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Gemeinsames Wort von KKL u. BBK zum Jubiläum des 2. Ökumenischen Konzils

3. Juni 1981
Information Nr. 281/81 über das »Gemeinsame Wort der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR und der Berliner Bischofskonferenz anlässlich des 1 600. Jahrestages des 2. ökumenischen Konzils zu Konstantinopel im Jahre 381«

Internen Hinweisen zufolge wird überwiegend am 14. Juni 1981 (Tag der Volkswahlen in der DDR)1 in den evangelischen und katholischen Kirchen der DDR ein »Gemeinsames Wort« verlesen, das jedoch keinen Bezug zu diesem gesellschaftlichen Höhepunkt, sondern rein theologischen Anlass hat.

Auf Anregung der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR sei durch die evangelische und die katholische Kirchenleitung festgelegt worden, aus Anlass des 1 600. Jahrestages des 2. Ökumenischen Konzils zu Konstantinopel im Jahre 3812 ein »Gemeinsames Wort«3 zu erarbeiten und den Gemeinden zuzustellen.

Dieses »Gemeinsame Wort« wurde inzwischen durch Beauftragte beider Kirchen fertiggestellt, durch die Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR sowie durch die Berliner Bischofskonferenz sanktioniert und soll in den nächsten Tagen allen Gemeinden übergeben werden.

Inhaltlich wird darin auf die Grundaussagen des 2. Ökumenischen Konzils eingegangen, d. h. auf die »Dreieinigkeit Gottes: Vater, Sohn und Heiliger Geist«, und es wird aus diesem Grunde, auch im Namen der altkatholischen und altlutherischen Kirche, die Bitte an die Gemeinden gerichtet, »… in allen Gottesdiensten am Dreifaltigkeitssonntag, dem 14. Juni 1981, im Gedenken an das für die ganze Christenheit bedeutsame Ereignis vor 1 600 Jahren das Glaubensbekenntnis … zu beten«.

(Der Dreifaltigkeitssonntag – jeweils der Sonntag nach Pfingsten – ist den Grundgedanken des 2. Ökumenischen Konzils von der »Dreieinigkeit Gottes« gewidmet.)

Die Kirchengemeinden werden durch die Kirchenleitungen darauf orientiert, das »Gemeinsame Wort« nach eigenem Ermessen am Sonntag vor Pfingsten, Pfingsten oder am Sonntag nach Pfingsten in den Gottesdiensten zu verlesen und das Gebet in den Gottesdiensten am 14. Juni 1981 nach dem Anliegen des »Gemeinsamen Wortes« auszurichten.

Der Text des »Gemeinsamen Wortes« ist theologisch gehalten, und lediglich in einem Satz gibt es einen gesellschaftspolitischen Bezugspunkt. Ausgehend von der »Dreieinigkeit Gottes« wird darauf verwiesen, dass die Aussagen der Atheisten, es gebe keinen Gott, nicht nur mit der Lehre vom Dasein Gottes »… sondern mit einem Leben aus dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist …« zu beantworten sind. Dieser Passus wurde auf Vorschlag der evangelischen Seite aufgenommen.

(Der Wortlaut des »Gemeinsamen Wortes« wird als Anlage beigefügt.)

Die Information ist nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

Anlage zur Information Nr. 281/81

Gemeinsames Wort der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR und der Berliner Bischofskonferenz anlässlich des 1 600. Jahrestages des 2. Ökumenischen Konzils zu Konstantinopel im Jahre 381

Das Gebet um die Einheit der Christen, das in diesem Jahr unter dem Leitwort steht: »Ein Geist – viele Gaben«, lenkt unsere Aufmerksamkeit auf ein Ereignis, das für alle Christen von besonderer Bedeutung ist.

Vor 1 600 Jahren, im Frühling und Sommer 381, tagte in Konstantinopel das 2. Ökumenische Konzil. Es erklärte feierlich, dass der Glaube an die wahre Gottheit Jesu Christi auch das Bekenntnis zur Gottheit des Heiligen Geistes einschließt.

So bekennen wir den wahren und lebendigen Gott, indem wir ihn als den Vater, den Sohn Jesus Christus und den Heiligen Geist verehren. Ohne die Führung des Heiligen Geistes finden wir nicht zu Christus, ohne Christus kommen wir nicht zum Vater, der uns das ewige Leben verleiht: »Das ist das ewige Leben: dich, den einzigen wahren Gott, zu erkennen und Jesus Christus, den du gesandt hast« (Joh 17,3).

Das Bekenntnis zu Gott, dem Dreieinigen, der das Leben der Kirche und des Einzelnen durchdringt, ist uns auch im Gespräch mit dem Judentum, dem Islam und den anderen Weltreligionen aufgegeben. Es erinnert uns bei der Begegnung mit dem Atheismus daran, dass wir die Aussage: Es gibt keinen Gott! nicht nur mit der Lehre vom Dasein Gottes beantworten, sondern mit einem Leben aus dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist.

Gemeinsam mit der altkatholischen und altlutherischen Kirche richten wir daher die Bitte an alle Gemeinden in unseren Kirchen, in allen Gottesdiensten am Dreifaltigkeitssonntag, dem 14. Juni 1981, im Gedenken an das für die ganze Christenheit bedeutsame Ereignis vor 1 600 Jahren das Glaubensbekenntnis in der Form zu beten, die als Ergebnis des Konzils zu Konstantinopel in die kirchliche Tradition eingegangen ist. Seit den Tagen der alten Kirche ist es das zentrale gottesdienstliche Bekenntnis der gesamten Christenheit.

Indem wir dieses Glaubensbekenntnis beten, öffnen wir uns der gemeinsamen Überlieferung der Kirche in der Hoffnung, dass Gott der Vater durch seinen Sohn im Heiligen Geist uns der vollen Einheit seiner Kirche entgegenführt.

  1. Zum nächsten Dokument Lohnforderungen in der Volkswerft Stralsund, Funkwerk Erfurt und Carl Zeiss

    3. Juni 1981
    Information Nr. 282/81 über unberechtigte Lohnforderungen von Werktätigen des VEB Volkswerft Stralsund, [Bezirk] Rostock, eine im Zusammenhang mit lohnpolitischen Maßnahmen im VEB Funkwerk Erfurt eingetretene Arbeitsunterbrechung sowie eine kurzzeitige Arbeitsverweigerung durch Kraftfahrer des VEB Carl Zeiss Jena

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    1. Juni 1981
    Erste Hinweise zur Reaktion der Bevölkerung der DDR in Vorbereitung auf die Wahlen zur Volkskammer, zur Stadtverordnetenversammlung der Hauptstadt der DDR und zu den Bezirkstagen am 14. Juni 1981 [Bericht O/99a]