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Währungsspekulationen mit Mark der Deutschen Notenbank

24. November 1964
Einzelinformation Nr. 1040/64 über Währungsspekulationen mit Mark der Deutschen Notenbank in Westdeutschland und Westberlin

Über die in Westdeutschland und Westberlin betriebenen Währungsspekulationen mit Mark der Deutschen Notenbank liegt dem MfS eine größere Anzahl von Informationen und Untersuchungsergebnissen vor. Nach dem Bericht einer zuverlässigen Quelle, deren Angaben jedoch noch unvollständig sind, werden demnach allein in Westberlin, ohne Berücksichtigung der aus Westdeutschland eingeführten MDN-Beträge, jährlich ca. 18 bis 20 Mio. MDN zu Währungsspekulationen illegal gehandelt. Die in Westdeutschland gehandelten Summen MDN sind nach vorliegenden Hinweisen noch wesentlich höher. Ein erheblicher Teil der in Westberlin gehandelten Beträge MDN stammt aus Geldern der Lohnausgleichskasse des Westberliner Senats. Es handelt sich dabei um Beträge, die von Angehörigen der Deutschen Reichsbahn in Westberlin, die 40 % ihres Lohnes in MDN ausgezahlt erhalten, zum Umtausch gebracht werden (an Mitarbeiter der Reichsbahn in Westberlin wurden ausgezahlt: 1963 = 11 795 000 MDN, 1964/I.–III. Quartal: 11 617 000 MDN.)1

Im Zusammenhang mit den Forderungen der DDR, die Währungsspekulationen in Westberlin zu unterbinden, wurden aus dem Westberliner Senat Informationen bekannt, wonach insbesondere Kreise um Mattick2 die Auffassung vertreten würden, bei Maßnahmen der DDR den Geldumtausch in den sogenannten Lohnausgleichskassen3 einzustellen.

Die Währungsspekulationen mit MDN in Westberlin werden von allen Banken, die ein Sortimentsgeschäft (Tausch von Währungen aller Länder) betreiben, durchgeführt. Dies trifft auf folgende Banken zu: Berliner Bank, Berliner Discontbank, Commerzbank, Bank für Handel und Gewerbe, Bank für Handel und Industrie, Volksbank, Weber-Bank, Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank und die Sparkassen der Stadt Berlin (West).

Diese Banken unterhalten in ihren Filialen sogenannten »Ostkassen« und spezielle Wechselstellen, wie z. B. am Bahnhof Zoo, für den An- und Verkauf von MDN. Wechselstuben für den alleinigen An- und Verkauf von MDN, wie sie bis zum August 1961 existierten, gab es bis zum 2. Passierscheinabkommen4 nicht mehr. Mit Beginn des 2. Passierscheinabkommens wurden von einigen Geschäftsleuten und anderen privaten Währungsspekulanten, so z. B. von dem bekannten Willi Momser,5 erneut Wechselstuben für den alleinigen An- und Verkauf von MDN eingerichtet, so u. a. in dem Kaffeegeschäft MK in Berlin-Charlottenburg, Joachimsthaler Straße/Ecke Hardenbergstraße, sowie in Geschäften in der Nähe der Grenzübergangsstellen Heinrich-Heine-Straße und Chausseestraße.

Wie von einer zuverlässigen Quelle bekannt wurde, sind die Westberliner Banken, z. B. die Commerzbank, mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit dieser Wechselstuben nicht einverstanden. Es sollen Bestrebungen im Gange sein, diese privaten Wechselstubenbesitzer zur Einstellung ihrer Währungsgeschäfte zu veranlassen.

Der Umtauschkurs MDN : DM/West wird täglich nach Absprachen der Banken untereinander und in Zusammenarbeit mit dem Bankenaufsichtsamt des Westberliner Senats festgelegt. Die Festsetzung der Kurse soll im Wesentlichen dem jeweiligen Angebot und der Nachfrage nach MDN entsprechen. Tatsächlich übt jedoch der Westberliner Senat u. a. mithilfe seiner Lohnausgleichskasse einen wesentlichen Einfluss auf die Kursfestsetzung aus. So wurde bekannt, dass die Lohnausgleichskasse, deren monatlicher Umtauschbetrag 1,2 bis 1,3 Mio. MDN beträgt, die MDN-Beträge bei den Banken dann gegen DM/West eintauscht, wenn der Kurs sehr niedrig steht. Bei hohem MDN-Angebot stoppt die Lohnausgleichskasse den Umtausch in Westmark. Die damit vom Senat angestrebte »Kurspflege« stößt teilweise auf den Widerstand einflussreicher Währungsspekulanten, die aus spekulativen Gründen größere Beträge MDN aufkaufen und aus den von ihnen erzeugten Kursschwankungen ihre Gewinne schöpfen.

Mit Beginn der Besuche Westberliner Bürger in der Hauptstadt der DDR und der Reisen von im Rentenalter stehenden DDR-Bürgern nach Westberlin hat der illegale Handel mit MDN in Westberlin zugenommen. Der Schwindelkurs stieg von einem Umtauschverhältnis von 1 DM/West : 2,65 MDN auf 1 DM/West : 3,65 MDN. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Westberliner Banken und Sparkassen ihre Wechselstellen personell verstärkten. Nach vorliegenden Überprüfungsergebnissen sind während des 2. Passierscheinabkommens verhältnismäßig hohe Beträge MDN (zwischen 20,00 und 50,00 sowie 100 und 200 MDN) zum Schwindelkurs gewechselt worden. Zum Beispiel kauften am 1.11.1964 in der Wechselstube am Bahnhof Zoo innerhalb einer Stunde 75 Personen Beträge zwischen 20,00 und 200 MDN, um diese in die Hauptstadt der DDR einzuführen. Auch in den folgenden Tagen wurden ähnliche Beobachtungen gemacht.

Weiter wurde festgestellt, dass im Verlaufe des Besuchszeitraumes vom 30.10. bis 12.11.1964 aus der Hauptstadt der DDR nach Westberlin zurückkommende Personen in zunehmendem Maße größere Beträge MDN in DM/West eintauschten. Zum Beispiel war am 3.11.1964 in der Wechselstelle am Bahnhof Zoo das Angebot an MDN größer als die Nachfrage. Beobachtungen zeigten, dass innerhalb von 25 Minuten 15 Personen Beträge von 400 bis 500 MDN zum Verkauf gegen DM/West anboten.

In einer Reihe von Fällen gab es Hinweise auf die Tätigkeit sogenannter ambulanter Währungsspekulationen, die in Westberlin in der Umgebung der Grenzübergangsstellen MDN zum Verkauf anboten.

In Westdeutschland wird MDN von fast allen Banken, Kreditinstituten und Sparkassen gehandelt. Nach vorliegenden Umtauschbescheinigungen tritt dabei insbesondere die Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank/Aktiengesellschaft in Erscheinung, die auf großen Bahnhöfen und vor allem auf den westdeutschen Grenzbahnhöfen Wechselstellen unterhält. Wie bekannt wurde, führen Angestellte dieser Bank auch in den Zügen des innerdeutschen Reiseverkehrs Währungsspekulationen durch. Weiterhin wurden Währungsgeschäfte mit MDN unter anderem von der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Kreditbank Essen, der Landesbank Saarbrücken, der Volksbank Schwäbisch-Hall, der Bayerischen Bank, der Deutschen Hypothek- und Wechselbank Bad Reichenhall und einer Vielzahl von Stadtsparkassen getätigt.

Dabei ist zu beachten, dass kleinere Bankfilialen und Sparkassen, die nicht im Besitz von MDN sind, Vorbestellungen annehmen und die verlangten Beträge MDN von den Großbanken beziehen.

Die in Westberlin und Westdeutschland zu Währungsspekulationen benutzten MDN sind (außer den an die Westberliner Reichsbahnangestellten6 ausbezahlten MDN7) mit den verschiedensten Mitteln und Methoden illegal aus der DDR ausgeschleust worden.

Einen gewissen, wenn auch bei Weitem unvollständigen Überblick über das Ausmaß der illegalen Ein- und Ausschleusungen von MDN zeigen die Ergebnisse der von der Zollverwaltung an den KPP an der Staatsgrenze West und Westberlin durchgeführten Kontrollen. So wurden in der Zeit vom 1.1.1964 bis 30.9.1964 durch die Zollverwaltung 1 393 228,82 MDN (1963: 952 575,80 MDN) bei Kontrollen eingezogen.

Der größte Teil dieser Einziehungen von MDN erfolgte bei westdeutschen Bürgern, die mit Aufenthaltsgenehmigungen für die DDR über die KPP ein- bzw. ausreisten. Dabei wurden die Zahlungsmittel nur aufgrund stichprobenweiser Kontrollen, die nach Bekanntwerden begründeter Verdachtsmomente erst zu umfassenden Kontrollen führten, festgestellt.

Weitere Beträge MDN wurden in Brief- und Paketsendungen illegal nach Westberlin und Westdeutschland ausgeführt bzw. von dort illegal in die DDR eingeschleust. Aufgrund vorhandener Verdachtsmomente durchgeführte Kontrollen ergaben, dass sich allein in der Zeit vom 1.10.1964 bis 20.11.1964 in Briefsendungen von Bewohnern der Hauptstadt der DDR nach Westberlin und Westdeutschland Geldscheine im Werte von insgesamt 12 265 MDN befanden. Im gleichen Zeitraum wurden in Briefsendungen von Westberlin und Westdeutschland an Bürger der Hauptstadt Banknoten im Werte von 4 210 MDN festgestellt.

Alle über die Staatsgrenze der DDR ein- und ausreisenden westdeutschen und Westberliner Bürger sowie Ausländer wurden in Merkblättern der Zollverwaltung mit den für die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln in der DDR geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut gemacht und haben somit vom Verbot der Ein- und Ausfuhr von MDN Kenntnis. Bekannt ist auch, dass Personen, die in westdeutschen und Westberliner Wechselstellen MDN kaufen, auf dieses Verbot aufmerksam gemacht wurden, was oftmals mit entsprechenden Hinweisen verbunden ist, das Geld beim Grenzübertritt gut zu verstecken. Die Umtauschbescheinigungen über den Kauf und Verkauf von MDN sind mit folgendem Stempelaufdruck versehen. »Die Mitnahme von DM/Ost in die Ostzone ist seitens der dortigen Behörden verboten und strafbar«. In der Absicht, die gesetzlichen Bestimmungen der DDR zu umgehen und in Befolgung der in den Wechselstellen erhaltenen Hinweise versuchen westdeutsche und Westberliner Bürger Beträge MDN in raffinierten und teilweise eigens zu diesem Zweck hergerichteten Verstecken illegal in die DDR ein- bzw. aus der DDR auszuführen. Dabei wurden u. a. Banknoten MDN in doppelten Böden von Koffern und Einkaufstaschen, in Kleidungsstücken und Unterwäsche eingenäht, in Schuhen eingelegt oder eingeklebt sowie in Thermosflaschen und Kinderspielzeug versteckt vorgefunden. Die bei Kontrollen westdeutscher und Westberliner Bürger festgestellten Geldsummen betragen im Durchschnitt 150 bis 1 000 MDN. In einigen Fällen konnten sogar Beträge bis zu 11 000 MDN eingezogen werden.

So versuchte der Sekretär bei der Bundesbahn, [Name 1, Vorname] aus Schwitzingen, [Straße, Nr.], am 25.5.1964 in Kleidungsstücken und Wäsche versteckt illegal 1 000 MDN in die DDR einzuführen. Bei der kaufmännischen Angestellten [Name 2, Vorname] aus Reinfelden, [Straße, Nr.], wurden bei ihrer Einreise in die DDR 500 MDN im Hüfthalter versteckt vorgefunden. Die Angestellte [Name 3, Vorname] aus Pforzheim, [Straße, Nr.], versuchte am 23.5.1964 2 420 MDN, die sie in einem Taschentuch eingenäht am Körper sowie in ihrem Reisegepäck versteckt hatte, in die DDR einzuführen. Bei dem westdeutschen Bürger [Name 4, Vorname] aus Essen, [Straße, Nr.], sind bei der Einreise in die Hauptstadt der DDR 11 100 MDN, die er in Westberliner Wechselstellen zum Schwindelkurs erworben hatte, beschlagnahmt worden.

Am 21.11.1964 wurden bei dem über den KPP Friedrichstraße in die Hauptstadt der DDR einreisenden westdeutschen Bürger [Name 5, Vorname], Mitzingen, [Straße, Nr.], 5 700 MDN, die er illegal einzuführen versuchte, eingezogen. Am gleichen Tage sind bei dem über den KPP Heinrich-Heine-Straße einreisenden westdeutschen Kaufmann [Name 6, Vorname], Frankfurt/M., [Straße, Nr.], bei einer Kontrolle seines Pkw in einem zusammengeklappten Herrenregenschirm 2 850 MDN gefunden worden.

Bei Kontrollen ausreisender westdeutscher Bürger wurden in den verschiedensten Verstecken Beträge zwischen 500 und 5 000 MDN festgestellt. So versuchte z. B. die westdeutsche Bürgerin [Name 7, Vorname], Wildbad, [Straße, Nr.], am 13.10.1964 über den KPP Friedrichstraße insgesamt 3 485 MDN illegal nach Westberlin auszuführen. Diese Zahlungsmittel waren von ihr an folgenden Stellen versteckt worden: unter den eingeklebten Sohlen der Schuhe, in den Ärmelaufschlägen des Pullovers, am unteren Saum des Hemdes eingenäht, zwischen Hemd und Büstenhalter, im Regenschirm und in der Brieftasche.

Bei der westdeutschen Bürgerin [Name 8, Vorname], Opladen/Köln, [Straße, Nr.], wurden am 15.4.1964 4 900 MDN, die sie im Mantel eingenäht hatte, beschlagnahmt.

Am 18.11.1964 versuchte die von einem Besuchsaufenthalt in der DDR kommende westdeutsche Bürgerin [Name 9, Vorname], Hannover, [Straße, Nr.], einen Pelzmantel im Werte von 710 MDN und einen Spannungsregler im Werte von 280 MDN illegal nach Westdeutschland auszuführen. Sie hatte diese Gegenstände in der DDR gekauft und zu diesem Zweck bei ihrer Einreise 990 MDN, die sie in Hannover zum Schwindelkurs erworben hatte, illegal eingeführt.

Weitere derartige Beispiele liegen in großer Anzahl vor.

Zu bemerken ist, dass auch bei DDR-Bürgern, die legal nach Westdeutschland verziehen, Geldbeträge MDN in der Bekleidung oder im Umzugsgut versteckt festgestellt wurden. Es handelte sich dabei im Durchschnitt um Summen zwischen 500 und 5 000 MDN und in einem Fall um 14 000 MDN, die in Schuhen versteckt waren.

Bei DDR-Bürgern im Rentenalter, die besuchsweise nach Westdeutschland oder Westberlin fahren, sind bei stichprobenweisen Kontrollen Beträge MDN zwischen 50,00 und 500 vorgefunden worden.

Größere Beträge MDN wurden insbesondere von ständig in der Hauptstadt der DDR verkehrenden Ausländern aus nichtsozialistischen Staaten und westdeutschen Bürgern illegal nach Westberlin ausgeführt. Diese Personenkreise führen Westwaren oder durch Kauf in Intershop-Läden erworbene Artikel in die Hauptstadt der DDR ein, um sie dort zu überhöhten Preisen zu verkaufen und den Erlös dieser Schiebergeschäfte in Westberlin zum Schwindelkurs in DM/West einzutauschen.

Derartige Schiebergeschäfte wurden u. a. mit Gold, Schmuckwaren, Briefmarken, Nylonmänteln, Nylonblusen und -hemden, Kfz-Ersatzteilen, Zigaretten und Kaffee getätigt. Der Westberliner Bürger [Name 10, Vorname], Berlin-Wittenau, [Straße, Nr.], hat z. B. 1963 und 1964 im Auftrage des Westberliner Geschäftsmannes [Name 11, Vorname], Inhaber des Textilgeschäftes »Zack-Berufskleidung« in Berlin-Schöneberg, [Straße, Nr.], Schiebergeschäfte organisiert. Fiedler führte eine größere Anzahl Nylonmäntel in die Hauptstadt der DDR ein und brachte den Erlös dafür nach Westberlin. Beim Versuch der illegalen Ausfuhr von 12 200 MDN wurde er am 19.8.1964 festgenommen.

Ein erheblicher Teil der illegal nach Westberlin und Westdeutschland ausgeführten MDN-Beträge wird zur Finanzierung der Feind- und Störtätigkeit imperialistischer Geheimdienste und Untergrundorganisationen gegen die DDR verwandt.

So erhielten u. a. 15 in den letzten Monaten vom MfS festgenommene Spione imperialistischer Geheimdienste, insbesondere des westdeutschen und amerikanischen Geheimdienstes, als Bezahlung für ihre in der DDR betriebene Spionagetätigkeit insgesamt ca. 110 500 MDN. Diese Geldbeträge wurden von den in Westdeutschland und Westberlin befindlichen Feindzentralen8 illegal in die DDR eingeschleust. Die Übermittlung der Spionagegelder erfolgte teilweise durch Kuriere, bei deren Festnahme solche raffinierte Geldverstecke wie ausgehöhlte Schuhabsätze, Geheimfächer in Aktentaschen usw. festgestellt werden konnten. In anderen Fällen erhielten die Spione das Geld in Paketsendungen, wobei die Banknoten in den Karton des Verpackungsmaterials eingepresst bzw. in Geschenkartikeln wie Seife, Schokolade, Suppenwürfel versteckt waren.

Der Spion des Bundesnachrichtendienstes [Name 12, Vorname], wohnhaft Quappendorf, Kreis Seelow, erhielt z. B. nach dem 13.8.1961 bei einem Treffen mit einem Kurier in der Hauptstadt der DDR 500 MDN und später weitere 2 900 MDN über sogenannte Tote Briefkästen an der Transitstrecke Westberlin – Hamburg. In diesen Verstecken war das Geld, in ausgehöhlten Holzgriffen von Schraubenziehern sowie in Druckzerstäubern für Rostschutzöl eingearbeitet, abgelegt worden.

Der Agent des Bundesnachrichtendienstes [Name 13, Vorname] aus Berlin N 58, [Straße, Nr.], erhielt für seine Spionagetätigkeit insgesamt 35 000 MDN. Die Übermittlung des Geldes erfolgte unter anderem in Paketsendungen.

Dem amerikanischen Spion [Name 14, Vorname] aus Berlin-Köpenick, [Straße, Nr.], der für seine Feindarbeit insgesamt 8 800 MDN erhielt, wurden in einem Fall von einem Kurier 800 MDN überbracht, die dieser in den ausgehöhlten Absätzen seiner Schuhe transportierte.

Der Agent [Name 15, Vorname], Berlin-Köpenick, [Straße, Nr.], bekam für seine Spionagetätigkeit vom französischen Geheimdienst 5 000 MDN, davon 1 000 MDN eingepresst in den Karton eines Geschenkpaketes von 2 000 MDN in einem Suppenwürfel versteckt.

Im Zusammenhang mit der Organisierung des Menschenhandels wurden nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen ebenfalls größere Beträge MDN illegal aus der DDR ausgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um Gelder, die von den Menschenhändlerorganisationen9 als Bezahlung für die Ausschleusung verlangt werden. So konnten im 1. Halbjahr 1964 allein bei acht DDR-Bürgern, die beim Versuch ihrer Ausschleusung aus der DDR festgenommen wurden, insgesamt 59 250 MDN, die illegal nach Westberlin bzw. Westdeutschland ausgeführt werden sollten, beschlagnahmt werden. In sechs weiteren Fällen hatten die Täter bereits mithilfe von Kurieren von Schleuserorganisationen insgesamt 58 000 MDN nach Westberlin verbracht.

Durchgeführte Überprüfungen haben ergeben, dass diese Beträge MDN entweder von den Menschenhändlerorganisationen in Westberlin zum Schwindelkurs in DM/West umgetauscht oder in einigen Fällen in der Hauptstadt der DDR zur Finanzierung ihrer Abwerbetätigkeit deponiert wurden. Zum Beispiel hatte die Girrmann-Gruppe10 bei dem vom MfS festgenommenen [Name 16], wohnhaft Berlin N 18, [Straße, Nr.] einen Betrag von 2 700 MDN hinterlegt. Von dieser Summe konnten die in die Hauptstadt der DDR einreisenden Kuriere dieser Schleuserorganisation ihre durch Taxifahrten, Telefongespräche und andere Abwerbemaßnahmen entstehenden Unkosten begleichen.

Bei der von dem USA-Bürger [Vorname Name 17] am 15.10.1964 organisierten Ausschleusung des DDR-Bürgers [Name 18, Vorname], wohnhaft Berlin-Friedrichshagen, [Straße, Nr.], wurde als Bezahlung für die Schleusung in einem Pkw-Versteck ein Betrag von 8 200 MDN gefordert. Bei seiner Festnahme am KPP war [Name 18] im Besitz dieser Summe.

Die DDR-Bürgerin [Name 19, Vorname] übergab am 15.8.1964 dem Kurier einer Westberliner Schleuserorganisation 1 000 MDN für die Beschaffung gefälschter westdeutscher Personaldokumente. Dieses Geld transportierte der Kurier in den Seitenwänden seines Pkw Opel Rekord versteckt nach Westberlin.

Der am 27. März 1964 festgenommene Kurier der Abwerbeorganisation Loeffler/David11 [Name 20, Vorname] aus Berlin-Neukölln, [Straße, Nr.], erhielt von der von ihm am 14.3.1964 ausgeschleusten DDR-Bürgerin [Name 21] einen Betrag von 17 000 MDN. Er versteckte dieses Geld im Kofferraum seines Pkw und brachte es illegal nach Westdeutschland, wo er es seinem Auftraggeber aushändigte.

Der vom MfS inhaftierte Westberliner Ingenieur [Vorname Name 22], wohnhaft Berlin-Wittenau, [Straße, Nr.], arbeitet als Kurier für die Schleuserorganisation [Name 23]. In dem gegen ihn durchgeführten Ermittlungsverfahren wurde bekannt, dass [Name 22] neben seiner Abwerbetätigkeit Schiebergeschäfte mit Gold und Zigaretten durchführte und dabei etwa 12 000 MDN illegal nach Westberlin ausführte.

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    25. November 1964
    Einzelinformation Nr. 1042/64 über ein besonderes Vorkommnis am Objekt der Sowjetarmee im Waldgebiet am nordwestlichen Stadtrand von Halle am 23. November 1964

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    24. November 1964
    Einzelinformation Nr. 1037/64 über Ansichten von Leistungssportlern der DDR zu Problemen des Sports