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Verhinderter Fluchtversuch am Grenzübergang Marienborn mit Pkw

18. Februar 1963
Einzelinformation Nr. 102/63 über einen versuchten gewaltsamen Grenzdurchbruch am 16. Februar 1963

Am 16.2.1963, gegen 4.50 Uhr, versuchten [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1939 in Bentwisch, wohnhaft Wittenberge, [Straße, Nr.], Beruf: Schlosser, ehemaliger Rückkehrer, war im Besitz eines westdeutschen Personalausweises, [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1938, wohnhaft Wittenberge, [Straße, Nr.], Beruf: Schlosser, ehemaliger Rückkehrer, war im Besitz einer PM 12 D1 und [Name 3, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1938 in Klodnitz, wohnhaft Wittenberge, [Straße], Beruf: Maurer, mit einem Pkw vom Typ DKW 1000, der dem [Name 2] gehörte, gewaltsam den Grenzkontrollpunkt Marienborn – Autobahn zu durchbrechen.

Um die Grenzsicherungskräfte zu täuschen, hatten die Grenzverletzer den Pkw mit dem gefälschten westdeutschen Kennzeichen [Nr.] versehen und fuhren ordnungsgemäß bis vor den ersten Schlagbaum am Posten VI. Dann durchbrachen sie mit erhöhter Geschwindigkeit den ersten Schlagbaum. Daraufhin gab der Posten VI 13 Schuss aus MPi K2 auf den zum Schlagbaum II weiterfahrenden Pkw ab und löste die Alarmanlage aus. Außerdem schoss die in ca. 100 m Entfernung befindliche Streife der Sicherungskompanie 20 Schuss aus MPi K auf den Pkw ab, während vom Posten IV vor dem 2. Schlagbaum die Reifentöter-Anlage eingesetzt wurde. Nachdem der Pkw die Reifentöteranlage und auch den 2. Schlagbaum mit erhöhter Geschwindigkeit durchfahren hatte und dabei auch vom Fahndungsoffizier beschossen wurde, geriet er ins Schleudern, prallte an der Rampe gegen einen abgestellten Lkw und kam ca. 10 m hinter dem 2. Schlagbaum zum Stehen.

Durch die Wirkung der Schüsse, der Reifentöteranlage und des Aufpralls war der Wagen frontal zertrümmert worden und in Brand geraten. Alle Reifen waren zerfetzt.

[Name 2] und [Name 1] wurden durch Streifschuss leicht an der Hand und am Bein verletzt. [Name 2] erlitt ferner eine leichte Gehirnerschütterung. Ein Angehöriger der Sicherungskräfte wurde aus noch nicht geklärter Ursache leicht an der Hand verletzt. Dem Fahndungsoffizier wurde durch ein Geschoss (vermutlich ein Querschläger) die Mütze durchschlagen.

Wie die bisherigen Vernehmungen ergaben, hatten die Festgenommenen, besonders [Name 2] und [Name 1], seit dem 10.2.1963 über den geplanten Grenzdurchbruch beraten. Sie entschieden sich für den KPP Marienborn als Durchbruchstelle, weil [Name 2] diesen von früher her kannte. Der Pkw, der in Westdeutschland gekauft und noch nicht völlig bezahlt war, sollte unbedingt mit nach Westdeutschland genommen werden.

Am 16.2.1963, um 23.00 Uhr, trafen sich die drei Festgenommenen und polsterten den Pkw mit Decken aus, die als Kugelfang dienen sollten. Gegen 1.00 Uhr fuhren sie von Wittenberge in Richtung Marienborn ab. Circa 13 km vor dem KPP Marienborn brachten sie das bereits erwähnte falsche polizeiliche Kennzeichen am Pkw an.

Als Motiv für ihr Verbrechen gaben sie an, mit den Arbeitsbedingungen und den Verhältnissen in der DDR überhaupt nicht einverstanden zu sein.

Weitere Untersuchungen werden geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Fahnenflucht eines Oberleutnants einer Grenzkompanie in den Westen

    19. Februar 1963
    Einzelinformation Nr. 103/63 über die Fahnenflucht des Oberleutnant der NVA, Kommando Grenze, [Vorname Name 1] am 17. Februar 1963 von der Kompanie Hanum

  2. Zum vorherigen Dokument Verlauf der Synoden der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg

    16. Februar 1963
    Einzelinformation Nr. 89/63 über den Verlauf der Synoden der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg vom 3. bis 8. Februar 1963 im demokratischen Berlin und vom 3. bis 5. Februar 1963 in Westberlin