Losungen gegen die Volkskammerwahlen in Oelsnitz
25. Mai 1981
Information Nr. 269/81 über die Aufklärung eines Vorkommnisses der staatsfeindlichen Hetze in Oelsnitz/Vogtland, Bezirk Karl-Marx-Stadt
Das MfS leitete am 23. Mai 1981 gegen den [Name, Vorname] (46), wohnhaft: Oelsnitz/Vogtland, [Straße, Nr.], verheiratet, beschäftigt als Betriebshandwerker im HO-Kreisbetrieb Oelsnitz/Vogtl., vorbestraft wegen Staatsverleumdung (1969), Mitglied des FDGB, SED von 1957 bis 1969, zweifache Rückkehr aus der BRD, wegen staatsfeindlicher Hetze ein Ermittlungsverfahren mit Haft ein.1
[Name] hat in den späten Abendstunden des 15. Mai 1981 unter Verwendung weißer Latexfarbe im Stadtgebiet von Oelsnitz/Vogtland an öffentlichkeitswirksamen Stellen, u. a. an Häuserwänden, Haustüren, auf Fußwegen und anderen Stellen, in insgesamt 21 Fällen als Alleintäter handelnd Hetzlosungen geschmiert (Buchstabenhöhe z. T. bis 50 cm), die sich gegen die SED bzw. die Volkswahlen am 14. Juni 1981 richteten. Die Hetzlosungen beinhalteten, u. a. »SED – nein«, »Wahlen – nein«.
Darüber hinaus überstrich er einen Agitationskasten der SED-Kreisleitung.
Der Täter, der nach eigenen Angaben bereits seit 1980 ein derartiges Vorhaben plante, um damit gleichzeitig andere Personen zu ähnlichen Aktionen zu inspirieren, handelte – unter Alkoholeinfluss stehend – aufgrund seiner feindlichen Grundeinstellung gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, die sich insbesondere seit 1969 bei ihm im verstärkten Maße entwickelt hatte. ([Name] hatte im Jahre 1969 einen im Dienst befindlichen Angehörigen der DVP öffentlich beschimpft und diskriminiert, war daraufhin aus der SED ausgeschlossen und vom Kreisgericht Oelsnitz/Vogtland gemäß § 220 StGB – Staatsverleumdung – zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden.)2
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.