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Flucht zweier Familien mit Unterstützung eines westdeutschen Zollboots

6. April 1963
Einzelinformation Nr. 229/63 über einen schweren Grenzdurchbruch im Raum Tripkau/Wehningen, [Kreis] Hagenow, [Bezirk] Schwerin, am 3. April 1963 mit Unterstützung des westzonalen Zollbootes »Berlin«

Am 3.4.1963, gegen 8.30 Uhr, wurden der [Name 1, Vorname 1], geb. [Tag, Monat] 1917, wohnhaft Wehningen, [Kreis] Hagenow, Wirtschaftsleiter und Agronom der LPG Typ I Wehningen, [Kreis] Hagenow, mit seiner Ehefrau [Vorname 2], seinen drei Kindern und seiner Schwiegermutter [Vorname Name 2] sowie der [Name 3, Vorname 3], geb. [Tag, Monat] 1921, wohnhaft Neu-Lüblow, [Kreis] Ludwigslust, mit seiner Ehefrau [Vorname 4] und seinen beiden Kindern im Raum Tripkau, Wehningen, [Kreis] Hagenow, [Bezirk] Schwerin, über die Elbe nach Westdeutschland flüchtig. Beide Familien sind miteinander verwandt.

Die bisherigen Untersuchungen des schweren Grenzdurchbruchs ergaben Folgendes:

Bereits am 2.4.1963, gegen 18.00 Uhr, suchte [Name 1] seinen Cousin [Name 3] in Neu-Lüblow, [Kreis] Ludwigslust, auf.

Gegen 21.00 Uhr verließ der Wagen des [Name 1] (Wartburg) gemeinsam mit dem Wagen des [Name 3] (Trabant) Neu-Lüblow in Richtung Wehningen.

Beide Wagen passierten keinen Kontrollpunkt. [Name 1] muss daher die Familie [Name 3] ohne Passierschein auf Waldwegen und unter Ausnutzung der Dunkelheit in das 500-m-Sperrgebiet eingeschleust haben.

Am 3.4.1963, kurz nach 7.00 Uhr, fuhr [Name 1] mit seinem Fahrrad am Elbteich entlang, offensichtlich um festzustellen, ob der in der Nähe befindliche Hochposten noch besetzt ist. (Dieser Posten ist nur zeitweise besetzt. Er wurde am 3.4.1963 gegen 5.30 Uhr abgezogen und zur Spurensuche eingesetzt.)

Gegen 8.30 Uhr wurde von Bewohnern des Ortes beobachtet, dass [Name 1] mit seinem Pkw Wartburg und einem angekoppelten gummibereiften Ackerwagen, der mit einer Plane überdeckt war, durch den Ort in Richtung Elbe fuhr. Ihm folgte ein Pkw Trabant, der im Ort nicht bekannt war.

Unmittelbar vor der Elbe, die in diesem Abschnitt die Grenze bildet, entstiegen zwei männliche Personen den Pkw, wickelten den Sicherungsdraht vom Schlagbaum ab und öffneten den Schlagbaum. Anschließend fuhren die Fahrzeuge zur Elbe, wo beide Familien mit dem zum Überqueren des Flusses hergerichteten Ackerwagen die Wassergrenze durchbrachen.

Wie weiter festgestellt wurde, setzte sich das westzonale1 Zollboot »Berlin« in der Fahrrinne – die unmittelbar als Grenze gilt – hinter den schwimmenden Ackerwagen und drückte ihn an das westzonale Ufer, um ein Abtreiben durch die Strömung zu verhindern.

Nach Angaben von Bewohnern des Ortes Wehningen wurden die Flüchtigen gegen 9.30 Uhr durch einen am westzonalen Ufer bereitstehenden VW-Bus aufgenommen und in das westliche Hinterland gefahren.

Beim Eintreffen der Grenzpolizei am Durchbruchsort gegen 9.40 Uhr stand der Wartburg mit der Rückseite in der Elbe, während der Trabant sich auf dem Festland befand. Weiter wurden ein Schlauchboot und mehrere Luftmatratzen vorgefunden, die die Flüchtigen auf dem Wege verloren hatten.

Obwohl auf dem Grundstück des [Name 1] sämtliche Möbel und das Vieh vorhanden waren, weisen alle anderen Umstände auf eine sorgfältige Vorbereitung des Grenzdurchbruches hin.

Der schwere Grenzdurchbruch wurde durch folgende Umstände begünstigt:

[Name 1] ist seit seiner Geburt in Wehningen wohnhaft und deshalb mit den örtlichen Verhältnissen sehr gut vertraut.

Er besaß im 500-m-Sperrgebiet ein äußerst modern eingerichtetes Bauerngrundstück, von dem aus er das Grenzgebiet mehrere Kilometer weit beobachten konnte.

Die hauptsächlichsten Mängel bestehen jedoch in der Grenzsicherung.

Die Grenzkompanie hat einen Abschnitt von 14,5 km zu sichern und setzt in der Regel am Tage drei und in der Nacht fünf bis sechs Grenzposten ein. Der Durchbruchsabschnitt wurde tagsüber nicht und in der Nacht nur zeitweilig besetzt.

In der Nacht vom 2. zum 3.4.1963 führte der in diesem Abschnitt eingesetzte Grenzposten von 5.30 Uhr bis 6.30 Uhr nochmals eine Uferkontrolle durch und beendete anschließend seinen Dienst. Auch die im Abschnitt eingebauten Signalgeräte wurden tagsüber – um nicht erkannt zu werden – abgebaut.

Da auch der in diesem Gebiet zeitweilig stationierte Hochposten nicht besetzt war, war der gesamte Grenzabschnitt zurzeit des Durchbruchs völlig ungesichert.

Die Nachbarposten befanden sich jeweils 2 und 4 km vom Durchbruchsort entfernt.

Die Grenzkompanie wurde erst vom Parteisekretär des Ortes mit dem Motorrad aufgesucht und über den Grenzdurchbruch informiert. Eine sofortige telefonische Verständigung war nicht zu erreichen, weil das Telefon der Grenzkompanie nicht besetzt war.

Ein weiterer Mangel besteht im zu starren System der Grenzsicherung und der ungenügenden Verbindung der Grenzkompanien zur Bevölkerung in den Grenzgebieten.

Die Einfahrt in das Sperrgebiet wird unter anderem dadurch erleichtert, dass der VP-Kontrollpunkt am Beginn der 5-km-Sperrzone bei Woosmer, [Kreis] Ludwigslust, nur zeitweilig besetzt ist.

[Name 1] galt als erfahrener Fachmann, der an der Technisierung der LPG entscheidend beteiligt war. Vor seinem Eintritt in die LPG war er einer der finanzstärksten Einzelbauern des Ortes. Aufgrund seiner guten Arbeitsorganisation und seiner nach außen hin fortschrittlichen Einstellung wurde er von der Partei angesprochen, um ihn als Kandidat zu gewinnen.

Als mögliche Ursache des Grenzdurchbruchs wurde festgestellt, dass die Schwiegermutter des [Name 1], [Vorname Name 2], in [Ort]/Westzone vor Kurzem einen größeren Hof geerbt hat.

Der Zeitpunkt der Flucht kann auch damit in Zusammenhang gebracht werden, dass in nächster Zeit eine verstärkte pioniertechnische Sicherung in diesem Grenzabschnitt vorgesehen ist und zu diesem Zweck bereits größere Mengen Stacheldraht beim Grenzkommando gelagert werden.

Die Untersuchungen und Überprüfungen in Wehningen sowie im Grenzkommando ergaben keine Hinweise auf Beihilfe oder Mitwissenschaft.

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    6. April 1963
    Einzelinformation Nr. 235/63 über das Verhalten des Vertreters der Dänischen Staatsbahnen [Vorname Name]

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    3. April 1963
    Einzelinformation Nr. 223/63 über die Festnahme von Jugendlichen wegen Untergrundtätigkeit in Luckenwalde, Bezirk Potsdam