird gegenfragen dürfen, wie alles wohl verlaufen wäre, wenn der Staat in all den Jahren die Kirche nicht als einen Partner kennengelernt hätte, der zwar nie gefügig, oft genug unbequem, aber auch nie unredlich war, der sich auch in angespannten Situationen an den Grundsatz der Offenheit und Durchschaubarkeit gehalten und die Situation nie aufgeheizt hat.«

Im Absatz des Bischofsberichtes »Besinnung auf die Nachfolge Christi« führte Bischof Forck u. a. aus: »Es ist also auch im Blick auf das, was bei uns geschehen ist und in Zukunft geschehen soll, Anlass zur Besinnung … Lassen Sie uns die Herausforderungen bedenken, die uns seit einigen Monaten beschäftigen.«

Bischof Forck ging des Weiteren auf die Tätigkeit der Initiative »Kirche von unten«5 ein, gab einen kurzen Überblick über die Entstehung und weitere Entwicklung dieser Gruppen in Berlin seit März 1987 und erklärte, die Kirchenleitung sei in den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der »Kirche von unten« zu keinen abschließenden Ergebnissen über die weitere Arbeit gekommen. Der Dialog mit der »Kirche von unten« solle demnächst wieder aufgenommen werden, wenn die Kirchenleitung selbst die offenen Fragen intensiv bedacht habe.

Eingehend auf die Bemühungen der Kirchenleitung für eine »offene Arbeit in Berlin« und die Arbeit mit den Gruppen hob Forck die besondere Verantwortung der kirchlichen Friedens-, Menschenrechts- und Umweltgruppen hervor. Bezogen auf die Tätigkeit der Menschenrechtsgruppen betonte er, sie »machen uns durch ihre Arbeit darauf aufmerksam, dass wir als Christen Mitverantwortung für die Gerechtigkeit und Rechtssicherheit aller Bürger tragen«. Dabei ginge es um das Recht derer, die übersehen und benachteiligt worden sind. Bezogen auf die Aktivitäten der kirchlichen Umweltgruppen hob er hervor, »sie erinnern uns daran, dass wir auch die Fragen unserer Welt und Gesellschaft in die Überlegungen und Aktionen der Kirche einbeziehen müssen … Darum sollten diese Anliegen der Gruppen auch unsere Anliegen sein«. Forck sprach sich in diesem Zusammenhang für die Fortsetzung der »Friedenswerkstätten« aus und gab bekannt, dass die nächste Veranstaltung für Mitte 1988 geplant sei.

Weiter ging Forck auf die »Ökumenische Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung« in Dresden ein, würdigte die Zusammenarbeit in diesem Gremium und hob die Gemeinsamkeiten, die auch in Staat und Gesellschaft Beachtung finden würden, hervor.

Forck gab eine Darstellung des »Verhaltens der Kirchenleitung zu den Ereignissen seit Ende November 1987«.

Er erklärte dabei u. a., dass die Kirche sich deshalb mit Fragen befasse, »die in erster Linie Staat und Gesellschaft angehen … und sie sich an die Seite von Menschen stellt, deren privates Interesse gar nicht die Kirche und ihr Auftrag ist, sondern Veränderungen in unserer Gesellschaft oder der ganz persönliche Wunsch auf Freigabe zur Übersiedlung in die Bundesrepublik«, weil »es immer Sache der Kirche gewesen ist, für Recht und Gerechtigkeit einzutreten«. Im Zusammenhang mit der Feststellung, dass in der Folge der Ereignisse zunehmend mehr Antragsteller an den Fürbittandachten teilgenommen haben, hob Forck hervor, dass der Staat mit harten Bestrafungen gegen diejenigen vorgehe, die ihren Antrag »durch ein geringes Auffälligwerden unterstreichen. In dem Zusammenhang wird als Straftat gewertet, was unter normalen Verhältnissen niemals strafbar war. Das bedeutet … auch einen unerträglichen Konflikt für unsere Gerichte, die doch Recht sprechen sollen und nicht einfach den Willen der Staatsführung zu erfüllen haben«.

Forck forderte des Weiteren die Übersiedlungsersuchenden auf, Geduld zu bewahren und betonte, dass alle Versuche, die Staatsmacht zu erpressen, nur das Gegenteil erreichen.

Bezug nehmend auf die Ereignisse am 6. März 19886 an der Sophienkirche in Berlin erklärte er, dass die Kirchenleitung gegen die »Aktion« der Polizei und des Staatssicherheitsdienstes (Ausweiskontrollen) Einspruch erhoben hat.

In der Diskussion zum Bischofsbericht setzte sich eine Reihe Synodalen, wie Moderator Frielinghaus/Bergholz, Pfarrer Heilmann/Caputh, Superintendent Kuhn/Fürstenwalde, Zinnow/Berlin, Prof. Dr. Fink/Berlin, Pfarrer Hallmann/Hohennauen, offensiv mit den politisch negativen Aussagen im Bericht auseinander. Auch Generalsuperintendent Krusche/Berlin widersprach bestimmten im Bericht enthaltenen Interpretationen.

Vom genannten Personenkreis wurde u. a. das Fehlen von Stellungnahmen der Kirchenleitung zum INF-Vertrag zwischen der UdSSR und den USA,7 zu Friedensinitiativen der DDR sowie zu den positiven Ergebnissen des »Kirchentages 1987« in Berlin kritisiert. Bemängelt wurde außerdem die unklare Position gegenüber den in den Kirchen agierenden Gruppen.

Ferner wurde die einseitige Schuldzuweisung gegenüber dem Staat hinsichtlich der Entwicklung seit November 1987 abgelehnt.

Als Maßstab kirchlichen Handelns wurde von Ihnen die Bindung der Kirche an das Evangelium bezeichnet. So betonte z. B. Pfarrer Heilmann, dass die von Landesbischof Dr. Leich erklärte »Stellvertreter-Rolle« der Kirche bei der Lösung gesellschaftlicher Fragen eine Verletzung der 5. Barmer These (Evangelische Bekenntnisschrift, 1934) darstelle.

Im Gegensatz dazu unterstützten die Synodalen, wie Pfarrer Freimark/Kyritz-Wusterhausen, Diplom-Physiker Fischbeck/Berlin, Präses Becker/Berlin und Stadtjugendpfarrer Hülsemann/Berlin, vollinhaltlich die politisch negativen Aussagen des Bischofsberichtes. Gleichzeitig bemängelten sie das Fehlen einer kritischen Auseinandersetzung zum sogenannten Problemfeld Volksbildung im Bericht von Bischof Forck und kritisierten Bischof Forck, dass er in komplizierten Situationen zur Geduld aufgerufen habe, wo »heilige Ungeduld« am Platze gewesen wäre.

Bezogen auf die Ausführungen Bischofs Forcks zur Beschwichtigung der Übersiedlungsersuchenden sprach sich der Synodale Karau/Ruppin dafür aus, dass Demonstrationen als Mittel zur Verleihung von Nachdruck angebrachter seien.

In Beantwortung der während der Diskussion aufgeworfenen Fragen und Probleme erklärte Propst Furian/Berlin u. a., dass in der Kirchenleitung niemand an Spannungen und an einer Verschlechterung des Verhältnisses Staat – Kirche in der DDR interessiert sei.

In der DDR gebe es jedoch eine Herrschaftsideologie, die man relativieren müsse. Diese Herrschaftsideologie sei Ursache, nicht die Wirkung. Die christliche und die sozialistische Ethik sei ein Bereich, wo es Gemeinsamkeiten, insbesondere bei den Fragen Frieden und Abrüstung, gebe. Wenn diese Gemeinsamkeiten ausgebaut würden, könnte die Herrschaftsideologie relativiert werden. Damit würde man Probleme einer Klärung näher bringen, deren Lösung dringend anzumahnen sei. Der staatliche Vorwurf, dass die Kirchenleitung durch ihr Verhalten Schärfe in die Auseinandersetzung gebracht habe, würde er – Furian – zurückweisen. Im Verhältnis zu den Gruppen, erklärte Furian weiter, sei zu beachten, dass durch diese Tabuthemen aber auch Unruhe, jedoch eine heilsame Unruhe, eingebracht werde und man sich deshalb nicht vor ihnen verschließen dürfe.

Furian dankte allen, die ihre Türen für Gruppen und Ratsuchende, besonders aus dem Kreis der Übersiedlungsersuchenden, geöffnet hätten. Wenn die Kirche sich der Antragsteller nicht annehme, verfehle sie ihren Auftrag. Die in jüngster Zeit gehaltenen Fürbitten seien keine Einmischung in staatliche Angelegenheiten, sondern ureigenste kirchliche Aufgabe.

Generalsuperintendent Esselbach/Eberswalde erklärte bezüglich der Diskussionen zu erweiterten Reisemöglichkeiten, die Kirche sei in diesen Fragen kein Partner für den Staat. Sie könne nur bitten bzw. begleiten. Seiner Auffassung nach würde eine gesetzliche Regelung ungünstiger ausfallen als die derzeitig gehandhabte Praxis.

Zahlreiche aufgeworfene Fragen beantwortete Konsistorialpräsident Stolpe/Berlin. Er führte u. a. aus, man müsse sich als Kirche zur »Auswanderungsproblematik« mit Ratschlägen zurückhalten, da die Gefahr bestehe, dass damit der Ost–West-Konflikt belebt werden könne. Dies lasse sich besonders mit dramatischen Meldungen »befördern«, und da die evangelische Kirche bisher eine offene Medienpolitik gehandhabt habe, sei sie »hier der einzige bereitwillige Nachrichtenlieferant«. Das sei verantwortlich zu bedenken. Stolpe erklärte weiter, die Kirche könne nicht Vermittler bei »Ausbürgerungen« sein, und es wäre auch nicht möglich, ihre Veranstaltungen zu »Ausbürgerungskundgebungen« umzufunktionieren.

Zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Gottesdienst in der Sophienkirche Berlin am 6. März 1988 legte Stolpe dar, dass sich einige Dutzend Antragsteller zum Gottesdienst in der Sophienkirche verabredet hätten. Die ihnen vorgeworfene Absicht einer Kirchenbesetzung sei jedoch nicht bestätigt worden.

Die zum gleichen Zeitpunkt stattgefundene Veranstaltung am Luxemburgplatz (Friedenskundgebung der Frauen) habe Befürchtungen und damit nachfolgend die staatlichen Maßnahmen hervorgerufen. So habe es umfassende Personenkontrollen und Zuführungen gegeben, wobei eine Person verletzt wurde. Zu diesen Vorgängen hätten Staat und Kirche unterschiedliche Haltungen. Zum Schluss seiner Ausführungen erklärte Stolpe, dass der Kurs des 6. März 1978 auch nach den jüngsten Ereignissen weitergeführt werde.

Bischof Forck/Berlin erläuterte zum Abschluss der Diskussion über den Bericht unter Bezugnahme auf den Vorwurf, dass die Kirche sich bei den jüngsten Ereignissen unrecht verhalten habe, die Kirche hätte die Pflicht, Hilfe zu geben, wenn sie darum gebeten werde. Er akzeptierte den Hinweis von Moderator Frielinghaus/Bergholz hinsichtlich des Fehlens von Aussagen zum Abkommen zwischen den USA und der UdSSR und nehme diesen Hinweis als Ergänzung des Berichtes auf.

Im weiteren Verlauf der Synode wurde eine Vielzahl von Anträgen mit gesellschaftspolitischen Inhalten eingebracht, darunter vier nachfolgend genannte Anträge des Synodalausschusses »Frieden/Gerechtigkeit/Umwelt«:

  • 1.

    Zwischenbericht über die Bearbeitung des Antrages »Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung« (Antrag des Gemeindekirchenrates der Bartholomäuskirche Berlin, 1987)

    In diesem Zwischenbericht wird u. a. die Existenz von dem Zusammenleben in der Gesellschaft behindernden Grenzen hervorgehoben, die den Grund für die »Erfahrung der Ab- bzw. Ausgrenzung von Information und Mitverantwortung« darstellen. In einem Diskussionsbeitrag zu diesem Zwischenbericht erklärte der Synodale Dr. Fischbeck/Berlin8 (Mitinitiator dieses Antrages), dass diese Eingabe seines Gemeindekirchenrates große Wirkungen auch auf der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR im September 1987 in Görlitz und auf der »Ökumenischen Versammlung« im Februar 1988 in Dresden hinterlassen habe. Es sei ein Gesprächsprozess eingeleitet worden, dessen Existenz allein bereits eine Öffnung in der Gesellschaft darstelle. Selbst Marxisten wie Stephan Hermlin begrüßten eine derartige kritische Distanz der Kirche zum Staat.

    Nach wie vor seien grundsätzliche politische Veränderungen in der Gesellschaft erforderlich, so wie sie u. a. in den von Landesbischof Dr. Leich/Eisenach am 3. März 1988 gegenüber dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, angesprochenen gesellschaftspolitischen Problemfeldern verdeutlicht worden wären.

  • 2.

    »Begrüßung« des politisch negativen Beschlusses der 3. Tagung der V. Synode des BEK in der DDR (September 1987 in Görlitz) »Bekennen in der Friedensfrage«.

    In der Vorlage des Ausschusses zum Antrag wird u. a. gefordert, »dass alle direkten und indirekten Vorbereitungen (zum Krieg) eingestellt werden und Militär in der Darstellung nicht mehr idealisiert wird«.

  • 3.

    Zustimmung zum Beschluss der 3. Tagung der V. Synode des BEK in der DDR zur Ausländerseelsorge

    In der Vorlage des Ausschusses wird die Kirchenleitung u. a. gebeten, in Gesprächen mit den zuständigen staatlichen Stellen darauf hinzuwirken, dass im Interesse der Einschränkung der in »zunehmendem Maße zu beobachtenden Abgrenzungen, Vorurteile und Feindseligkeiten« gegenüber Ausländern

    • die Bevölkerung vor Ort rechtzeitig über das Eintreffen ausländischer Mitbürger informiert wird,

    • die Christen unter den ausländischen Bürgern von vornherein die Möglichkeit haben, am Leben der Christengemeinden in der DDR teilzunehmen.

  • 4.

    Antrag zur Informationspolitik und Meinungsbildung

    Im Antrag heißt es u. a., dass »der im Jahre 1986 eingeleitete Prozess der kontrollierten Öffnung nach außen und die Möglichkeiten der öffentlichen kritischen Meinungsäußerungen im Inneren … unterstützt und dankbar zur Kenntnis genommen« worden seien. Dieser »eingeleitete Prozess der Öffnung und Durchsichtigkeit in vielen Bereichen unseres Lebens erscheint« durch »die Ereignisse Ende des Jahres 1987 und mit Beginn des Jahres 1988 gefährdet«. Dieser Gefährdung müsse mit »einer Informationspolitik auf allen Gebieten, die mit dem mündigen Bürger rechnet«, begegnet werden.

Des Weiteren wurde auf der Synode ein neuer Antrag des Gemeindekirchenrates der Bartholomäuskirche Berlin eingebracht, in dem die Kirchenleitung ersucht wird, einen Brief an die Kirchengemeinden zu richten, der Orientierungshilfen geben soll für den Umgang mit Menschen, die aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen werden wollen, und in dem die Ursachen für das »Ausreiseproblem« angesprochen werden.

Gleichzeitig wird darin gefordert, kirchlicherseits die Gespräche mit staatlichen Stellen fortzusetzen, um zu mehr Klarheit in den Fragen des Reise- und Ausbürgerungsrechts zu gelangen und »für das gesellschaftliche Problem des Ausbürgerungsstrebens in einer konstruktiven öffentlichen Diskussion Lösungen« zu suchen.

Prof. Dr. Fink brachte, unterstützt durch neun weitere Synodalen (Heilmann, Zinnow, Kuhn, Schultz-Ehrenburg, Frau Frielinghaus, Greulich, Fuchs, Dr. Schneider, Delf), einen Antrag zu aktuellen friedens- und abrüstungspolitischen Fragen ein. Darin erfolgt eine Würdigung des Vertragsabschlusses zwischen den USA und der UdSSR (INF-Vertrag) sowie des vorzeitigen Raketenabzuges aus der ČSSR und der DDR. Im Antrag heißt es u. a. weiter: »Mit Hoffnung auf weitere Schritte ermutigt die Synode alle, die auf sie hören, sich einzusetzen

  • für schnelle Ratifizierung des INF-Vertrages,

  • für dauernde und strikte Einhaltung des ABM-Vertrages,9

  • für chemiewaffenfreie Zonen,

  • für das Verbot aller chemischen Waffen,

  • gegen jede Form von Nachrüstung.«

Darüber hinaus wird im Antrag betont, »nicht das Augenmaß für die Größenordnungsdifferenz zwischen Globalproblemen und vielfältigen individuellen und regionalen Wünschen … zu verlieren«.

In einem der Synode vorgelegten Antrag der Evangelischen Studentengemeinde Berlin wird zu einem Protest gegen die »neuerlichen brutalen Maßnahmen, die die südafrikanische Regierung gegen Gegner der Apartheid durchführt«, aufgerufen. Die Synode möge die »Theologie und Praxis der die Apartheid legitimierenden Kirchen verurteilen«.

In den geschlossenen tagenden Ausschusssitzungen der Synode, insbesondere im Berichtsausschuss und im Ausschuss »Frieden/Gerechtigkeit/Umwelt« erfolgten kontroverse Auseinandersetzungen zu den aufgeworfenen gesellschaftspolitischen Fragen. So kam es z. B. im Ausschuss »Frieden/Gerechtigkeit/Umwelt« zu Auseinandersetzungen zwischen politisch realistischen Synodalen, wie z. B. Prof. Fink/Berlin, Pfarrer Hallmann/Hohennauen, Moderator Frielinghaus/Bergholz und den Synodalen Pfarrer Hoffmann/Malchow, Propst Furian/Zossen, Pfarrer Freimark/Kyritz-Wusterhausen, Pfarrer Delf/Berlin, Pfarrer Gabriel/Gransee, insbesondere zu den Beschlussvorlagen zur »Demokratisierung der Gesellschaft« und zur Problematik angeblicher Behinderungen kirchlicher Presse.

Im Berichtsausschuss bezog Konsistorialpräsident Kramer/Magdeburg (Gast der Synode) eindeutig Stellung gegen die bisherigen Aktivitäten der Berlin-Brandenburgischen Kirche und ihrer Kirchenleitung. Er erklärte dazu, sie müssten »in der Provinz unter dem leiden«, was »in Berlin passiert und beschlossen« werde.

Nachfolgende Dokumente mit gesellschaftspolitischen Aussagen wurden von der Synode beschlossen:

  • 1.

    Beschluss zu Frieden und Abrüstung

    Hier entsprach die Synode der Antragstellung des Synodalen Prof. Fink/Berlin. Der Beschluss würdigt den Vertrag zwischen den USA und der UdSSR (INF-Vertrag) sowie den vorzeitigen Raketenabzug aus der ČSSR und der DDR. Er enthält die Forderung, sich für weitere konkrete Abrüstungsschritte einzusetzen.

  • 2.

    Beschluss zur Verurteilung der Apartheid

    Der Beschluss enthält die Aufforderung nach Durchführung von Fürbitten für die Opfer der Apartheid am 17. April 1988 im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, nach Entsendung eines Protesttelegramms an die Herrschenden in Südafrika gegen die beabsichtigte Urteilsvollstreckung an den »Sechs von Sharpeville« sowie einen Aufruf an die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (Westberlin), gleiche Aktivitäten zu entwickeln.

  • 3.

    Beschluss zur Beurteilung des »Kirchentages 1987« in Berlin

    Im Beschluss wird die positive Beurteilung des Kirchentages 1987 in Berlin durch Kirchenleitung und Synode unterstrichen und als »Ermutigung zum bewussten und bekennenden Christsein in der sozialistischen Gesellschaft« bewertet. »Die Zusammenarbeit mit dem Staat zur Sicherung äußerer Bedingungen des Kirchentages bis hin zur Bereitstellung des Stadions durch die Entscheidung des Staatsratsvorsitzenden war konstruktiv und verlässlich« und ermutige daher, »in gleicher Weise auch zukünftige Aufgaben anzugehen«.

  • 4.

    Beschluss zur »Ausbürgerungsproblematik«.

    Unter Beibehaltung der Position, dass die »Seelsorge ein Angebot an alle Menschen ist, auch dann, wenn sie nicht der Kirche angehören … und die Ursachen ihrer Bedrängnis nicht von der Kirche gebilligt werden«, wird im Beschluss u. a. eindeutig festgestellt, dass »die Kirche keine Ausbürgerung vermitteln und keine besonderen Veranstaltungen für Ausbürgerungsentschlossene durchführen kann«.

    Die »Ausbürgerungsentschlossenen« sollen durch die Kirche immer wieder »mit unserer im Glauben begründeten Hoffnung« konfrontiert werden, »die uns zum Leben in diesem Land ermutigt«. Die Gemeinde sollte bedenken, »wie sie ihre Hoffnung auf gerechtere und menschenfreundlichere Verhältnisse zu erkennen gibt und Resignierte dafür gewinnt«.

    Die Kirchenleitung wird im Beschluss aufgefordert, »die Bemühungen bei den Staatsorganen fortzusetzen, Ungewissheiten und Ungerechtigkeiten in den Ausbürgerungsfragen auszuräumen«. Weiterhin wird im Beschluss gefordert, »dass nach einer Phase der Prüfung und Reintegrationsbemühungen verbindliche Entscheidungen ergehen«.

    Ferner wird die Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR gebeten, »die Evangelische Kirche in Deutschland dafür zu gewinnen, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um in der BRD die indirekte Mitverantwortung für die Ausbürgerungsproblematik zu bedenken«. Es wird festgestellt, dass die »staatsrechtlichen und ökonomischen Erleichterungen für DDR-Bürger als Abwerbemechanismus wirken …«.

  • 5.

    Beschluss zum Bischofsbericht

    Unterstrichen wird darin u. a., immer wieder die »Zuwendung zum Nächsten … als Mitte des Glaubens und Lebens ins Bewusstsein zu rücken und als Kirche mit ihren unterschiedlichen Gruppen noch intensiver und verbindlicher danach zu fragen, wie sie den Willen ihres Herrn erfüllt«.

    Ob die Kirche und ihre Gruppen auch hilfreich für die ganze Gesellschaft sein können, hänge davon ab, ob es gelänge, Vertrauensverhältnisse zu schaffen, die ein wahrhaftiges Gespräch ermöglichen.

  • 6.

    Beschluss zur Informationspolitik und Meinungsbildung

    In Übereinstimmung mit dem durch den Synodalausschuss »Frieden/Gerechtigkeit/Umwelt« in die Synode eingebrachten gleichlautenden Antrag wird »eine Dialog- und Informationspolitik auf allen Gebieten, die mit dem mündigen Bürger rechnet«, als Voraussetzung zur Förderung von Verständnis und Vertrauen in unserem Land und zur Verhinderung von Abgrenzungen angesehen.

  • 7.

    Beschluss zur kirchlichen Medienarbeit

    In diesem Beschluss werden mit »Bedauern und Unverständnis … die Behinderungen der Berichterstattung« in der kirchlichen Presse festgestellt. Die Kirchenleitung wird beauftragt, im Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR vorstellig zu werden, »um wieder eine unbehinderte, sachgemäße Berichterstattung zu ermöglichen«.

  • 8.

    Beschluss zu Wehrdienstfragen

    Er enthält Aussagen zur aktuellen Bedeutung der Gewissensentscheidung in Wehrdienstfragen.

    Benannt werden als Entscheidungsmöglichkeiten der Wehrdienst und der Bausoldatendienst. Als dritte Variante wird anstelle des bisherigen Begriffs Wehrdienstverweigerung die »nichtexistente Möglichkeit des Angebotes eines Dienstes in der Gesellschaft außerhalb jeder militärischen Bereiche« angeführt. Personen, die sich für letztere Variante entscheiden würden, benötigten kirchliche Begleitung.

Weitere Synodalbeschlüsse enthalten die Aufforderung an die Kirchenleitung, sich gegenüber dem Staat einzusetzen für

  • die Tätigkeit von Bausoldaten und Studenten in Alters- und Pflegeheimen,

  • den Beginn der Bauarbeiten des Pflegeheim-Ersatzbaus im »Luise-Henrietten-Stift«/Lehnin noch im laufenden 5-Jahr-Plan,

  • die Erhöhung der Entgelte für die Nutzung kircheneigenen Bodens,

  • die Schaffung erforderlicher Möglichkeiten geschützten Wohnens für behinderte bzw. frühzeitig invalidisierte Bürger.

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

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    15. April 1988
    Information Nr. 190/88 über ein von Pfarrer Eppelmann/Berlin initiiertes Treffen mit den Mitgliedern der Bundestagsfraktion der SPD, Jürgen Schmude und Horst Sielaff, am 11. April 1988 in der Hauptstadt der DDR, Berlin

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    13. April 1988
    Information Nr. 187/88 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 4. April 1988 bis 10. April 1988