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Großbrand im Faserplattenwerk Gröningen

23. August 1961
Einzel-Information Nr. 476/61 über den Großbrand im VEB (K) Gröningen, Kreis Oschersleben

Am 23.8.1961, gegen 1.10 Uhr wurde während eines Kontrollganges des Pförtners ein Brand im Obergeschoss des Faserplattenwerkes Gröningen festgestellt.

Im Obergeschoss des Betriebes befand sich ein Betriebsteil des VEB Möbelfabrik Halberstadt.

Durch starken Wind und Pappdach wurde die Ausdehnung des Brandes begünstigt. Der Brand vernichtete das Obergeschoss völlig und das Erdgeschoss teilweise. Die Weiterführung der Produktion in beiden Betriebsteilen ist nicht mehr möglich.

Nach vorläufigen Schätzungen beträgt die Höhe des Gesamtschadens ca. 1 Mio. DM. Dieser Schätzung liegt der Einheitswert des Objektes zugrunde, sodass o. g. Schadenssumme nur mit Vorbehalt zu betrachten ist.

Nach vorhandener Übersicht sind folgende Fertigerzeugnisse bzw. Halbfertigfabrikate durch den Brand vernichtet worden:

  • 100 Schlafzimmerschränke,

  • 150 Nachtschränke,

  • Montageteile für ca. 100 Schlafzimmerschränke.

Von der Feuerwehr wurde dieses Objekt bereits als operativer Schwerpunkt und Gefahrenquelle von Bränden bezeichnet. Es handelt sich um einen stark veralteten Betrieb, in welchem 1959 und 1960 jeweils ein Brand mittlerer Größe auftrat.

Während der Löscharbeiten zogen sich zwei Beschäftigte des Faserplattenwerkes mittlere Verletzungen durch Verbrennungen und Stromschlag zu.

An der Aufklärung der Brandursachen wird gegenwärtig noch gearbeitet, wobei sich zur Unterstützung eine Arbeitsgruppe des MfS im Einsatz befindet.

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    24. August 1961
    Bericht Nr. 477/61 über die Situation aufgrund der Schutzmaßnahmen der DDR

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    22. August 1961
    Bericht Nr. 475/61 über die Situation aufgrund der Schutzmaßnahmen der DDR