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Zuführung von zwei amerikanischen Diplomaten zur Volkspolizei

9. März 1963
Einzelinformation Nr. 171/63 über die Zuführung von zwei amerikanischen Staatsbürgern zu einer VP-Dienststelle

Am 6.2.1963 wurde vom MfS der Agent des Bundesnachrichtendienstes (BND) Pipiorke, Hans, geb. [Tag, Monat] 1915, festgenommen. P. hatte im Auftrage des BND u. a. im demokratischen Berlin1 zur Nachrichtenübermittlung für den BND einen Toten Briefkasten (TBK) angelegt.2 Dieser TBK wurde vom MfS unter operative Kontrolle genommen.

Am 7.3.1963, gegen 11.15 Uhr, wurde festgestellt, dass sich zwei männliche Personen in unmittelbarer Nähe des TBK aufhielten und eine dieser Personen etwas in den TBK einlegte. Die beiden Personen wurden deshalb gestellt. Da sie sich nicht legitimierten, wurden sie aufgefordert, mit zur nächsten VP-Dienststelle zu kommen. Weil sie auch dieser Aufforderung nicht nachkamen, wurden sie ohne Gewaltanwendung zum Pkw geleitet und auf eine VP-Dienststelle gebracht.

Aber auch dort verweigerten sie jegliche Legitimation und Auskunft und forderten, amerikanischen oder sowjetischen Behörden übergeben zu werden oder Vertreter dieser Behörden hinzuzuziehen, angeblich, weil sie Diplomaten seien. Daraufhin wurden die für diesen Vorgang (BND-Agent Pipiorke) zuständigen operativen Mitarbeiter des MfS verständigt, die unter Hinzuziehung eines Dolmetschers die weiteren Untersuchungen führten.

Den beiden Personen wurde erklärt, dass sie sich in der Hauptstadt der DDR befinden und die Behörden der DDR berechtigt sind, kriminelle Handlungen aufzuklären.

Um ihnen nicht die wahren Gründe ihrer Personenfeststellung bekanntzugeben, wurde ihnen mitgeteilt, dass zwei Ausländer, auf die ihre Personenbeschreibung zutrifft, widernatürliche Beziehungen zu männlichen Jugendlichen im demokratischen Berlin haben. Sie stünden somit im Verdacht einer kriminellen Handlung und eine Zuführung ist gerechtfertigt.

Ferner wurden beide darauf aufmerksam gemacht, falls sie diese widernatürlichen Beziehungen unterhielten, diese Beziehungen abzubrechen, weil die Behörden der DDR sonst gezwungen sind, andere Maßnahmen zu ergreifen.

Nach dieser Erklärung berieten sich die beiden, erklärten, dass wegen krimineller Vergehen auch eine Überprüfung von Diplomaten gerechtfertigt sei und zeigten ihre Pässe vor.

Erst zu diesem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass es sich um die amerikanischen Diplomaten [Name 1, Vorname 1 Vorname 2], geb. [Tag, Monat] 1935 in Pennsylvania/USA, Pass Nr.: [Nr.], ausgestellt am 31.10.1961, unterschrieben von Dean Rusk,3 und [Name 2, Vorname 1 Vorname 2], geb. [Tag, Monat] 1934 in New Jersey, Pass Nr.: [Nr.], ausgestellt am 16.9.1962, unterschrieben von Dean Rusk (Sichtvermerk der US-Mission in Westberlin vom 12.10.1962) [handelte]. In der Zwischenzeit wurde der TBK überprüft und festgestellt, dass es sich bei dem von [Name 1] eingeworfenen Gegenstand um eine Westberliner U-Bahn-Fahrkarte handelt, die am 7.3.1963 um 10.30 Uhr in der Kochstraße in Westberlin gelöst wurde.

Die sofortige Überprüfung, ob diese Karte getarnte Nachrichten enthielt, verlief negativ. Unabhängig davon kann die Fahrkarte aber trotzdem eine nachrichtendienstliche Aufgabe erfüllen. Andererseits kann sie aber auch aufgrund der Lage des TBK unmittelbar an einer Straße zufällig von [Name 1] hineingeworfen worden sein.

Die Vernehmung des festgenommenen BND-Agenten Pipiorke erbrachte bisher noch keine Beweise dafür, dass ihm diese Personen bekannt sind. Unabhängig davon wurde aber vor Bekanntsein der ersten Vernehmungsergebnisse des P. festgelegt, die Überprüfung zu beenden.

Auf ihren eigenen Wunsch wurden die amerikanischen Diplomaten mit dem Pkw zum Bahnhof Friedrichstraße gebracht und dort gegen 14.30 Uhr abgesetzt. Von dort aus fuhren sie nach Westberlin zurück.

Bei ihrer Verabschiedung wurde ihnen das Bedauern über diesen Vorfall ausgesprochen. Beide nahmen das Bedauern persönlich zur Kenntnis, erklärten jedoch, diese Entschuldigung aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nicht offiziell werten zu können. Sie wiesen darauf hin, dass sie bei sowjetischen Stellen protestieren würden.

  1. Zum nächsten Dokument Einschleusung von Hetzschriften in die DDR mit Ballons, 6.–10.3.1963

    11. März 1963
    Einzelinformation Nr. 174/63 über die Einschleusung von Hetzschriften in das Gebiet der DDR in der Zeit vom 6. bis 10. März 1963

  2. Zum vorherigen Dokument Situation auf der Leipziger Frühjahrsmesse

    4. März 1963
    Einzelinformation Nr. 131/63 über die Lage zur Leipziger Frühjahrsmesse