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Festnahme zweier französischer Segler

14. August 1965
Einzelinformation Nr. 745/65 über Festnahme von zwei angeblich englischen Staatsbürgern

Am 13.8.1965, um 17.00 Uhr, wurden 600 m westlich von Rosenhagen, Kreis Grevesmühlen (Ostsee), zwei unbekannte Bürger nach Abgabe eines Warnschusses durch Angehörige der NVA-Grenze festgenommen. Durch die Sicherungsposten der NVA-Grenze war beobachtet worden, dass in dem Festnahmeort eine Segelyacht an Land gezogen worden war und dass Spuren feindwärts der Grenzsperre in Richtung Rosenhagen festgestellt wurden.

Die eingeleitete Suchaktion ergab, dass sich im Gebüsch eine weibliche und eine männliche Person befanden, die beim Anruf in Richtung ihres Bootes zurückliefen.1

Nach Abgabe eines Warnschusses blieben beide Personen stehen und konnten festgenommen werden. Das Segelboot (Kennz. S 4219, C.N.S.C., P.E.T.L.C., F.E.U.) konnte sichergestellt und zur Grenzkompanie überführt werden.

Bei der Befragung gaben beide Personen an, englische Staatsbürger zu sein, die seit Jahren in Frankreich wohnhaft sind. Aus diesem Grunde wären ihre englischen Sprachkenntnisse sehr gering. Beide Personen konnten sich nicht durch irgendwelche Papiere ausweisen. Nach ihren Angaben heißen sie [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1928, wohnhaft Saint-Cloud (Vorort von Paris), tätig als Manager einer medizinischen Exportgesellschaft in Paris, organisiert: Mitglied des Segelclubs »Club Nautique de Saint-Cloud«, und [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1935, wohnhaft [Nr., Straße], Le Vésinet, Seto, tätig als Sekretärin einer Bank in Paris, organisiert: Segelclub »YCIF – Yacht Club d’Île-de-France«.2

Beide Personen wollen an der 76. Travemünder-Segelwoche, die vom 6. bis 15.8.1965 stattfindet, teilnehmen.

Der im Boot gefundene Katalog der Segelwoche weist aus, dass die Personen als Starter gemeldet sind.3

Bei Befragung forderten die beiden Personen wiederholt, sofort mit der Botschaft in Bad Godesberg telefonisch in Verbindung treten zu können.

Da bisher die Identität dieser Personen noch nicht nachgewiesen werden konnte, wird vorgeschlagen, umgehend mit den zuständigen britischen Dienststellen in Verbindung zu treten und die notwendigen Schritte zur Überprüfung der Identität und zur eventuell nachfolgenden Auslieferung der beiden Personen einzuleiten.4

Nachträglich wurde bekannt, dass die beiden o. g. Personen im weiteren Verlauf der Untersuchung ihre Aussagen über die Staatsbürgerschaft widerrufen haben und jetzt erklären, französische Staatsbürger zu sein.5

  1. Zum nächsten Dokument Flucht eines Kameramannes am Checkpoint Charlie

    17. August 1965
    Einzelinformation Nr. 753/65 über einen Grenzdurchbruch an der GÜST Friedrich-/Zimmerstraße am 16. August 1965

  2. Zum vorherigen Dokument Sendungen des »Studios am Stacheldraht«

    14. August 1965
    Einzelinformation Nr. 744/65 über Grenzprovokationen an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin in der Zeit vom 10. bis 13. August 1965