Direkt zum Seiteninhalt springen

Pistolendiebstahl eines Mitarbeiters der KL Oranienburg

1. Juni 1971
Information Nr. 519/71 über den Diebstahl der Dienstpistole sowie 14 Schuss Munition des Sicherheitsbeauftragten der SED-Kreisleitung Oranienburg am 27. Mai 1971

Am 27.5.1971, in der Zeit zwischen 7.00 bis 11.00 Uhr, wurde dem Sicherheitsbeauftragten der SED-Kreisleitung Oranienburg, Gen. Krappe, Joachim,1 geboren [Tag, Monat] 1933, wohnhaft Friedenthal, Kreis Oranienburg, [Straße, Nr.], Hauptmann d. R., die sich seit dem 22.8.1967 in seinem Besitz befindliche Dienstpistole, Fabrikat »Walther«, Kaliber 7,65, Nr. 10097, mit 14 Schuss dazugehöriger Munition bei einem Einbruchdiebstahl in seine Wohnung entwendet.

Die Waffe befand sich in einer Unterschnalltasche, wobei ein Magazin in die Pistole eingeführt war, während das zweite Magazin sich in der Tasche befand.

Der Aufbewahrungsort der Dienstwaffe war zu diesem Zeitpunkt ein unverschlossener Wohnungszimmerschrank.

Letztmalig hat Gen. Krappe die Waffe am 27.5.1971, gegen 6.50 Uhr, an diesem Aufbewahrungsort gesehen.

Die durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben bisher Folgendes:

Am 27.5.1971, gegen 7.00 Uhr, hatten der Gen. Krappe sowie dessen Ehefrau [Vorname 1] und der [Alter] Sohn [Vorname 2] ihr Wohnhaus, das von ihnen allein bewohnt wird, gemeinsam verlassen.

Gegen 11.00 Uhr stellte der Sohn [Vorname 2], als dieser aus der Schule kam sowie dessen Schulfreund [Name 3, Vorname], [Alter], beim Betreten der elterlichen Wohnung fest, dass die Kellertür offen stand und im Wohnzimmer verschiedene Textilien auf dem Boden verstreut lagen.

In Gegenwart des Schulfreundes kontrollierte der Sohn [Vorname 2] daraufhin den Wohnzimmerschrank seiner Eltern, wo, wie ihm seit geraumer Zeit bekannt ist, sein Vater die Dienstwaffe nebst Munition aufbewahrte, und stellte fest, dass diese nicht vorhanden war.

Daraufhin informierte der Sohn [Vorname 2] sofort die bei der Kreissparkasse Oranienburg tätige Mutter, welche ihrerseits sofort ihren Ehemann in Kenntnis setzte.

Die geführten Untersuchungen ergaben weiter, dass es aufgrund einer seit längerer Zeit fehlenden Scheibe des Kellerfensters des Hauses des Gen. Krappe möglich ist, dieses Fenster zu öffnen und in das Innere des Hauses zu gelangen. Tatsächlich ist der Täter, wie aus gesicherten Spuren zu erkennen ist, auf diesem Wege in die Wohnung eingedrungen.

Insgesamt sind dem Gen. Krappe, außer der Dienstwaffe einschließlich Munition, drei Gedenkmünzen, ein elektrischer Rasierapparat, zwei Armbanduhren, ein Kursometer, drei Halsketten, eine Anstecknadel, zwei Siegelringe, ein Rechenschieber, eine Feldbinde zur Uniform sowie zehn Faserstifte entwendet worden.

Wie weiter festgestellt wurde, hat Gen. Krappe in der Vergangenheit des Öfteren die Dienstwaffe sowie die dazugehörige Munition teilweise unverschlossen und unbeaufsichtigt im Wohnzimmerschrank aufbewahrt, wobei sein [Alter] Sohn [Vorname 2] sowie dessen Schulfreund [Vorname Name 3] von diesem Aufbewahrungsort Kenntnis erhielten und auch bereits verschiedentlich mit der Waffe gespielt haben. Auch anderen Mitschülern, die in der Vergangenheit in der Wohnung verkehrten, hat der Sohn [Vorname 2] die Dienstwaffe gezeigt.

Gen. Krappe ist auf der Grundlage der bestehenden Sicherheitsbestimmungen ordnungsgemäß schriftlich über den Umgang und die Aufbewahrung von Waffen und Munition belehrt.

Am 22. 4.1971 erfolgte letztmalig vor einer Schießübung eine Waffenkontrolle, bei der sich Gen. Krappe noch im Besitz der Dienstwaffe und der dazugehörigen Munition befand.

Die Untersuchungen zur Aufklärung des Waffendiebstahls und der damit im Zusammenhang stehenden Motive, Umstände sowie begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.

  1. Zum nächsten Dokument Brand im Salonwagen des Stellv. polnischen Verkehrsministers

    3. Juni 1971
    Information Nr. 524/71 über einen Brand im Salonwagen des Stellvertretenden Ministers für Verkehrswesen der VR Polen auf dem Hauptbahnhof Leipzig am 28. Mai 1971

  2. Zum vorherigen Dokument Anschläge auf zwei Angehörige der sowjetischen Armee

    27. Mai 1971
    Information Nr. 511/71 über gewaltsame Anschläge auf zwei Angehörige der Sowjetarmee