Direkt zum Seiteninhalt springen

Notlandung Motorflugzeug

14. Oktober 1965
Einzelinformation Nr. 888/65 über die Notlandung eines westdeutschen Motorflugzeuges im 5-km-Sperrgebiet des Kreises Klötze, Bezirk Magdeburg

Am 13.10.1965, gegen 16.00 Uhr, landete im Krs. Klötze – zwischen den Orten Jübar und Bornsen – innerhalb des 5-km-Sperrgebietes ein Motorflugzeug. Es handelt sich um eine amerikanische Sportmaschine des Baujahres 1961, Typ Mooney, Hoheitszeichen B–ECTO, Marke 21, Typ 20, Bnr. 1831.1

Eigentümer ist [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1921, wohnhaft Konstanz, Bodensee, [Straße Nr.], Staatsangehörigkeit: Jugoslawien, Beruf: Kaufmann.

Er und seine Ehefrau [Name 1] geb. [Geburtsname, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1924, wohnhaft wie Ehemann, Staatsangehörigkeit: BRD, befanden sich in der Maschine und blieben bei der Notlandung unverletzt. Luftschraube und Fahrgestell des mit Radar und Funk ausgerüsteten Flugzeuges wurden beschädigt.

Der Pilot gibt an, dass er sich verflogen habe und wegen Benzinmangel notlanden musste. Nach Angaben des Piloten befand sich das Flugzeug auf dem Fluge von Konstanz nach Braunschweig und war in Höhe Hildesheim vom Flugplatz Hannover in die weitere Richtung eingewiesen worden. Der Pilot habe sich dabei verflogen. Von seiner Notlandung hat er über Funk eine Meldung abgesetzt.

Die Unfallstelle wurde sofort durch VP abgesichert.

Die Überprüfung des Flugzeuges sowie die Vernehmung der Insassen ergaben, dass Verfliegen vorlag. Der Treibstoff war völlig aufgebraucht, sodass eine Notwendigkeit zur Notlandung vorlag. Hinweise, die auf feindliche Tätigkeit schließen lassen, liegen nicht vor. Die in der Untersuchung festgestellten Fakten decken sich mit den im Bordbuch eingetragenen Angaben hinsichtlich der Flugroute und -strecke.

Da auch gegen die Insassen des Flugzeuges nichts vorliegt, ist vorgesehen, diese am 14.10.1965 nach Westdeutschland zu entlassen. Über die Notlandung des Flugzeuges sowie das Abschieben der Personen nach Westdeutschland wurde eine entsprechende Pressemitteilung gefertigt.2 Die spätere Übergabe der Maschine an die westdeutschen Organe erfolgt auf dem bisher üblichen Wege.

  1. Zum nächsten Dokument Vorkommnisse im 15. Panzerregiment Cottbus

    14. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 892/65 über Vorkommnisse in der 2. Kompanie des I. Panzer-Bataillons im 15. Panzer-Regiment Cottbus

  2. Zum vorherigen Dokument Negatives Verhalten von Studenten im Ernteeinsatz in Neubrandenburg

    13. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 883/65 über negatives Verhalten von Studenten der Humboldt-Universität während des Ernteeinsatzes im Bezirk Neubrandenburg