Havarie an Bagger im Kombinat »Schwarze Pumpe«
1. September 1964
Einzelinformation Nr. 714/64 über eine Havarie am Bagger 643 der Förderbrücke 2 des Tagebaues Spreetal des Kombinates »Schwarze Pumpe« am 29. August 1964
Am 29.8.1964, gegen 20.30 Uhr, trat am Bagger 643 der Förderbrücke 2 des Tagebaues Spreetal des Kombinates »Schwarze Pumpe«, [Bezirk] Cottbus, eine Havarie ein, bei der die Eimerleiter des Baggers durch Hängenbleiben mit dem Tiefbaggerplanierstück verdreht wurde.
Durch den Ausfall der Förderbrücke bis einschließlich 1.9.1964 konnten ca. 115 000 cm² Abraum nicht bewegt werden. Der bisherige geschätzte Schaden (Material- und Reparaturkosten) beträgt ca. 15 000 MDN.
Die bisherigen Ermittlungen zur Ursache der Havarie ergaben Fahrlässigkeit durch den Baggerführer [Name, Vorname], 19 Jahre, der in politischer Hinsicht positiv auftritt. [Name] war seit acht Tagen als Ersatzmann des Baggerführers durch die Betriebsleitung eingesetzt, nachdem er Anfang 1964 wegen fahrlässiger Verschuldung einer Havarie mit tödlichem Ausgang an der gleichen Förderbrücke für ein halbes Jahr von seinem Posten als Baggerführer abgelöst worden war.
Der Baggerführer [Name] hatte am 29.8.1964 nach der Betriebsvorschrift insbesondere auf die Fahrwerke des Baggers zu achten und bei auftretenden Unregelmäßigkeiten die Maschine zum Stoppen zu bringen. Er gab in einer ersten Befragung zu, bei der Beobachtung der Maschine das Tiefbaggerplanierstück außer Acht gelassen zu haben, da er sich infolge schlechter Gleislage auf die Fahrwerke des Baggers konzentrieren musste. (Diese Angaben wurden durch die Fachkommission inzwischen bestätigt.) Nach Ansicht einiger Fachleute ist die Übersicht und Kontrolle über die gesamte Baggeranlage für nur einen Facharbeiter – wie das gegenwärtig praktiziert wird – infolge der Größe der Anlage sehr erschwert. Da bei Eintreffen der Expertenkommission der Stand der Förderbrücke bereits verändert worden war, ist die Ursachenforschung, wie es zur Verdrehung der Eimerleiter kommen konnte, erschwert.
Die weiteren Untersuchungen zur Erforschung der konkreten Ursachen durch eine Fachkommission sind durch das MfS veranlasst worden. Über die eventuelle Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen [Name] wird in Verbindung mit den weiteren Untersuchungsergebnissen der Expertenkommission noch entschieden.