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Reaktionen zur Wiedereinweihung Dom St.Nikolai, Greifswald

14. Juni 1989
Information Nr. 298/89 über erste Reaktionen kirchenleitender Personen zur Wiedereinweihung des Doms St. Nikolai zu Greifswald am 11. Juni 1989

Dem MfS wurden streng intern unterschiedliche Meinungsäußerungen kirchenleitender Personen zur Wiedereinweihung des Greifswalder Doms am 11. Juni 1989 bekannt.1

Mitglieder der Evangelischen Landeskirche Greifswald begrüßten übereinstimmend die Teilnahme des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Erich Honecker,2 an den Feierlichkeiten und hoben hervor, die an die Begegnung geknüpften Erwartungen seien erfüllt worden. Die gleiche Auffassung wurde auch vom Leiter des Sekretariates des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR, Oberkirchenrat Ziegler,3 vertreten.

In internen Gesprächen äußerten kirchenleitende Personen der Evangelischen Landeskirche Greifswald, Teilnahme und Auftreten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR hätten die Fortführung des Kurses vom 6. März 19784 bekräftigt.5

Die Zusage des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, dass Kontakte und Gespräche zwischen der Regierung der DDR und dem BEK weitergeführt werden sollen, seien hoch zu bewerten. In diesem Zusammenhang wurde dankbar vermerkt, dass der Leiter des Sekretariats des BEK, Oberkirchenrat Ziegler, zur Begegnung des Vorsitzenden des Staatsrates mit kirchenleitenden Personen im Rathaus Greifswald eingeladen worden war. Befriedigung wurde von diesem Kreis darüber geäußert, dass die Massenmedien der DDR zur Berichterstattung über die Domweihe weitgehend eingeschaltet waren und die Bevölkerung der DDR dieses Ereignis direkt verfolgen konnte.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Greifswald beabsichtige, die vorstehenden einschätzenden Aussagen in einem Schreiben zusammenzufassen und in der Landeskirche zu verbreiten. Außerdem solle dieses Schreiben dem Leiter des Sekretariats des BEK, Oberkirchenrat Ziegler, übergeben werden mit der Bitte, es als Information den Mitgliedern der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen (KKL) in der DDR noch vor der Sitzung der KKL am 30. Juni/1. Juli 1989 zu übersenden. In einem vertraulichen Gespräch habe OKR Ziegler die Zusage gegeben, sich dafür zu verwenden.

Auch von Bischof Rogge6 (Görlitz) wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Teilnahme des Vorsitzenden des Staatsrates an der Domweihe »in der gegenwärtigen komplizierten kirchenpolitischen Situation einen Symbolcharakter tragenden staatlichen Schritt zur Dokumentierung der Bereitschaft zur Fortführung des Kurses vom 6. März 1978« darstelle.7

Anderen Hinweisen zufolge äußerte die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses »Kirche und Gesellschaft« beim BEK8 während einer Klausurtagung Betroffenheit über die fehlende Abstimmung der Evangelischen Landeskirche Greifswald mit dem BEK hinsichtlich der Einladung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR durch Bischof Gienke9. Damit sei der vorhandene Konflikt zwischen Staat und Kirche verschleiert worden. Es solle in Erwägung gezogen werden, die KKL zu ersuchen, künftig Einfluss auf die Durchsetzung eines abgestimmten Handelns der Gliedkirchen bei bedeutsamen innerkirchlichen Anlässen zu nehmen.

Auch während der Sitzung der Leitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Thüringen am 12. Juni 1989 wurde der »Alleingang« von Bischof Gienke kritisiert. Dies habe zu Überschneidungen mit dem 23. Evangelischen Kirchentag in Westberlin und der Müntzer-Ehrung in Thüringen10 geführt. Bischof Leich11 habe in der Sitzung betont, bedingt durch diese Überschneidungen sei die Kirchenleitung gegen seine – Leichs – Teilnahme an der Domweihe gewesen.

Feierlichkeiten und Begegnungen in Greifswald, die in den Medien verfolgt worden waren, seien von den Mitgliedern der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Thüringen »günstig« aufgenommen worden; über die Teilnahme des Vorsitzenden des Staatsrates und über den guten Eindruck, den er hinterlassen habe, sei Freude geäußert worden. Einige Mitglieder würden jedoch befürchten, dass staatlicherseits zwischen den einzelnen Landeskirchen stark differenziert werde. Die Berichterstattung der Massenmedien der DDR habe den Eindruck hinterlassen, als gebe es mit der Landeskirche Greifswald keine Schwierigkeiten, und »lediglich die anderen sind die Bösen«. Der Festgottesdienst sei im Fernsehen als Akt der Anerkennung einer alten Kultur dargestellt worden, sodass der Eindruck entstanden wäre, das, was die Kirche in ihren Mauern macht, ist gut, was sie außerhalb macht, ist schlecht.12

Bei einzelnen kirchenleitenden Personen habe die Nichtteilnahme von Bischof Forck13 an der Begegnung des Vorsitzenden des Staatsrates mit ausgewählten kirchenleitenden Personen im Rathaus Greifswald Bedauern bzw. Verärgerung ausgelöst. So bedauerten u. a. der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes der Landeskirche Greifswald, Fuhrmann,14 und Oberkonsistorialrat Plath,15 beide Greifswald, die Nichteinladung von Bischof Forck durch staatliche Stellen, wobei Plath diese Entscheidung als politisch falsch darstellte.

Nach weiteren internen Hinweisen seien die Feierlichkeiten anlässlich der Domweihe in Greifswald durch leitende katholische Geistliche sehr aufmerksam verfolgt worden. Die Teilnahme des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR werde als Bestätigung dafür gesehen, dass die SED tatsächlich an dem bekannten Kurs des Zusammengehens mit den Kirchen festhalten wolle. Die ausführliche Berichterstattung in allen Massenmedien und die betont freundschaftliche Art der Kommentatoren sowie die konkreten Aussagen des Vorsitzenden des Staatsrates in Greifswald werden auch »als Antwort auf die Angriffe negativer Gruppen« in den letzten Wochen betrachtet.16

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

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    16. Juni 1989
    Information Nr. 299/89 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 5. Juni 1989 bis 11. Juni 1989

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    13. Juni 1989
    Information Nr. 297/89 über provokatorisch-demonstrative Aktivitäten nach dem sogenannten Montagsgebet in der Nikolaikirche Leipzig am 12. Juni 1989